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Sie hat neulich wieder einen Bauantrag gestellt. Ein Anbau an ein Einfamilienhaus in einem Wohngebiet in Hessen. Sie hat vorher mit dem zuständigen Bauamt ihre Pläne durchgesprochen und alle Änderungswünsche des Baubeamten nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Nachdem sie den Bauantrag dann eingereicht hatte ging auch ein Schreiben vom Amt ein, dass der Antrag vollständig eingegangen sei und nun bearbeitet werde.
Jetzt, fünf Wochen später, kommt das Bauamt plötzlich mit der Forderung, dass sie die umbauten Volumina aller umliegenden Häuser ermitteln soll!
Dazu braucht meine Freundin Zugang zu den Bauplänen aller dieser (insgesamt ca. 8-10) Ein- und Mehrfamilienhäuser (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser). Um die Pläne einzusehen, müsste sie die Einwilligung jedes einzelnen Hauseigentümers einholen. Bei 8-10 Parteien wäre es schon verwunderlich, wenn nicht mindestens Einer, querschießt und diese Genehmigung nicht erteilt. Das Bauamt selbst zeigt sich hier nicht kooperativ: angeblich kann man ihr keinen Einblick in die betreffenden Bauunterlagen gewähren.
Ich hätte doch erwartet, dass das Bauamt (da es an der Quelle sitzt) die umbauten Volumina der Nachbarhäuser selbst am besten kennt. Wie kann es dann von der antragstellenden Architektin diese Zahlen verlangen, und sie dann auch noch bei dem Versuch, die Zahlen zu ermitteln, behindern?
Deshalb folgende Fragen:
- Ist es tatsächlich üblich, dass der Architekt für einen Bauantrag die Volumina der Nachbarhäuser mit angeben muss?
- Gibt es irgendwelche zitierbaren Paragraphen, die so etwas verlangen?
- Wenn nicht, wie kann man sich gegen so eine Willkür zur Wehr setzen?
Ich wäre froh über jegliche Erfahrungsberichte/Meinungen zum Thema.
Vielen Dank