Drempelhöhe in NRW: Was sagt die Landesbauordnung (LBO)? Definition, Ausnahmen & Genehmigung?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Der Thread dreht sich um die Suche nach der relevanten Textstelle in der Landesbauordnung (LBO) NRW bezüglich der Drempelhöhe. Ein Nutzer bittet um Unterstützung bei der Suche nach der entsprechenden Passage, die die Behandlung von Drempelhöhen bei 1- und 2-geschossigen Gebäuden regelt. Die Diskussion zielt darauf ab, Klarheit über die baurechtlichen Bestimmungen und deren Anwendung in der Praxis zu gewinnen.
Drempelhöhe in NRW: Was sagt die Landesbauordnung (LBO)? Definition, Ausnahmen & Genehmigung?
@Herr Peters:
Zuletzt schreiben Sie in o.a. Thread, dass in Westfalen (ich nehme an, Sie meinen NRW) in der LBOAbk. geregelt ist, wie die Gemeinden mit 1-/2-geschossig und Drempelhöhen umgehen sollen. Können Sie mir mitteilen, wo ich das in der LBO finde?
Ich hätte die Angelegenheit längst mit dem Bauamt geregelt, leider ist der zuständige Mitarbeiter seit einiger Zeit in Urlaub (auch noch diese Woche) und sonst traut sich dort niemand, eine definitive Aussage zu machen. Leider geht uns dadurch unnötig Zeit verloren. Wenn ich eine Textstelle hätte, in der der Sachverhalt eindeutig geregelt ist, wäre uns sehr geholfen.
Vielen Dank im Voraus
R. Welteroth
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Drempelhöhe ist in der LBOAbk. NRW nicht gesondert definiert – jede baurechtliche Einordnung erfordert eine fallbezogene, bautechnisch und baurechtlich fundierte Bewertung durch einen Fachmann.
🔴 KRITISCH: Fehlinterpretation der Drempelkonstruktion als „kein zusätzliches Geschoss“ kann die gesetzlich zulässige Geschosszahl überschreiten und zu Baueinstellung, Abriss oder Rückbauforderung führen.
⚠️ WICHTIG: Die örtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan haben Vorrang vor allgemeinen LBO-Regelungen – eine reine LBO-Prüfung ohne Bebauungsplananalyse ist unzureichend.
⚠️ WICHTIG: Ausschließlich schriftliche Auskünfte des Bauamts (nicht mündliche Aussagen oder pauschale „Ratschläge“) sind für spätere Rechtsabsicherung verwertbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Informationen zur Drempelhöhe in Nordrhein-Westfalen (NRW) und den entsprechenden Regelungen in der Landesbauordnung (LBO) suchen. Die LBO NRW definiert die maximal zulässige Drempelhöhe, welche die Höhe der aufgehenden Wand auf einem Dachgeschoss beeinflusst.
Die genauen Bestimmungen zur Drempelhöhe sind in der LBO NRW und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zu finden. Diese legen fest, wie die Drempelhöhe gemessen wird und welche maximalen Höhen zulässig sind, abhängig von der Art des Gebäudes und den Festsetzungen im Bebauungsplan.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eigene Regelungen zur Drempelhöhe festlegen können, die von den Vorgaben der LBO abweichen. Daher empfehle ich, sich sowohl mit den allgemeinen Bestimmungen der LBO NRW als auch mit den spezifischen Festsetzungen des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde vertraut zu machen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Bauamt Ihrer Gemeinde, um detaillierte Informationen zu den geltenden Bestimmungen zur Drempelhöhe in Ihrem konkreten Fall zu erhalten. Ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter des Bauamts kann Klarheit schaffen und Ihnen bei der Planung Ihres Bauvorhabens helfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Frage nach der Definition und den Regelungen zur Drempelhöhe in der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung (BauO NRW). Der Nutzer sucht nach einer konkreten Textstelle, um eine baurechtliche Frage mit dem Bauamt zu klären, da der zuständige Mitarbeiter in Urlaub ist. Die Drempelhöhe ist ein spezifischer Begriff im Bauordnungsrecht, der die Höhe zwischen der Oberkante des obersten Geschossfußbodens und der Traufkante oder dem Dachansatz beschreibt. In der BauO NRW ist die Drempelhöhe nicht explizit als eigenständiger Begriff definiert, sondern ergibt sich aus den Vorschriften zu Abstandsflächen, Geschossigkeit und Gebäudehöhen. Die maßgeblichen Paragraphen sind insbesondere § 6 (Abstandsflächen) und § 2 (Begriffe) der BauO NRW, wobei die konkrete Auslegung oft von der jeweiligen Gemeinde abhängt.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass die Drempelhöhe in der LBO NRW eindeutig und abschließend geregelt sei, ist irreführend. Die BauO NRW definiert die Drempelhöhe nicht direkt, sondern überlässt die konkrete Festlegung häufig den Bebauungsplänen oder der gemeindlichen Satzung. Eine falsche Interpretation kann zu einem Verstoß gegen Abstandsflächenregelungen führen, was im schlimmsten Fall eine Baueinstellung oder Abrissverfügung nach sich ziehen kann.
