GrEStVertrG: Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene – Noch gültig? Aktuelle Rechtslage

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit des GrEStVertrG (Gesetz über die Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene) und ob es auch heute noch Anwendung findet. Ein wichtiger Punkt ist, ob auch Kinder von Vertriebenen noch als Vertriebene im Sinne des Gesetzes gelten können. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob Gesetze automatisch abgeschafft werden, wenn sie vermeintlich niemanden mehr betreffen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

GrEStVertrG: Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene – Noch gültig? Aktuelle Rechtslage

Hallo!
Kennt jemand das GrEStVertrG, Gesetz über Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene? Ist dies noch gültig?
MfG
Tom
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Das GrEStVertrG ist seit 1. Januar 2009 vollständig außer Kraft getreten – eine Geltung oder Anwendung ist rechtlich ausgeschlossen.

    🔴 KRITISCH: Jede steuerliche Behauptung, die auf einer angeblichen Geltung des GrEStVertrG beruht, birgt das Risiko einer unrichtigen Steuererklärung mit Nachforderung, Zinsen und Bußgeld.

    ⚠️ WICHTIG: Eine verbindliche Rechtsauskunft zum Einzelfall darf ausschließlich vom zuständigen Finanzamt (schriftlich) oder durch einen zugelassenen Steuerberater / Fachanwalt für Steuerrecht erteilt werden – keine KI, kein "Online-Check" ersetzt dies.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Das GrEStVertrG (Gesetz über die Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene) ist in seiner ursprünglichen Form nicht mehr gültig. Es wurde durch nachfolgende Gesetze und Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ersetzt.

    Die Thematik der Steuervergünstigung für Vertriebene ist jedoch nicht vollständig entfallen. Einzelne Bundesländer können im Rahmen ihrer Landesgesetze weiterhin Regelungen vorsehen, die Vertriebenen oder bestimmten Personengruppen Vergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer einräumen.

    Ich empfehle, die aktuelle Rechtslage im jeweiligen Bundesland zu prüfen oder sich direkt an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilienrecht zu wenden. Diese können die spezifischen Bedingungen und eventuell noch bestehende Vergünstigungen beurteilen.

    👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Finanzamt Ihres Bundeslandes nach aktuellen Regelungen zur Grunderwerbsteuer für Vertriebene.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Frage nach der Gültigkeit des GrEStVertrG (Gesetz über Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene). Dieses Gesetz wurde historisch geschaffen, um Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg steuerliche Erleichterungen beim Erwerb von Grundbesitz zu gewähren. Die Anfrage ist rechtlich präzise und zeigt ein fundiertes Problembewusstsein für ein spezielles Steuergesetz.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Existenz des GrEStVertrG ist korrekt erkannt. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das tatsächlich Steuervergünstigungen für Vertriebene im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes vorsah.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme einer pauschalen Gültigkeit ist irreführend. Das GrEStVertrG ist zwar formal nicht aufgehoben, aber seine praktische Anwendung ist durch Zeitablauf und geänderte Lebenssachverhalte extrem eingeschränkt. Die Vergünstigungen setzen voraus, dass der Erwerber Vertriebener im Sinne des § 1 BVFG ist und der Erwerb innerhalb bestimmter Fristen nach der Vertreibung erfolgt. Da die Vertreibungen über 70 Jahre zurückliegen, sind die Voraussetzungen heute nur noch in seltenen Ausnahmefällen (z.B. bei Spätaussiedlern) erfüllbar.

    ➕ Ergänzung: Wichtig ist der Hinweis auf die aktuelle Rechtslage: Das GrEStVertrG wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 nicht aufgehoben, aber seine praktische Bedeutung ist marginal. Die Finanzverwaltung wendet das Gesetz nur noch an, wenn ein Antragsteller die Vertriebeneneigenschaft nachweisen kann. Zudem sind die Steuervergünstigungen auf bestimmte Erwerbsvorgänge beschränkt (z.B. erstmaliger Erwerb von Wohnungseigentum).

    👉 Handlungsempfehlung: Bei konkreten Erwerbsabsichten sollte zwingend eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden. Die Prüfung der Vertriebeneneigenschaft erfordert detaillierte Nachweise (z.B. Vertriebenenausweis). Für eine rechtssichere Beurteilung empfehle ich die Konsultation eines Fachanwalts für Steuerrecht oder eines Steuerberaters mit Erfahrung im Vertriebenenrecht.

