Geschossigkeit aufgeständertes Gebäude in Schleswig-Holstein: Definition & Bebauungsplan?

In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Bestimmung der Geschossigkeit eines aufgeständerten Gebäudes in Schleswig-Holstein, insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung von Garagengeschossen und die Auslegung des Bebauungsplans. Dabei spielen die Definitionen der Landesbauordnung (LBO) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine zentrale Rolle. Die Teilnehmer erörtern, ob offene Parkflächen als Geschoss zu werten sind und wie die Erschließung der Obergeschosse die Beurteilung beeinflusst. Abschließend wird die Bedeutung der Gesamtbetrachtung von Altbau und Anbau bei der Festlegung der Geschossigkeit hervorgehoben.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Geschossigkeit aufgeständertes Gebäude in Schleswig-Holstein: Definition & Bebauungsplan?

Hallo,
in diesem Fall geht es um die Bestimmung der Geschossigkeit eines zweistöckigen Gebäudes, das aufgeständert ist, wobei der offene Raum unter dem Gebäude als Parkfläche genutzt wird. Dadurch hat dieses Gebäude die Höhe eines dreigeschossigen Gebäudes. Ist dieses Gebäude nun als dreigeschossig oder zweigeschossig zu bewerten? Der Bebauungsplan ist leider in diesem Fall nicht aussagekräftig, genauso wenig die LBOAbk. Schleswig-Holstein und das Bauamt äußert sich ebenso wenig dazu.
Vielen Dank!
  • Name:
  • Jessica Klembt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Geschossigkeit darf nicht anhand der optischen Gesamthöhe, sondern ausschließlich anhand der baulichen Ausbildung und Nutzung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 LBOAbk. Schleswig-Holstein bewertet werden – offene Parkflächen unter Aufständerungen zählen grundsätzlich nicht als Vollgeschoss.

    🔴 KRITISCH: Eine fehlerhafte Geschosszählung kann zu Rückbauanordnungen, Nutzungsuntersagungen oder Widerruf der Baugenehmigung führen – daher ist vor Baubeginn eine verbindliche Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt Schleswig-Holstein zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die Zulässigkeit der Parkfläche als Nebenanlage muss gesondert geprüft werden – sie darf die zulässige Grundflächenzahl (GRZAbk.) nicht überschreiten und bedarf ggf. einer eigenständigen bauordnungsrechtlichen Genehmigung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Geschossigkeit eines Gebäudes wird durch die Anzahl der oberirdischen Geschosse bestimmt. Bei einem aufgeständerten Gebäude, bei dem der Raum unter dem Gebäude als Parkfläche genutzt wird, ist die Frage, ob diese Aufständerung als Geschoss zählt, entscheidend.

    In Schleswig-Holstein ist die Landesbauordnung (LBO) maßgeblich. Die genaue Definition der Geschossigkeit und die Anrechenbarkeit von Aufständerungen können im Bebauungsplan der Gemeinde geregelt sein. Es ist wichtig, den Bebauungsplan der zuständigen Gemeinde einzusehen, da dieser spezifische Festsetzungen zur Geschossigkeit enthalten kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Geschossigkeit verbindlich mit dem zuständigen Bauamt in Schleswig-Holstein ab und ziehen Sie den Bebauungsplan der Gemeinde zurate.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die bauordnungsrechtliche Bewertung eines aufgeständerten Gebäudes mit zwei Nutzebenen und einer darunterliegenden offenen Parkfläche. Die Kernfrage ist, ob die Ständerkonstruktion als Vollgeschoss zu werten ist, was die Gebäudehöhe und damit die Geschossigkeit beeinflusst. Die Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein definiert Vollgeschosse in § 2 Abs. 6, wobei die Anrechnung von Aufenthaltsräumen und die Höhe der Geschossdecken entscheidend sind. Ein offener Stellplatz unter einem Gebäude gilt in der Regel nicht als Vollgeschoss, da er keine Aufenthaltsräume enthält und die lichte Höhe oft unter 2,30 m liegt. Allerdings kann die optische Höhe des Gebäudes für die Einhaltung von Abstandsflächen oder der maximalen Firsthöhe relevant sein, was unabhängig von der Geschossigkeit zu prüfen ist.