➕ Ergänzung: Der Nutzer sollte nicht nur die BauO NRW, sondern auch den örtlichen Bebauungsplan prüfen, da dort oft spezifische Festsetzungen zur Drempelhöhe getroffen werden. Zudem ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW zu diesem Thema relevant, die die Auslegung der Vorschriften präzisiert. Eine telefonische Voranfrage beim Bauamt mit Verweis auf die konkreten Paragraphen kann die Bearbeitung beschleunigen, auch wenn der zuständige Mitarbeiter abwesend ist.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das Bauamt schriftlich oder per E-Mail mit einer präzisen Frage unter Bezugnahme auf § 6 BauO NRW und den Bebauungsplan. Bitten Sie um eine schriftliche Auskunft oder einen Vermerk, der auch von einem Vertreter bearbeitet werden kann. Parallel dazu sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Bauingenieur mit Erfahrung im nordrhein-westfälischen Baurecht konsultieren, um eine verbindliche Einschätzung zu erhalten und Zeitverluste zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die gesetzliche Regelung zur Drempelhöhe in Nordrhein-Westfalen gemäß Landesbauordnung (LBO NRW) und zielt auf eine konkrete, zitierfähige Rechtsgrundlage ab – insbesondere im Kontext der baurechtlichen Zulässigkeit von 1- bis 2-geschossigen Gebäuden mit Drempel.
⚠️ Korrektur: In der aktuellen LBO NRW (in der Fassung vom 29.03.2023, zuletzt geändert am 12.07.2024) gibt es keine eigenständige, explizite Regelung zur "Drempelhöhe" – weder als definierten Begriff noch als eigenständige baurechtliche Größe. Der Begriff "Drempel" ist in der LBO NRW nicht definiert und wird in den §§ 60–62 (zum Bauantrag, zur Bauüberwachung und zu bauaufsichtlichen Anordnungen) oder in den Anlagen nicht verwendet.
➕ Ergänzung: Die baurechtliche Behandlung von Drempeln erfolgt indirekt über die Definition der "Geschoßhöhe" (§ 2 Abs. 5 LBO NRW) und die Regelungen zur "Geschoßzahl" (§ 2 Abs. 4 LBO NRW), wobei entscheidend ist, ob ein Drempelraum als gesondertes Geschoß gilt – dies hängt von der lichten Raumhöhe, der Nutzbarkeit und der Zugänglichkeit ab (vgl. auch die Technischen Baubestimmungen, insb. DINAbk. 18015-1 und DIN 18040-1).
➕ Ergänzung: Für 1- und 2-geschossige Gebäude ohne Aufzug gilt gemäß § 61 Abs. 2 LBO NRW, dass die zulässige Geschoßzahl grundsätzlich nicht überschritten werden darf – ein Drempel, der nicht als eigenständiges Geschoß gewertet wird (z. B. bei lichter Höhe < 2,30 m und fehlender Nutzbarkeit), beeinflusst die Geschoßzahl nicht. Die konkrete Einordnung ist jedoch stets einzelfallbezogen und erfordert eine bautechnische Bewertung.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Einordnung eines Drempels als "nicht gesondertes Geschoß" kann zu einer unzulässigen Überschreitung der gesetzlich zulässigen Geschoßzahl führen – mit der Folge einer Baugenehmigungsverweigerung, Auflagen oder gar Rückbauforderung.
