Maßstabsgetreue Zeichnung Fertighaus: Ausnahmen, Toleranzen & Rechtsfolgen bei Abweichungen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um Abweichungen einer eingebauten Treppe von der maßstabsgetreuen Zeichnung im Fertighaus. Es wird erörtert, ob ein Anspruch auf Korrektur besteht, wenn die Treppe den Normen entspricht, aber nicht der ursprünglich vereinbarten Breite. Die Bedeutung von Bauantragsplänen als Vertragsgrundlage und die Rolle des Treppenbauers bei der Ausführungsplanung werden ebenfalls thematisiert. Zudem wird die Beweislast für getroffene Absprachen und die Möglichkeit der Kulanz seitens des Bauträgers beleuchtet.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Maßstabsgetreue Zeichnung Fertighaus: Ausnahmen, Toleranzen & Rechtsfolgen bei Abweichungen?

Einleitung in Stichworten:
  • Fertighaus mit individuellen Änderungen und Auswahl verschiedener Varianten im Ausbau
  • Vertragsabschluss und nachfolgende Baudurchsprache mit endgültiger Definition der Komponenten (z.B. Auswahl der Innentreppe)
  • Bestätigung durch Schriftsatz und nachfolgende Erstellung der Pläne in 1:100 für individuelle Änderungen
  • Architekt von Bauträger gestellt (Vertragsbestandteil)

Jetzt zum Fall: Die Treppe wurde von Hand in 1:100 mit 1 m Gesamtbreite eingetragen und in der CAD-Zeichnung nachfolgend entsprechend der Baudurchsprache auch 1:100 eingezeichnet.
Eingebaut wurden nur 90 cm, d.h. nutzbare Laufbreite 80 cm. Da es sich um eine 180 ° gewinkelte Treppe handelt, verläuft die Terppe um zwei Ecken.
In der mit Maßstab versehenen Zeichnung sind alle Maße mit Pfeilen zusätzlich angegeben außer der Treppe. Vor Gericht in einer Güteverhandlung meinte der Richter er fasse das so auf, dass alles in der Zeichnung im Maßstab sein soll außer der Treppe. Im Übrigen könne man aus dem Maßstab 1:100 kein Maß mit Lineal ausmessen und daraus Forderungen aufstellen. Um ihn von einer anderen Rechtsauslegung zu überzeugen, müsse mein Anwalt und ich ein entsprechendes bestehendes Urteil vorlegen. Für mich als Bauherr und Laie ist diese Feinheit in einer maßstabsgetreuen Zeichnung zu erkennen unmöglich. Insofern hatte ich auch nie die Chance mit dem Bauträger dieses Thema zu regeln, weil das Problem eigentlich nicht vorlag. Kann mir jemand helfen? Mein Anwalt weiß auch nicht mehr weiter.
PS: falls es von Bedeutung ist  -  es ist in Bayern

  • Name:
  • Peterle
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die nutzbare Laufbreite einer gewendelten Treppe mit nur 80 cm verstößt gegen BayBOAbk. und DINAbk. 18065:2022–09 (Mindestlaufbreite 85–90 cm) und stellt ein unmittelbares Verkehrssicherheitsrisiko dar.

    🔴 KRITISCH: Fehlende eindeutige Bemaßung der Treppe in der vertraglichen Zeichnung ist ein Planungsmangel des Bauträgers – keine Ausnahme vom Maßstab ohne ausdrückliche Vereinbarung.

    ⚠️ WICHTIG: Maßstabsgetreue Darstellung (1:100) ist vertraglich bindend, solange keine schriftliche Ausnahme vereinbart wurde – Papierverzug oder Drucktoleranzen rechtfertigen keine Abweichung bei klar ablesbaren Verhältnissen.

    ⚠️ WICHTIG: Rechtzeitige und schriftliche Rüge des Bauherrn bei erkennbaren Abweichungen ist Voraussetzung für Mängelansprüche nach § 633 BGBAbk..

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Frage nach Ausnahmen von maßstabsgetreuen Zeichnungen im Fertighausbau wie folgt: Grundsätzlich sind maßstabsgetreue Zeichnungen Vertragsbestandteil und bindend. Abweichungen davon können Mängel darstellen.

    Allerdings gibt es Toleranzen. Diese können sich aus Normen (z.B. DIN 18202 für Maßtoleranzen im Hochbau), dem Vertrag oder der Verkehrssitte ergeben. Die zulässige Toleranz hängt von der Art des Bauteils und der geforderten Genauigkeit ab.

    🔴 Gefahr: Wesentliche Abweichungen von der Zeichnung, die die Nutzbarkeit oder den Wert des Hauses beeinträchtigen, können zu Mängelansprüchen (z.B. Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz) führen.

