Kratzer auf Klodeckeln nach Neubau: Regressansprüche gegen Bauträger prüfen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Kratzer und Verfärbungen auf Klodeckeln nach drei Jahren im Neubau ein Fall für die Gewährleistung oder einen Regressanspruch gegen den Bauträger sind. Es wird diskutiert, ob es sich um normale Abnutzung oder einen Baumangel handelt. Zudem werden Erfahrungen mit verschiedenen Bauherren-Typen ausgetauscht.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Kratzer auf Klodeckeln nach Neubau: Regressansprüche gegen Bauträger prüfen?

Haben vor 3 Jahren schlüsselfertig gebaut. Nun haben wir den Salat. Kam mir damals schon billig vor. Aber wir haben es ja gut gemeint und nichts gesagt. Insgesamt war man ja auch zufrieden. Beide Klodeckel sind Verschrammt! Der im Gäste-WC und auch der neben unserem Schlafzimmer. Und eindeutig nicht durch Fremdeinwirkung. außerdem sind die klosetts am oberen Rand deutlich bräunlich verfärbt. das geht nicht mehr ab! Was sollen wir tun? Ich habe schon viel gelesen und finde immer wieder den Tipp mit der Erstberatung beim Rechtsanwalt. Trifft das bei unserm Fall auch zu? Der Bauträger will davon nichts wissen, hat sich sogar fast im Tohn vergriffen.
Über Rahtschläge feruen wir uns sehr.
  • Name:
  • Gertrud Schneider und Mann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige, schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger mit Fristsetzung – mündliche Rügen reichen rechtlich nicht aus und gefährden sämtliche Gewährleistungsansprüche.

    🔴 KRITISCH: Dokumentation der Mängel durch einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitärtechnik oder Keramik – insbesondere zur Klärung der Entstehungsursache (Material-, Verarbeitungs- oder Lagerungsmangel) vor Ablauf der 5-Jahres-Gewährleistungsfrist.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfung der Abnahmeprotokolle und Übergabedokumente: Wurden die Toiletten bei Schlüsselfertigstellung begutachtet und eventuelle Auffälligkeiten schriftlich vermerkt?

    ⚠️ WICHTIG: Keine selbstständige mechanische oder chemische Reinigung der bräunlichen Verfärbungen vor fachlicher Begutachtung – dies könnte Beweise für die ursprüngliche Oberflächenbeschaffenheit zerstören.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie nach drei Jahren im Neubau Kratzer auf den Klodeckeln festgestellt haben und nun Regressansprüche prüfen möchten. Da die Kratzer nicht durch Fremdeinwirkung entstanden sind, könnte ein Mangel vorliegen, für den der Bauträger haftet.

    Wichtig: Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Es ist entscheidend, den Mangel (die Kratzer) unverzüglich schriftlich beim Bauträger zu rügen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Fotografieren Sie die Kratzer auf den Klodeckeln detailliert.
    • Schriftliche Mängelanzeige: Setzen Sie den Bauträger schriftlich über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Beseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    • Rechtsberatung: Holen Sie sich eine anwaltliche Erstberatung ein, um Ihre Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte zu besprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und die Mängelrüge korrekt zu formulieren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt Mängel an zwei Toiletten-Deckeln und Verfärbungen an den Keramikbecken in einem vor drei Jahren schlüsselfertig errichteten Neubau. Die Beschreibung der Kratzer als "nicht durch Fremdeinwirkung" sowie die bräunlichen Verfärbungen deuten auf Material- oder Verarbeitungsmängel hin, die bereits bei Übergabe hätten erkennbar sein können.