🔴 Gefahr: Die Annahme, ein Drempel sei grundsätzlich "rechtlich unproblematisch" oder "automatisch genehmigungsfrei" bei 1-/2-geschossigen Gebäuden, ist irreführend und birgt erhebliche baurechtliche Risiken – insbesondere bei späterer Nutzung, Verkauf oder Versicherung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Baurecht oder einen zertifizierten Architekten mit baurechtlicher Kompetenz, um die konkrete Drempelkonstruktion baurechtlich einzuordnen – insbesondere unter Berücksichtigung der lichten Höhe, der Zugänglichkeit, der Nutzungsabsicht und der lokalen Bauordnungsverwaltungsvorschriften der Gemeinde.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Drempelhöhe in der LBO NRW nicht explizit definiert oder einzeln geregelt ist.
- Alle betonen die zentrale Rolle des Bebauungsplans und der örtlichen Bauverwaltung für die konkrete Auslegung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert allgemein und berät zur Kontaktaufnahme mit dem Bauamt – ohne auf fehlende Rechtsgrundlage oder konkrete Paragraphen einzugehen.
- DeepSeek und Qwen konkretisieren die Rechtslage: DeepSeek verweist auf § 6 und § 2 BauO NRW als Auslegungsgrundlage; Qwen korrigiert präzise, dass „Drempel“ in der LBO NRW nicht vorkommt (auch nicht in Anlagen oder §§ 60–62).
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Relevanz der Rechtsprechung des OVG NRW und empfiehlt schriftliche Voranfrage.
- Qwen ergänzt die technischen Baubestimmungen (DIN 18015-1, DIN 18040-1) sowie die Bedeutung der lichten Raumhöhe (< 2,30 m) und Nutzungsabsicht für die Geschoss-Einordnung.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass „die LBO NRW die maximale Drempelhöhe definiert“ – dies widerspricht eindeutig der Aussage von DeepSeek und Qwen, die beide betonen, dass kein eigenständiger Regelungsgegenstand „Drempelhöhe“ existiert.
- GoogleAI erwähnt keine Risiken; DeepSeek und Qwen benennen explizit krankhafte baurechtliche Risiken (Abriss, Rückbau, Genehmigungsverweigerung).
👉 Empfehlung: Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen priorisiert – insbesondere die klare Aussage, dass Drempelhöhe nicht gesondert geregelt ist und ihre Einordnung einzelfallabhängig und fachlich abzusichern ist.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Existenz einer eigenständigen „Drempelhöhen-Regelung“ in der LBO NRW ❌ Widerspruch GoogleAI suggeriert Regelung → DeepSeek & Qwen widerlegen klar: Keine Definition, kein eigenständiger Normgegenstand (Qwen: „nicht verwendet“, DeepSeek: „ergibt sich indirekt“). Maßgebliche Rechtsgrundlagen ✅ Konsens § 2 (Begriffe) und insb. § 2 Abs. 4/5 (Geschosszahl, Geschoßhöhe) sowie § 6 (Abstandsflächen) sind maßgeblich – nicht jedoch eine „Drempelhöhen-Paragraf“. Rolle des Bebauungsplans ✅ Konsens Der Bebauungsplan hat Vorrang und kann konkrete Festsetzungen zur Drempelgestaltung enthalten – alle drei Modelle betonen dies. Baurechtliche Risiken bei Fehleinordnung ⚠️ Abwägung GoogleAI benennt keine Risiken; DeepSeek & Qwen warnen einheitlich vor Abriss, Rückbau, Genehmigungsverweigerung – Konsens liegt daher bei hoher Risikolage. Erforderlichkeit fachlicher Begleitung ✅ Konsens GoogleAI empfiehlt Bauamt-Kontakt; DeepSeek & Qwen fordern explizit Sachverständige/Architekten mit baurechtlicher Kompetenz – Gesamtbild: Fachliche Absicherung ist unverzichtbar. 👉 Handlungsempfehlung: Die Drempelkonstruktion darf nicht eigenständig oder pauschal eingeordnet werden. Eine verbindliche baurechtliche Bewertung erfordert die gleichzeitige Prüfung von LBO NRW (§ 2, § 6), Bebauungsplan, technischen Baubestimmungen (DIN) und einer bautechnischen Einzelfallanalyse durch einen zertifizierten Fachmann.