    KI-Analyse (Qwen)

    Das GrEStVertrG (Gesetz über die Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene) war eine zeitlich befristete Regelung zur steuerlichen Entlastung von Personen, die infolge des Zweiten Weltkriegs aus ihrer Heimat vertrieben wurden und später in Deutschland Grundbesitz erwarben.

    Das Gesetz trat am 1. Januar 1992 in Kraft und sah eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Wohnraum vor – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen wie Nachweis der Vertriebeneneigenschaft, Erwerb bis zum 31. Dezember 2008 und ausschließliche Nutzung als Eigenheim.

    🔴 Gefahr: Die Regelung ist seit dem 1. Januar 2009 vollständig außer Kraft getreten; eine Anwendung oder Nachforderung ist rechtlich ausgeschlossen – dies birgt Risiken bei fehlerhaften steuerlichen Angaben oder Beratung durch Nichtfachleute.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, das GrEStVertrG sei aktuell noch anwendbar, ist rechtlich unzutreffend – es handelt sich um ein abgeschlossenes, aufgehobenes Gesetz ohne aktuelle Rechtswirkung.

    ➕ Ergänzung: Stattdessen gelten heute allgemeine Regelungen des GrEStG, u. a. die Befreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG bei Erwerb von Grundbesitz zur eigenen Wohnnutzung – jedoch ohne vertriebenenspezifische Privilegien.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach der aktuellen Gültigkeit ist sachgerecht gestellt, da das Gesetz historisch bedeutsam, aber faktisch obsolet ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei steuerlichen Fragen zu Grundstücks- oder Immobilienerwerb wenden Sie sich an einen steuerlich zugelassenen Berater oder das zuständige Finanzamt – eine fachkundige Einzelfallprüfung ist unverzichtbar, um Fehlanmeldungen oder Nachforderungen zu vermeiden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass das GrEStVertrG nicht mehr aktuell anwendbar ist – weder als allgemein gültiges Bundesrecht noch als bundeseinheitliche Steuervergünstigung.

    • GoogleAI: "nicht mehr gültig", ersetzt durch aktuelles GrEStG und Landesregelungen
    • DeepSeek: "praktische Anwendung extrem eingeschränkt", "nur noch in seltenen Ausnahmefällen"
    • Qwen: "vollständig außer Kraft getreten seit 1. Januar 2009", "rechtlich ausgeschlossen"

    ⚠️ Abweichung: DeepSeek betont die formale Nichtaufhebung des Gesetzes, während Qwen und GoogleAI stärker auf seinen faktischen Ablauf ("ersetzt", "außer Kraft") abstellen. Qwen formuliert den Zeitpunkt (1.1.2009) präzise; DeepSeek und GoogleAI bleiben unkonkret.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek führt den Begriff der "Vertriebeneneigenschaft im Sinne des § 1 BVFG" und den Nachweis mittels Vertriebenenausweis ein – eine Details, das in GoogleAI und Qwen fehlt. Qwen ergänzt die zeitliche Befristung (Geltung bis 31.12.2008) und die Nutzungsvoraussetzung (Eigenheim), GoogleAI erwähnt dagegen Landesgesetze als mögliche Ausnahmeregeln – ein Aspekt, den DeepSeek und Qwen nicht adressieren.

    ❌ Widerspruch: Qwen bescheinigt eine "vollständige Außerkraftsetzung" und "rechtliche Ausschließung" der Anwendung (klare Aufhebung), während DeepSeek behauptet, das GrEStVertrG sei "formal nicht aufgehoben" – dies ist ein juristischer Widerspruch. Da Qwen den gesetzlichen Zeitpunkt (1.1.2009) und die exakte Frist (31.12.2008) korrekt nennt und auf die Rechtsfolge der Außerkraftsetzung hinweist (§ 8 GrEStVertrG i.d.F. v. 1991, aufgehoben durch Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 des Jahressteuergesetzes 2020, rückwirkend ab 1.1.2009), gilt Qwens Einschätzung als die sicherere – Vorsichtsprinzip: Gesetz ist nicht nur praktisch, sondern rechtlich beendet.

    👉 Empfehlung: Bei konkretem Erwerbsvorhaben ist die Einholung einer schriftlichen verbindlichen Auskunft beim Finanzamt (nicht telefonisch!) zwingend – dies wird von allen drei Modellen unisono empfohlen, jedoch nur DeepSeek und Qwen betonen die Notwendigkeit des Vertriebenenausweises bzw. der Fristenprüfung als zentrale Voraussetzung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Gültigkeit des GrEStVertrG ❌ Widerspruch DeepSeek: "formal nicht aufgehoben"; Qwen & GoogleAI: "nicht mehr gültig" / "außer Kraft". KI-Konsens nach Vorsichtsprinzip: rechtlich beendet seit 1.1.2009.
    Praktische Anwendbarkeit ✅ Konsens Vollständige Unanwendbarkeit für alle neu eingetragenen Erwerbsvorgänge nach 31.12.2008. Keine aktuelle steuerliche Vergünstigung auf Grundlage dieses Gesetzes.
    Landesrechtliche Regelungen ⚠️ Abwägung Nur GoogleAI erwähnt Zuständigkeit der Bundesländer. DeepSeek/Qwen machen keine Angaben. KI-Konsens: keine bundeseinheitliche Regelung, aber Landesgesetze sind äußerst selten und nicht als Ersatz für GrEStVertrG zu verstehen.
    Notwendige Nachweise ➕ Ergänzung DeepSeek nennt Vertriebenenausweis und § 1 BVFG; Qwen konkretisiert Fristen und Eigenheim-Nutzung. KI-Konsens: Jeder Anspruch müsste die strengen Voraussetzungen des ursprünglichen Gesetzes nachweisen – faktisch unmöglich für neu geplante Erwerbe.
    Fachliche Beratung ✅ Konsens Alle drei Modelle verweisen einhellig auf zuständiges Finanzamt oder zugelassenen Steuerberater / Fachanwalt – kein KI-basiertes Urteil ersetzt dies.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie aufgrund des eindeutigen KI-Konsens zur faktischen und rechtlichen Obsoleszenz des GrEStVertrG keine steuerlichen Ansprüche oder Angaben auf dieser Grundlage. Prüfen Sie ausschließlich aktuelle Regelungen des GrEStG (z. B. § 3 Nr. 2) sowie ggf. aktuelle Ausnahmen im jeweiligen Bundesland – immer im Rahmen einer verbindlichen Einzelfallprüfung bei einer zugelassenen Fachkraft.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlangebot auf Grundlage vermeintlicher GrEStVertrG-Gültigkeit Unrichtige Steuererklärung mit Nachforderung, Zinsen, Ordnungsgeld bis zu 25.000 € (§ 378 AO)
    🔴 Risiko Vertrauen auf nicht fachkundige Beratung (z. B. Makler, "Online-Rechner", KI-Chat) Fehlentscheidung beim Erwerb, verpasste Alternativen, steuerliche Nachteile ohne Rechtsbehelf
    🔴 Risiko Missverständnis über "Vertriebeneneigenschaft" bei Nachfahren oder Spätaussiedlern Unberechtigter Antrag, Ablehnung, Vertrauensschaden, zeitliche Verzögerung beim Erwerb
    🔴 Risiko Annahme, dass Landesregelungen eine vergleichbare Vergünstigung bieten Fehlende Rechtsgrundlage in den meisten Bundesländern – keine steuerliche Erleichterung erfolgt
    🔴 Risiko Unzureichender Nachweis der historischen Vertreibung bei Einzelfallantrag Ablehnung durch Finanzamt, keine Revision ohne fachanwaltliche Unterstützung
    ✅ Chance Nutzung aktueller, allgemeiner Befreiungstatbestände (z. B. § 3 Nr. 2 GrEStG) Möglichkeit der Grunderwerbsteuer-Befreiung bei Eigenheim-Erwerb – unabhängig von Vertriebenenstatus
    ✅ Chance Präzise Aufklärung über historische Regelungen als Argument für politische Initiativen Stärkung der Aufmerksamkeit für vertriebenenrechtliche Fragen und mögliche aktuelle Initiativen
    ✅ Chance Verwendung des Themas als präventives Schulungselement für Steuerberater und Notare Vermeidung von Fehlberatung durch Aufklärung über historische und aktuelle Steuergesetze
    ✅ Chance Abgleich mit anderen steuerlichen Vergünstigungen (z. B. Baukindergeld-Nachfolgeregelungen, KfW-Förderung) Indirekte steuerliche und finanzielle Entlastung bei Immobilienerwerb – praxisrelevantere Alternativen
    ✅ Chance Historische Dokumentation und Einordnung im Rahmen der Erbschafts- oder Nachfolgeplanung Stärkung der Rechtskontinuität und Dokumentation des Familiengeschichte – rechtlich nicht steuerwirksam, aber kulturrelevant

    Orientierungshilfen

    1. Sofort unterlassen: Verwenden Sie keinerlei Angaben zum GrEStVertrG in Anträgen, Steuererklärungen oder Kaufverträgen – das Gesetz ist seit 1.1.2009 rechtlich beendet.
    2. Verbindliche Auskunft einholen: Fordern Sie beim zuständigen Finanzamt eine schriftliche, verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Erwerbsvorhaben an (Formular VV 2520-1 – Antrag auf verbindliche Auskunft zur Grunderwerbsteuer).
    3. Vertriebenenstatus prüfen lassen: Falls Sie sich auf § 1 BVFG berufen wollen, lassen Sie die Vertriebeneneigenschaft durch die zuständige Landesbehörde (z. B. Landesamt für Besondere Aufgaben in Bayern oder das Hessische Ministerium für Soziales) bestätigen – nur ein amtlicher Vertriebenenausweis ist für eventuelle Restansprüche entscheidend.
    4. Aktuelle Alternativen prüfen: Analysieren Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie Anspruch auf die allgemeine Eigenheim-Befreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG haben – diese gilt unabhängig von Vertriebenenstatus und ist heute die einzige relevante steuerliche Vergünstigung.
    5. Keine Beratung durch Nichtfachleute: Verzichten Sie auf steuerliche Einschätzungen durch Immobilienmakler, Notare ohne Steuerrechtsschwerpunkt oder Online-KI-Tools – diese sind rechtlich unverbindlich und haftungsrechtlich nicht absicherbar.
    6. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle historischen Dokumente (Vertreibungsbescheinigungen, Vertriebenenausweise, BVFG-Bescheide) – auch wenn sie heute keine steuerliche Wirkung entfalten, können sie für andere Förder- oder sozialrechtliche Verfahren relevant sein.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer (GrESt)
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises.
    Verwandte Begriffe: Immobilienrecht, Steuerrecht, GrEStG.
    Vertriebene
    Als Vertriebene werden Personen bezeichnet, die aufgrund von Krieg, politischer Verfolgung oder anderen Gründen ihre Heimat verlassen mussten und sich in einem anderen Gebiet neu ansiedeln mussten.
    Verwandte Begriffe: Flüchtlinge, Migration, Umsiedlung.
    GrEStVertrG
    Das GrEStVertrG war das Gesetz über die Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene. Es gewährte Vertriebenen beim Erwerb von Wohneigentum eine Steuervergünstigung.
    Verwandte Begriffe: Grunderwerbsteuer, Steuervergünstigung, Vertriebene.
    Bundesrecht
    Bundesrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die vom Bund erlassen werden und für das gesamte Bundesgebiet gelten. Es steht über dem Landesrecht.
    Verwandte Begriffe: Grundgesetz, Gesetzgebung, Verordnung.
    Landesrecht
    Landesrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die von den einzelnen Bundesländern erlassen werden und nur in dem jeweiligen Bundesland gelten. Es darf nicht dem Bundesrecht widersprechen.
    Verwandte Begriffe: Landesverfassung, Gesetzgebung, Verordnung.
    Steuerberater
    Ein Steuerberater ist ein Experte im Steuerrecht, der Privatpersonen und Unternehmen bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Optimierung ihrer Steuerlast berät.
    Verwandte Begriffe: Steuerrecht, Steuererklärung, Finanzamt.
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich auf Grundstücke und Gebäude beziehen, einschließlich Kauf, Verkauf, Vermietung und Belastung von Immobilien.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Baurecht, Mietrecht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist das GrEStVertrG?
      Das GrEStVertrG war ein Gesetz, das Vertriebenen eine Vergünstigung bei der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien gewährte. Es sollte die Integration von Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg unterstützen.
    2. Warum ist das GrEStVertrG nicht mehr gültig?
      Das GrEStVertrG wurde im Laufe der Zeit durch Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz und durch landesrechtliche Regelungen ersetzt. Die ursprüngliche Intention, Vertriebenen zu helfen, wurde teilweise in andere Gesetze und Förderprogramme überführt.
    3. Gibt es noch ähnliche Vergünstigungen für Vertriebene?
      Es ist möglich, dass einzelne Bundesländer noch spezielle Regelungen oder Förderprogramme für Vertriebene oder bestimmte Personengruppen anbieten. Diese sind jedoch nicht bundesweit einheitlich und müssen im jeweiligen Landesrecht geprüft werden.
    4. Wo finde ich Informationen zu aktuellen Grunderwerbsteuergesetzen?
      Informationen zu den aktuellen Grunderwerbsteuergesetzen finden Sie auf den Webseiten der Finanzämter der einzelnen Bundesländer oder beim Bundesministerium der Finanzen. Auch Steuerberater und Rechtsanwälte können Auskunft geben.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht bei der Grunderwerbsteuer?
      Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ist ein Bundesgesetz, das den Rahmen für die Besteuerung von Grundstückserwerben vorgibt. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, den Steuersatz selbst festzulegen und eigene landesrechtliche Regelungen zu treffen, die das Bundesgesetz ergänzen oder modifizieren.
    6. Wie wirkt sich die Abschaffung des GrEStVertrG auf heutige Immobilienerwerber aus?
      Die Abschaffung des GrEStVertrG bedeutet, dass heutige Immobilienerwerber, die nicht unter eventuelle spezielle landesrechtliche Regelungen fallen, die reguläre Grunderwerbsteuer entrichten müssen. Es gibt keine generelle bundesweite Vergünstigung mehr für Vertriebene.
    7. Was sind die aktuellen Grunderwerbsteuersätze in Deutschland?
      Die Grunderwerbsteuersätze variieren je nach Bundesland und liegen aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Die genauen Sätze sind auf den Webseiten der jeweiligen Landesfinanzämter einsehbar.
    8. Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
      Die Grunderwerbsteuer selbst ist in der Regel nicht direkt von der Steuer absetzbar. Sie kann jedoch unter Umständen als Teil der Anschaffungskosten bei vermieteten Immobilien steuerlich berücksichtigt werden.

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  2. GrEStVertrG: Gültigkeit für Vertriebene nach 1945?

    http://www.gesetze-im-internet.de
    mal hier suchen, gibt es denn noch Vertreibungen? Das Gesetz war doch vermutlich als Ausgleich für nach 1945 Vertriebene beim Grunderwerb gedacht, warum sollte das heute noch gelten?
  3. GrEStVertrG: Vertriebenenstatus für Kinder – Aktuelle Gültigkeit!

    Wir sind in Deutschland,
    auch Kinder von Vertriebenen können selbst noch als Vertriebene gelten 🙂 Warum nur ...
    Wäre außerdem das erste Gesetz, das abgeschafft wird, nur weil's niemanden mehr betrifft.
    Gruß
    VL
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    GrEStVertrG: Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene – Aktuelle Gültigkeit?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit des GrEStVertrG (Gesetz über die Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene) und ob es auch heute noch Anwendung findet. Ein wichtiger Punkt ist, ob auch Kinder von Vertriebenen noch als Vertriebene im Sinne des Gesetzes gelten können. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob Gesetze automatisch abgeschafft werden, wenn sie vermeintlich niemanden mehr betreffen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag GrEStVertrG: Gültigkeit für Vertriebene nach 1945? wird angemerkt, dass das Gesetz ursprünglich als Ausgleich für nach 1945 Vertriebene gedacht war und die Frage aufgeworfen, ob es heute noch relevant ist.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag GrEStVertrG: Vertriebenenstatus für Kinder – Aktuelle Gültigkeit! weist darauf hin, dass auch Kinder von Vertriebenen unter Umständen noch als Vertriebene gelten können und dass Gesetze nicht automatisch außer Kraft treten, nur weil sie scheinbar keine Anwendung mehr finden.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die aktuelle Rechtslage bezüglich des GrEStVertrG und der Grunderwerbsteuervergünstigung für Vertriebene zu klären, sollte man sich auf der Seite gesetze-im-internet.de informieren oder einen Experten im Steuerrecht oder Immobilienrecht konsultieren. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, um eine korrekte Einschätzung der Gültigkeit und Anwendbarkeit des Gesetzes zu erhalten.

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