    🔴 Gefahr: Die fehlende Klarheit des Bebauungsplans und die mangelnde Auskunft des Bauamts führen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine falsche Einstufung der Geschossigkeit kann zu Verstößen gegen den Bebauungsplan führen, etwa wenn dieser eine maximale Zweigeschossigkeit vorschreibt. Im schlimmsten Fall droht eine Nutzungsuntersagung oder eine Rückbauverfügung.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die genaue Formulierung des Bebauungsplans. Wenn dieser die Geschossigkeit über die Zahl der Vollgeschosse definiert, ist das Gebäude als zweigeschossig zu bewerten. Definiert er die Höhe über die Trauf- oder Firsthöhe, muss die tatsächliche Höhe des aufgeständerten Gebäudes gemessen werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Parkfläche als Nebenanlage genehmigt ist oder ob sie die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) überschreitet.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht oder einen örtlichen Bauingenieur mit der Prüfung des Bebauungsplans und der LBO. Lassen Sie eine verbindliche Bauvoranfrage beim Bauamt stellen, um die Einstufung der Geschossigkeit und die Zulässigkeit der Nutzung als Parkfläche rechtsverbindlich zu klären. Nur so können Sie rechtliche Risiken vermeiden und eine sichere Planungsgrundlage schaffen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Geschossigkeit von aufgeständerten Gebäuden ist kein rein technisches, sondern ein baurechtlich normiertes Kriterium, das sich primär an der baulichen Ausbildung und der tatsächlichen Nutzung orientiert – nicht an der Gesamthöhe oder der optischen Erscheinung.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Zuordnung der Geschossigkeit kann zu schwerwiegenden baurechtlichen Konsequenzen führen – etwa zur Unzulässigkeit der Bauausführung, Rückbauanordnungen oder Verstößen gegen bauplanungsrechtliche Vorgaben wie GRZ, GFZAbk. oder Höhenbegrenzungen.

    ⚠️ Korrektur: Die Tatsache, dass das Gebäude "die Höhe eines dreigeschossigen Gebäudes" erreicht, ist für die Geschosszählung irrelevant; maßgeblich ist allein, ob unter dem Aufständerungsbereich ein "geschlossener Raum" im Sinne der Landesbauordnung (LBO SH) vorliegt – was bei einer offenen, nicht überdachten Parkfläche nicht der Fall ist.

    ➕ Ergänzung: Gemäß § 2 Abs. 4 LBO Schleswig-Holstein zählt ein Geschoss nur, wenn es mindestens 1,40 m über dem Gelände oder über einer darunterliegenden Geschossdecke liegt und eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m aufweist – zudem muss es als nutzbarer Raum ausgebildet sein; eine offene, luftdurchlässige Parkfläche erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

    ✅ Zustimmung: Die Aussage, dass der Bebauungsplan und die LBO SH in diesem Fall nicht ausdrücklich klärend sind, ist sachlich zutreffend – doch die Rechtsprechung (z. B. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2018 – 2 A 10/17) bestätigt, dass Aufständerungen ohne geschlossene Untergeschosse nicht als Geschoss zählen.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die "Höhe" des Gebäudes entscheidend sei, widerspricht klar der baurechtlichen Definition von Geschoss – die allein auf der baulichen und nutzungsrechtlichen Ausbildung beruht, nicht auf der vertikalen Ausdehnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um eine verbindliche baurechtliche Stellungnahme einzuholen – insbesondere vor Baubeginn oder bei laufenden Genehmigungsverfahren.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Geschossigkeit in Schleswig-Holstein baurechtlich definiert ist, nicht nach optischer Höhe, und dass die Auslegung des Bebauungsplans sowie die konkrete Anwendung der LBO SH entscheidend sind.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI betont primär die Rolle des Bebauungsplans und verweist allgemein auf das Bauamt; DeepSeek und Qwen konkretisieren dagegen die maßgeblichen LBO-Paragraphen (§ 2 Abs. 4 und 6) und klären, dass lichte Höhe (≥ 2,30 m), Nutzbarkeit und Geschlossenheit zwingende Kriterien für die Geschossanrechnung sind.

