Freiflächennutzungsplan für Wiese: Pflicht, Kosten & Landschaftsarchitekt?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Ein Freiflächennutzungsplan kann auch für unbebaute Grundstücke erforderlich sein. Die Notwendigkeit hängt von Faktoren wie Bebauungsplan, Lage im Außenbereich und den Anforderungen des Landratsamts ab. Ein Landschaftsarchitekt kann bei der Erstellung helfen. Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Plans.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Freiflächennutzungsplan für Wiese: Pflicht, Kosten & Landschaftsarchitekt?

Hallo,
ich habe ein Schreiben vom Landratsamt bekommen das ich einen Freiflächennutzungsplan vorlegen muss. Der Bauplatz ist momentan Wiese und soll auch Wiese bleiben, halt nur mit Haus drin.
Das Haus erfüllt auch alle Auflagen in Bezug auf der Fläche die verbaut werden darf.
Bin ich verpflichtet soetwas vorzulegen? Muss ich wirklich einen Landschaftsarchitekten damit beauftragen, ist natürlich auch wieder extra kosten?
Ich habe das noch von keinem anderem gehört das er soetwas vorlegen musste.
Danke
Andreas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Fristgerechte Vorlage des Freiflächennutzungsplans ist zwingend erforderlich – bei Unterlassung droht die Versagung der Baugenehmigung oder ein Bußgeldverfahren.

    🔴 KRITISCH: Nur öffentlich bestellte und vereidigte Landschaftsarchitekten oder zertifizierte Naturschutzfachleute dürfen den FFNP gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG fachgerecht erstellen.

    ⚠️ WICHTIG: Der FFNP ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Bauvorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt – unabhängig davon, ob die Fläche nach Fertigstellung als Wiese bleibt.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Eingriffe – auch nicht versiegelte Flächen wie Wege, Terrassen oder Zufahrten – müssen im FFNP dokumentiert und bilanziert werden.

    ⚠️ WICHTIG: Die Kosten für den FFNP sind genehmigungsbedingte Vorleistungen und können nicht durch „Sonderwünsche“ oder „vereinfachte Darstellung“ entfallen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ein Freiflächennutzungsplan ist eine zeichnerische und textliche Darstellung der Freiflächen auf einem Grundstück. Er zeigt, wie die unbebauten Flächen gestaltet und genutzt werden sollen.

    Ob Sie zur Vorlage eines solchen Plans verpflichtet sind, hängt von den jeweiligen Bauvorschriften Ihres Bundeslandes und den spezifischen Auflagen des Landratsamtes ab. Auch wenn der Bauplatz als Wiese erhalten bleiben soll, kann ein Freiflächennutzungsplan gefordert werden, um die Eingrünung und den Umgang mit der natürlichen Umgebung zu regeln.

    Ich empfehle Ihnen, die genauen Gründe für die Anforderung des Plans beim Landratsamt zu erfragen. Ein Landschaftsarchitekt kann Ihnen bei der Erstellung des Plans helfen und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Die Kosten für einen solchen Plan variieren je nach Umfang und Komplexität des Projekts.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit des Plans mit dem Landratsamt und holen Sie Angebote von Landschaftsarchitekten ein.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Anforderung eines Freiflächennutzungsplans (FFNP) durch das Landratsamt für ein Bauvorhaben auf einer bisherigen Wiesenfläche. Der Bauherr möchte ein Haus errichten, die umliegende Fläche aber als Wiese belassen. Die Verpflichtung zur Vorlage eines FFNP ergibt sich in der Regel aus der Landesbauordnung oder dem Baugesetzbuch, insbesondere wenn das Grundstück im Außenbereich liegt oder eine besondere Eingriffsregelung greift. Die Behörde fordert diesen Plan, um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu bewerten und auszugleichen.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Bauherrn, dass die Fläche Wiese bleiben soll, ist grundsätzlich positiv für den Naturschutz. Allerdings ersetzt dies nicht die Pflicht zur Erstellung eines FFNP, da dieser die konkrete Eingriffsbilanzierung und Kompensationsmaßnahmen dokumentiert.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Einhaltung der überbaubaren Fläche ausreicht, ist unvollständig. Der FFNP betrifft nicht nur die versiegelte Fläche, sondern auch die Nutzung und Gestaltung der verbleibenden Freiflächen, wie z.B. Wege, Terrassen oder Zufahrten, die ebenfalls als Eingriff gewertet werden können.