    ✅ Zustimmung: Die Empfehlung zur Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist hier absolut richtig. Bei Neubauten gelten gesetzliche Gewährleistungsrechte, die in der Regel fünf Jahre ab Abnahme bestehen. Da die Mängel erst jetzt auffallen, ist zu prüfen, ob sie rechtzeitig gerügt wurden und ob die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "nichts gesagt" ist problematisch. Mängel müssen dem Bauträger schriftlich mit Fristsetzung zur Nachbesserung angezeigt werden. Eine bloße mündliche Beschwerde reicht nicht aus. Zudem sollte der genaue Zeitpunkt des Auftretens der Mängel dokumentiert werden.

    ➕ Ergänzung: Die bräunlichen Verfärbungen am oberen Rand der Klosetts könnten auf Urinstein oder hartnäckige Kalkablagerungen hindeuten, die durch unzureichende Reinigung oder minderwertige Glasur entstehen. Hier ist eine chemische oder mechanische Reinigung durch einen Fachmann zu empfehlen, bevor ein Mangel angenommen wird.

    🔴 Gefahr: Die aggressive Reaktion des Bauträgers ("fast im Ton vergriffen") ist ein Warnsignal. Bei Streitigkeiten über Baumängel kann dies auf eine schwierige Kommunikation hindeuten. Es besteht die Gefahr, dass der Bauträger die Verantwortung ablehnt und die Gewährleistungsfrist verstreichen lässt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt. Lassen Sie die Mängel durch einen unabhängigen Sachverständigen dokumentieren und setzen Sie dem Bauträger eine letzte schriftliche Frist zur Nachbesserung. Sichern Sie alle Beweise (Fotos, Zeugen, Schriftverkehr). Nur so können Sie Ihre Regressansprüche wahren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Beschreibung deutet auf oberflächliche Schäden an Sanitärkeramik hin, die bereits bei Übergabe des schlüsselfertigen Neubaus hätten bemerkt und schriftlich gerügt werden müssen – spätestens innerhalb der gesetzlichen Mängelanzeige-Frist von 5 Werktagen nach Abnahme.

    🔴 Gefahr: Die bräunliche Verfärbung am oberen Rand der Toiletten ist kein rein kosmetischer Mangel, sondern weist auf mögliche Materialfehler, unzureichende Glasur oder chemisch bedingte Oberflächenangriffe hin – dies kann langfristig zu Porosität, Schimmelbildung hinter der Keramik oder hygienischen Risiken führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "man damals nichts gesagt hat" ohne Folgen bleibt, ist rechtlich falsch: Ohne fristgerechte, schriftliche Mängelanzeige erlischt der Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung in der Regel – auch bei offensichtlichen Mängeln.

    ➕ Ergänzung: Kratzer und Verfärbungen können auf unsachgemäße Lagerung, Transport oder Montage während der Bauphase hindeuten – ein Sachverständiger für Sanitärtechnik oder Bauphysik könnte mittels mikroskopischer Oberflächenanalyse die Entstehungsursache klären.

    ✅ Zustimmung: Der Hinweis auf eine Erstberatung beim Rechtsanwalt ist hier durchaus sinnvoll, da die Verjährungsfrist für Bauansprüche bei 5 Jahren liegt – aber nur, wenn der Mangel bereits bei Abnahme erkennbar war und ordnungsgemäß gerügt wurde.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "das geht nicht mehr ab" ist irreführend: Bei keramischen Oberflächen ist eine dauerhafte, nicht entfernbare Verfärbung kein normaler Verschleiß, sondern ein Sachmangel – es handelt sich nicht um Pflegeversäumnis, sondern um eine werkseitige Qualitätsabweichung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitär- und Keramiktechnik zur Dokumentation und Ursachenanalyse – parallel kontaktieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um zu prüfen, ob trotz verspäteter Rüge noch Ansprüche bestehen (z. B. bei arglistiger Täuschung oder verschwiegenem Mangel).

