- Bei der Schaffung eines neuen unbebauten Grundstücks (Baulandumlegung in Baden-Württemberg, 2001) hat das Finanzamt einen Einheitswertbescheid erstellt. Danach hat das Baugrundstück einen Einheitswert von 5.740 €.
- Das führt offensichtlich zu einem "Messbetrag" von 19,15 EUR, der noch mit dem Hebesatz der Gemeinde von 2,8 multipliziert wird und eine jährliche Grundsteuerlast von 53,62 € ergibt.
Da ich nun gebaut habe:
- Erhöht sich die Grundsteuer (bzw. der Einheitswert) durch die Bebauung?
- Wie kommt das FA überhaupt auf einen Einheitswert von 5.740 €? Da das Grundstück ja durch die Umlegung neu geschaffen wurde, kann der Kaufpreis da keine Rolle spielen ...
Viele Grüße!