Lageplan Baumitteilung Niedersachsen: Katasteramt vs. Vermessungsingenieur – Kosten & Unterschiede?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Lageplan für eine Baumitteilung in Niedersachsen zwingend vom Katasteramt erstellt werden muss oder ob ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur eine kostengünstigere Alternative darstellt. Es wird erörtert, dass die Kosten beim Katasteramt höher sein können, insbesondere für DXF-Dateien. In Bayern ist die Katasterkarte die Grundlage für den Lageplan.

💰 Kosten · ⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Lageplan Baumitteilung Niedersachsen: Katasteramt vs. Vermessungsingenieur – Kosten & Unterschiede?

Ich habe gehört, dass man den Lageplan für eine Baumitteilung in Niedersachsen nicht zwingernderweise beim Katasteramt anfordern muss, sondern ihn auch wesentlich günstiger von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bekommen kann.
Ist da was dran, oder bringe ich da etwas durcheinander?
  • Name:
  • S. Blome
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Der Lageplan muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit nachweislicher Befugnis zur Grenzfeststellung und amtlicher Lageplanerstellung nach § 67 BauO NW stammen – einfache Geodäten oder nicht öffentlich bestellte Fachleute sind nicht zulässig.

    🔴 KRITISCH: Ein Lageplan für die Baumitteilung ist nur rechtsverbindlich, wenn er alle gesetzlichen Mindestinhalte nach § 67 Abs. 2 BauO NW enthält: maßstäbliche Darstellung, genaue Lage zur Grundstücksgrenze, zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen Verkehrsflächen sowie eingetragene amtliche Grenzpunktnummern.

    ⚠️ WICHTIG: Bei unklaren Grenzverhältnissen, fehlenden Grenzmarken oder widersprüchlichen Katasterdaten ist vorab eine aktuelle Feldvermessung durch den ÖbVI zwingend erforderlich – ein reiner ALKIS-Auszug vom Katasteramt reicht dann nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Der Lageplan muss ausdrücklich für den Zweck „Baumitteilung nach § 67 BauO NW“ erstellt sein – ein allgemeiner Lageplan oder ein Grundbuchauszug erfüllt diese Anforderung nicht.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Aussage, dass ein Lageplan für eine Baumitteilung in Niedersachsen nicht zwingend vom Katasteramt angefordert werden muss, ist korrekt.

    Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ebenfalls befugt, einen amtlichen Lageplan zu erstellen, der für eine Baumitteilung geeignet ist.

    Die Kosten für einen Lageplan können je nach Anbieter (Katasteramt oder ÖbVI) und dem Umfang der erforderlichen Vermessungsarbeiten variieren. Es ist ratsam, Angebote von beiden Stellen einzuholen, um die kostengünstigste Option zu ermitteln.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Angebote von Katasteramt und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in Ihrer Region, um den besten Preis für Ihren Lageplan zu erhalten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Beschaffung eines Lageplans für eine Baumitteilung in Niedersachsen. Der Nutzer hat korrekt erkannt, dass es zwei mögliche Bezugsquellen gibt: das Katasteramt und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Die Annahme, dass der ÖbVI oft günstiger ist, ist grundsätzlich richtig, da dieser im Wettbewerb steht und häufig pauschalierte Angebote unterbreitet.

    ✅ Zustimmung: Der Nutzer hat richtig verstanden, dass der Lageplan nicht zwingend vom Katasteramt stammen muss. In Niedersachsen können ÖbVIs amtliche Lagepläne aus dem Liegenschaftskataster ausstellen, die für eine Baumitteilung rechtsverbindlich sind.

    ➕ Ergänzung: Die Kostenunterschiede können erheblich sein. Während das Katasteramt nach der Kostenverordnung für das Vermessungswesen (KostOVerm) abrechnet, kalkuliert der ÖbVI nach der Verordnung über die Gebühren der ÖbVIs (ÖbVIGebV). Ein ÖbVI kann zudem oft schneller Termine anbieten und berät direkt vor Ort, was bei komplexen Grundstücksverhältnissen von Vorteil ist.

    🔴 Gefahr: Eine Gefahr besteht darin, dass ein Laie einen falschen oder unvollständigen Lageplan einreicht. Beispielsweise muss der Plan für eine Baumitteilung exakt die geplanten Abmessungen, Abstandsflächen und die Lage zum Nachbargrundstück enthalten. Fehler hier können zur Verweigerung der Baugenehmigung oder zu Nachbarschaftskonflikten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie vor der Beauftragung verbindliche Kostenvoranschläge von mindestens zwei ÖbVIs in Ihrer Region ein und vergleichen Sie diese mit der Gebührenauskunft des zuständigen Katasteramtes. Achten Sie darauf, dass der Lageplan explizit für den Zweck der Baumitteilung erstellt wird. Bei Unsicherheiten bezüglich der Grundstücksgrenzen oder baurechtlicher Vorgaben konsultieren Sie zusätzlich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder das Bauamt Ihrer Gemeinde.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die zulässige und fachlich sichere Beschaffung eines Lageplans für eine Baumitteilung in Niedersachsen – ein verfahrensrelevantes Dokument, das Grundlage für baurechtliche Prüfungen ist.

    ✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass ein Lageplan für die Baumitteilung nicht zwingend beim Katasteramt (also als amtlicher ALKIS-Auszug) eingeholt werden muss; ein von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellter Lageplan ist gemäß § 67 Abs. 1 BauO NW grundsätzlich zulässig, sofern er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

    ➕ Ergänzung: Der ÖbVI-Lageplan muss jedoch mindestens die Angaben nach § 67 Abs. 2 BauO NW enthalten: genaue Lage der Baumaßnahme im Verhältnis zu Grundstücksgrenzen, Nachbargrundstücken, öffentlichen Verkehrsflächen sowie maßstäbliche Darstellung mit eingetragenen Grenzpunkten – und muss von einem ÖbVI mit entsprechender Befugnis zur amtlichen Vermessung unterzeichnet sein.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein solcher Lageplan sei ‚wesentlich günstiger‘, ist irreführend: Während Katasterämter pauschale Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen der Vermessung (GebOAbk. MV) erheben, können ÖbVI je nach Aufwand, Grundstücksverhältnissen und notwendiger Feldvermessung deutlich höhere Kosten verursachen – insbesondere bei unklaren Grenzverhältnissen oder fehlenden Grenzmarken.

    🔴 Gefahr: Ein nicht fachgerecht erstellter Lageplan – etwa ohne aktuelle Grenzfeststellung, ohne Eintragung der amtlichen Grenzpunktnummern oder ohne Prüfung der Rechtskraft der Grenzen – führt zu fehlerhaften Baumitteilungen, möglichen Baustopps, Nachbarklagen oder späteren Abbruchanordnungen.

    ❌ Widerspruch: Es ist falsch anzunehmen, dass jeder Vermessungsingenieur automatisch berechtigt ist: Nur ÖbVI mit der konkreten Befugnis zur Durchführung von Grenzfeststellungen und zur Erstellung amtlich anerkannter Lagepläne nach BauO NW dürfen diesen Auftrag übernehmen – einfache Geodäten oder nicht öffentlich bestellte Fachleute sind hier nicht zulässig.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie ausschließlich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit nachweislicher Befugnis zur Grenzfeststellung in Niedersachsen – und lassen Sie vor Auftragserteilung prüfen, ob eine aktuelle Grenzvermessung erforderlich ist; alternativ können Sie beim zuständigen Katasteramt einen ALKIS-Lageplan mit amtlichem Vermerk nach § 67 BauO NW anfordern, der ohne zusätzliche Feldvermessung auskommt und rechtssicher ist.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig, dass ein Lageplan für die Baumitteilung in Niedersachsen nicht zwingend vom Katasteramt, sondern auch von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt werden darf – unter Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen nach § 67 BauO NW.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI suggeriert durchgängig ein Kosten-Vorteil des ÖbVI; DeepSeek betont diesen Vorteil ebenfalls, aber mit Einschränkung; Qwen widerspricht explizit: ÖbVI-Kosten können bei komplexen Grundstücksverhältnissen deutlich höher sein als die pauschalen Katastergebühren – je nach notwendigem Aufwand (z. B. Grenzfeststellung).

    ➕ Ergänzung: DeepSeek ergänzt zur Praxis: ÖbVI bieten oft schnellere Termine und direkte Vor-Ort-Beratung – Qwen ergänzt fachlich zwingend: Der ÖbVI muss explizit die Befugnis zur Grenzfeststellung besitzen und der Lageplan muss § 67 Abs. 2 BauO NW vollständig erfüllen (einschließlich Grenzpunktnummern und Rechtskraftprüfung).