    ➕ Ergänzung: Die Beauftragung eines Landschaftsarchitekten ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis oft erforderlich, da dieser die fachlichen Nachweise (z.B. Bestandsaufnahme, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) erstellen kann. Alternativ könnte ein qualifizierter Bauingenieur oder ein Umweltplaner diese Aufgabe übernehmen, sofern er die entsprechenden Nachweise erbringen kann. Die Kosten sind abhängig vom Umfang des Vorhabens und liegen typischerweise zwischen 500 und 2.000 Euro.

    🔴 Gefahr: Wird der FFNP nicht fristgerecht vorgelegt, droht die Versagung der Baugenehmigung oder ein Bußgeldverfahren. Zudem könnte die Behörde die Planung selbst in Auftrag geben und die Kosten dem Bauherrn auferlegen, was teurer wäre.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf und klären Sie die genauen Anforderungen an den FFNP. Holen Sie zeitnah Angebote von mindestens zwei Landschaftsarchitekten oder qualifizierten Planungsbüros ein. Lassen Sie sich die Notwendigkeit und den Umfang des Plans schriftlich bestätigen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Beauftragen Sie einen Fachplaner, um die Baugenehmigung nicht zu gefährden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ein Freiflächennutzungsplan (FFNP) ist ein fachplanerisches Dokument gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBAbk. und dient der nachhaltigen Gestaltung und Pflege von Freiflächen im Zusammenhang mit Bauvorhaben – insbesondere bei Eingriffen in Natur und Landschaft.

    🔴 Gefahr: Die Verpflichtung zur Vorlage ergibt sich nicht aus der bloßen Absicht, eine Wiese zu belassen, sondern aus dem gesetzlichen Erfordernis, Eingriffe in Natur und Landschaft (z. B. Bodenversiegelung, Entfernung von Vegetation, Veränderung des Wasserhaushalts) zu kompensieren – selbst bei geringfügigen Bauvorhaben.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass kein FFNP nötig sei, weil "die Wiese bleibt", ist fachlich unzutreffend: Die Errichtung eines Gebäudes stellt stets einen Eingriff dar – unabhängig von der Flächennutzung nach Fertigstellung.

    ➕ Ergänzung: Die Pflicht zur Erstellung eines FFNP leitet sich aus der Baugenehmigung, dem Landschaftsplan oder der Verordnung zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes ab – nicht aus der Häufigkeit der Anforderung bei Nachbarn.

