ich habe eine interessante Zusatzfrage zum Thema Doppelgaragen, die ich letzte Woche in meinem Ort beobachtet habe. Ein Bauherr hat die begonnene Bebauung einer Doppelgarage auf der Grundstücksgrenze zurückgebaut und stattdessen auf einer Hälfte einen Raum mit Fenster zum Nachbarn hochgezogen. Zusätzlich wurde die Decke der Doppelgarage abgestützt und eine Teilung mit Bimsdielen vorgenommen. Nach meiner Auffassung wären dies nur dann zwei Einzelgaragen, wenn sie auch statisch getrennt wären. Es scheint, als ob hier eine Täuschung erfolgen soll, um nach der Abnahme die Bimsdielen wieder zu entfernen und die Garage wieder als eine Doppelgarage in Grenzbebauung zu nutzen.
Hat jemand von Ihnen bereits eine ähnliche Situation erlebt oder kann mir hierzu fundierte Informationen geben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Können Sie bitte das genaue Baujahr des Objekts nennen, um mögliche Vorschriften aus dieser Zeit zu berücksichtigen?
2026 - Welche Art von Baugenehmigung wurde ursprünglich für die Doppelgarage erteilt und liegt diese noch vor?
genehmigungsfrei - Sind Informationen über die genauen Abmessungen der Garage und die Art der ursprünglichen Konstruktion (z.B. Mauerwerk, Beton) verfügbar?
24 cm Mauerwerk - Welche Art von Deckenstützen wurden verwendet und wie sind diese im Detail angebracht?
verstellbare Bau-Stahlstützen - Gibt es Fotos oder Skizzen, die den aktuellen Zustand der Garage und die vorgenommenen Änderungen dokumentieren?
nein - Wurde die Teilung der Garage mit Bimsdielen von einem Fachmann geplant oder ausgeführt?
nein - Liegen Informationen über die genaue Position der Garage im Verhältnis zur Grundstücksgrenze vor (z.B. Abstand, Überbauung)?
Grenzbebauung - Gab es bereits offizielle Anfragen oder Beanstandungen von Baubehörden oder Nachbarn bezüglich dieser Baumaßnahme?
nicht bekannt - Welche Art von Raum wurde auf der Hälfte der Garage hochgezogen (z.B. Lagerraum, Wohnraum)?
Wohnraum incl. Fenster zum Nachbarn