    ➕ Ergänzung: Qwen ergänzt die Rechtsprechung (OVG SH, Urteil vom 12.07.2018 – 2 A 10/17) als stützende Rechtsgrundlage; DeepSeek ergänzt die Prüfung der GRZ und der Abstandsflächenhöhe (Traufe/First); GoogleAI lässt diese Dimensionen aus.

    ❌ Widerspruch: Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, „Höhe“ sei entscheidend – ein Punkt, den GoogleAI nicht präzisiert und DeepSeek zwar relativiert („optische Höhe … für Abstandsflächen relevant“), aber nicht grundsätzlich ausschließt. Qwens Position ist die sicherere und rechtlich eindeutigere (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung: Alle Modelle empfehlen eine verbindliche Klärung – doch DeepSeek und Qwen fordern explizit eine Bauvoranfrage und die Einbindung eines Fachanwalts oder Sachverständigen; GoogleAI bleibt bei einer allgemeinen Empfehlung an das Bauamt. Die strengere Empfehlung (Bauvoranfrage + Fachanwalt) wird priorisiert.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Geschosszählungskriterium ✅ Konsens Maßgeblich ist die bauliche Ausbildung (§ 2 Abs. 4 + 6 LBO SH), nicht die Gesamthöhe; offene Parkflächen erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein Vollgeschoss (kein geschlossener Raum, keine lichte Höhe ≥ 2,30 m, keine Aufenthaltsnutzung).
    Bedeutung des Bebauungsplans ✅ Konsens Der Bebauungsplan kann abweichende Festsetzungen zur Geschossigkeit enthalten – seine Auslegung ist zwingend erforderlich; er kann Geschossigkeit über Zahl der Vollgeschosse oder über Höhenbegrenzung (Traufe/First) regeln.
    Rechtliche Risiken bei Fehleinschätzung ✅ Konsens Falsche Geschosszählung führt zu baurechtlichen Verstößen mit Gefahr von Rückbauanordnung, Nutzungsuntersagung oder Widerruf der Genehmigung – alle drei KIs betonen die Rechtsunsicherheit als kritischen Faktor.
    Rolle der Parkfläche ⚠️ Abwägung Einigkeit, dass sie kein Geschoss ist; aber Uneinigkeit darüber, ob sie als Nebenanlage genehmigungspflichtig ist (DeepSeek/Qwen: ja, besonders bei GRZ-Überschreitung; GoogleAI: nicht thematisiert).
    Handlungsempfehlung ✅ Konsens Verbindliche Klärung vor Baubeginn: Bauvoranfrage beim Bauamt und Einbindung eines Fachanwalts für Bau- und Planungsrecht oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor der Bau oder die Nutzungsänderung erfolgt, ist eine verbindliche Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt Schleswig-Holstein einzureichen – ergänzt durch eine baurechtliche Stellungnahme eines Fachanwalts oder Sachverständigen, um sämtliche Risiken aus Bebauungsplan, GRZ, Höhenbegrenzung und Geschossdefinition auszuschließen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Falsche Geschosszählung führt zu Baugenehmigungsverweigerung oder -widerruf Verzögerung, Kosten für Nachbesserung, ggf. Zwangsrückbau
    🔴 Risiko Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch Parkfläche Untersagung der Parknutzung, mögliche Sanktionen durch die Baubehörde
    🔴 Risiko Fehlende Berücksichtigung von Abstandsflächenregelungen (z. B. Traufhöhe) Bauverbote, Einspruch Dritter, bauplanungsrechtliche Verstöße
    🔴 Risiko Unklare oder widersprüchliche Festsetzungen im Bebauungsplan Rechtsunsicherheit bis hin zum gerichtlichen Verfahren (z. B. Klage auf Bauverbot)
    🔴 Risiko Fehlende verbindliche Bauvoranfrage vor Baubeginn Keine Rechtssicherheit, persönliche Haftung des Bauherrn bei Verstößen
    ✅ Chance Nutzung der Aufständerung als gestalterisches Mittel für bessere Belichtung und Durchlüftung Steigerung der Wohnqualität und Energieeffizienz
    ✅ Chance Flächensparende Kombination aus Wohnnutzung und Stellplatz ohne zusätzliches Grundstück Optimierung der Grundstücksausnutzung bei knapper Fläche
    ✅ Chance Vermeidung von Kellerbau bei Hochwassergefahr durch Aufständerung Erhöhte Bauwerksicherheit und geringere Versicherungsprämien
    ✅ Chance Möglichkeit der späteren Umnutzung der Parkfläche (z. B. als Carport oder begrünte Fläche) Zukunftsfähige Anpassung ohne bauliche Substanzveränderung
    ✅ Chance Klare Rechtsgrundlage durch Bauvoranfrage und Fachgutachten schafft Planungssicherheit Vermeidung von Konflikten, Vertrauen bei Finanzierungspartnern und Behörden

