Wir haben dieses Jahr einen Grundstücksteil des bisherigen Grundstückseigentümers (A) gekauft, das abgeteilte Grundstück wurde von uns (B) und einer weiteren Familie (C) gekauft, eine weitere Teilung der Grundstücke für B und C sollte dann im Nachgang erfolgen.
Nun haben beide Parteien (B + C) ihre Baugenehmigung erhalten, die vorgesehene Teilung war darin berücksichtigt und alle Grundstückgsgrenzen etc. werden eingehalten. Der Bau hat bereits begonnen, nun haben wir aber die Information erhalten, dass die Teilung nun vollzogen wurde und wir haben eine eigene Flurnummer erhalten.
Ist damit nun die Baugenehmigung hinfällig, da dort explizit steht, dass die Baugenehmigung nur für das ungeteilte Grundstück gilt? Wenn ja, was können wir tun, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
Oder ist die Grundstücksteilung erst dann amtlich, wenn dies auch im Grundbuch steht?
Vielen Dank für alle Tipps und Unterstützung! Franka H.