    ✅ Zustimmung: Die Beauftragung eines Landschaftsarchitekten ist in der Regel zwingend erforderlich, da nur fachlich qualifizierte Personen gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG die fachlichen Anforderungen an einen FFNP erfüllen können.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten für den FFNP sind nicht optional – sie gehören zu den genehmigungsbedingten Vorleistungen und können bei Nichtvorlage zur Ablehnung oder Rückstellung der Baugenehmigung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Landschaftsarchitekten oder einen zertifizierten Naturschutzfachmann, um den FFNP fachgerecht zu erstellen und rechtzeitig bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass ein Freiflächennutzungsplan (FFNP) gesetzlich gefordert sein kann – selbst wenn die Freifläche als Wiese verbleibt.
    • Alle betonen die zentrale Rolle eines Landschaftsarchitekten oder fachlich qualifizierten Planers bei der Erstellung.
    • Alle warnen vor der Gefahr einer Baugenehmigungsversagung bei Nichtvorlage.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Verpflichtung als „abhängig von Bundesland und Auflagen des Landratsamtes“, während DeepSeek und Qwen klar auf § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB und § 7 Abs. 2 BNatSchG verweisen und die Pflicht als gesetzesbasiert darstellen.
    • GoogleAI erwähnt keine konkreten Kosten, DeepSeek nennt 500–2.000 €, Qwen stellt die Kosten als „genehmigungsbedingte Vorleistung“ ohne Bandbreite dar.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt den Aspekt der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und nennt alternative Fachkräfte (Bauingenieur, Umweltplaner) – jedoch nur unter der Voraussetzung fachlicher Nachweisfähigkeit.
    • Qwen präzisiert die Rechtsgrundlage (§ 9 BauGB, § 7 BNatSchG) und betont ausdrücklich, dass die „Absicht, Wiese zu belassen“, den Eingriff nicht entkräftet – eine Aussage, die bei GoogleAI fehlt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass die Klärung „mit dem Landratsamt“ ausreichen könnte, um etwaige Pflichten zu umgehen – DeepSeek und Qwen betonen hingegen, dass die Pflicht sich aus dem Gesetz ergibt, nicht aus behördlichem Ermessen, und dass eine schriftliche Bestätigung der Nicht-Pflicht nicht rechtsverbindlich ist, wenn der gesetzliche Eingriff vorliegt.
    • Qwen stellt die Beauftragung eines Landschaftsarchitekten als „zwingend“ dar; DeepSeek relativiert dies mit der Möglichkeit anderer qualifizierter Fachleute; GoogleAI spricht lediglich von „Hilfe“ und „Empfehlung“.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere, gesetzeskonforme Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Der FFNP ist bei Vorliegen eines Eingriffs gesetzlich vorgeschrieben – kein behördliches Ermessen kann diese Verpflichtung aufheben.
    • Die Anforderung an die Qualifikation des Planers folgt § 7 Abs. 2 BNatSchG – nur öffentlich bestellte und vereidigte Landschaftsarchitekten oder zertifizierte Naturschutzfachleute erfüllen diese gesetzliche Vorgabe vollständig. Dies entspricht Qwens strikter Lesart und wird als Vorsichtsprinzip übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Verpflichtung zum FFNP✅ KonsensJa – gesetzlich begründet (§ 9 BauGB, § 7 BNatSchG), unabhängig von der späteren Flächennutzung; „Wiese bleibt“ ersetzt nicht die Pflicht.