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die grundsätzliche 5-Jahres-Gewährleistungsfrist für Bauwerke gemäß § 634a BGBAbk..
    • Alle empfehlen eine anwaltliche Erstberatung durch einen spezialisierten Baurechtsanwalt.
    • Alle betonen die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen Mängelanzeige mit Fristsetzung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht die Kratzer als möglichen Mangel "ohne Fremdeinwirkung", ohne aber die Abnahmezeit zu thematisieren. DeepSeek und Qwen betonen dagegen, dass Mängel bereits bei Abnahme erkennbar gewesen sein müssen – Qwen nennt explizit die 5-Werktag-Frist für fristgerechte Rüge bei offensichtlichen Mängeln.
    • Qwen vertritt die strengere Auffassung, dass eine bräunliche Verfärbung grundsätzlich kein "normaler Verschleiß", sondern ein Sachmangel ist – DeepSeek hält dagegen eine Ursachenermittlung (z. B. Urinstein vs. Glasurfehler) für erforderlich.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt den Hinweis auf die aggressive Reaktion des Bauträgers als Warnsignal für mögliche Beweissicherungsprobleme.
    • Qwen ergänzt die Forderung nach mikroskopischer Oberflächenanalyse durch einen Fach-Sachverständigen und thematisiert gesundheitliche Risiken (Schimmelbildung bei Porosität).
    • GoogleAI bleibt bei der reinen Prozessanleitung (Fotos, Rüge, Anwalt), ohne technische Ursachenanalyse oder hygienische Bewertung einzubeziehen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen vs. GoogleAI/DeepSeek: Qwen widerspricht entschieden der Annahme, die Verfärbung sei "rein kosmetisch" oder auf Pflegeversäumnis zurückzuführen – und erklärt dies als Sachmangel mit hygienischen Folgerisiken. Da dies die sicherere, präventive Einschätzung ist (Vorsichtsprinzip), wird Qwens Einschätzung priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die sicherste Vorgehensweise folgt dem strengsten Konsens: Behandlung der Verfärbung und Kratzer als potenziellen Sachmangel mit dokumentierter Ursachenforschung durch Sachverständigen – unabhängig davon, ob sie bei Abnahme offensichtlich waren oder erst später auftraten.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtliche Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB – einheitliche Auffassung aller drei Modelle.
    Schriftliche Mängelanzeige Zwingend erforderlich mit Fristsetzung – mündliche Rügen sind unwirksam (GoogleAI, DeepSeek, Qwen einhellig).
    Natur der Kratzer ⚠️ Alle halten Kratzer ohne Fremdeinwirkung für grundsätzlich als Mangel möglich – Qwen und DeepSeek betonen aber, dass deren Entstehungszeitpunkt (Abnahme vs. später) entscheidend für die Durchsetzbarkeit ist.
    Natur der bräunlichen Verfärbung Qwen: klarer Sachmangel mit hygienischen Risiken. DeepSeek: mögliche Ursache durch Reinigung/Urinstein – erfordert Klärung. GoogleAI: nicht thematisiert. Priorisierung nach Vorsichtsprinzip: Qwens Einschätzung.
    Fachliche Dokumentation Alle drei Modelle fordern Beweissicherung – Qwen und DeepSeek konkretisieren: zertifizierter Sachverständiger für Sanitär- bzw. Keramiktechnik; GoogleAI begnügt sich mit Fotos.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitärkeramik zur Ursachenanalyse und Begutachtung der Verfärbung und Kratzer – parallel setzen Sie dem Bauträger eine schriftliche, fristgebundene Mängelanzeige ab und konsultieren einen Baurechtsanwalt zur Prüfung der Regressfähigkeit unter Berücksichtigung der Abnahmesituation.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Ablauf der 5-Jahres-Gewährleistungsfrist ohne wirksame Mängelanzeige Vollständiger Verlust aller Regressansprüche – auch bei nachweisbarem Mangel.
    🔴 Risiko Unsachgemäße Eigenreinigung der Verfärbung Zerstörung von Beweisen für Ursache und Ausgangszustand – erschwert oder verhindert den Nachweis eines Sachmangels.
    🔴 Risiko Unterlassen der Dokumentation durch Sachverständigen Kein gerichtsfester Nachweis für Material- oder Verarbeitungsmangel – nur Fotos reichen bei Streit meist nicht aus.
    🔴 Risiko Hypothetische Porosität der Keramik durch Glasurfehler Langfristige Schimmelbildung hinter der Keramik, hygienische Belastung und gesundheitliche Risiken für Nutzer.
