ich brauche euch Experten, da ich folgendes Problem habe.
Wir möchten in Königswinter, Thomasberg (NRW) bauen. Hier haben wir ein Eckgrundstück mit Hanglage. Mit dem Architekten haben wir alles geplant und den Bauantrag eingereicht.
Nun wird dieser nicht genehmigt, da das Bauamt das Untergeschoss als Vollgeschoss bewertet. Das Grundstück ist momentan ein großes Loch. Die Straße liegt auf der Terrassenseite höher. Deswegen muss ich auf der Terrassenseite aufschütten um 1. nicht ein ein tiefes Loch zu fallen, wenn ich aus dem Haus komme. und 2. damit die Terrasse eben zur Straße ist.
Auf der anderen Seite des Hauses muss ich ein wenig abgraben, da ich da die Einfahrt für die Garage habe, die um das Haus rum geht.
Das Bauamt möchte die Aufschüttung für die Geschossigkeit nicht betrachten allerdings die Abgrabung.
Der Architekt, der Vermesser und auch ich sind der Meinung das es nicht richtig ist, was das Bauamt da macht.
Es kann natürlich sein, das wir (Architekt, Vermesser und Bauherr) falsch liegen, deswegen möchte ich euch Experten fragen, wie hier der Fall zu bewerten ist. Nachbarn und auch bei der Straße muss ja das Gelände aufgeschüttet bzw. abgegraben worden sein.
Welche Möglichkeit habe ich beim Bauamt die neue bzw. geplante Geländeoberfläche als Maßstab zu nehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe.