Ex-Freundin aus Grundbuch austragen: Kosten, Ablauf & Notar-Pflichten?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Austragung der Ex-Freundin aus dem Grundbuch erfordert einen Notar. Die Kosten sind über Gebührentabellen einsehbar. Die Eigentumsübertragung beeinflusst die Kreditkonditionen. Es fallen möglicherweise Grunderwerbsteuer und Notarkosten an. Ein gutes Verhältnis vereinfacht die einvernehmliche Lösung.

💰 Kosten · ⚠️ Wichtiger Hinweis · 👉 Handlungsempfehlung

Ex-Freundin aus Grundbuch austragen: Kosten, Ablauf & Notar-Pflichten?

guten tag,
ich hoffe ich habe mein Problem in der richtigen Rubrik eingestellt.
meine damalige Freundin ist vor zwei Jahren aus unserem gemeinsamen Haus bei dem wir je zur hälfte als Eigentümer eingetragen sind ausgezogen. nun sind nach 10 Jahren die Kredite neu abzuschließen und in diesem Zuge möchte ich sie auch aus dem Grundbuch austragen lassen. (wir haben noch ein sehr gutes Verhältnis zueinander, es wird von ihrer Seite aus sicher keine Probleme geben)
das ganze geschieht in beidseitigem einvernehmen.
ich habe sie beim Auszug mit einem für uns beide angemessenen Betrag ausbezahlt und somit sind von ihrer Seite auch keine Forderungen mehr an mich.
kann mir nun jemand sagen mit welchen kosten ich rechnen muss?
ich denke der Notar und das Grundbuchamt wird sicher bezahlbar sein, aber wo ich mir nicht schlüssig bin, ist das Thema mit der Grunderwerbssteuer ... wird diese nochmals fällig und wenn ja von welchem Betrag (zeitwert oder Anschaffungspreis, damals 210.000 DM)?
für eine Antwort besten Dank
Marcus ullrich
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich – ein privater Vertrag reicht zur Austragung aus dem Grundbuch nicht aus.

    🔴 KRITISCH: Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich an, da es sich um einen Eigentumsübergang handelt – Bemessungsgrund ist der aktuelle Verkehrswert, nicht der historische Kaufpreis oder eine vorherige Ausgleichszahlung.

    ⚠️ WICHTIG: Vor notarieller Beurkundung unbedingt Steuerberatung oder Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren – zur Vermeidung unerwarteter Steuerlast (bis zu 20.000 €) und zur Prüfung steueroptimaler Gestaltung (z. B. Schenkung mit Freibeträgen).

    ⚠️ WICHTIG: Aktueller Verkehrswert durch unabhängigen Gutachter ermitteln – entscheidend für korrekte Grunderwerbsteuerberechnung und Grundbuchkosten.

    ⚠️ WICHTIG: Klärung der Grundschuld-/Hypothekensituation erforderlich – Umschreibung oder Neuaufnahme kann Bonitätsprüfung und zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um Ihre Ex-Freundin aus dem Grundbuch zu entfernen, sind folgende Schritte notwendig:

    • Einigung: Sie und Ihre Ex-Freundin müssen sich über die Übertragung ihres Anteils einigen.
    • Notar: Ein Notar muss die Übertragung beurkunden. Dies ist zwingend erforderlich.
    • Grundbuchamt: Der Notar veranlasst die Änderung im Grundbuch.
    • Kosten: Notar- und Grundbuchkosten fallen an. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des übertragenen Anteils.
    • Grunderwerbsteuer: Unter Umständen fällt Grunderwerbsteuer an, insbesondere wenn eine Gegenleistung (z.B. Auszahlung) erfolgt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Details mit einem Notar, um die genauen Kosten und steuerlichen Auswirkungen zu ermitteln.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt die beabsichtigte Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Immobilie von der Ex-Freundin auf den Anfragenden im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung. Die Darstellung des Nutzers ist grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch fehlen wesentliche Details zur rechtlichen und steuerlichen Einordnung.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass ein Notar und das Grundbuchamt für den Vollzug der Eigentumsumschreibung erforderlich sind, ist korrekt. Auch die Annahme, dass die Kosten hierfür überschaubar sind, trifft in der Regel zu.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Grunderwerbsteuer nicht oder nur auf den damaligen Kaufpreis anfällt, ist rechtlich unzutreffend. Bei einer Übertragung eines Miteigentumsanteils gegen eine Gegenleistung (hier: die damalige Auszahlung) handelt es sich um einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang. Die Steuer bemisst sich nach dem aktuellen Verkehrswert des übertragenen Anteils, nicht nach dem Anschaffungspreis von 210.000 DM.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die zivilrechtliche Einordnung der damaligen Auszahlung. Handelte es sich um eine Schenkung oder um eine Kaufpreiszahlung? Im Zweifel wird das Finanzamt den Vorgang als entgeltlichen Erwerb werten. Zudem ist zu prüfen, ob die Auszahlung bereits als Abgeltung für den Grundstückswert diente oder ob eine weitere Zahlung fällig wird. Auch die Spekulationsfrist von 10 Jahren ist hier zu beachten, da der Verkauf des Anteils steuerpflichtig sein könnte, wenn die Anschaffung weniger als 10 Jahre zurückliegt.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt in der unerwarteten Steuerlast. Bei einem aktuellen Verkehrswert von z.B. 300.000 Euro für den hälftigen Anteil und einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5% bis 6,5% (je nach Bundesland) können schnell 10.000 bis 20.000 Euro Steuern anfallen. Hinzu kommt die mögliche Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der notariellen Beurkundung ist zwingend ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann die steuerlichen Folgen der Übertragung präzise berechnen und eine optimale Gestaltung (z.B. Schenkung mit Freibeträgen) vorschlagen. Der Notar allein kann keine verbindliche Steuerberatung leisten. Ohne diese Beratung drohen erhebliche finanzielle Nachteile.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beabsichtigte Austragung einer Mit-Eigentümerin aus dem Grundbuch bei bestehendem gemeinschaftlichem Eigentum erfordert eine formelle Aufhebung des Bruchteilseigentums – dies ist kein bloßer Verwaltungsvorgang, sondern ein echter Eigentumsübergang mit erheblichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.

    🔴 Gefahr: Die Austragung erfolgt rechtlich als Übertragung des Bruchteilseigentums (hier 50 %) auf die verbleibende Person – selbst bei einvernehmlicher Regelung und Ausgleichszahlung ist dies ein steuerpflichtiger Vorgang. Die Grunderwerbssteuer fällt grundsätzlich an, da ein Eigentumsübergang vorliegt – nicht nur bei Kauf, sondern auch bei unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Übertragung zwischen Privatpersonen.

    ⚠️ Korrektur: Es ist unzutreffend, anzunehmen, dass bei vorheriger Ausgleichszahlung keine Grunderwerbssteuer anfällt. Der steuerliche Bemessungsgrund ist der vereinbarte oder wertmäßige Gegenwert – bei fehlendem Kaufpreis wird der gemeine Wert (aktueller Verkehrswert) herangezogen, nicht der historische Anschaffungspreis (210.000 DM) oder ein willkürlicher Ausgleichsbetrag.

    ➕ Ergänzung: Neben Grunderwerbssteuer (ca. 3,5–6,5 % je nach Bundesland) fallen Notarkosten (nach GNotKG, ca. 1–2 % des steuerlichen Bemessungsgrundes) und Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %) an. Zudem ist zu prüfen, ob die bestehende Grundschuld oder Hypothek rechtlich auf den verbleibenden Eigentümer übertragbar ist – eine Umschreibung oder Neuaufnahme kann zusätzliche Kosten und Bonitätsprüfungen nach sich ziehen.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein "gutes Verhältnis" oder ein vorheriger Ausgleich die steuerliche oder notarielle Pflicht entbindet, ist falsch: Der Grundbucheintrag ist ein öffentlich-rechtlicher Akt mit zwingenden Formvorschriften – ein privater Vertrag reicht nicht aus, um Eigentum zu übertragen.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass ein Notar zwingend erforderlich ist, ist korrekt – die Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums bedarf einer notariellen Auflassung und Auflassungsvormerkung gemäß § 873 BGBAbk..

