ich haben folgendes Problem:
unser Nachbar möchte sein Gebäude aufstocken (Bisher: bewohntes Erdgeschoss + Dachboden, zukünftig: steilere Dachform, Ausbau Dachboden zur Wohnung + zusätzl. Dachboden). Da dieses jedoch geländebedingt etwas niedriger und zugleich zwischen uns und einem Landschaftsschutzgebiet liegt, würde es uns anschließend die Sicht beeinträchtigen und unser Grundstück zum Teil verschatten.
Ende der 60er Jahre wurde beim Nachbargrundstück eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten unseres Grundstücks ins Grundbuch eingetragen, die u.a. Aufstockung des Gebäudes ausdrücklich untersagt.
Daher ergeben sich mir folgende Fragen:
- Welche Höhe gilt diesbezüglich als Aufstockung (schon 20 cm oder erst ein Vollgeschoss)?
- prüft die Baugenehmigungsbehörde auf derlei Baubeschränkungen? '
- würde die Erteilung einer Baugenehmigung unsere Rechte zunichte machen?
- Welche Möglichkeiten bestehen, wenn trotzdem mit dem Bau begonnen wird?
Das Nachbargebäude hält zusätzlich den gebotenen Grenzabstand (vor Aufstockung) nicht ein. Auf die Eintragung einer Baulast wurde unter Hinweis auf eine Ausnahmegenehmigung vom Bauamt verzichtet.
zusätzliche Informationen:
Niedersachsen, ,
festgestellter Bebauungsplan liegt m.W. nicht vor, da Dorfgebiet
Schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten!
Gruß