ich bin Eigentümer eines Flürstückes im Stadtgebiet / Sanierungsgebiet einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach Abriss des daraufstehenden, baufälligen zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses (Wohnhauses, Geschäftshauses) ergab sich eine Baulücke in einem geschlossenen Straßenzug im Stadtzentrum.
Die Stadt hat eine städtebauliche Zielstellung, dass Baulücken entsprechend wieder zu bebauen sind.
Die Stadt hat mir eine Ankündigung geschickt, dass sie mir gegenüber ein Baugebot (Vorstufe der Enteignung) nach § 176 BauGbAbk. auszusprechen beabsichtigen.
In diesem Schreiben weisen sie mich unter § 138 BauGb hin, dass eine Auskunftspflicht meinerseits besteht. Sie bezieht sich auf die folgenden Fragen, die ich innerhalb von 2 Tagen (angemessene Frist?) beantworten soll:
1) Beabsichtige ich die Baulücke zu schließen? Zeitliche Vorstellungen?
2) Besteht meinerseits Verkaufsbereitschaft? Belege der Verkaufsbemühungen (z.B. Einschalen Makler, Annoncen, etc.) bitte beifügen.
3) Bestehen Nutzungsverträge oder Mietvorverträge?
4) Wie hoch sind meine Kaupreisvorstellungen?
5) Bin ich in der Lage, die Bebauung durchzuführen, falls die Stadt das Baugebot ausspricht?
Ich möchte und werde das Grundstück nicht verkaufen. Eine Bebauung werde ich zum gegenwärtigen Moment nicht vornehmen, da in dieser Stadt ein immenser Leerstand in gewerblichen Bereich (20 - 30 % aller Ladenlokale/ Büroflächen sind unvermietet) besteht.
Hierbei ist die Stadt nicht ohne Schuld. Die Stadt kauft dutzende Stadthäuser auf, saniert sie mit Fördergeldern und vermietet sie. Die Mieter werden aus privaten Miethäusern durch eine immens niedrige Miete (Ladenlokale 6,- €/m²; Wohnuen 4,- €/m²) abgeworben. Zwielichtiges Verhalten der Stadt!
Können Sie mir einen helfenden Hinweis geben, wie ich mich verhalten Soll.
Herzlichen Dank und liebe Grüße aus MVP.
Dirk