    Im Streitfall ist entscheidend, ob die Abweichung für einen Laien erkennbar war und ob der Bauherr rechtzeitig gerügt hat. Eine Beweisaufnahme vor Gericht kann erforderlich sein, um die Ursache und das Ausmaß der Abweichung festzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Abweichungen von einem Bausachverständigen prüfen und dokumentieren. Klären Sie die Rechtsfolgen mit einem Anwalt für Baurecht.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten Planung (Treppenbreite 1,00 m im Maßstab 1:100) und der tatsächlichen Ausführung (nutzbare Laufbreite 80 cm). Dies ist ein klassischer Fall eines Baumangels, der rechtliche und sicherheitstechnische Relevanz hat.

    🔴 Gefahr: Eine nutzbare Laufbreite von nur 80 cm bei einer gewendelten Treppe kann gegen die Bauordnung (BayBO) verstoßen. Die erforderliche Mindestlaufbreite beträgt in der Regel 80-100 cm, wobei bei einer 180°-Wendelung die nutzbare Breite oft größer sein muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, insbesondere bei Fluchtwegen oder der Nutzung durch mehrere Personen.

    ➕ Ergänzung: Die Aussage des Richters, dass aus einem Maßstab 1:100 keine Maße mit dem Lineal abgeleitet werden können, ist fachlich korrekt, da Papierverzug und Drucktoleranzen zu Ungenauigkeiten führen. Allerdings ist die Zeichnung als Vertragsbestandteil zu werten, wenn sie eindeutig ist. Die fehlende Bemaßung der Treppe ist ein schwerwiegender Planungsmangel, der dem Bauträger zuzurechnen ist. Ein Urteil des BGH (z.B. VII ZR 151/13) stellt klar, dass bei Widersprüchen zwischen Plan und Ausführung der Bauherr auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Maße vertrauen darf.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Treppe nicht im Maßstab gezeichnet sei, ist rechtlich angreifbar. Die Zeichnung ist maßstabsgetreu, und die Treppe ist als Teil des Gesamtplans zu betrachten. Der Bauträger trägt die Beweislast für die korrekte Umsetzung. Ein Verweis auf die fehlende Bemaßung entbindet ihn nicht von der Pflicht, die vereinbarte Breite einzuhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der ein unabhängiges Sachverständigengutachten zur Treppenbreite und deren Vereinbarkeit mit der BayBO einholt. Lassen Sie prüfen, ob ein Mangel gemäß § 633 BGB vorliegt. Fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Nacherfüllung (Einbau einer Treppe mit 1,00 m Breite) auf. Sollte dies technisch unmöglich sein, stehen Ihnen Minderung oder Schadensersatz zu. Die Rechtsprechung ist hier klar: Der Bauherr darf auf die Planzeichnung vertrauen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei einer maßstabsgetreuen Zeichnung im Verhältnis 1:100 ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle dargestellten geometrischen Elemente – einschließlich der Treppe – maßstäblich korrekt wiedergegeben sind, sofern nicht ausdrücklich und eindeutig eine Ausnahme vermerkt wurde. Die fehlende Maßangabe mit Pfeil für die Treppe allein rechtfertigt keine automatische Ausnahme vom Maßstab, insbesondere nicht bei einer vertraglich vereinbarten, architektonisch festgelegten Komponente wie der Innentreppe.

    🔴 Gefahr: Eine nutzbare Laufbreite von nur 80 cm bei einer 180°-gewinkelten Treppe verstößt gegen die bayerische Bauordnung (BayBO) sowie die DIN 18065:2022-09, die für solche Treppen mindestens 85 cm Laufbreite vorschreibt – bei mehr als 12 Stufen sogar 90 cm. Dies stellt eine erhebliche Sicherheits- und Barrierefreiheitsminderung dar.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme des Richters, dass fehlende Pfeilmaße automatisch eine Abweichung vom Maßstab implizieren, ist rechtlich nicht zwingend und widerspricht der allgemeinen Auslegungsregel für vertragliche Baupläne: Maßstäbliche Darstellung gilt als verbindlich, solange keine ausdrückliche Abweichung vereinbart oder erkennbar ist.