    ❌ Widerspruch: Qwen widerspricht GoogleAI und DeepSeek in der Annahme eines generellen Kostenvorteils durch den ÖbVI – und korrigiert die irreführende Vereinfachung, dass „jeder ÖbVI“ berechtigt sei: nur solche mit konkreter Befugnis zur amtlichen Grenzfeststellung dürfen den Plan erstellen. Qwen stellt hier die rechtlich sicherere Einschätzung dar (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung: Bei Zweifeln an Grundstücksgrenzen, Nachbarflächen oder Baurechtsvorgaben ist der ALKIS-Lageplan mit amtlichem Vermerk nach § 67 BauO NW vom Katasteramt die risikoärmste Option – trotz möglicher höherer Transparenz bei ÖbVI-Kosten.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Zulässigkeit ÖbVI-Lageplan Alle Modelle bestätigen: Ein ÖbVI darf einen für die Baumitteilung rechtsverbindlichen Lageplan erstellen – sofern er die gesetzlichen Anforderungen nach § 67 BauO NW erfüllt.
    Rechtliche Mindestanforderungen Alle Modelle stimmen überein: Der Plan muss maßstäblich sein, Grenzverhältnisse präzise darstellen (zu Nachbarn, Straßen, Grundstücksgrenzen), amtliche Grenzpunktnummern enthalten und bei Bedarf auf aktueller Feldvermessung beruhen.
    Kostenvergleich Katasteramt vs. ÖbVI ⚠️ GoogleAI und DeepSeek betonen mögliche Kostenvorteile des ÖbVI; Qwen weist klar auf potenziell höheren Kosten bei notwendiger Grenzfeststellung hin – Konsens: Kosten sind fallabhängig und müssen vorab konkret abgeklärt werden.
    Befugnis des ÖbVI GoogleAI und DeepSeek erwähnen allgemein die „Befugnis“; Qwen betont zwingend, dass nur ÖbVI mit nachweisbarer Befugnis zur Grenzfeststellung nach § 67 BauO NW zulässig sind – dies ist die sicherere, gesetzlich abgesicherte Position.
    Risiko falscher Einreichung Alle Modelle warnen einhellig: Fehlerhafte oder unvollständige Lagepläne führen zu fehlerhaften Baumitteilungen, Baustopps, Nachbarstreitigkeiten oder Abbruchanordnungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie nur einen ÖbVI mit nachweislicher Befugnis zur Grenzfeststellung nach § 67 BauO NW – oder wenden Sie sich alternativ an das zuständige Katasteramt für einen ALKIS-Lageplan mit amtlichem § 67-Vermerk; vergleichen Sie vorab beide Optionen hinsichtlich Kosten, Bearbeitungszeit und Inhaltserfüllung – nicht anhand pauschaler Annahmen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Falsche Auswahl eines nicht befugten Vermessungsingenieurs Unwirksame Baumitteilung, Rückforderung durch Bauamt, Baustopp, Nachbarklage
    🔴 Risiko Fehlende aktuelle Grenzfeststellung bei unsicheren Grundstücksgrenzen Grenzüberschreitung, Abbruchanordnung, Ersatzansprüche des Nachbarn
    🔴 Risiko Unvollständiger Lageplan (ohne Grenzpunktnummern, fehlende maßstäbliche Abstände) Ablehnung der Baumitteilung, Nachreichungszwang, Verzögerung des Bauvorhabens
    🔴 Risiko Verwendung eines nicht für § 67 BauO NW bestimmten „Allgemein-Lageplans“ Rechtswidrige Bauausführung, Gefährdung der Baugenehmigung bei Nachträgen
    🔴 Risiko Fehlende Überprüfung der Rechtskraft von Grenzen vor Planausstellung Baurechtliche Nichtigkeit des Lageplans, Rückwirkende Ungültigkeit der Baumitteilung
    ✅ Chance Schnellere Bearbeitung durch ÖbVI mit Vor-Ort-Termin Zeitgewinn bei Baubeginn, frühzeitige Klärung von Grundstücksfragen
    ✅ Chance Individuelle Beratung durch ÖbVI zu Abstandsflächen und baulichen Nebenbestimmungen Entlastung bei Einhaltung baurechtlicher Vorgaben, Reduktion von Nachbarkonflikten
    ✅ Chance ALKIS-Lageplan vom Katasteramt als „Null-Risiko-Standard“ bei klaren Katasterdaten Rechtssicherheit ohne Prüfung von Fachkompetenz, kein Risiko durch individuelle Leistungserbringung
    ✅ Chance Vergleich von mindestens zwei ÖbVI-Angeboten inkl. Leistungsumfang und Haftung Transparente Kostenkontrolle, Auswahl des fachlich vertrauenswürdigsten Dienstleisters
    ✅ Chance Nutzung der amtlichen Gebühreninformation (KostOVerm / ÖbVIGebV) zur Kostenvorabschätzung Vermeidung unerwarteter Kosten, bessere Vorbereitung des Bauhaushalts

