Dacheinschnitt mit Sitzfläche: Dachloggia, Dachterrasse oder Dachbalkon? Definition & Grenzabstände
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Dacheinschnitt mit Sitzfläche: Dachloggia, Dachterrasse oder Dachbalkon? Definition & Grenzabstände

Hallöchen,
ich brauche mal Hilfe bei der Definition. Ein Dacheinschnitt mit Sitzfläche. Als was wird das genau bezeichnet?
  • Dachloggia
  • Dachterrasse
  • Dachbalkon

.- ...
Bin mir hier nicht so sicher. Bräuchte die Definition im Zusammenhang mit den Grenzabständen (Niedersachsen). Gilt sowas als Balkon (dann kann ich ja 1,5 m mir anrechnen). Oder nicht?
Bin recht ratlos. Konnte im Netz leider nichts genaues recherchieren. Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke,
Dani

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    Die korrekte Bezeichnung eines Dacheinschnitts mit Sitzfläche hängt von der baulichen Ausführung ab. Ich helfe Ihnen gerne bei der Unterscheidung:

    • Dachloggia: Ein überdachter, in die Dachfläche integrierter Freisitz. Sie ist allseitig von der Gebäudekonstruktion umschlossen.
    • Dachterrasse: Eine offene Fläche auf dem Dach eines Gebäudes, die nicht überdacht ist.
    • Dachbalkon: Ein aus der Dachfläche herausragender Balkon.

    Für die Einhaltung der Grenzabstände in Niedersachsen ist die genaue Definition entscheidend, da sie baurechtlich unterschiedlich behandelt werden können.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Bezeichnung mit einem Architekten oder Baujuristen, um die korrekten Grenzabstände gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) einzuhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dachloggia
    Ein überdachter, in die Dachfläche integrierter Freisitz, der allseitig von der Gebäudekonstruktion umschlossen ist. Sie bietet Schutz vor Witterungseinflüssen und ermöglicht eine private Nutzung des Außenbereichs. Verwandte Begriffe: Balkon, Terrasse, Freisitz.
    Dachterrasse
    Eine offene Fläche auf dem Dach eines Gebäudes, die nicht überdacht ist. Sie bietet einen ungeschützten Außenbereich und ermöglicht eine freie Aussicht. Verwandte Begriffe: Dachgarten, Flachdach, Freifläche.
    Dachbalkon
    Ein aus der Dachfläche herausragender Balkon. Er unterscheidet sich von einer Dachloggia durch seine freie Lage und von einer Dachterrasse durch seine geringere Größe und den direkten Zugang von einem Innenraum. Verwandte Begriffe: Balkon, Austritt, Vorbau.
    Grenzabstand
    Der Mindestabstand eines Gebäudes oder Bauteils zur Grundstücksgrenze. Er dient dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung. Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Nachbarrecht.
    Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    Das Landesgesetz, das die baurechtlichen Anforderungen in Niedersachsen regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden. Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bauvorschriften.
    Baugenehmigung
    Die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie dient der Sicherstellung, dass die Bauvorschriften eingehalten werden. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Baubehörde.
    Freisitz
    Ein Bereich im Freien, der zum Aufenthalt und zur Erholung dient. Er kann überdacht oder nicht überdacht sein und unterschiedliche Formen annehmen. Verwandte Begriffe: Terrasse, Balkon, Loggia.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einer Dachloggia und einer Dachterrasse?
      Eine Dachloggia ist ein überdachter Freisitz, der in die Dachfläche integriert ist und von der Gebäudekonstruktion umschlossen wird. Eine Dachterrasse ist eine offene, nicht überdachte Fläche auf dem Dach eines Gebäudes.
    2. Warum ist die korrekte Definition eines Dacheinschnitts wichtig für die Grenzabstände?
      Die baurechtliche Behandlung von Dacheinschnitten (Loggia, Terrasse, Balkon) kann unterschiedlich sein. Die korrekte Definition ist entscheidend für die Einhaltung der Grenzabstände gemäß der jeweiligen Landesbauordnung (hier: Niedersachsen).
    3. Welche Rolle spielt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bei Dacheinschnitten?
      Die NBauO regelt die Anforderungen an Gebäude und deren Abstände zu Nachbargrundstücken. Die korrekte Einordnung eines Dacheinschnitts ist wichtig, um die spezifischen Vorschriften der NBauO einzuhalten.
    4. Was sind typische Fehler bei der Planung von Dacheinschnitten?
      Typische Fehler sind die falsche Einschätzung der Grenzabstände, die Nichtbeachtung von Brandschutzbestimmungen und die unzureichende Berücksichtigung der Statik.
    5. Benötige ich eine Baugenehmigung für einen Dacheinschnitt?
      Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Art des Dacheinschnitts, seiner Größe und den jeweiligen Bestimmungen der Landesbauordnung ab. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Architekten für die Planung eines Dacheinschnitts?
      Suchen Sie nach Architekten mit Erfahrung im Bereich Dachausbau und Kenntnissen der lokalen Bauvorschriften. Referenzen und Bewertungen können bei der Auswahl helfen.
    7. Was kostet die Planung und der Bau eines Dacheinschnitts?
      Die Kosten variieren je nach Art des Dacheinschnitts, seiner Größe, der verwendeten Materialien und der Komplexität des Bauvorhabens. Ein detaillierter Kostenvoranschlag von einem Architekten oder Bauunternehmen ist empfehlenswert.
    8. Welche Aspekte sind bei der Abdichtung eines Dacheinschnitts zu beachten?
      Eine fachgerechte Abdichtung ist entscheidend, um Wasserschäden zu vermeiden. Es sollten hochwertige Materialien verwendet und die Arbeiten von einem erfahrenen Fachbetrieb ausgeführt werden.

