ich hatte gestern einen "unerfreulichen" Termin bei unserem Stadtbaumeister bei welchem wir unser Baugesuch für ein Einfamilienhaus vor ca. 2 Wochen eingereicht haben. Er moniert u.a. unsere Tonnendachgaube und weißt auf die für das Baugebiet geltende Örtliche Bauvorschrift hin, in welcher geschrieben steht:
Dachgestaltung (Dachform/-Neigung):
Zulässig sind Satteldächer mit einer Neigung entsprechend Planeinschrieb. Ausnahmen bezüglich der Dachneigung und -Form können zugelassen werden:
- für untergeordnete Dächer, für Dächer von Dachgauben, Vordächer, Dächer von Vorbauten, etc.
- für Nebenanlagen in Form von Gebäuden, Garagen, Stellplätzen mit Schutzdächern (Carports).
Unser Einfamilienhaus ist geplant mit einem Satteldach von 38 °. Wir haben uns immer eine Tonnendachgaube gewünscht und diese entsprechend in den Baugesuchsunterlagen eingezeichnet. Jetzt will der Stadtbaumeister diese auf eine Spitzgaube mit 38 ° abgeändert haben, da unsere Tonnendachgaube wie ein "Fremdobjekt" auf ihn wirken würde und ihm so nicht gefalle (Zitat!)
Ich empfinde dies beinahe schon als anmaßend. Seine subjektive Sichtweise kann doch nicht als Maßstab genommen werden. Ich bin stinkesauer darüber, dass er uns vorschreibt, wie unser Haus auszusehen hat.
Noch dazu wurde im gleichen Baugebiet bereits eine Flachdachgaube genehmigt.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich bei ihm nicht weiterkomme?
Kann ich evtl. mein Anliegen beim Gemeinderat/Stadtrat vorbringen und dort auf Genehmigung hoffen oder hat immer das Stadtbauamt das letzte Wort?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank vorab!
Gruß,
T-Bore