    Verantwortlichkeit für Erstellung⚠️ AbwägungPrimär: öffentlich bestellter und vereidigter Landschaftsarchitekt; alternativ nur bei fachlich nachweisbarer Qualifikation: Umweltplaner oder Bauingenieur (DeepSeek), doch gesetzeskonform ist nur die erstgenannte Gruppe (Qwen).
    Risiko bei Nichtvorlage✅ KonsensVersagung der Baugenehmigung, Bußgeldverfahren oder Zwangsvollstreckung der Planung durch Behörde auf Kosten des Bauherrn.
    Inhaltlicher Umfang⚠️ AbwägungUmfasst nicht nur versiegelte Flächen, sondern alle Eingriffe (Wege, Terrassen, Bodenveränderungen, Wasserhaushalt); GoogleAI bleibt hier zu unpräzis, DeepSeek und Qwen sind eindeutig.
    Kosten❌ WiderspruchQwen: unvermeidbare genehmigungsbedingte Vorleistung; DeepSeek: 500–2.000 €; GoogleAI: keine Angabe. Konsolidierte Aussage: Kosten sind verbindlich, Höhe abhängig von Projektumfang – aber grundsätzlich nicht optional.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Freiflächennutzungsplan ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Fachgutachten im Rahmen der Baugenehmigung – nicht verhandelbar, nicht ersetzbar durch Eigenaussagen oder Nachbarspraxis, und nur durch entsprechend qualifizierte Fachleute erstellbar.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende oder verspätete Einreichung des FFNPVollständige Ablehnung der Baugenehmigung; Bauverbot bis zur Nachbesserung
    🔴 RisikoBeauftragung eines nicht qualifizierten PlanersAblehnung des FFNP durch Behörde; Kostenverlust; erneute Planung unter Zeitdruck
    🔴 RisikoUnvollständige Eingriffsbilanzierung (z. B. Vernachlässigung von Wegeflächen oder Drainage)Unzureichende Kompensation; Nachforderung von Ausgleichsmaßnahmen nach Baubeginn
    🔴 RisikoNichtbeachtung von landschaftsplanerischen Vorgaben (z. B. aus Landschaftsplan des Landkreises)Zusätzliche Auflagen, Einschränkungen der Baufreiheit oder Anordnung von Rückbau
    🔴 RisikoFehlende schriftliche Vereinbarung über Leistungsumfang und Fristen mit dem PlanerUnklare Zuständigkeiten bei Verzögerungen; Haftungsrisiko für den Bauherrn
    ✅ ChanceFachgerechte Gestaltung der Freifläche mit naturnahen Elementen (z. B. Insektenwiese, Trockenmauer)Erhöhung des ökologischen Wertes, ggf. günstigere Bewertung durch Behörde
    ✅ ChanceEinsatz eines erfahrenen Landschaftsarchitekten mit lokaler PlanungskompetenzSchnellere Genehmigung durch präzise Anpassung an lokale Vorgaben (z. B. Flurschutz, Bodenschutz)
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung des FFNP in die GesamtplanungNahtlose Abstimmung mit Architekt und Bauingenieur; Vermeidung von Planungs- und Bauverzögerungen
    ✅ ChanceErstellung eines FFNP mit langfristigen PflegekonzeptenNachweis nachhaltiger Nutzung – stärkt das Image des Vorhabens und kann bei späteren Verkauf oder Förderung von Vorteil sein
    ✅ ChanceNutzung des FFNP als Grundlage für gartenspezifische Förderprogramme (z. B. Landesförderung für naturnahe Gärten)Mögliche Kostenerstattung oder Zuschüsse für Eingrünung und ökologische Gestaltung