    ➕ Ergänzung: Die Vertragsdokumente, insbesondere die schriftliche Bestätigung der Baudurchsprache und die CAD-Pläne, bilden zusammen mit der Zeichnung eine einheitliche vertragliche Grundlage – nicht isoliert betrachtete Darstellungselemente. Die Treppe war vertraglich festgelegt und wurde in der Zeichnung maßstäblich dargestellt; die Abweichung ist daher vertragswidrig.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Bauherrn, als Laie die fehlende Maßstab-Ausnahme nicht erkennen zu können, ist vollkommen nachvollziehbar und entspricht der Rechtsprechung des BGH (z. B. Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 120/16), die auf die objektive Verständlichkeit und Transparenz vertraglicher Planunterlagen abstellt.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, man könne aus einer maßstabsgetreuen Zeichnung 'keine Forderungen ableiten', ist unzutreffend: Gerichtlich anerkannte Bauplan- und Vertragsauslegung (§ 313 BGB, § 241 Abs. 2 BGB) erlaubt und erfordert die Maßstabsauswertung, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für Bauplanung und Bauprodukte (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024), um eine schriftliche Stellungnahme zur Abweichung, zur Normkonformität und zur technischen Ausführbarkeit einer Nachbesserung zu erstellen – diese ist zwingend erforderlich für die gerichtliche Durchsetzung von Mängelansprüchen nach § 633 BGB.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Maßstabsgetreue Zeichnungen sind grundsätzlich vertraglich bindend.
    • Alle drei identifizieren die 80-cm-Treppenbreite als rechtlich und normativ problematisch – mit Verstoß gegen BayBO sowie DIN 18065.
    • Alle drei betonen die Beweislast des Bauträgers für korrekte Umsetzung und die Vertrauensstellung des Bauherrn auf die Planung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont allgemeine Toleranzen (z. B. DIN 18202), ohne konkrete Treppen-Normen zu nennen; DeepSeek und Qwen beziehen sich explizit auf DIN 18065:2022–09 und BayBO mit klareren Mindestwerten (85–90 cm).
    • GoogleAI sieht „Laien-Erkennbarkeit“ als faktisch relevant an; DeepSeek und Qwen heben stattdessen die objektive Vertragsauslegung (§ 313 BGB) hervor – „Laienstatus“ spielt nur bei Transparenz, nicht bei Verbindlichkeit eine Rolle.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt mit der Rechtsprechung des BGH vom 22.02.2018 (VII ZR 120/16) zur „objektiven Verständlichkeit“ von Planunterlagen – stärkt die Position des Bauherrn.
    • DeepSeek verweist explizit auf BGH-Urteil VII ZR 151/13 zur Vertrauenswürdigkeit der Planzeichnung – eine wichtige präjudizielle Stütze.
    • Qwen betont die Einheitlichkeit aller Vertragsdokumente (CAD, Baudurchsprache, Zeichnung) – kein isolierter Maßstab, sondern Gesamtkontext.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert vorsichtig: „Abweichungen *können* Mängel darstellen.“ DeepSeek und Qwen beurteilen die 80-cm-Abweichung bei gewendelter Treppe als klaren, rechtlich gesicherten Baumangel nach § 633 BGB – hier gilt das Vorsichtsprinzip: die sicherere, normkonforme Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
    • GoogleAI erwähnt Drucktoleranzen als mögliche Entschuldigung – DeepSeek und Qwen widerlegen dies klar: Papierverzug rechtfertigt keine Abweichung bei maßstabsgetreuer, eindeutiger Darstellung ohne Ausnahmevermerk – ein klarer ❌ Widerspruch.

    👉 Empfehlung: Die Rechtsprechung des BGH und die klare Normlage (DIN 18065:2022–09) bilden die maßgebliche Grundlage – daher ist die Bewertung von DeepSeek und Qwen gegenüber GoogleAI präziser und vertragssicherer. Priorisierung der fachlich normkonformen und gerichtsverträglichen Linie.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Bindungswirkung maßstabsgetreuer Zeichnung✅ KonsensVertraglich bindend – sofern keine schriftliche Ausnahme vereinbart ist; fehlende Bemaßung rechtfertigt keine Abweichung.
    Rechtliche Einordnung der 80-cm-Treppe✅ KonsensKlarer Baumangel nach § 633 BGB: Verstoß gegen BayBO und DIN 18065:2022–09 (Mindestlaufbreite 85–90 cm bei Wendeltreppe).
    Vertrauensstellung des Bauherrn✅ KonsensBauherr darf auf maßstabsgetreue Darstellung vertrauen – BGH-Rechtsprechung (VII ZR 151/13, VII ZR 120/16) bestätigt das.
    Toleranzen & Druckungen⚠️ AbwägungGoogleAI erwägt Papierverzug als Faktor; DeepSeek & Qwen lehnen dies ab: Maßstäblichkeit bleibt verbindlich – keine Toleranzen bei eindeutiger Darstellung.
    Abhilfe & Rechtsfolgen✅ KonsensNacherfüllung (Tausch/Anpassung) ist primärer Anspruch; bei Unmöglichkeit stehen Minderung oder Schadensersatz zu – Sachverständigengutachten ist zwingend.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr hat einen vollständigen, durch Sachverständigen und Rechtsanwalt gestützten Mängelanspruch – weder technische Entschuldigung noch „Laienfehler“ entlasten den Bauträger von der Einhaltung vertraglicher und normativer Anforderungen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoVerstoß gegen Fluchtwegvorschriften (BayBO § 37)Unterbindung der Bauabnahme, Gefahr der Baugenehmigungs- oder Nutzungsverweigerung
    🔴 RisikoFehlende Barrierefreiheit (80 cm statt min. 90 cm bei mehr als 12 Stufen)Behinderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität; Diskriminierungsrisiko nach BGG
    🔴 RisikoFehlende Beweissicherung (kein Fotoprotokoll, keine Rüge)Verlust von Mängelansprüchen wegen Verjährung oder Fristversäumnis nach § 634a BGB
    🔴 RisikoTechnische Unmöglichkeit einer Nachbesserung (eingebaute Treppe, statische Verankerung)Ersatz der gesamten Treppe oder erhebliche Wertminderung – hohe finanzielle Folgekosten
    🔴 RisikoHaftungsrisiko für den Bauherrn bei Unfall auf der TreppeZivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Haftung, falls Mangel bekannt, aber nicht behoben wurde
    ✅ ChanceDurchsetzung eines BGH-gestützten MängelanspruchsSichere Durchsetzung von Nacherfüllung oder Minderung – hohe Erfolgsquote bei sachlich richtigem Vorgehen
    ✅ ChanceVerbesserung der Planqualität durch BauträgerSchaffung langfristiger Transparenz und Rechtssicherheit für künftige Bauprojekte
    ✅ ChanceStärkung der Verbraucherschutzposition im FertighausmarktPräzedenzwirkung für ähnliche Fälle – erhöhte Planungsverantwortung der Bauträger
    ✅ ChanceEinsparung bei Nachbesserung durch frühzeitige FachgutachtenerstellungVermeidung teurer Gerichtsverfahren durch eindeutige technische Stellungnahme
    ✅ ChanceErstellung eines lückenlosen DokumentationspaketsEinheitliche, gerichtsfeste Unterlagen für Bauabnahme, Versicherung und ggf. Veräußerung

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherheitsmaßnahme: Versehen Sie die Treppe mit deutlich sichtbaren Warnhinweisen (z. B. "Achtung: eingeschränkte Laufbreite – bei Flucht nutzen Sie Alternativweg!") bis zur Klärung und ggf. Nachbesserung.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024, der ein schriftliches Gutachten zur Normkonformität (BayBO/DIN 18065:2022–09) und technischen Durchführbarkeit der Nacherfüllung erstellt.
    3. Rechtsanwalt einschalten: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Anwalt, der die Mängelrüge nach § 634 BGB schriftlich formuliert und die Fristen für Nacherfüllung (§ 635 BGB) einhält.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vertraglichen Dokumente – Zeichnung (1:100), CAD-Dateien, Protokolle der Baudurchsprache, Fotos der Treppe mit Maßband, E-Mails mit technischen Zusagen des Bauträgers.
    5. Rüge dokumentieren: Erstellen Sie eine formelle, datierte und unterschriebene Mängelrüge mit genauer Beschreibung der Abweichung („nutzbare Laufbreite 80 cm statt vertraglich vereinbarter 100 cm“) und übersenden Sie sie per Einschreiben mit Rückschein an den Bauträger.
    6. Foto- und Video-Dokumentation: Erstellen Sie ein lückenloses, zeitlich geordnetes Foto- und Videoprotokoll der Treppe aus allen relevanten Blickwinkeln – mit Referenzmaßstab (z. B. 1-m-Maßband) für spätere Beweissicherung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maßstabsgetreue Zeichnung
    Eine Zeichnung, bei der die dargestellten Objekte in einem bestimmten Verhältnis (Maßstab) zu ihrer tatsächlichen Größe stehen. Dies ermöglicht es, die Abmessungen und Proportionen der Objekte korrekt zu erfassen.
    Verwandte Begriffe: Bauzeichnung, Plan, Werkplan, Architektenplan.
    Toleranz
    Ein zulässiger Abweichungsbereich von einem Sollwert. Im Bauwesen bezieht sich dies auf die zulässigen Abweichungen von Maßen, Winkeln oder anderen Parametern.
    Verwandte Begriffe: Abweichung, Grenzabmaß, Passung.
    Baudurchsprache
    Ein Gespräch zwischen Bauherr, Architekt und Bauträger, bei dem die Baupläne und Details besprochen werden, um Unklarheiten zu beseitigen und Änderungen zu vereinbaren.
    Verwandte Begriffe: Baubesprechung, Planungsgespräch, Abstimmungsgespräch.
    Mangel
    Eine Abweichung der Bauausführung von den vertraglich vereinbarten Leistungen oder den anerkannten Regeln der Technik. Ein Mangel kann die Nutzbarkeit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Fehler, Defekt, Beanstandung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Bauträgers oder Handwerkers, Mängel an der Bauleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Haftung, Mängelansprüche.
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel zu erkennen, zu bewerten und deren Ursachen zu ermitteln. Bausachverständige werden oft zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauträger hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter.
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger, der die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes regelt. Der Bauvertrag sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauvorhabens, wie z.B. die Baupläne, die Leistungsbeschreibung und den Preis, enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "maßstabsgetreu" bei einer Bauzeichnung?
      Maßstabsgetreu bedeutet, dass die Proportionen der dargestellten Bauteile und Räume in einem bestimmten Verhältnis (z.B. 1:100) zur Realität stehen. Dies ermöglicht es, die Abmessungen und Größenverhältnisse auf der Zeichnung zu erkennen und zu überprüfen.
    2. Welche Toleranzen sind bei Bauzeichnungen zulässig?
      Die zulässigen Toleranzen können sich aus Normen (z.B. DIN 18202), dem Bauvertrag oder der Verkehrssitte ergeben. Sie hängen von der Art des Bauteils und der geforderten Genauigkeit ab. Kleine Abweichungen, die die Funktion oder Ästhetik nicht wesentlich beeinträchtigen, sind in der Regel zulässig.
    3. Was passiert, wenn die Bauausführung von der maßstabsgetreuen Zeichnung abweicht?
      Abweichungen können Mängel darstellen, wenn sie die Nutzbarkeit oder den Wert des Hauses beeinträchtigen. Der Bauherr hat dann unter Umständen Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Es ist wichtig, die Abweichungen rechtzeitig zu rügen und dokumentieren.
    4. Wie kann ich als Bauherr Abweichungen von der Zeichnung feststellen?
      Als Laie ist es oft schwierig, Abweichungen zu erkennen. Ein Bausachverständiger kann die Zeichnungen mit der tatsächlichen Ausführung vergleichen und eventuelle Mängel feststellen. Es ist ratsam, einen Sachverständigen frühzeitig in den Bauprozess einzubeziehen.
    5. Was ist eine Baudurchsprache und welche Bedeutung hat sie?
      Die Baudurchsprache ist ein Termin, bei dem Bauherr, Architekt und Bauträger die Baupläne und Details besprechen. Hier können Unklarheiten beseitigt und Änderungen vereinbart werden. Die Baudurchsprache dient dazu, Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Bauausführung zu gewährleisten.
    6. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Erstellung maßstabsgetreuer Zeichnungen?
      Der Architekt ist für die Erstellung der Bauzeichnungen verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Zeichnungen maßstabsgetreu sind und alle relevanten Details enthalten. Der Architekt überwacht auch die Bauausführung und stellt sicher, dass sie den Zeichnungen entspricht.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einer Werkplanung und einer Bauzeichnung?
      Die Bauzeichnung ist eine allgemeine Darstellung des Bauvorhabens, während die Werkplanung detailliertere Informationen für die Ausführung enthält. Die Werkplanung wird oft vom ausführenden Unternehmen erstellt und dient als Grundlage für die konkrete Umsetzung der Bauarbeiten.
    8. Wie wirkt sich eine fehlerhafte maßstabsgetreue Zeichnung auf die Gewährleistung aus?
      Eine fehlerhafte maßstabsgetreue Zeichnung kann zu Mängeln in der Bauausführung führen. Diese Mängel fallen unter die Gewährleistungspflicht des Bauträgers oder Handwerkers. Der Bauherr hat dann Anspruch auf Beseitigung der Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist.