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      Anleitung zurstellung eines Bauantrags, inklusive der erforderlichen Unterlagen.
  2. Dachloggia vs. Dachterrasse vs. Balkon: Definitionen im Überblick

    Foto von Stefan Ibold

    ich meine
    Moin,
    Dachloggia= Öffnung in das Dach eingeschnitten. An drei Seiten = rechts, links und Vorn noch Restdachfläche
    Dachterrasse= Terrasse über einem Flachdach mit Attika oder Geländer eingegrenzt
    Balkon= freihängend, d.h. kein Raum o.ä. unterhalb angeordnet.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Dacheinschnitt ohne vorderes Dach: Bezeichnung und Abdichtung

    hm ...
    hm so ganz passt "mein" Dacheinschnitt nicht.
    Danke erstmal für die schnelle Antwort.
    Es ist zwar insofern eine Dachloggia, als dass das Dach halt "weggeschnitten" wurde, aber leider wird vorn kein Dach mehr sein (aus Entwässerungstechnischen Gründen). Die Abdichtung erfolgt wie bei einem Flachdach. Die Dachrinne wird vorn an die "Kante" gehängt.
    Als was ist diese nun bloß zu bezeichnen? Welche Abstandsregeln sind hierfür anzuwenden?
    Bitte dringend um Hilfe.
    Danke,
    Dani
  4. Negativgaube: Dacheinschnitt als Freisitz – Grenzabstand beachten

    Wie wäre es mit diesem Wort:
    Sie haben eine Negativgaube. Also das Gegenteil einer Gaube.
    Ansonsten bezeichnet man das allgemein als Dacheinschnitt für einen Freisitz.
    Für die Bemessung des Grenzabstands bleibt dann doch die Schnittkante Außenwand/Dachhaut bzw. im Bereich des Dacheinschnitts die Höhe der Außenwand vom Gelände bis Oberkante Bodenbelag des Freisitzes maßgeblich.
    Gruß
  5. Begehbares Flachdach statt Dachterrasse: Eine passende Bezeichnung?

    eine Loggia
    ist es nicht, da wäre dann nämlich nur eine Seite offen und sie wäre überdacht (kommt von "Loge").
    ein Dachbalkon (gibt's m.e. gar nicht) ist es auch nicht, denn Balkone ragen vollständig aus der Fassade hervor.
    da "DachTerrasse" ja auch irgendwie nicht passt (Terra auf dem Dach? ..): wie wäre es mit "begehbarem Flachdach" ...?
    schöne Grüße
  6. Grenzabstandsunterschreitung nach NBauO: Freisitz realisierbar?

    Zahlreiche Ausführungen ...
    Zahlreiche Ausführungen danke erstmal hierfür.
    Ob man wohl für diesen "Freisitz" die 1,5 m Grenzabstandsunterschreitung nach § 7b Abs. 1 Bauordnung Niedersachsen in Anspruch nehmen kann? Die Mauern vom Haus gibt es nämlich schon und die sind Bestandsschutz. So das ich also nicht weiter zurück kann 😉
    Wenn ich die 1,5 m in Anspruch nehmen kann, dann bin ich noch auf dem eigenen Grundstück. Sonst leider um ca. 40 cm nicht mehr ;-(
    Gruß,
    Dani
  7. Grenzabstand: Dachöffnung erfordert Nachbarzustimmung!