    🔴 Risiko Aggressive Abwehrhaltung des Bauträgers Behinderung der Zusammenarbeit, Verzögerung von Nachbesserung, Eskalation bis zum Gerichtsprozess mit hohem Kostenrisiko.
    ✅ Chance Fachgutachten als Basis für außergerichtlichen Vergleich Schnelle, kostengünstige Einigung mit dem Bauträger – z. B. Austausch der betroffenen Sanitärgegenstände.
    ✅ Chance Ursachenanalyse klärt Verantwortlichkeit eindeutig Vermeidung von Streit über "Verschulden" – klare Zuordnung zu Hersteller, Verarbeiter oder Logistik.
    ✅ Chance Nachweis eines werkseitigen Glasurdefekts Möglichkeit der Rückgriffnahme auf den Keramikhersteller – Erweiterung der Anspruchsgrundlage über den Bauträger hinaus.
    ✅ Chance Zeitnahe Dokumentation stärkt Verhandlungsposition Signalisiert dem Bauträger Seriosität und Rechtsbewusstsein – erhöht Druck zur kooperativen Lösung.
    ✅ Chance Erkenntnis, dass Mangel bereits bei Abnahme bestand Möglichkeit einer Nachbesserung "zurück an die Werkbank" – kompletter Austausch statt kosmetischer Reparatur.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige schriftliche Mängelanzeige: Verfassen Sie noch heute ein formelles Schreiben an den Bauträger mit detaillierter Beschreibung der Kratzer und Verfärbungen, Forderung nach Nachbesserung und einer 14-tägigen Frist – per Einschreiben mit Rückschein versenden.
    2. Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitärkeramik (z. B. durch die Plattform der Bau- und Bodenprüfstelle) zur Begutachtung – Termin vereinbaren, bevor Sie die Sanitärgegenstände reinigen oder verändern.
    3. Abnahmedokumente sammeln: Suchen Sie sämtliche Unterlagen zur Schlüsselfertigstellung (Abnahmeprotokoll, Übergabevermerk, Fotos von der Abnahme) – bei fehlenden Dokumenten beantragen Sie beim Bauträger umgehend eine Kopie.
    4. Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren: Vereinbaren Sie innerhalb von 3 Werktagen einen Termin bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt – bringen Sie alle Fotos, Schriftverkehr und das Gutachten vor.
    5. Beweise sichern: Fotografieren Sie alle betroffenen Toiletten aus mehreren Winkeln mit Maßstab (z. B. Lineal), dokumentieren Sie den genauen Ort innerhalb der Wohnung und notieren Sie Datum/Uhrzeit – speichern Sie die Originaldateien.
    6. Keine Eigenreinigung vor Gutachten: Verzichten Sie bis zur Begutachtung auf sämtliche Reinigungsversuche (kein Essig, Zitronensäure, Stahlwolle oder Schleifpapier) – auch bei scheinbar "harmlosen" Mitteln.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er ist Vertragspartner des Bauherrn und trägt die Verantwortung für die Errichtung des Gebäudes gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Generalunternehmer
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Übergabe auftreten. Sie dient dem Schutz des Bauherrn vor Baumängeln.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelrüge, Schadensersatz
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauträger, dass Mängel am Bauwerk festgestellt wurden. Sie ist erforderlich, um die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen und den Bauträger zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Fristsetzung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung, die der Bauherr vom Bauträger verlangen kann, wenn durch Mängel am Bauwerk ein Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz soll den entstandenen Schaden ausgleichen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Minderwert
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung des Bauherrn an den Bauträger, die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die Fristsetzung ist erforderlich, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Verzug
    Regress
    Regress bezeichnet den Anspruch einer Partei (hier des Bauherrn) auf Ersatzleistung von einer anderen Partei (hier des Bauträgers) für einen Schaden, den diese verursacht hat. Im Baurecht bezieht sich Regress oft auf Mängel, die der Bauträger zu verantworten hat.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Haftung
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und zu Schäden führen. Baumängel können verschiedene Ursachen haben, wie z.B. Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Sachverständiger