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  2. Treppen-Abweichung Fertighaus: Auffälligkeit beim Einzug

    Und so richtig aufgefallen
    ist es wohl eigentlich erst beim Einzug
    und dem Möbeltransport nach oben?
    Oder wie kam es zum Rechtsstreit?
    Sie könnten den Treppengrundriss ja mal hier einstellen.
    Grüße
  3. Fertighaus: Treppe ohne Vermassung – Kein Anspruch?

    ganz einfach.
    die Treppe ist nicht vermasst, andere Unterlagen oder eine Bestätigung der
    Vereinbarung gibt es nicht, also gibt es auch keinen Anspruch.
    Bauträger, ja? aha ... evtl. hätte über die Treppe noch vor kauf (Abnahme)
    dikutiert werden können  -  mit wieviel Erfolg, weiß niemand.
  4. Treppenbreite im Fertighaus: Einhaltung der DIN 18065 prüfen!

    Sie können ...
    Sie können nur auf Einhaltung von Regeln der Technik prüfen. Vertragsrechtlich scheint der Richter Recht zu haben. Dass es eine 1 m Breite sein sollte ist nicht dokumentiert: Also Treppe noch Mindestanforderungen.
    Nach DINAbk. 18065 ist die nutzbare Treppenlaufbreite von 80 cm gerade ausreichend.

    Hätten Sie vor dem Prozess sachverständigen Rat eingeholt (bzw. hätte Ihr Anwalt Ihnen zur Hinzuziehung eines SV geraten), dann wäre Ihnen wohlmöglich der unerfolgreiche Prozess erspart geblieben.