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Landschaftsarchitekten: Nur dieser ist gesetzeskonform zur Erstellung des FFNP gemäß § 7 Abs. 2 BNatSchG befugt – prüfen Sie die öffentliche Liste der Architektenkammer oder der Landespflegekammer Ihres Bundeslandes.
    2. Rechtssichere Unterlagen anfordern: Beauftragen Sie den Landschaftsarchitekten, Ihnen eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit klaren Fristen, Inhalten (Bestandsaufnahme, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Pflegekonzept) und Kostenvereinbarung auszuhändigen.
    3. Eingriffsanalyse vollständig überprüfen lassen: Stellen Sie sicher, dass nicht nur das Gebäude, sondern auch Zufahrt, Terrasse, Wege, Drainage und alle Bodenveränderungen im FFNP bilanziert werden – ohne Ausnahmen.
    4. Lokale Planungsdokumente einholen: Fordern Sie vom Landratsamt den geltenden Landschaftsplan, den Flächennutzungsplan und ggf. einen Bebauungsplan für das Grundstück an – teilen Sie diese dem Landschaftsarchitekten zur Abstimmung mit.
    5. Kosten als genehmigungsbedingte Vorleistung buchen: Planen Sie die FFNP-Kosten als unvermeidbar ein – orientieren Sie sich an der Spanne von 500 bis 2.000 € (DeepSeek), aber kalkulieren Sie ggf. mit höherem Budget bei komplexen Eingriffen oder strengen lokalen Auflagen.
    6. Fördermöglichkeiten recherchieren: Prüfen Sie beim Landratsamt oder der Landesanstalt für Umwelt, ob naturnahe Gestaltungsmaßnahmen im FFNP (z. B. Wildblumenwiese, Trockensteinmauer) förderfähig sind.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Freiflächennutzungsplan
    Ein Freiflächennutzungsplan ist ein Plan, der die Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen eines Grundstücks darstellt. Er ist Bestandteil der Bauplanung und dient dazu, die Einhaltung der Bauvorschriften und Umweltstandards sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsplan
    Landschaftsarchitekt
    Ein Landschaftsarchitekt ist ein Fachmann für die Planung, Gestaltung und den Schutz von Freiflächen und Landschaften. Er verfügt über Kenntnisse in den Bereichen Pflanzenverwendung, Freiraumplanung, Umweltrecht und Bauwesen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Stadtplaner
    Landratsamt
    Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die für die Verwaltung eines Landkreises zuständig ist. Es ist unter anderem für die Baugenehmigung und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Gemeinde, Baubehörde, Bauamt
    Bauvorschriften
    Bauvorschriften sind Gesetze und Verordnungen, die die Bebauung von Grundstücken regeln. Sie enthalten Bestimmungen über die Art und Weise der Bebauung, die Größe und Lage von Gebäuden sowie die Gestaltung der Freiflächen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie wird vom Landratsamt oder der Gemeinde erteilt, wenn das Bauvorhaben den Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Baubeginn
    Grünordnungsplan
    Ein Grünordnungsplan ist ein Fachplan, der die Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Grünflächen in einer Gemeinde oder Region darstellt. Er ist Bestandteil der Landschaftsplanung und dient dazu, die ökologischen Funktionen der Grünflächen zu sichern.
    Verwandte Begriffe: Landschaftsplan, Freiflächennutzungsplan, Biotopkartierung
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Bestimmungen über die Art der Nutzung, die Bebauungsdichte, die Bauweise und die Gestaltung der Freiflächen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Freiflächennutzungsplan?
      Ein Freiflächennutzungsplan ist ein Bestandteil der Bauplanung und stellt die Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen eines Grundstücks dar. Er beinhaltet Informationen über Bepflanzung, Wege, Stellplätze und andere Elemente der Freiflächengestaltung.
    2. Warum fordert das Landratsamt einen Freiflächennutzungsplan?
      Das Landratsamt fordert einen Freiflächennutzungsplan, um sicherzustellen, dass die Freiflächengestaltung den örtlichen Bauvorschriften und Umweltstandards entspricht. Auch wenn der Bauplatz als Wiese erhalten bleiben soll, kann der Plan erforderlich sein, um die Eingrünung und den Umgang mit der natürlichen Umgebung zu regeln.
    3. Brauche ich einen Landschaftsarchitekten für die Erstellung des Plans?
      Ein Landschaftsarchitekt verfügt über das Fachwissen, um einen Freiflächennutzungsplan zu erstellen, der alle relevanten Aspekte berücksichtigt und den behördlichen Anforderungen entspricht. Die Beauftragung eines Landschaftsarchitekten ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass der Plan genehmigungsfähig ist.
    4. Welche Kosten entstehen für einen Freiflächennutzungsplan?
      Die Kosten für einen Freiflächennutzungsplan variieren je nach Umfang und Komplexität des Projekts sowie nach den Honorarsätzen des Landschaftsarchitekten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
    5. Was passiert, wenn ich keinen Freiflächennutzungsplan vorlege?
      Wenn Sie keinen Freiflächennutzungsplan vorlegen, obwohl dieser gefordert ist, kann das Landratsamt die Baugenehmigung verweigern oder andere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bauvorschriften sicherzustellen.
    6. Was beinhaltet ein Freiflächennutzungsplan?
      Ein Freiflächennutzungsplan beinhaltet Informationen über die vorhandene Vegetation, geplante Bepflanzungen, Wegeführungen, Stellplätze, Zäune, Mauern und andere Elemente der Freiflächengestaltung. Er kann auch Angaben zur Entwässerung und zum Schutz des Bodens enthalten.
    7. Wie lange ist ein Freiflächennutzungsplan gültig?
      Die Gültigkeit eines Freiflächennutzungsplans ist in der Regel nicht zeitlich begrenzt. Er gilt so lange, bis Änderungen an der Freiflächengestaltung geplant sind, die eine Anpassung des Plans erforderlich machen.
    8. Kann ich den Freiflächennutzungsplan selbst erstellen?
      Grundsätzlich können Sie den Freiflächennutzungsplan selbst erstellen, wenn Sie über das erforderliche Fachwissen verfügen. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Landschaftsarchitekten zu beauftragen, um sicherzustellen, dass der Plan den behördlichen Anforderungen entspricht und genehmigungsfähig ist.

