Saarland. Seit Wochen bin ich am recherchieren, habe aber nichts vergleichbares gefunden und wende mich direkt an euch mit meinem Problem. Ich versuche es so kurz wie möglich zu erläutern.
Ich wollte für mein ca. 20 m² großes Gartenhaus (massiv aus Stein) eine Nutzungsänderung beantragen, zwecks stillem Gewerbe. Steht in 2. Reihe im Garten. In unserer Straße hat das fast jeder. Das Häuschen wurde Ende der 50ger Jahre auf ein Wiesengrundstück in einer bereits erschlossenen Straße gestellt. Links daneben befand sich bereits ein Wohnhaus und gegenüber auch. Der damalige Besitzer Herr T. wohnte gegenüber und hat das Häuschen mehrmals vermietet.
Ich habe mit einem damaligen Mieter Kontakt aufgenommen.
Dieser bestätigte mir, dort über Jahre in seiner Studentenzeit gewohnt zu haben. Es befand sich eine Toilette, Dusche, ein Stromzähler, ein Ölofen, eine Klärgrube und sogar ein Telefonanschluss im Haus. Irgendjemand musste doch einen Wasser- und Kanalanschluss (Wasseranschluss, Kanalanschluss) gelegt haben.?! Dieses Haus hatte Wohncharakter und hätte damals eine Genehmigung gebraucht, soviel habe ich schon in Erfahrung gebracht. Die Schwester der Vorbesitzerin (HT), Tochter von Herrn T, hat mir erzählt, dass das damals alles schwarz war, hätte jeder so gemacht. Die Mieter wären bei der Adresse der Besitzerin (MT) im Haus gegenüber gemeldet gewesen.
Das Steueramt teilte mir mit, dass erst 1978 eine Änderung von Garten in Bauland beantragt wurde (Grundsteuerbescheid), weil auf dem Grundstück in erster Reihe ein Fertighaus von der Tochter (HT) des Besitzers errichtet wurde.
Mein Vater hat 1989 dieses Fertighaus mit Gartenhaus und Grundstück erworben. Die Verkäuferin (HT) hat aber keinerlei Genehmigungen mehr gehabt und diese meinem Vater natürlich auch nicht überreichen können. Im Expose des Immobilienmaklers waren Haus, Garagen und Gartenhaus beziffert. Der Preis war dementsprechend.
Auf der Flurkarte war 1974 noch kein Gebäude eingemessen (auch das Gartenhaus nicht) 1978 ist beides auf der Katasterkarte erfasst.
Als ich das Haus 1997 erbte, ging ich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hatte. Man konnte ja nicht über 15 Jahre ein Haus, auch ein Gartenhaus ohne Genehmigung vorbei an allen Behörden vermieten. (Meldebehörde, Finanzamt, Energieversorger, Wasserwerke usw.)
- 1992 genehmigte die Gemeinde und die UBA meinem Vater einen Kamin am Gartenhaus zwecks Beheizung mit einem Allesbrenner. Da hatte auch niemand nach einer Baugenehmigung gefragt seitens der Behörden, obwohl da schon eine Nutzungsänderung von Garten zu Aufenthaltsraum ersichtlich war. Warum sonst der Ofen? Und der Kamin? hat DIE Behörde DA schon EINEN Fehler gemacht und dann automatisch das Haus genehmigt?
Auf dem Bauamt hatte ich Akteneinsicht. Dort war bei der Beantragung des Fertighauses im Ergänzungsplan das Gartenhaus eingezeichnet und auch die Klärgrube. Hätte die Erbauerin (HT) nicht damals schon eine Genehmigung fürs Gartenhaus einholen müssen? Hätte die Baubehörde nicht 1977 schon fragen müssen, ob eine Genehmigung fürs Gartenhaus vorliegt? Es wurde auch nur eine Garage genehmigt. Es sind aber zwei. Ich bin richtig sauer, weil diese Familie einfach gebaut hat, ohne zu fragen und ich es jetzt ausbaden darf. Ich habe im Internet die Verjährungsfristen gesucht. Sie sind nicht eindeutig bei fehlenden Baugenehmigungen. Fürs Wohnhaus und Garagen sind sie auf dem Bauamt vorhanden. Für das Gartenhaus sind keine da. Einerseits steht da nach Bekanntgabe 5 Jahre. Bei einem Rechtsmangel bis 30 Jahre Verjährung. Kann ich heute noch von HT, die noch lebt, diese Genehmigung verlangen? Es wären ja noch keine 30 Jahre. Sie hat schließlich damals nichts genehmigen lassen.
Hat die Baubehörde durch Genehmigung des Kamins nicht das Gartenhaus automatisch legalisiert?
Fakt ist, ich bekomme keine Nutzungsänderung für dieses Gebäude. Mein Traum der Selbstständigkeit wäre geplatzt. Es ist ja auch eine Kostenfrage. Für einen komplett neuen Bauantrag geht es in die hunderte wenn nicht 1000 von €, für eine Nutzungsänderung ca. 50 €.
Unsere Straße hat viele Gewerbebetriebe, obwohl es ein Wohngebiet ist. Ein Beerdigungsinstitut eine Backstube, ein Kosmetikstudio ..., sodass mein stilles Gewerbe nicht einmal auffallen würde. Ich hätte eine Bestellpraxis, einen eigenen Parkplatz vorm Haus und einen separaten Zugang.
Kann mir irgenjemand hier helfen? Ich bin dankbar für jeden Hinweis.
Ich hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich erklären konnte.
Nun noch einmal meine Fragen im Überblick:
- Warum sonst der Ofen? Und der Kamin? hat DIE Behörde DA schon EINEN Fehler gemacht und dann automatisch das Haus genehmigt?
- Hat die Baubehörde durch Genehmigung des Kamins nicht das Gartenhaus automatisch legalisiert?
- Kann ich heute noch von HT, die noch lebt, diese Genehmigung verlangen?
- Hätte die Erbauerin (HT) nicht damals schon eine Genehmigung fürs Gartenhaus einholen müssen?
- Hätte die Baubehörde nicht 1977 schon fragen müssen, ob eine Genehmigung fürs Gartenhaus vorliegt?
Vielen vielen Dank im Voraus für eure Beiträge