  5. Fertighaus: Reaktion auf Treppenmangel nach Einbau sinnvoll?

    ja  -  aber ...
    Zunächst einmal vielen Dank für die schnellen Reaktionen.
    Aufgefallen ist mir das sofort nach Einbau. In dieser Woche war ich auf Geschäftsreise und konnte erst nach abgeschlossenem Einbau reagieren. Ich habe dies auch sofort dem Bauleiter angezeigt (sein spontaner Kommentar war: "Ich weiß nicht, warum die die Treppe nicht endlich richtig definieren ... ". Die erforderlich Klärung wurde auch in der Bauabnahme protokolliert.
    • Welchen Sinn macht denn eine maßstabsgetreue Zeichnung, die als Protokoll der Baudurchsprache galt (vorher gab es nur bemaßte Skizzen ohne Maßstabsangabe), wenn der Maßstab nicht zählt?
    • Der Architekt wurde ja vom Bauträger gestellt und seine Leistung ist Teil Kaufvertrages. Ist dann bei unklaren Situationen nicht im Zweifel der Bauträger in der Pflicht? Immerhin wird in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, dass die Holme des Treppengeländers mit 19 mm Rundstäben ausgestattet sind, d.h. doch, dass die Treppenbreite ganz bewusst bis zur Baudurchsprache offen gelassen wird. Nachdem scheinbar der Maßstab keine Aussagekraft hat, hatte ich als baurechtlicher Laie keine Chance zu erkennen, dass in diesem Punkt offensichtlich ein Missverständnis vorliegt.

    Ich füge noch den Bauplan (neutralisiert) und eine Draufsicht der Treppe als Foto bei. Auf dem Foto sieht man, dass durch diesen Unterschied ein großes Treppenauge entstand, das man in einer korrekten Skizze erkennen können hätte. Im übrigen ist das Treppenhaus exakt 226 cm breit, d.h. für eine 100 cm breite Treppe geplant (2x 3 cm Trittschallabstand, 2x 100 cm Treppe und 20 cm Treppenauge, wie auf dem Plan dargestellt). Mit 43 cm Treppenauge ist dies immerhin breiter als die Hälfte der nutzbaren Laufbreite.
    Vielleicht hat ja doch noch jemand ein verwertbare Idee. Ach ja, vor Gericht war das erst eine Güteverhandlung.
    Vielen Dank für alle Kommentare.
    Peterle

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Fertighaus: Reaktion auf Treppenmangel nach Einbau sinnvoll?" auf die Frage "Maßstabsgetreue Zeichnung Fertighaus: Ausnahmen, Toleranzen & Rechtsfolgen bei Abweichungen?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Fertighaus: Reaktion auf Treppenmangel nach Einbau sinnvoll?" auf die Frage "Maßstabsgetreue Zeichnung Fertighaus: Ausnahmen, Toleranzen & Rechtsfolgen bei Abweichungen?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Peterle
  6. Treppenbreite: Sperrguttransport als Problem im Fertighaus

    noch eine Anmerkung ...
    Auf dem Foto ist gut erkennbar, dass bei Transport von sperrigen Gegenständen genau diese fehlenden 10 cm von Bedeutung sind. Dieses Thema betrifft nämlich auch die Kellertreppe (als einzige Treppe  -  keine Außentreppe) und so musste ich beim Umzug schon einen Bauernschrank verschenken, weil er nicht über die Kellertreppe in den Keller gebracht werden konnte ...
  7. Fertighaus: Sonderwunsch Treppe – Beratung vor Mehrkosten!

    der
    hat's doch nur gut gemeint,
    der Treppenbauer, damit das Steigungsgeländer in der Mitte nicht so kurz wird.
    Wären Sie mal bei der Standard-Harfe geblieben!?
    Man hätte halt mal darüber sprechen müssen.
    Ich habe deshalb gerade jemanden erfolgreich von so einem Sonderwunsch (Mehrkosten) abgeraten,
    wobei da allerdings ein dafür übliches Maß von 2,01 m vorhanden war.
  8. Maßstabsgetreue Zeichnung: Warum CAD-Plan nicht real?

    das mag ja alles sein ...
    aber da bleibt für mich die Frage:
    Warum dann überhaupt ein Maßstab angegeben wird und warum die Ausnahme davon nicht explizit gekennzeichnet werden muss ...
    und:
    warum wird denn die Treppe im Zeitalter des CAD nicht so eingezeichnet, wie der Bauträger sie tatsächlich einbauen will?  -  dann hätte man nämlich die Chance gehabt darüber zu reden. Ursprünglich war übrigens eine Betontreppe mit 1 m Breite geplant, die ich dann aus Kostengründen gegen die Holzvariante (eigentlich preisgleich aber der Bodenbelag fällt dann ja weg) während der Baudurchsprache und endgültigen Vertragsspezifikation ersetzt habe.
  9. Bauantragspläne: Vertragsgrundlage vs. Ausführungsplanung

    Bauantragspläne
    Es handelt sich um Bauantragspläne, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich Angaben enthalten. Diese sind i.d.R. im Maßstab 1:100 zu erstellen und die Bauteile zu vermaßen. Als Vertragsgrundlage dienen diese Pläne in der Regel auch.
    Für die Bauausführung sind Bauantragspläne aber in der Regel nicht geeignet. Es sollten grundsätzlich Ausführungspläne gezeichnet werden. Im Massivbau übliche Ausführungspläne werden aber bei Bauträgern / Generalübernehmer / Generalunternehmern oft gar nicht angefertigt, sondern es wird nach Bauantragsplan gebaut, was manchmal zu solchen Folgen wie bei Ihrer Treppe führt. Letztendlich bleibt es aber dabei, dass Sie nur die Treppe auf Einhaltung mit den Regeln der Technik überprüfen können. Wenn das eingehalten ist werden sie kaum eine Vertragsabweichung nachweisen können.
    Übrigens scheint es sich nicht um ein "Fertighaus" zu handeln, da Sie von einer Betontreppe schrieben. Es handelt sich wohl um einen schlüsselfertigen Massivbau. Unter Fertighaus versteht man im Allgemeinen ein Haus, welches aus vorgefertigeten Holzrahmenwandtafeln gebaut wird.
  10. Fertighaus: Treppenbauer-Handschrift bei Ausführungsplanung