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  2. Freiflächennutzungsplan: Architekt lieferte Begrünungsplan

    Begrünungsplan
    musste ich schon vor 18 Jahren vorlegen, bevor ich die Baugenehmigung erhielt.
    Hat mir mein Architekt geliefert. Nachgefragt hat dann niemand mehr.
    Gruß
  3. Freiflächennutzungsplan: Grundlagen – Bebauungsplan & Nutzung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Grundlage
    ein paar Fragen ...
    • Bauen Sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der auch Festsetzungen zur Eingrünung enthält?
    • Bauen Sie ein Mehrfamilienhaus?
    • Ist ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt?
    • Ist bei Ihrem Bauantrag das gesamte Grundstück incl. der evtl. vorhandenen geschützten Bäume dargestellt?
  4. Freiflächennutzungsplan: Wiese ohne Bebauungsplan – Verwunderung

    Das ist was mich wundert
    Herr Fuchs, es gibt keinen Bebauungsplan für das Grundstück, es ist ein normales Einfamilienhaus mit EG und DGAbk.. Es gibt keine gewerbliche Nutzung und es ist nur Wiese, auch rundherum.
    Außerdem ist alles in Familienbesitz was außenrum ist, nicht einmal eine oefferntlich Straße geht zu dem Grundstück.
    Und das macht mich ein wenig stutzig, es müssen keine Bäume gerodet werden oder ähnliches. Auf meinem Bauplan ist das ganze Grundstück mit dem Haus zu sehen, da alles Wiese ist und eigentlich auch Wiese bleiben soll ist natürlich auch nichts im Bauplan eingezeichnet.
  5. Korrektur: Namensverwechslung im Freiflächennutzungsplan-Thread

    Entschuldigung
    Ich meinte natürlich Herr Halbinger. Und meinen Namen habe ich auch vergessen.
    • Name:
    • Andreas
  6. Freiflächennutzungsplan: Wiese im Außenbereich? Ausgleichsflächen!

    Foto von

    Wiese  -  Außenbereich?
    Ist die Wiese / Ihr Baugrundstück (teilweise) im Außenbereich?
    Dann sind sog. Ausgleichsflächen nachzuweisen.
  7. Freiflächennutzungsplan: Grundstück als Bauplatz ausgewiesen

    Außenbereich?
    Ich weiß jetzt nicht ob ich das richtig verstanden habe aber es geht nur um das komplette Grundstück das auch so als Bauplatz ausgewiesen ist. Ansonsten will ich in die Freiflächen nichts einbeziehen eben nur das Land das um das Haus war und auch bleiben wird.
  8. Definition: Außenbereich – Was gilt beim Freiflächennutzungsplan?

    Foto von

    Definition Außenbereich: alles was außerhalb der bebauten Ortsteile und außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegt.
    Definition Außenbereich: alles was außerhalb der bebauten Ortsteile und außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegt.
    z.B. einzelne Höfe, kleine Weiler usw. gelten als Außenbereich; u.U. auch einzelne Gebäude in Ortsrandlage.
    Fragen Sie doch Mal beim LRA nach, warum Sie einen brauchen (Rechtsgrundlage).
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Freiflächennutzungsplan für Wiese: Pflichten & Kosten

    💡 Kernaussagen: Ein Freiflächennutzungsplan kann auch für unbebaute Grundstücke erforderlich sein. Die Notwendigkeit hängt von Faktoren wie Bebauungsplan, Lage im Außenbereich und den Anforderungen des Landratsamts ab. Ein Landschaftsarchitekt kann bei der Erstellung helfen. Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Plans.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Freiflächennutzungsplan: Wiese im Außenbereich? Ausgleichsflächen! sind im Außenbereich Ausgleichsflächen nachzuweisen, was die Erstellung eines Freiflächennutzungsplans erforderlich machen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Freiflächennutzungsplan: Architekt lieferte Begrünungsplan zeigt, dass ein Architekt bereits vor Jahren einen solchen Plan im Rahmen der Baugenehmigung erstellt hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Rechtsgrundlage für die Anforderung des Freiflächennutzungsplans beim Landratsamt ab, wie im Beitrag Definition: Außenbereich – Was gilt beim Freiflächennutzungsplan? empfohlen. Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, da dies Ausgleichsflächen erforderlich machen könnte. Fragen Sie Ihren Architekten oder einen Landschaftsarchitekten nach Unterstützung bei der Erstellung des Plans.

    Die Diskussion verdeutlicht, dass die Pflicht zur Vorlage eines Freiflächennutzungsplans von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter das Vorhandensein eines Bebauungsplans, die Art der Nutzung (privat oder gewerblich) und die Lage des Grundstücks (Innen- oder Außenbereich). Auch wenn das Grundstück als Bauplatz ausgewiesen ist, kann ein Freiflächennutzungsplan erforderlich sein, wie im Beitrag Freiflächennutzungsplan: Grundstück als Bauplatz ausgewiesen erwähnt wird. Die Klärung der genauen Gründe für die Anforderung beim Landratsamt ist daher essenziell.

    Die Kosten für einen Freiflächennutzungsplan können variieren, abhängig vom Umfang der erforderlichen Leistungen und dem Honorar des beauftragten Landschaftsarchitekten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Landratsamt kann helfen, den genauen Umfang des benötigten Plans zu definieren und somit Kosten zu sparen.

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