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende gesonderte Rechtsgrundlage – falsche Annahme einer „zulässigen Höhengrenze“ Rechtswidrige Bauausführung, Baueinstellung, Rückbauforderung 🔴 Risiko Unterstellung „Drempel = kein Geschoss“ ohne bautechnische Prüfung der lichten Höhe (< 2,30 m) und Nutzbarkeit Überschreitung der zulässigen Geschosszahl → Genehmigungsverweigerung 🔴 Risiko Verlassen auf mündliche Auskünfte des Bauamts ohne schriftliche Dokumentation Keine Rechtsabsicherung bei späteren Auseinandersetzungen (z. B. Klage, Versicherung, Verkauf) 🔴 Risiko Ignorieren der örtlichen Bebauungsplan-Festsetzungen Verstoß gegen übergeordnetes Planungsrecht → Baugenehmigung nicht erteilbar 🔴 Risiko Keine Berücksichtigung barrierefreier Zugänglichkeit (DIN 18040-1) bei späterer Wohnnutzung Nachträgliche Umbaupflicht bei Verkauf oder Miete, Haftungsrisiko ✅ Chance Nutzung des Drempels als nicht-geschossige Nutzfläche (z. B. Speicher, Technikraum) Energieeffizienzsteigerung, Raumgewinn ohne Geschosszählung ✅ Chance Frühzeitige fachliche Einordnung mit Architekt/Sachverständigem Vermeidung von Planungsverzögerungen, Kostenkontrolle, klare Genehmigungsperspektive ✅ Chance Ausnutzung bauplanungsrechtlicher Spielräume im Bebauungsplan (z. B. „Drempel als Gestaltungsmerkmal“) Architektonische Aufwertung, höhere Vermarktbarkeit ✅ Chance Integration von Dachfenstern/Dachterrassen mit baurechtlicher Einordnung als „Drempelgestaltung“ Verbesserte Belichtung, Lüftung und Wohnqualität bei gleichzeitiger Geschosszahl-Einhaltung ✅ Chance Nutzung von Vereinfachungsregelungen für 1-/2-geschossige Gebäude nach § 61 Abs. 2 LBO NRW Kürzere Genehmigungsverfahren, reduzierter Nachweisaufwand – bei fachlich korrekter Einordnung Orientierungshilfen
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Baurecht oder einen Architekten mit baurechtlicher Zulassung in NRW zur bautechnischen und baurechtlichen Einordnung Ihres Drempels – inkl. lichter Höhe, Zugänglichkeit und Nutzungsabsicht.
- Bebauungsplan prüfen: Laden Sie den aktuellen Bebauungsplan Ihres Grundstücks beim Stadt- oder Kreisarchiv herunter oder beantragen Sie eine amtliche Auskunft – prüfen Sie speziell auf Festsetzungen zu „Drempel“, „Traufhöhe“, „Gebäudehöhe“ und „Dachgestaltung“.
- LBO NRW & DIN prüfen: Studieren Sie § 2 Abs. 4 und 5 sowie § 6 der LBO NRW in der Fassung vom 29.03.2023 und vergleichen Sie mit DIN 18015-1 (lichte Höhe) und DIN 18040-1 (Zugänglichkeit).
- Schriftliche Bauamtsanfrage stellen: Formulieren Sie eine präzise, schriftliche Anfrage an das Bauamt mit Angabe des Grundstücks, Verweis auf § 2 LBO NRW und Bebauungsplan sowie der konkreten Drempelmaße – beantragen Sie eine schriftliche Auskunft mit Rechtsverbindlichkeit.
- Fachplanung dokumentieren: Archivieren Sie sämtliche Unterlagen (Berechnungen, Pläne, Gutachten, Bauamtsauskünfte) chronologisch und vollständig – dies ist zwingende Voraussetzung für spätere Rechtsabsicherung.
- Nutzungsabsicht klären: Legen Sie vor Planungsbeginn verbindlich fest, ob der Drempel als Nutzraum (z. B. Wohnraum, Büro) oder technischer Raum (z. B. Heizraum, Speicher) genutzt werden soll – dies entscheidet über die Geschoss-Einordnung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Drempelhöhe
- Die Drempelhöhe ist die Höhe der senkrechten Wand auf einem Dachgeschoss, bevor das Dach beginnt. Sie beeinflusst die Nutzbarkeit des Dachgeschosses. Verwandte Begriffe: Kniestock, Aufstockung, Dachausbau.
- Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Rahmenbedingungen in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen zu Bauvorhaben, Bauprodukten und der Organisation der Bauaufsicht. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung.
- Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen. Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baulinie.
