Zur Sicherung der Bauverpflichtung wurde ein bedingtes Rückerwerbsrecht im Grundbuch eingetragen.
Aktuell sind kurz vor Ablauf der Bauverpflichtung im betroffenen Baugebiet ca. 50 Bauplätze unbebaut. Eine flächendeckender Rückerwerb durch die Gemeinde wird aus Kostengründen nicht möglich sein. Daher folgende Fragen:
- kann die Gemeinde nur einzelne Grundstücke (z.B. beste Lage) zurück erwerben? => Gleichbehandlungsgedanke
- kann durch Aufnahme aller unbebauter Bauplätze in einer Bauplatzbörse ein geeigneter Käufer angeworben werden und die Gemeinde als Zwischenhändler tätig werden?
- Gilt im o.g. Fall der Gleichbehandlungsgrundsatz als erfüllt, weil ein potentieller Käufer jedes Grundstück wählen könnte?
- Hat die Gemeinde ein Recht Abstandszahlungen zu verlangen, solange sie vom Rückerwerbsrecht keinen Gebrauch macht?