Wohnen in Stuttgart (BW) in einem Reihenhaus. Wohnen im Mittelhaus und wollen den Garten zum rechts angrenzenden Nachbargrundstück abtrennen, da unsere Kinder für die Nachbarn zu wild sind.
Grenzsteine sind vorhanden, Verlauf der Grenze klar.
Dürfen/sollen wir innerhalb bebauter Ortschaften den Zaun exakt auf der Grundstücksgrenze ziehen oder muss/soll der Zaun auf unserem Grundstücksanteil verlaufen? Wichtig wäre dann also für die Ausführung zu wissen, wo die Zaunpfähle genau stehen müssen/sollen und auf welcher Seite der Zaun (Maschendraht, 1,40 hoch) angebracht werden soll.
1. Wäre rein rechtlich auch die Errichtung exakt auf der Grenze möglich?
Wir werden die Kosten für den Zaun vermutlich selber tragen (hatte die Info, in manchen Fällen haben beide Grundstückseigentümer der angrenzenden Grundstücke den Zaun zu bezahlen).
2. Gilt das mit den geteilten Kosten auch so in BW und innerhalb geschlossener Ortschaften?
Wir tendieren dazu, den Zaun auf unserem Grundstück zu errichten, d.h. die Pfosten und auch den Maschendraht auf unsrer Grundstücksfläche. Ist das so korrekt?
3. Jetzt noch eine Frage:
Dürfen die Betonfundamente der Zaunpfeiler die Grundstücksgrenze überschreiten, auch wenn der Pfeiler dann eindeutig bei uns auf dem Grundstück steht oder müssen sich auch die Grundstücksfundamente bei uns auf dem Grundstück befinden?
Ich freue mich über die Antworten, wäre schön, wenn wir rasch einen Rat bekommen würden..
Vielen Dank!
