Dann noch eine Frage darf man einen Obstacker einzäunen wenn einem alles gestohlen wird? Kann man da etwas machen oder gibt es einen andere Möglichkeit?
Schon mal Danke für die Antworten.
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Ich verstehe, dass Sie ein Gartenhaus (3,50 x 3,00 m) außerhalb einer Ortschaft in Bayern auf Ihrem landwirtschaftlich genutzten Grundstück errichten möchten. Das Gartenhaus soll zur Unterbringung von Geräten für die Bewirtschaftung des Ackers dienen.
Genehmigungspflicht: Grundsätzlich ist für die Errichtung eines Gartenhauses außerhalb einer Ortschaft in Bayern eine Baugenehmigung erforderlich. Ob eine Privilegierung nach § 35 BauGBAbk. (Bauen im Außenbereich) in Ihrem Fall greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Privilegierung nach § 35 BauGB: Eine Privilegierung kann in Betracht kommen, wenn das Gartenhaus einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und für diesen notwendig ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Gartenhaus zur Unterbringung von Geräten dient, die für die Bewirtschaftung des Ackers erforderlich sind. Die Tatsache, dass Sie Obst und Kartoffeln für den Eigengebrauch anbauen, kann hierbei relevant sein.
🔴 Gefahr: Eine Ablehnung der Baugenehmigung kann zum Rückbau des Gartenhauses führen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens im Vorfeld mit dem zuständigen Landratsamt ab. Legen Sie dar, inwiefern das Gartenhaus für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb notwendig ist und welche Geräte darin untergebracht werden sollen. Beachten Sie die Vorgaben des Landratsamtes bezüglich Größe und Gestaltung des Gartenhauses.
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