    Nein, es ist kein untergeordnetes Bauteil
    Die Außenwand für sich allein betrachtet unterschreitet ja schon den Grenzabstand. Diese Wand steht aber unter Bestandsschutz. Jede Veränderung, z.B. Einbau von Fenstern, Dachöffnung usw. löst die Erfordernis der Nachbarzustimmung aus. Entweder der Nachbar übernimmt den Grenzabstand per Baulasteintragung oder es könnte (unwahrscheinlich) im Rahmen einer Abweichung/Befreiung genhemigt werden, wenn der Nachbar seine Zustimmung erteilt.
    Bei meinem Dachgeschossausbau war es ähnlich. Die Grenze verläuft ca. 45 ° zum Haus. An der einen Hausecke habe ich nur 1,20 m Grenzabstand, an der anderen Hausecke sind es schon 12 m. Im Giebel wollte ich eine Loggia einbauen, das Bauamt wollte eine Baulasterklärung vom Nachbarn, was dieser nicht getan hat. Ich musste dann einen Teil des Giebels feuerbeständig zumauern. Weil die Grenze im Winkel verläuft habe ich nach ca. 2 m den Mindestabstand von 3 m, ab da durfte ich die Gieblwand für die Loggia öffnen. Das ganze ist in NRW, ist dort noch etwas anders als in Niedersachsen, aber ähnlich.
    Gruß
  8. Dachterrasse als untergeordnetes Bauteil: Relevanz für Grenzabstände

    Oder vielleicht doch ...
    Zu meiner Frage, ob eine solche Dachterrasse ein untergeordnetes Bauteil sein kann, habe ich folgendes in einem Kommentar gefunden:
    Für Terrassen, die Gebäudeteile sind (über Kellern oder auf Dächern), oder für überdachte Terrassen, die selbst keine Gebäude sind, gelten die §§ 7 bis 7b.
    Da hier auch auf § 7b hingewiesen ist, der sich ja mit untergeordneten Gebäudeteilen auseinandersetzt, scheint mein Dacheinschnitt ja einer zu sein, solange er sich dem Gesamtbauwerk unterordnet.
    Oder liege ich hiermit falsch?
    Gruß,
    dani
  9. Dachterrasse: Genehmigungsfähigkeit unabhängig von Bauteil-Status

    Es ist irrelevant ...
    ob die Dachterrasse ein untergeordnetes Bauteil ist. Stellen Sie sich mal vor, Ihr Haus würde den Grenzabstand einhalten, angenommen es wären nur genau die 3 m Mindestabstand erforderlich. Dann wäre Ihre Dachterrasse natürlich genehmigungsfähig. Die Kante der Dachterrasse würde ja auch 3 m Abstand einhalten. Diese Terrasse könnten Sie zum Beispiel in Form einer Kragplatte wie einen Balkon vor die Hauswand vortreten lassen um 1/3 des Grenzabstandes, also einen Meter. Für diesen Fall ist § 7b anwendbar. Nun ist es aber mit der Auslegung der Gesetze immer eine schwierige Sache, deshalb gebe ich das mal als Meinung wieder. Ich meine also, dass durch den Dacheinschnitt der Bestandsschutz des Dachs an sich aufgelöst würde. Eine Baugenehmigung könnte nur in Form einer Abweichung/Befreiung mit Nachbarbeteiligung und am Besten natürlich gleich mit Nachbarzustimmung auf den Baueingabeplänen erteilt werden. Eventuell wird das Bauamt aber sogar auf eine Baulasteintragung auf dem Nachbargrundstück bestehen, damit kein baurechtswiederiger Zustand entstehen kann. Wie groß ist denn der Grenzabstand, den Ihr Haus zur Grenze hat?
    Gruß
  10. Eckhaus-Privileg: Grenzabstand bei Dacheinschnitt reduziert?

    Also ...
    Also das Haus hat einen Abstand von genau 12 m zur Grenze. Die Oberkante der Terrasse hat 12,40 m.
    Nach langen langen lesen in den Kommentaren zur NBauO habe ich allerdings eine "andere" Lösung für mein "Problem" gefunden. Hier ist § 7a Abs. 2 Satz 3. Es handelt sich um ein Eckhaus in L-Form. Die der Terrasse gegenüberliegenden Grenze ist nicht zu 17 m Breite an die Grenze gebaut 🙂
    Man muss lange suchen und sich als Laie furchtbar reinlesen, um die Sache zu verstehen. Aber langsam wird es, glaube ich ...
    Danke nochmal für die freundliche Hilfestellung!
    Gruß,
    die Dani
  11. NBauO: Grenzabstand durch Dachneigung und Schmalseitenprivileg