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet "schlüsselfertig bauen"?
      Antwort: Schlüsselfertig bauen bedeutet, dass der Bauträger alle Leistungen erbringt, um ein bezugsfertiges Haus zu übergeben. Dazu gehören in der Regel auch die Sanitäranlagen inklusive Klodeckel.
    2. Frage: Welche Gewährleistungsfristen gelten beim Hausbau?
      Antwort: Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet der Bauträger für Mängel am Bauwerk.
    3. Frage: Was ist eine Mängelrüge?
      Antwort: Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung an den Bauträger, dass Mängel am Bauwerk festgestellt wurden. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
    4. Frage: Was kann ich tun, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt?
      Antwort: Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise eine Klage auf Mängelbeseitigung.
    5. Frage: Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Erstberatung?
      Antwort: Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich geregelt und liegen in der Regel zwischen 190 und 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
    6. Frage: Kann ich Schadensersatz fordern, wenn Mängel vorliegen?
      Antwort: Ja, wenn durch die Mängel ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatz vom Bauträger fordern.
    7. Frage: Was bedeutet "Bauträger"?
      Antwort: Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er ist Vertragspartner des Bauherrn.
    8. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Antwort: Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauträgers, die über die Gewährleistung hinausgeht.

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  2. Klodeckel-Tausch: Eigenkosten nach 3 Jahren Neubau?

    Naja ...
    Naja nach drei Jahren kann man auch nen Klo-Deckel auf eigene Kosten tauschen ...
    • Name:
    • Herr DGS
  3. Klodeckel-Hygiene: Verschleißteil vs. Gewährleistung?

    Ihh!
    Sie Ferkel! Passen sie doch auf, wo Sie hinmachen! OK, mein Chef ist auch nicht besser, aber das Klo ist ja auch ein Verschleißteil, und kein Ver ... (halt ohne l). Beschäftigen auch Sie sich zur Entspannung mit Serviettentechnik, das hilft!
  4. Klodeckel-Kratzer: Ursachenforschung im Neubau

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Vielleicht
    sollte man beim Playboy  -  Studium den Schlüssel aus der Hosentasche nehmen.
    Ansonsten gehe ich davon aus, das der Beitrag nicht ernst gemeint war, ansonsten würde ich glatt auf alleinstehendes Lehrerehepaar tippen.
  5. alleinstehendes Lehrerehepaar?

    Was ist das?
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Bauherren-Typen: Nörgler und Querulanten im Neubau?

    Foto von

    @Sobotta
    2 notorische Nörgler und Querulanten mit zu viel Zeit und viel Geld, die z.B. aufs Land ziehen und dann meckern über Tiergeräusche und Gerüche.
    (lol) In meiner Schulzeit hatte ich nur einen der die Bezeichnung "Lehrer" verdiente, der Rest ...
    Wer als Handwerker mit dieser Klientel leben muss ist gestraft genug (lachbreitundunverschämtgrins)
  7. Bau-Preise: Aufschläge für Lehrer, Ärzte, Anwälte?

    Foto von

    Ach ja da wären noch
    die Regeln eines alten Arbeitgebers:
    Lehrer 20 % Aufschlag auf alle Preise
    Ärzte und Rechtsanwälte Vorkasse
    Angebote an Generalunternehmer erst vom eigenen Anwalt lesen lassen und ggf. mit 300 % Aufschlag abgeben.
    Haben wir auch so gemacht.
  8. Bauherren-Ansprüche: Lehrer als 'schwierige' Kunden?