- Bauamt
- Das Bauamt ist die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für Bauherren und Architekten in allen Fragen des Baurechts. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Baugenehmigung.
- Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvoranfrage, Genehmigungsplanung.
- Kniestock
- Der Kniestock ist synonym zur Drempelhöhe und bezeichnet die senkrechte Wand auf einem Dachgeschoss. Er beeinflusst die Nutzbarkeit des Dachgeschosses. Verwandte Begriffe: Drempel, Aufstockung, Dachausbau.
- Dachgeschoss
- Das Dachgeschoss ist das Geschoss eines Gebäudes, das sich unmittelbar unter dem Dach befindet. Seine Nutzbarkeit wird durch die Drempelhöhe und die Dachneigung beeinflusst. Verwandte Begriffe: Spitzboden, Mansarde, Staffelgeschoss.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Drempelhöhe?
Die Drempelhöhe bezeichnet die Höhe der senkrechten Wand, die auf einem Dachgeschoss aufsitzt, bevor das eigentliche Dach beginnt. Sie beeinflusst die Nutzbarkeit des Dachgeschosses und wird durch die Landesbauordnung und Bebauungspläne geregelt. - Wo finde ich die Regelungen zur Drempelhöhe in NRW?
Die Regelungen zur Drempelhöhe in NRW sind in der Landesbauordnung (LBO) NRW und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zusätzlich können Bebauungspläne der Gemeinden eigene, spezifischere Regelungen enthalten. - Warum ist die Drempelhöhe wichtig?
Die Drempelhöhe ist wichtig, da sie die Wohnfläche und Nutzbarkeit des Dachgeschosses beeinflusst. Eine höhere Drempelhöhe ermöglicht in der Regel eine bessere Ausnutzung des Dachgeschosses als Wohnraum. - Was passiert, wenn die Drempelhöhe nicht eingehalten wird?
Wenn die Drempelhöhe nicht eingehalten wird, kann dies zu Problemen mit der Baugenehmigung führen. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Rückbau der nicht genehmigten Bauteile anordnen. - Kann die Drempelhöhe im Bebauungsplan abweichen?
Ja, die Gemeinden können im Bebauungsplan eigene Regelungen zur Drempelhöhe festlegen, die von den Vorgaben der Landesbauordnung abweichen. Es ist daher wichtig, sich sowohl mit der LBO als auch mit dem Bebauungsplan vertraut zu machen. - Wie wird die Drempelhöhe gemessen?
Die Drempelhöhe wird in der Regel von der Oberkante des Fußbodens des Dachgeschosses bis zur Schnittlinie zwischen der senkrechten Wand und der Dachfläche gemessen. Die genaue Messweise kann jedoch je nach Landesbauordnung variieren. - Was ist der Unterschied zwischen Drempel und Kniestock?
Drempel und Kniestock sind im Wesentlichen Synonyme und bezeichnen beide die senkrechte Wand auf einem Dachgeschoss. Der Begriff Kniestock wird häufiger im süddeutschen Raum verwendet, während Drempel eher in Norddeutschland üblich ist. - Wo erhalte ich Auskunft über die zulässige Drempelhöhe?
Auskunft über die zulässige Drempelhöhe erhalten Sie beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde. Dort können Sie sich über die geltenden Bestimmungen der Landesbauordnung und des Bebauungsplans informieren.
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E-Mail-Austausch: LBO-Textstelle zur Drempelhöhe in NRW
Schicke Ihnen Auszug zu,
senden Sie mir Ihre E-Mail Adresse, kommt dann umgehend. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Der Thread dreht sich um die Suche nach der relevanten Textstelle in der Landesbauordnung (LBO) NRW bezüglich der Drempelhöhe. Ein Nutzer bittet um Unterstützung bei der Suche nach der entsprechenden Passage, die die Behandlung von Drempelhöhen bei 1- und 2-geschossigen Gebäuden regelt. Die Diskussion zielt darauf ab, Klarheit über die baurechtlichen Bestimmungen und deren Anwendung in der Praxis zu gewinnen.
👉 Handlungsempfehlung: Um die Anfrage zu beantworten, wird der Austausch von E-Mail-Adressen vorgeschlagen, um den relevanten Auszug aus der LBO direkt zukommen zu lassen. Dies ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Klärung des Sachverhalts bezüglich der Drempelhöhe und der entsprechenden Baugenehmigung in NRW.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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