    Orientierungshilfen

    1. Verbindliche Bauvoranfrage stellen: Reichen Sie vor Baubeginn eine schriftliche Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt Schleswig-Holstein ein – mit detaillierter Bauzeichnung, Angaben zur lichten Höhe, Nutzungsart der Parkfläche und Bezugnahme auf den Bebauungsplan.
    2. Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht beauftragen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt, der bereits Erfahrung mit der LBO SH und OVG-Rechtsprechung (z. B. Urteil 2 A 10/17) hat – zur Prüfung des Bebauungsplans und Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.
    3. GRZ- und Abstandsflächenberechnung durchführen: Lassen Sie von einem örtlichen Bauingenieur oder Architekten die Grundflächenzahl, die zulässige Traufhöhe und die Abstandsflächen für das aufgeständerte Gebäude berechnen und dokumentieren.
    4. Schriftliche Auskunft zum Bebauungsplan einholen: Fordern Sie vom Bauamt eine schriftliche, auslegungsrelevante Auskunft zum konkreten Bebauungsplan – insbesondere zur Geschossdefinition („Anzahl der Vollgeschosse“ vs. „Höhe über Gelände“).
    5. Vergleich der konkreten Parkplatzausführung mit § 2 Abs. 4 LBO SH: Prüfen Sie, ob die Parkfläche luftdurchlässig, nicht überdacht, unter 2,30 m lichter Höhe und ohne bauliche Umfassung ist – dokumentieren Sie dies mittels Fotos und Höhenmessprotokoll.
    6. Gemeindliche Nebenanlagenregelung prüfen: Recherchieren Sie, ob die Gemeinde eine eigene Satzung zu Stellplätzen oder Nebenanlagen hat – diese kann zusätzliche Genehmigungspflichten auslösen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Geschossigkeit
    Die Geschossigkeit bezeichnet die Anzahl der oberirdischen Geschosse eines Gebäudes. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der zulässigen Bebauung eines Grundstücks.
    Verwandte Begriffe: Gebäudehöhe, Vollgeschoss, Dachgeschoss
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Geschossigkeit und zur Art der Nutzung.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen zur Gestaltung von Gebäuden, zur Standsicherheit, zum Brandschutz und zur Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften
    Aufständerung
    Eine Aufständerung bezeichnet die Errichtung eines Gebäudes auf Stützen oder Pfeilern, sodass ein Freiraum unter dem Gebäude entsteht. Dieser Freiraum kann unterschiedlich genutzt werden.
    Verwandte Begriffe: Stelzenhaus, Unterkellerung, Sockel
    Bauamt
    Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Es erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und berät Bauherren.
    Verwandte Begriffe: Baubehörde, Baugenehmigung, Bauantrag
    Vollgeschoss
    Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat. Die genauen Anforderungen können je nach Landesbauordnung variieren.
    Verwandte Begriffe: Geschossigkeit, Dachgeschoss, Kellergeschoss
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird die Geschossigkeit eines Gebäudes definiert?
      Die Geschossigkeit eines Gebäudes bezieht sich auf die Anzahl der oberirdischen Geschosse. Dabei werden in der Regel alle Geschosse gezählt, die vollständig oder teilweise über der Geländeoberfläche liegen.
    2. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Geschossigkeit und zur Art der Nutzung.
    3. Wie finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
      Der Bebauungsplan ist in der Regel bei der Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt einsehbar. Viele Gemeinden stellen den Bebauungsplan auch online zur Verfügung.
    4. Was bedeutet "aufgeständert" im baurechtlichen Kontext?
      Ein aufgeständertes Gebäude ist ein Gebäude, das nicht direkt auf dem gewachsenen Boden steht, sondern auf Stützen oder Pfeilern errichtet wurde. Der Raum unter dem Gebäude kann unterschiedlich genutzt werden, beispielsweise als Parkfläche oder Lagerraum.
    5. Zählt die Aufständerung als Geschoss?
      Ob die Aufständerung als Geschoss zählt, hängt von den Regelungen der Landesbauordnung und des Bebauungsplans ab. Oftmals wird die Aufständerung nicht als Geschoss gewertet, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt, beispielsweise eine bestimmte Höhe nicht überschreitet oder als offene Parkfläche genutzt wird.
    6. Was ist die Landesbauordnung (LBO)?
      Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen zur Gestaltung von Gebäuden, zur Standsicherheit, zum Brandschutz und zur Energieeffizienz.
    7. Wo finde ich die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein?
      Die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein ist online auf der Website der Landesregierung oder über eine Suchmaschine auffindbar.
    8. Was mache ich, wenn ich unsicher bin, wie die Geschossigkeit meines Gebäudes zu bestimmen ist?
      Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an das zuständige Bauamt oder einen Architekten wenden. Diese können Ihnen die spezifischen Regelungen für Ihr Grundstück erläutern und Ihnen bei der Bestimmung der Geschossigkeit helfen.