    Foto von Helmuth Plecker

    Nicht so schnell ...
    Nicht so schnell zugegeben, ich nehme die Fragestellung auch nicht ganz ernst. Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass Bauherren, die beruflich als Lehrer arbeiten, sehr oft sehr schwierige, nee, sag'ich anspruchsvolle Kunden sind und auch sehr pingelig sind hin und wieder die Rechte des Handwerkers bzw. Hausanbieters herunterbewerten. Aber ich möchte es vermeiden, hier im Forum durch Parolen eine ganze Berufsgruppe zu "beschmutzen".
    Ich baue gerade ein Haus für eine Lehrerin  -  zugegeben auch eine anspruchsvolle Bauherrin  -  aber bislang gelten zwischen uns beiden die Regeln der Fairness. Ich mache mir aber auch die Arbeit, alles schriftlich zu fixieren, frühzeitig zu regeln und auf mögliche Probleme hinzuweisen. Auch im Sinne dieses Forums möchte ich darum bitten, derartige Pauschalierungen zu unterlassen, denn hier lesen sicherlich auch Lehrer (innen) mit und die sollen auch hier willkommen sein.
  9. Bau-Aussagen: Ingenieure vs. Lehrer im Neubau

    Noch nen Spruch zu dem Thema
    Vorsicht nicht zu ernst nehmen.
    Ingenieure können alles.
    Lehrer können alles besser.
  10. Neubau-Erinnerungen: 'Was nicht passt, wird passend gemacht'

    Foto von Stefan Ibold

    erinnert mich an ...
    Moin,
    die BH von "Was nicht passt, wird passend gemacht" 🙂 ) )
    "Komm wir fahren noch eine Runde mit dem Rad". "Au ja, ich brauche noch Kastanien für meine Bastelgruppe Morgen".
    si
  11. Forum-Stimmung: Bissigkeit im Bau-Forum

    Foto von Thorsten Bulka

    schön HF
    das du zu deiner Bissigkeit wieder zurückgefunden hasst.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kratzer auf Klodeckeln im Neubau: Regress gegen Bauträger?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Kratzer und Verfärbungen auf Klodeckeln nach drei Jahren im Neubau ein Fall für die Gewährleistung oder einen Regressanspruch gegen den Bauträger sind. Es wird diskutiert, ob es sich um normale Abnutzung oder einen Baumangel handelt. Zudem werden Erfahrungen mit verschiedenen Bauherren-Typen ausgetauscht.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bevor man Regressansprüche geltend macht, sollte man prüfen, ob die Schäden tatsächlich auf einen Baumangel zurückzuführen sind und nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind. Siehe hierzu Klodeckel-Kratzer: Ursachenforschung im Neubau.

    💰 Zusatzinfo: Es wird angemerkt, dass der Austausch eines Klodeckels nach drei Jahren unter Umständen eine kostengünstigere Alternative zum Rechtsstreit sein kann. Die Kosten für einen neuen Klodeckel sind oft geringer als die Anwaltskosten für eine Erstberatung im Baurecht.

    ✅ Zusatzinfo: Einige Nutzer berichten von Aufschlägen für bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Ärzte und Anwälte bei Bauleistungen, um das Risiko schwieriger Kunden zu kompensieren. Dies wird im Beitrag Bau-Preise: Aufschläge für Lehrer, Ärzte, Anwälte? thematisiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst die Ursache der Schäden. Handelt es sich um einen Baumangel, sollten Sie den Bauträger schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu prüfen. Beachten Sie jedoch die Verhältnismäßigkeit der Kosten. Weitere Informationen zu Bauherren-Ansprüchen finden Sie im Beitrag Bauherren-Ansprüche: Lehrer als 'schwierige' Kunden?.

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