    genau!
    Du kannst sicher davon ausgehen,
    dass der Bauträger und die Architektin genauso "überrascht" vom Ergebnis waren wie Du.
    Beide überlassen dem Treppenbauer die Ausführungsplanung und dabei kommt regelmäßig was anderes bei raus.
    Eben die jeweilige Handschrift und Vorlieben des Handwerkers.
    Der hätte die Treppe bestimmt auch ohne Aufpreis 10 cm breiter gebaut, wenn ihm das einer gesagt hätte. Zu Gunsten eines harmonischen Handlaufes hat er sich aber so entschieden.
  11. Treppenbreite: Normgerecht vs. Vereinbarung im Fertighaus

    Wie sagen Richter so schön:
    Wenn explizit nicht anderes vereinbart, gilt das "Übliche" als vereinbart.
    Das ist in Ihrem Fall eine normgerechte Treppe, und bei der reichen in Einfamilienhaus nun mal 80 cm nutzbare Breite aus.
    Das wird schwierig, es sein denn, Sie können die Absprachen bzgl. der Treppenbreite 1,00 m beweisen. E-Mails, vermaßte Skizzen etc.
  12. CAD-Zeichnung: Entspricht sie dem tatsächlichen Einbau?

    klasse 🙂
    "warum wird denn die Treppe im Zeitalter des CAD nicht so eingezeichnet, wie
    der Bauträger sie tatsächlich einbauen will? "
    wer sagt denn, dass nicht genau das der Fall war? 😉
    ein Schelm, wer, global und sowieso, schlechtes denkt ...
  13. Fertighaus: Maßstab & CAD – Abweichungen bei der Treppe?

    das mag ja alles sein ...
    aber da bleibt für mich die Frage:
    Warum dann überhaupt ein Maßstab angegeben wird und warum die Ausnahme davon nicht explizit gekennzeichnet werden muss ...
    und:
    warum wird denn die Treppe im Zeitalter des CAD nicht so eingezeichnet, wie der Bauträger sie tatsächlich einbauen will?  -  dann hätte man nämlich die Chance gehabt darüber zu reden. Ursprünglich war übrigens eine Betontreppe mit 1 m Breite geplant, die ich dann aus Kostengründen gegen die Holzvariante (eigentlich preisgleich aber der Bodenbelag fällt dann ja weg) während der Baudurchsprache und endgültigen Vertragsspezifikation ersetzt habe.
  14. Fertighaus: Aufgabenverteilung Architekt vs. Treppenbauer?

    @ M. Filusch
    Kann es sein, dass Sie den Fall kennen und direkt involviert sind? Sie schreiben von einer ArchitektIN  -  ich ganz neutral von einem Architekten. Scheinbar wissen Sie auch ganz genau wer wem welche Aufgaben überlässt. Da bekomme ich ja jetzt noch Gänsehaut, wenn man die Ausführung dem Treppenbauer überlässt. Ich denke diese Vorgehensweise leistet sich nicht jeder Bauträger.
    Im Übrigen wurde bei meiner Schwester von einem anderen Bauträger exakt so eine Treppe, wie im Plan gezeichnet, eingebaut und daran ist überhaupt nichts zu steil oder komisch. Im Gegenteil  -  das gesamte Treppenhaus wirkt großzügiger und das war auch der Auslöser, warum mir falsche Breite sofort aufgefallen ist.
    Ich danke jedenfalls allen Kommentatoren.
  15. Bauantragspläne: Vergleichbarkeit & Bedeutung der Zeichnung