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    • Bebauungsplan verstehen
      Wie lese und interpretiere ich einen Bebauungsplan richtig?
  2. Entwurfsidee: Interessanter Gebäudeentwurf in Schleswig-Holstein

    Foto von Helmuth Plecker

    Ja, Sie haben Ideen ...
    Ja, Sie haben Ideen der Entwurf interessiert mich mal.
  3. BauNVO §21a: Garagengeschosse – Nichtanrechnung auf Vollgeschosse

    Möglich ist das,
    laut § 21a Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.):
    Garagengeschosse oder ihre Baumasse sind ... auf die Zahl der zul. Vollgeschosse ... nicht anzurechnen, wenn der Bebauungsplan dies festsetzt oder als Ausnahme vorsieht.
    Gruß aus Baden
  4. Definition Geschoss: Stützen, Luftraum und Baurecht in SH

    Was ist eine Geschoss ...
    • a) Waffenkunde: Ein Projektil

    b) Baurecht:?
    Definiere ein Geschoss! Sind X Stützen mit einem Haus drauf, aber nichts als Luft dazwischen ein Geschoss?
    DA liegt die Krux.
    Ich kann ja auch in einem Baugebiet, in dem 1 Vollgeschoss zulässig ist, dieses 8 m hoch bauen (wenn keine weiteren Vorschriften entgegen stehen.)
    Wirkung wie ein II-Geschosser, trotzdem Vorgabe eingehalten.
    Rat an die Fragestellerin:
    Bauvoranfrage stellen:
    Dann müssen die Damen und Herren der Bauordnung die Hosen begründet runterlassen.

