Ein hinter meinem Haus liegendes Grundstück (Gebäude- und Freifläche (Gebäudefläche, Freifläche) Öffentliche Zwecke) im Eigentum der Stadt in Mecklenburg Vorpomern ist derzeit mit einer Baracke bebaut, deren Nutzung aus brandschutzrechtlichen Gründen aufgegeben wurde. Dieses Grundstück ist nur durch einen Notweg über mein Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen, es besteht diesbezüglich eine schriftliche notwegerechtliche Vereinbarung, aus der Zeit als die Baracke genutzt wurde, die eine Nutzung des Weges wochentags während der Geschäftszeiten gestattet. Baulasten oder dingliche Sicherungen zu Gunsten des hinterliegenden Grundstückes gibt es nicht. Ich habe "gerüchteweise" erfahren, dass sich die Stadt mit dem Gedanken trägt, auf besagtem Grundstück nach Abriss der Baracke einen Spielplatz/Bolzplatz einzurichten. Ist das tatsächlich möglich? Ich hatte gedacht, dass nur das gegenwärtige Gebäude Bestandsschutz genießt und auch für einen Spielplatz eine Baugenehmigung erforderlich ist, die eine gesicherte Erschließung bzw. entsprechende Baulast voraussetzt.
Für jede Info vorab recht herzlichen Dank!
C. S.