    Warum verstricken Sie sich eigentlich so in der Bauordnung?
    Jetzt wird es mal langsam helle. Das Haus hat also einen Abstand von 12,00 m. Die Höhe bis Schnittkante Dachhaut beträgt ab Gelände 12,40 m. Wenn das Dach einen Winkel bis 45 ° hat sind die 12,40 m als Grenzabstand maßgebend. Zu zwei Grenzen darf dieser Abstand gegenüber einem 17 m langen Grenzabstand halbiert werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind ist der Grenzabstand also 12,40/2 = 6,20 m. Dann ist doch alles in Ordnung, weil Sie ja 12,00 m Abstand haben. Wer hat Ihnen denn erzählt, dass das Gebäude im Bestand den Grenzabstand unterschreitet? Sollte es so sein, dass das "Schmalseitenprivileg" schon von 2 anderen Gebäudeseiten ausgenutzt wurde, dann gelten zwar die 12,40 m als Grenzabstand. Ich halte es aber für wahrscheinlich, dass dies bei den vorhandenen 12,00 m als Befreiung durchgehen kann. In der Zeit, die Sie jetzt mit dem Lesen der Bauordnung und dem Lesen von Kommentaren verbracht haben hätten Sie schon längst die Baueingabepläne zeichnen, bzw. vom Entwurfsverfasser zeichnen lassen können. Alles Weitere ergibt der Genehmigungsverlauf.
    Gruß
  12. Dachterrasse & Gaube: Baugenehmigung und nachträgliche Feststellung

    Hallo Andreas, ...
    Hallo Andreas, vielen Dank erstmal für die vielen Hilfestellungen. Leider habe ich das Kennwort im Thread zu den Baulinien verrafft ;-(
    Um den Sachverhalt kurz zu erklären. Ich habe einen leeren Dachboden gekauft inkl. Baugenehmigung für eine Dachterrasse und eine Gaube. Nutzungsänderung ist damit vorhanden. Der Ausbau hat bereits grob begonnen.
    Es wurde (allerdings schon vor einer Weile) festgestellt, dass die Nutzung der Räume so, wie sie in dem Grundriss der Baugenehmigung eingezeichnet sind, nicht möglich ist.
    Daher habe ich einen neuen Bauantrag eingereicht (2 neue Gauben, Erweiterung der einen Gaube, Erweiterung der Dachterrasse). Darauf erhielt ich vom Bauamt die Mitteilung, ich müsse Nachbarn befragen. Leider haben zwei Nachbarn abgelehnt. Nun suche ich nach Möglichkeiten, mein Bauvorhaben beim Bauamt entsprechend genehmigt zu bekommen. Ich will mich nicht auf den Ermessernspielraum des Bauamtes einlassen. Daher suche ich nach Möglichkeiten, mein Bauvorhaben mit der NBauO in Einklang zu bringen.
    Die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen (Vermessung der Wände um die Abstandsflächen zu ermitteln) sind bereits durchgeführt worden. Das Haus hat eine L-Form. Beide Giebel sind direkt als Brandwand mit dem Giebel der angrenzenden Häuser verbunden (geschlossene Bebauung). Die Häuser in "meinem" Block sind quasi im Rechteck gebaut. In der Mitte ein kleiner Innenhof von allen Grundstücken ein Stück. Die geforderten Abstandsflächen nach NBauO (1H) können an keiner Hauswand eingehalten werden (nicht mal annähernd, nicht mal ohne Dachaufbauten). Das Haus steht auf den in der Zeichnung vorhandenen Baulinien und steht unter Bestandsschutz.
    Das Schmalseitenprivileg ist hier m.E. nur mit § 7a Abs. 2 Satz 3 anzuwenden und dies auch nur auf einer meiner 4 Außenwände.
    Nochmals danke für die vielen Tipps!
    Gruß,
    die Dani
  13. Abweichung/Befreiung: Nachbarunterschrift als Schlüssel zur Genehmigung