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Immobilienrecht spezialisierten Notar zur Prüfung des konkreten Fallkonfigurations – insbesondere zur Ermittlung des steuerlichen Bemessungsgrundes, zur Klärung der Grundschuld-Umschreibung und zur Erstellung eines notariellen Vertrags. Zudem ist ein aktueller Gutachterwert des Objekts erforderlich, um die Grunderwerbssteuer korrekt zu berechnen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich.
    • Alle bestätigen, dass die Austragung aus dem Grundbuch einen echten Eigentumsübergang darstellt – kein rein verwaltungstechnischer Vorgang.
    • Alle nennen das Grundbuchamt als zuständige Stelle für die finale Eintragung – nach notarieller Vorbereitung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI relativiert die Grunderwerbsteuerpflicht mit "unter Umständen" und verweist pauschal auf Gegenleistung – DeepSeek und Qwen betonen hingegen die grundsätzliche Steuerpflicht unabhängig von Entgeltlichkeit.
    • GoogleAI erwähnt steuerliche Aspekte nur am Rande; DeepSeek und Qwen stellen diese in den Mittelpunkt und benennen konkret die Risiken (z. B. Spekulationsfrist, Verkehrswertbemessung).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer zivilrechtlichen Einordnung der ursprünglichen Auszahlung (Schenkung vs. Kaufpreis) und erwähnt die Spekulationsfrist von 10 Jahren.
    • Qwen ergänzt die Kostenstruktur detailliert (Notarkosten nach GNotKG, Grundbuchgebühren) und thematisiert die Grundschuld-Umschreibung als kritischen, oft übersehene Aspekt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass ein vorheriger Ausgleich die Steuerpflicht entbinden könnte – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar: Der steuerliche Bemessungsgrund ist der Verkehrswert, nicht ein historischer oder vereinbarter Ausgleichsbetrag.
    • GoogleAI stellt "gutes Verhältnis" und Einigung als hinreichend dar – Qwen widerspricht ausdrücklich: Formvorschriften sind zwingend und unabhängig von der persönlichen Beziehung.

    👉 Empfehlung:

    • Da DeepSeek und Qwen die steuerlichen Risiken präziser und konservativer (Vorsichtsprinzip) beurteilen, wird deren Einschätzung priorisiert: Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich fällig, Verkehrswert ist maßgeblich, steuerrechtliche Beratung vor Notartermin zwingend.
    • Die umfassendste Risikoabwägung liefert Qwen mit Einbezug der Grundschuldproblematik – diese Empfehlung wird übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Notarielle Beurkundung Alle drei KI-Modelle stimmen überein: zwingend erforderlich gemäß § 873 BGB.
    Grunderwerbsteuerpflicht Konsens besteht über die grundsätzliche Pflicht – Bemessungsgrund ist der aktuelle Verkehrswert, nicht der historische Kaufpreis oder eine Ausgleichszahlung.
    Steuerberatung vor Notar DeepSeek und Qwen fordern explizit steuerrechtliche Beratung vor Vertragsabschluss; GoogleAI erwähnt dies nur indirekt – Konsens liegt bei "zwingend empfohlen".
    Grundschuld-Umschreibung ⚠️ Nur Qwen thematisiert dies ausführlich als kritischen Kosten- und Bonitätsfaktor; GoogleAI und DeepSeek lassen es unerwähnt – daher Abwägung notwendig.
    Privater Vertrag als ausreichend Qwen widerspricht dies klar; GoogleAI suggeriert indirekt Handlungsfähigkeit ohne Notar; DeepSeek bleibt neutral – sicherere Einschätzung (Qwen) wird als Konsens übernommen: nicht ausreichend.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Austragung aus dem Grundbuch ist ein formgebundener, steuerlich relevanter Eigentumsübergang – kein Verwaltungsvorgang. Vermeiden Sie Vorentscheidungen ohne aktuelle steuerrechtliche und notarielle Beratung; beginnen Sie mit der Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts und der Klärung der Grundschuldsituation.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unerwartete Grunderwerbsteuerlast (bis zu 20.000 €) Finanzielle Überlastung bei fehlender Planung – Bemessung nach aktuellem Verkehrswert, nicht nach historischem Kaufpreis.
    🔴 Risiko Fehlende Grundschuld-Umschreibung oder Ablehnung durch die Bank Verhinderung des Eigentumsübergangs, Zwang zur vorherigen Tilgung oder neuer Kredit – zusätzliche Kosten und Bonitätsrisiken.
    🔴 Risiko Fehlende steuerrechtliche Beratung vor Notar Verpasste Steueroptimierung (z. B. Schenkung mit 400.000-€-Freibetrag) oder unzulässige Gestaltung mit steuerrechtlichen Nachforderungen.
    🔴 Risiko Ausbleiben der notariellen Beurkundung Keine wirksame Eigentumsübertragung – Ex-Partner bleibt rechtsverbindlich im Grundbuch eingetragen; keinerlei Einfluss auf Veräußerung oder Belastung.
    🔴 Risiko Unterschätzung der Spekulationsfrist (10 Jahre) Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung: steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn – bei fehlender Dokumentation erhöhte Risiken bei Prüfung.
    ✅ Chance Nutzung des Schenkungsfreibetrags (400.000 € bei Kindern, 20.000 € bei Nicht-Verwandten) Mögliche Grunderwerbsteuer-Freiheit bei form- und steuerrechtlich korrekter Schenkung – erfordert Fachberatung.
    ✅ Chance Einvernehmliche Regelung mit Ex-Partner Kurzfristige, kostengünstigere Umsetzung – keine Gerichtsverfahren, geringere Notar- und Anwaltskosten im Vergleich zu Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung.
    ✅ Chance Aktueller Gutachterwert als Basis für faire Ausgleichszahlung Vermeidung von Streit über Wertvorstellungen – stärkt Verhandlungsposition und Transparenz gegenüber Finanzamt und Notar.
    ✅ Chance Gezielte Gestaltung der Grundschuld-Umschreibung Langfristige Sicherung der bestehenden Finanzierungsbedingungen – Vermeidung von Zinsanpassung oder Bonitätsprüfung bei Neuaufnahme.
    ✅ Chance Einmalige Klärung sämtlicher Eigentums- und Finanzierungsfragen Rechtliche Klarheit für Zukunft – kein Risiko mehr durch Mit-Eigentümer bei Verkauf, Vermietung oder Erbschaft.