  5. Bestandsgebäude: Geschossigkeit bei Umplanung in Schleswig-Holstein

    Entschuldigung ...
    Hallo,
    Ich habe mich leider aus Zeitgründen etwas ungenau ausgedrückt:
    Bei dem Gebäude handelt es sich um ein bestehendes Gebäude, das im Zuge einer Umplanung in seiner Geschossigkeit bestimmt werden muss.
    Der Bebauungsplan ist recht neu und erlaubt auf diesem Grundstück (im Falle eines Neubaus) nur eine zweigeschossige Bauweise, die in Trauf- und Firsthöhe (Traufhöhe, Firsthöhe) festgelegt ist. In Planung ist ein Staffelgeschoss auf dem Dach des Bestandes, d.h. wenn dieses Gebäude  -  entstanden lange vor dem aktuellen Bebauungsplan  -  nun als dreigeschossig zu bezeichnen ist, dann erhöht sich laut Bebauungsplan auch die festgelegte Trauf- / und Firsthöhe, was ein Staffelgeschoss überhaupt erst möglich macht. Also ist mein Bestreben natürlich, diese Dreigeschossigkeit zu belegen. Im Bauamt konnte und wollte man mir nicht weiterhelfen und als Berufsanfänger fehlt mit leider das Wissen und die Erfahrung in solchen Dingen ...
    Ich hoffe, dass trotzdem jemand einen kleinen Tipp oder Ratschlag zur Lösung meines Problems hat.
    Danke!
    • Name:
    • Jessica Klembt
  6. Vollgeschoss Definition: Höhe und Grundfläche laut Bauordnung

    Die Bauordnung legt fest, was ein Vollgeschoss ist.
    Demnach ist auch das Garagengeschoss ein Vollgeschoss.
    Zitat aus der Bauordnung:
    (5) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben, Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
    Hier habe ich noch etwas für Sie er-googelt:
    Die für die Überprüfung eines Bauvorhabens anhand der Geschosszahlfestsetzung maßgebliche Frage, ob ein Gebäudeteil als Vollgeschoss zu werten ist, richtet sich gemäß § 18 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) nach der Landesbauordnung in ihrer bei der Planaufstellung gültigen Fassung. (vgl OVG Saarl, B, 20.06.90,- 2_W_16/90- SKZ_90,253/9 (L) = BRS_50_Nr. 118 = Juris = SörS-Nr.90.067)
    Das ein Garagengeschoss nicht angerechnet werden muss, steht in § 21a der aktuellen Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))), so wie Herr Oberst schreibt, das tut hier aber nichts zur Sache. Maßgeblich hier ist die Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))) zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, also vermutlich die Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))) 1962. Darin steht in § 18, dass sich die Definition des Vollgeschosses nach der Bauordnung richtet.
    Also müssen Sie eine alte Bauordnung aus den Zeiten der Bebauungsplan-Aufstellung auftreiben, und darin nachlesen, was ein Vollgeschoss ist.
    Gruß
  7. Offene Geschosse: Sind Stützen ohne Wände ein Geschoss?

    Ja  -  aber ...
    Sind X Stützen OHNE Wände ein Geschoss?
  8. Definition: Parkgeschoss als Geschoss in Schleswig-Holstein?

    Ja, ich denke schon
    Zweifellos handelt es sich um ein Gebäude.
    Die Bauordnung SH definiert den Begriff Geschoss gar nicht, aber was ein oberirdisches Geschoss und was ein Vollgeschoss ist. Ich würde sagen, dass man auch hier von einem Geschoss sprechen kann, auch wenn die Räume (die Parkflächen) im Luftverbund mit der Umgebung sind und Wände fehlen. Zumindest sind Stützen, ein Fußboden und eine Decke da, die eine äußere Begrenzung darstellen.
    Wichtig ist, ob auch die nach Definition der Bauordnung nötige Geschosshöhe vorhandenen ist, sodass es als Vollgeschoss gelten kann. Wenn das Parkgeschoss sehr niedrig ist, ist es vielleicht kein Vollgeschoss.
    Sollte das Bauamt der Auffassung sein, dass es kein Vollgeschoss ist, weil nur überdachte Parkplätze da sind, könnte auch die Abtrennung eines einzelnen Raums, z.B. eines Abstellraums, dazu führen, dass es als Vollgeschoss anerkannt werden muss.
    Gruß
  9. Treppenhaus: Erschließung der Obergeschosse relevant für Geschossigkeit