    Zeichnung ...
    Als ich Ihre Zeichnung gesehen habe, habe ich auch erst überlegt, ob das von einem Generalunternehmer ist, den ich kenne. Aber vermutlich dann doch nicht. Diese Blätter aus den Bauanträgen der Generalunternehmer/GÜs sehen alle irgendwie gleich aus, es wechseln nur die Unterschriften der Entwurfsverfasser.
    Ich verstehe genau, was Sie meinen. Die Zeichnung ist mit CAD gefertigt und Sie können mit dem Zentimetermaßstab genau 10 mm Treppenlaufbreite inkl. Geländer messen, was 1,00 m entspricht, also ca. 90 cm nutzbare Laufbreite. Nun geht es darum, wie verbindlich das ist
    Warum ein Maßstab angegeben ist, habe ich Ihnen schon beantwortet: Es ist für Bauantragspläne in der Bauordnung/Bauvorlagenverordnung so vorgesehen. Die dargestellte Treppe ist aber erstmal nur ein Symbol. Wie Sie selbst sagen, war erstmal Beton vorgesehen. Nun ist es Holz. Es hätte auch Stahl sein können. Das steht ja auch nicht in den Bauvorlagen, weil es das Bauamt im vereinfachten Genehmigungsverfahren für eine Treppe innerhalb einer Wohneinheit nun mal nicht interessiert. Wenn man sogar davon ausgeht, dass die dargestellte Treppe als Beton angedacht war, dann kann man sogar davon ausgehen, dass eine Holzwangentreppe maßlich anders aufgeteilt wird. Die Wangen nehmen Platz weg, es verbleibt etwas Luft zur Wand, ein so enges Treppenauge funktioniert möglicherweise nicht mit einer Wangentreppe etc. Die Gegenseite könnte also argumentieren, dass das alles Dinge sind, die mit der Änderung von Beton auf Holz einhergehen und wegen der Änderung die Werkplanung des Treppenbauers zwangsläufig anders aussehen als der Bauantragsplan, der eine unvermaßte Betontreppe darstellt. Also mit einem Urteil nur zu Ihren Gunsten vermute ich, wird es nicht. Fragen Sie Ihren RA, ob die Taktik in Richtung eines Vergleichs gehen sollte, um wenigstens noch etwas rauszuholen. Oder eben wie, schon gesagt, sie müssen Abweichungen von Regeln der Technik finden und diese bemängeln.
  16. Fertighaus: Direkte Hilfe bei Treppenproblemen aus Erfurt

    nein,
    natürlich bin ich nicht involviert.
    Dann würden wir uns ja sicher auch kennen.
    Ich versuche Ihnen hier gerade zu helfen, ...
    Weil ich die Probleme aus den Fragestellungen hier meist sehr gut nachvollziehen kann,
    traue ich mich manchmal, so relativ direkt zu formulieren.
    Hatten Sie denn dem Bauträger ein Foto von der Treppe Ihrer Schwester vorgelegt?
    Grüße aus Erfurt
  17. Fertighaus: Kulanz bei Treppenbreite trotz Bestätigung?

    Nichts für Ungut, Herr Filusch ...
    Nichts für Ungut, Herr Filusch das war nur so ein spontaner Eindruck. Vom Bauträger wurde auch nie bestritten, dass die Treppe so ausführbar wäre  -  im Gegenteil, es wurde sogar bestätigt, dass die breitere Treppe nicht teurer gewesen wäre.
    Grundsätzlich war ich ja mit meinem Bauträger sehr zufrieden  -  umso trauriger ist es, dass man im Rahmen des Services und Kundenzufriedenheit auf keine Kulanzlösung eingeht.
    Peterle
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Maßstabsgetreue Zeichnung Fertighaus: Abweichungen & Rechtsfolgen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Abweichungen einer eingebauten Treppe von der maßstabsgetreuen Zeichnung im Fertighaus. Es wird erörtert, ob ein Anspruch auf Korrektur besteht, wenn die Treppe den Normen entspricht, aber nicht der ursprünglich vereinbarten Breite. Die Bedeutung von Bauantragsplänen als Vertragsgrundlage und die Rolle des Treppenbauers bei der Ausführungsplanung werden ebenfalls thematisiert. Zudem wird die Beweislast für getroffene Absprachen und die Möglichkeit der Kulanz seitens des Bauträgers beleuchtet.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Treppenbreite im Fertighaus: Einhaltung der DIN 18065 prüfen! sollte die Einhaltung der DINAbk. 18065 bezüglich der nutzbaren Treppenlaufbreite geprüft werden, da diese als Mindestanforderung gilt. Dies ist besonders relevant, wenn keine explizite Vereinbarung über eine größere Breite vorliegt.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bauantragspläne: Vertragsgrundlage vs. Ausführungsplanung wird darauf hingewiesen, dass Bauantragspläne zwar für das Genehmigungsverfahren notwendig sind und oft als Vertragsgrundlage dienen, aber in der Regel nicht für die Bauausführung geeignet sind. Es sollten Ausführungspläne gezeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Fertighaus: Treppe ohne Vermassung – Kein Anspruch? betont, dass ohne Vermassung der Treppe oder eine Bestätigung der Vereinbarung kein Anspruch auf eine bestimmte Treppenbreite besteht. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Dokumentation aller Vereinbarungen im Bauvertrag.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Bauvertrag und alle zugehörigen Dokumente (z.B. E-Mails, Skizzen) auf explizite Vereinbarungen bezüglich der Treppenbreite. Klären Sie, ob die Bauantragspläne als Vertragsgrundlage dienen und fordern Sie gegebenenfalls Ausführungspläne an. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag Treppenbreite: Normgerecht vs. Vereinbarung im Fertighaus, dass ohne explizite Vereinbarung das "Übliche" gilt, was im Fall einer Treppe die Einhaltung der Normen bedeutet.

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