    Orientierungshilfen

    1. Notariellen Termin erst nach steuerrechtlicher Beratung vereinbaren: Kontaktieren Sie vorab einen Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater, um die steuerliche Einordnung (Schenkung vs. Kauf) zu klären und eine steueroptimale Gestaltung zu prüfen.
    2. Unabhängigen Immobilien-Gutachter beauftragen: Lassen Sie den aktuellen Verkehrswert der Immobilie ermitteln – Grundlage für korrekte Grunderwerbsteuerberechnung, Notarkosten und faire Ausgleichszahlung.
    3. Grundschuld- und Finanzierungsverhältnis klären: Kontaktieren Sie Ihre Bank, um zu prüfen, ob die bestehende Grundschuld auf Ihren alleinigen Namen umgeschrieben werden kann – oder ob eine Tilgung bzw. Neuaufnahme notwendig ist.
    4. Notar mit Immobilien- und Steuerrechtsschwerpunkt auswählen: Beauftragen Sie einen auf Grundbuch- und Immobilienrecht spezialisierten Notar, der in der Lage ist, die notarielle Beurkundung mit steuerrechtlichen Vorgaben abzustimmen.
    5. Alle Dokumente zur ursprünglichen Anschaffung und Ausgleichszahlung sammeln: Beschaffen Sie Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Überweisungsbelege der damaligen Auszahlung und ggf. schriftliche Vereinbarungen – für steuerliche Nachweise und Notar.
    6. Grundbuchauszug mit aktuellem Inhalt anfordern: Holen Sie einen amtlichen Grundbuchauszug ein, der alle Belastungen (Grundschuld, Vormerkungen, Nießbrauch) sowie die genaue Anteilsverteilung zeigt.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und deren Eigentümer verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
    Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Grundbucheintrag, Belastung.
    Notar
    Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet und Rechtsberatung leistet. Bei Grundstücksübertragungen ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Beglaubigung, Rechtsberatung.
    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteils anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben.
    Verwandte Begriffe: Steuer, Grundstück, Erwerb.
    Belastung
    Eine Belastung im Grundbuch kann beispielsweise eine Hypothek oder Grundschuld sein. Sie sichert die Forderung eines Gläubigers (z.B. einer Bank).
    Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundschuld, Darlehen.
    Grundbuchamt
    Das Grundbuchamt ist die Behörde, die das Grundbuch führt und Änderungen darin vornimmt. Es ist in der Regel dem Amtsgericht angegliedert.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Amtsgericht, Eintragung.
    Eigentümer
    Der Eigentümer ist die Person, der ein Grundstück oder eine Immobilie rechtlich gehört. Der Eigentümer ist im Grundbuch eingetragen.
    Verwandte Begriffe: Besitz, Grundstück, Grundbuch.
    Auszahlung
    Eine Auszahlung ist die Zahlung eines Geldbetrages an eine Person. Im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung kann dies eine Entschädigung für den Verzicht auf den Grundstücksanteil sein.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Zahlung, Gegenleistung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Kosten entstehen beim Austragen aus dem Grundbuch?
      Die Kosten setzen sich aus Notar- und Grundbuchkosten zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des übertragenen Anteils. Zusätzlich kann Grunderwerbsteuer anfallen, wenn eine Gegenleistung gezahlt wird.
    2. Ist ein Notar zwingend erforderlich?
      Ja, die Übertragung eines Grundstücksanteils muss notariell beurkundet werden, um im Grundbuch wirksam zu werden. Der Notar berät Sie auch über die rechtlichen Folgen.
    3. Was passiert, wenn meine Ex-Freundin nicht zustimmt?
      Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt Ihre Ex-Freundin weiterhin im Grundbuch eingetragen. Im Streitfall kann eine Klage auf Zustimmung zur Übertragung erforderlich sein.
    4. Fällt Grunderwerbsteuer an?
      Grunderwerbsteuer fällt an, wenn eine Gegenleistung für die Übertragung des Anteils gezahlt wird. Dies kann beispielsweise eine Auszahlung an die Ex-Freundin sein.
    5. Wie lange dauert der gesamte Prozess?
      Die Dauer hängt von der Bearbeitungszeit des Notars und des Grundbuchamts ab. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.
    6. Was ist, wenn noch Kredite auf dem Haus lasten?
      Die Bank muss der Übertragung zustimmen, da sie als Gläubiger ein Interesse daran hat, dass die Sicherheit (das Haus) nicht gefährdet wird. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Bank.
    7. Kann ich meine Ex-Freundin einfach so auszahlen?
      Eine Auszahlung ist möglich, sollte aber notariell festgehalten werden. Die steuerlichen Auswirkungen sollten im Vorfeld geklärt werden.
    8. Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?
      Die Bank muss der Änderung des Kreditvertrags zustimmen. Eventuell müssen Sie den Kredit umschulden oder eine andere Lösung finden, um Ihre Ex-Freundin aus der Haftung zu entlassen.

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    • Löschung einer Hypothek aus dem Grundbuch
      Der Prozess der Löschung einer Hypothek nach Tilgung des Darlehens.
  2. Grundbuch: Notar klärt Kosten & Ablauf der Löschung

    Da Sie eh einen Notar
    brauchen werden wg. Grundbuch, kann dieser die Fragen alle beantworten. Denn der hat Gebührentabellen, wo das alles zu entnehmen ist. Also suchen Sie sich einen aus. Kosten dürften die meisten gleich viel (evtl. kleine Unterschiede in "Portokosten/Kopierkosten").
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    💰 Kosten: Die Notarkosten für die Grundbuchlöschung sind über Gebührentabellen einsehbar, wie im Beitrag Grundbuch: Notar klärt Kosten & Ablauf der Löschung erwähnt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die einvernehmliche Regelung ist entscheidend, um unnötige Komplikationen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Grundbuchänderung zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle Fragen zur Grundbuchlöschung und Grunderwerbsteuer mit einem Notar. Dies stellt sicher, dass der Ablauf korrekt ist und alle finanziellen Aspekte berücksichtigt werden.

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