    Dann vielleicht noch einen Tipp:
    Das geht so in NRW, ob es dazu ein Pendant in Niedersachsen gibt, weiß ich nicht:
    Wenn es um Zulassung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung geht ist natürlich der beste Weg, die Nachbarn unterschreiben vorher auf den Plänen und erklären sich mit der Abweichung einverstanden.
    Wenn die Nachbarn unbegründeter Weise nicht unterschreiben gibt es die Möglichkeit, die Nachbarn durch das Bauamt zu beteiligen. Das Bauamt schreibt die Nachbarn dann an und legt die Zeichnungen vor und teilt mit, dass eine Abweichung genehmigt werden soll und bittet die Nachbarn um Stellungnahme, hierzu müssen Sie ggf. noch einige Ausfertigungen der Zeichnungen beim Bauamt abgeben. Antworten die Nachbarn binnen 4 Wochen nicht oder machen diese nur eine Eingabe die unbegründet oder unsinnig ist, kann die Genehmigung vom Bauamt erteilt werden, vorausgesetzt dass das Bauamt keine Baulasteintragung verlangt. Diese Nachbarbeteiligung ist gebührenpflichtig, kostet in NRW 150 € extra.
    Sprechen Sie also mit dem Bauamt. Wenn man dort Ihre Planungen genehmigen möchte und nur die nachbarlichen Belange berücksichtigen muss, könnte dass ein Weg sein.
    Auf diese Weise werde ich wohl bald eine Außentreppe genehmigt bekommen, die mit den ersten 5 Stufen den Grenzabstand nicht einhält (schräger Grenzverlauf zum Haus), aber eine notwendige Fluchttreppe ist. Meine Nachbarn haben nach Bauamtsbefragung sogar vorsorglich Einspruch eingelegt, aber die Begründung war wohl sowas von haarsträubend, dass das Bauamt nochmals eine 2-wöchige Nachfrist gesetzt hat. Wenn dann keine "logisch verwertbare" Mitteilung der Nachbarn eingeht werde ich wohl meine Genehmigung bekommen.
    Gruß
  14. Bauamt-Ermessen: Freundlichkeit bei Abweichungs-Genehmigung wichtig!

    Und noch etwas:
    Wenn das Bauamt die Dachterrasse als Abweichung/Ausnahme genehmigen kann unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange, dann ist es eine Ermessensentscheidung des Bauamts. Also immer schön freundlich bleiben. "Die" müssen auch wollen. Wenn Sie das Bauamt mit Auslegungsfragen zur Bauordnung nerven, kann ich mir Vorstellen, dass die "dicht" machen. Die müssen von sich aus eine Abweichung/Ausnahme zulassen wollen.
    Gruß
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    Dacheinschnitt: Dachloggia, Dachterrasse oder Dachbalkon – Definition & Grenzabstände in Niedersachsen

    💡 Kernaussagen: Die korrekte Bezeichnung eines Dacheinschnitts mit Sitzfläche ist entscheidend für die Einhaltung der Grenzabstände in Niedersachsen. Die Diskussion dreht sich um die Abgrenzung zwischen Dachloggia, Dachterrasse und Dachbalkon, wobei die spezifische Ausführung (z.B. mit oder ohne vorderes Dach) eine Rolle spielt. Das Schmalseitenprivileg nach NBauO kann unter Umständen eine Reduzierung des Grenzabstands ermöglichen. Die Zustimmung der Nachbarn ist oft entscheidend für die Genehmigung von Abweichungen. Freundlichkeit im Umgang mit dem Bauamt kann den Genehmigungsprozess positiv beeinflussen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Außenwand, auch wenn sie Bestandsschutz genießt, kann bei Veränderungen wie Dachöffnungen die Notwendigkeit einer Nachbarzustimmung auslösen, wie in Grenzabstand: Dachöffnung erfordert Nachbarzustimmung! erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Eine "Negativgaube" kann eine treffende Bezeichnung für einen Dacheinschnitt sein, wird aber allgemein als Dacheinschnitt für einen Freisitz bezeichnet. Die Schnittkante Außenwand/Dachhaut ist maßgeblich für den Grenzabstand.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Haus mit einem Abstand von 12 m zur Grenze und einer Oberkante der Terrasse von 12,40 m kann unter Umständen vom Schmalseitenprivileg profitieren, wodurch sich der Grenzabstand auf 6,20 m reduzieren könnte, wie im Beitrag NBauO: Grenzabstand durch Dachneigung und Schmalseitenprivileg diskutiert wird.

    🔧 Praktische Umsetzung: Um eine Abweichung vom Grenzabstand zu erreichen, ist es ratsam, die Nachbarn vorab auf den Plänen unterschreiben zu lassen und sich mit der Abweichung einverstanden zu erklären, wie im Beitrag Abweichung/Befreiung: Nachbarunterschrift als Schlüssel zur Genehmigung empfohlen wird. Dies kann den Genehmigungsprozess erheblich erleichtern.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition Ihres Dacheinschnitts mit dem Bauamt ab und prüfen Sie, ob das Schmalseitenprivileg zur Anwendung kommen kann. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn, um deren Zustimmung zu erhalten. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Bauamt-Ermessen: Freundlichkeit bei Abweichungs-Genehmigung wichtig! bezüglich des Umgangs mit dem Bauamt.

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