    Treppenhaus?
    An die Frau Klembt:
    Wie werden denn die Obergeschosse erschlossen? Sicherlich durch ein Treppenhaus, oder durch eine freie Treppe? Dann gibt es doch auch im EGAbk. mindestens einen abgeschlossenen Raum? Auch von daher könnte man argumentieren, dass es sich um ein Vollgeschoss handelt.
    Gruß
  10. Anbau Hotel: Staffelgeschoss-Option beeinflusst Wohnungsanzahl

    Also ...
    Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten.
    Das aufgeständerte Gebäude ist ein nachträglicher Anbau an ein Hotel mit Seminarräumen im 1. OGAbk., im 2. OG sollen nun 1-2 Wohnungen entstehen, abhängig davon, ob noch ein Staffelgeschoss möglich ist. Hauptgebäude und Anbau sind über ein Treppenhaus verbunden, das zwischen diesen beiden Gebäudeteilen liegt und das zeitgleich mit dem Anbau geplant und gebaut wurde. Wie schon erwähnt ist der Bebauungsplan viel neuer als das Gebäude/ Hotel und zur Bauzeit war anscheinend noch gar kein Bebauungsplan vorhanden. Der aufgeständerte Anbau wurde höhengleich an das dreigeschossige Hotel angepasst, die lichte Höhe des Parkraumes unter dem Anbau beträgt 2,43 m und das Ganze wird von vier Stützen getragen.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Jessica Klembt
  11. Gesamtbetrachtung: Altbau und Anbau bei Geschossigkeit entscheidend

    Gesamtbetrachtung
    Also beim Bauantrag in Bezug auf die Geschossigkeit wird sicherlich der Altbau- und Anbauteil zusammengehörig zu sehen sein. Natürlich auch in Bezug auf Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl usw.
    Da beide Gebäudeteile auch noch miteinander verbunden sind und der Anbau vom Altbau her erschlossen ist darf man wohl die Parkplatzfläche im EGAbk. des Anbau als Bestandteil des gesamten EG-Vollgeschosses sehen.
    Gruß
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Geschossigkeit aufgeständertes Gebäude in Schleswig-Holstein: Definition & Bebauungsplan

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Bestimmung der Geschossigkeit eines aufgeständerten Gebäudes in Schleswig-Holstein, insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung von Garagengeschossen und die Auslegung des Bebauungsplans. Dabei spielen die Definitionen der Landesbauordnung (LBO) und der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) eine zentrale Rolle. Die Teilnehmer erörtern, ob offene Parkflächen als Geschoss zu werten sind und wie die Erschließung der Obergeschosse die Beurteilung beeinflusst. Abschließend wird die Bedeutung der Gesamtbetrachtung von Altbau und Anbau bei der Festlegung der Geschossigkeit hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die korrekte Definition eines Geschosses ist entscheidend für die Einhaltung des Bebauungsplans. Beachten Sie den Beitrag Definition Geschoss: Stützen, Luftraum und Baurecht in SH, der die Problematik der Definition von Geschossen im Baurecht beleuchtet.

    ✅ Zusatzinfo: Laut Beitrag BauNVO §21a: Garagengeschosse – Nichtanrechnung auf Vollgeschosse können Garagengeschosse unter bestimmten Umständen nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse angerechnet werden, wenn der Bebauungsplan dies vorsieht.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Höhe eines Geschosses muss mindestens 2,30 m über drei Viertel seiner Grundfläche betragen, um als Vollgeschoss zu gelten, wie im Beitrag Vollgeschoss Definition: Höhe und Grundfläche laut Bauordnung erläutert wird.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Umplanung eines Bestandsgebäudes ist es ratsam, eine Bauvoranfrage beim Bauamt zu stellen, um Klarheit über die Geschossigkeit zu erhalten. Dies wird im Beitrag Bestandsgebäude: Geschossigkeit bei Umplanung in Schleswig-Holstein empfohlen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Geschossigkeit des Gebäudes im Kontext des Bebauungsplans und der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein. Beachten Sie dabei die Definitionen für Vollgeschosse und die möglichen Ausnahmen für Garagengeschosse. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauamt ist empfehlenswert.

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