Bauen am Hang ohne Baugenehmigung in NRW: Geschossigkeit, Abgrabung & Möglichkeiten?
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Bauen am Hang ohne Baugenehmigung in NRW: Geschossigkeit, Abgrabung & Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

ich brauche euch Experten, da ich folgendes Problem habe.

Wir möchten in Königswinter, Thomasberg (NRW) bauen. Hier haben wir ein Eckgrundstück mit Hanglage. Mit dem Architekten haben wir alles geplant und den Bauantrag eingereicht.

Nun wird dieser nicht genehmigt, da das Bauamt das Untergeschoss als Vollgeschoss bewertet. Das Grundstück ist momentan ein großes Loch. Die Straße liegt auf der Terrassenseite höher. Deswegen muss ich auf der Terrassenseite aufschütten um 1. nicht ein ein tiefes Loch zu fallen, wenn ich aus dem Haus komme. und 2. damit die Terrasse eben zur Straße ist.

Auf der anderen Seite des Hauses muss ich ein wenig abgraben, da ich da die Einfahrt für die Garage habe, die um das Haus rum geht.

Das Bauamt möchte die Aufschüttung für die Geschossigkeit nicht betrachten allerdings die Abgrabung.

Der Architekt, der Vermesser und auch ich sind der Meinung das es nicht richtig ist, was das Bauamt da macht.

Es kann natürlich sein, das wir (Architekt, Vermesser und Bauherr) falsch liegen, deswegen möchte ich euch Experten fragen, wie hier der Fall zu bewerten ist. Nachbarn und auch bei der Straße muss ja das Gelände aufgeschüttet bzw. abgegraben worden sein.

Welche Möglichkeit habe ich beim Bauamt die neue bzw. geplante Geländeoberfläche als Maßstab zu nehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Name:
  • Nuazou
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    🔴 Kritisch: Bei Veränderungen am Hang ist die Standsicherheit des Gebäudes und des umliegenden Geländes unbedingt zu gewährleisten. Eine statische Berechnung ist unerlässlich.

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Baugenehmigung für Ihr Hanggrundstück in Königswinter haben. Die Geschossigkeit bei Hanglagen ist oft ein Knackpunkt.

    🔴 Gefahr: Ungeklärte Geschossigkeit kann zu erheblichen Problemen mit dem Bauamt und sogar zum Baustopp führen.

    Meiner Einschätzung nach sollten Sie folgende Punkte prüfen:

    • Geschossigkeit: In NRW zählt ein Geschoss als Vollgeschoss, wenn es mehr als 75 % seiner Grundfläche über der Geländeoberfläche liegt. Die Definition der Geländeoberfläche ist hier entscheidend.
    • Abgrabung und Aufschüttung: Diese Maßnahmen verändern die Geländeoberfläche und beeinflussen die Geschossigkeit. Klären Sie, ob die geplanten Veränderungen korrekt im Bauantrag dargestellt sind.
    • Bebauungsplan: Prüfen Sie, ob der Bebauungsplan spezielle Regelungen für Hanggrundstücke enthält.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, ein klärendes Gespräch mit dem Bauamt zu suchen, idealerweise gemeinsam mit Ihrem Architekten und einem Vermesser. Lassen Sie sich die Ablehnungsgründe im Detail erläutern und prüfen Sie, ob eine Anpassung der Planung möglich ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Geschossigkeit
    Die Geschossigkeit bezeichnet die Anzahl der oberirdischen Geschosse eines Gebäudes. Bei Hanglagen ist die Bestimmung der Geschossigkeit oft komplex, da die Geländeoberfläche nicht eben ist. Die Bauordnungen der Länder definieren, wann ein Geschoss als Vollgeschoss gilt.
    Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Untergeschoss, Geländeoberfläche
    Abgrabung
    Eine Abgrabung ist die Entfernung von Erdreich, um eine ebene Fläche zu schaffen oder ein tiefer liegendes Bauteil zu ermöglichen. Abgrabungen können die Geschossigkeit beeinflussen und sind oft genehmigungspflichtig.
    Verwandte Begriffe: Aufschüttung, Geländeoberfläche, Baugrube
    Aufschüttung
    Eine Aufschüttung ist das Auftragen von Erdreich, um eine höhere Ebene zu schaffen oder Unebenheiten auszugleichen. Aufschüttungen können die Geschossigkeit beeinflussen und sind oft genehmigungspflichtig.
    Verwandte Begriffe: Abgrabung, Geländeoberfläche, Planum
    Geländeoberfläche
    Die Geländeoberfläche ist die natürliche oder durch Baumaßnahmen veränderte Oberfläche des Grundstücks. Sie ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Bestimmung der Geschossigkeit und der Gebäudehöhe.
    Verwandte Begriffe: Abgrabung, Aufschüttung, Höhenlinie
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er enthält Regelungen zur Art und Weise der Bebauung, zur Geschossigkeit, zur Gebäudehöhe und zu anderen baulichen Aspekten.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, wie z.B. Bauzeichnungen, Baubeschreibung, statische Berechnungen und Nachweise zum Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die Genehmigung der Baubehörde, ein Bauvorhaben zu errichten. Sie wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Geschossigkeit bei Hanglagen?
      Die Geschossigkeit bei Hanglagen bezieht sich darauf, wie viele Geschosse eines Gebäudes als Vollgeschosse gelten. Dies hängt von der Definition der Geländeoberfläche und den jeweiligen Bauvorschriften ab. In NRW ist entscheidend, ob mehr als 75% der Grundfläche über der Geländeoberfläche liegen.
    2. Wie beeinflusst eine Abgrabung die Geschossigkeit?
      Eine Abgrabung verändert die natürliche Geländeoberfläche. Dadurch kann ein Geschoss, das vorher als Untergeschoss galt, zu einem Vollgeschoss werden, wenn es nach der Abgrabung mehr als 75% über der neuen Geländeoberfläche liegt.
    3. Was ist bei einer Aufschüttung zu beachten?
      Eine Aufschüttung kann ebenfalls die Geschossigkeit beeinflussen, indem sie die Geländeoberfläche erhöht. Dies kann dazu führen, dass ein Geschoss, das vorher als Vollgeschoss galt, zu einem Untergeschoss wird. Allerdings sind Aufschüttungen oft genehmigungspflichtig und müssen statisch nachgewiesen werden.
    4. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?
      Der Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er kann spezielle Regelungen für Hanglagen enthalten, z.B. hinsichtlich der maximal zulässigen Geschossigkeit, der Höhe von Stützmauern oder der Gestaltung der Außenanlagen.
    5. Was kann ich tun, wenn mein Bauantrag abgelehnt wurde?
      Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wurde, sollten Sie zunächst die Ablehnungsgründe genau prüfen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Bauamt, um die Gründe im Detail zu verstehen. Prüfen Sie, ob eine Anpassung der Planung möglich ist, um die Baugenehmigung zu erhalten. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu.
    6. Brauche ich einen Vermesser?
      Ein Vermesser kann die genaue Geländeoberfläche feststellen und ein Höhenmodell erstellen. Dies ist wichtig, um die Geschossigkeit korrekt zu bestimmen und die Planung entsprechend anzupassen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Vollgeschoss und Untergeschoss?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das vollständig über der Geländeoberfläche liegt und die volle Raumhöhe aufweist. Ein Untergeschoss liegt teilweise oder vollständig unter der Geländeoberfläche. Die genauen Definitionen sind in den jeweiligen Bauordnungen festgelegt.
    8. Wie finde ich einen guten Architekten für Hangbebauung?
      Suchen Sie nach Architekten, die Erfahrung mit Hangbebauung haben. Fragen Sie nach Referenzprojekten und lassen Sie sich beraten, welche Besonderheiten bei der Planung zu beachten sind.

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  2. Geländeoberfläche NRW: Berechnung der Geschossigkeit bei Abgrabung

    Wenn das
    Bauamt die Aufschüttung bzw. Abgrabung genehmigt, stellt die sich daraus ergebende neue Geländeoberfläche die für die Berechnung der Geschossigkeit anzunehmende Oberfläche dar.

    Die ergibt sich aus § 2 der BauO-NRW.

    Zitat aus § 2: " (4) Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche.

    (5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. "

    Wenn nun das Untergeschoss gem. (5) im Mittel nicht mehr als 1,60 m über diese Oberfläche hinausragt oder eine Höhe von < 2,30 m hat, ist es kein Vollgeschoss.

    • Name:
    • M.P.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    Bauen am Hang in NRW: Baugenehmigung, Geschossigkeit & Abgrabung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Herausforderungen beim Bauen am Hang in Königswinter, NRW, insbesondere die Problematik der Baugenehmigung aufgrund der Bewertung des Untergeschosses als Vollgeschoss. Die korrekte Definition der Geländeoberfläche gemäß BauO NRW ist entscheidend für die Berechnung der Geschossigkeit. Eine genehmigte Aufschüttung oder Abgrabung beeinflusst die anzunehmende Geländeoberfläche. Architekt und Vermesser spielen eine wichtige Rolle bei der Planung und Genehmigung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Bewertung der Geschossigkeit hängt stark von der Auslegung der Bauordnung NRW und der Definition der Geländeoberfläche ab. Beachten Sie den Beitrag Geländeoberfläche NRW: Berechnung der Geschossigkeit bei Abgrabung für Details zur Berechnung.

    ✅ Zusatzinfo: Die BauO NRW §2 definiert die Geländeoberfläche als die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche. Dies ist entscheidend für die Beurteilung der Geschossigkeit bei Hanglagen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition der Geländeoberfläche mit dem Bauamt und ziehen Sie einen erfahrenen Architekten und Vermesser hinzu, um die Geschossigkeit korrekt zu berechnen und den Bauantrag entsprechend anzupassen. Prüfen Sie alternative Lösungen zur Gestaltung des Hanggrundstücks, um die Anforderungen der Baugenehmigung zu erfüllen.

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