    Orientierungshilfen

    1. ÖbVI mit Befugnis überprüfen: Prüfen Sie vor Beauftragung beim zuständigen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), ob der gewählte Vermessungsingenieur die Befugnis zur Grenzfeststellung nach § 67 BauO NW besitzt – und fordern Sie den Nachweis ein.
    2. Leistungsumfang abklären: Vereinbaren Sie schriftlich, ob und in welchem Umfang eine Feldvermessung inklusive Grenzpunktbestimmung erforderlich ist – und ob der Lageplan den § 67 Abs. 2 BauO NW-Vorgaben vollständig entspricht.
    3. Kostenvoranschläge einholen: Fordern Sie von mindestens zwei ÖbVI sowie vom zuständigen Katasteramt jeweils schriftliche, verbindliche Kostenvoranschläge unter Nennung der Leistung und der Rechtsgrundlage (ÖbVIGebV oder KostOVerm) an.
    4. ALKIS-Auszug prüfen: Bevor Sie einen ÖbVI beauftragen, holen Sie beim Katasteramt einen aktuellen ALKIS-Lageplan mit amtlichem Vermerk nach § 67 BauO NW ein – und vergleichen Sie, ob dieser bereits alle benötigten Informationen enthält.
    5. Grundbuch und Flurkarte einsehen: Recherchieren Sie im Grundbuch (Abteilung II) und bei der Gemeinde nach bestehenden Grenzvermerken, Grenzvereinbarungen oder Streitigkeiten – diese Informationen müssen dem ÖbVI oder Katasteramt vorab zur Verfügung gestellt werden.
    6. Abstandsflächen vorab berechnen: Nutzen Sie die vom ÖbVI oder Katasteramt gelieferten Grundstücksdaten, um bereits im Vorfeld Abstandsflächen und baurechtliche Grenzen selbst grob zu überprüfen – so erkennen Sie früh mögliche Konflikte.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lageplan
    Ein Lageplan ist eine maßstäbliche, zeichnerische Darstellung eines Grundstücks. Er zeigt die genaue Lage des Grundstücks, seine Grenzen, Gebäude, topografische Merkmale und andere wichtige Details. Der Lageplan dient als Grundlage für Bauanträge und andere baurechtliche Verfahren.
    Verwandte Begriffe: Amtlicher Lageplan, Katasterplan, Bauplan.
    Baumitteilung
    Eine Baumitteilung ist eine Mitteilung an die zuständige Baubehörde über die Absicht, bestimmte Baumaßnahmen auf einem Grundstück durchzuführen. Sie ist in einigen Bundesländern erforderlich, um die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauanzeige.
    Katasteramt
    Das Katasteramt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Das Liegenschaftskataster enthält Informationen über alle Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet.
    Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Grundbuchamt, Vermessungsamt.
    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
    Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom Staat zur Durchführung bestimmter Vermessungsarbeiten, wie der Erstellung von Lageplänen und die Durchführung von Grundstücksteilungen, befugt ist. Er unterliegt der Aufsicht des Staates.
    Verwandte Begriffe: Vermessungsingenieur, Katasteringenieur, Geometer.
    Flurstücksnummer
    Die Flurstücksnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster. Sie besteht aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben und dient zur Identifizierung des Grundstücks.
    Verwandte Begriffe: Flurkarte, Grundstück, Liegenschaft.
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet erfasst. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse der Grundstücke.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundbuch.
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Bebauungsplan.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Lageplan?
      Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit seinen baulichen Anlagen und topografischen Merkmalen. Er dient als Grundlage für Bauanträge und andere baurechtliche Verfahren.
    2. Wozu benötigt man einen Lageplan für eine Baumitteilung?
      Ein Lageplan ist erforderlich, um die geplante Bebauung oder Veränderung auf dem Grundstück im Verhältnis zu den bestehenden Gegebenheiten darzustellen und die Einhaltung der Abstandsflächen und anderer baurechtlicher Vorschriften zu prüfen.
    3. Wer darf einen Lageplan erstellen?
      In Deutschland dürfen Lagepläne in der Regel von Katasterämtern oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erstellt werden.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einem Katasteramt und einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur?
      Das Katasteramt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom Staat zur Durchführung bestimmter Vermessungsarbeiten, wie der Erstellung von Lageplänen, befugt ist.
    5. Welche Vorteile hat es, einen Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellen zu lassen?
      Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind oft flexibler und können schneller auf individuelle Bedürfnisse eingehen. Zudem können die Kosten unter Umständen geringer sein als beim Katasteramt.
    6. Wie finde ich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in meiner Nähe?
      Eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Ihrer Region finden Sie in der Regel auf der Website der Ingenieurkammer oder der zuständigen Behörde.
    7. Welche Informationen muss ich dem Vermessungsingenieur für die Erstellung des Lageplans zur Verfügung stellen?
      Sie sollten dem Vermessungsingenieur alle relevanten Informationen über das Grundstück, wie z.B. die Flurstücksnummer, die Lage des Grundstücks und die geplanten Baumaßnahmen, zur Verfügung stellen.
    8. Wie lange dauert die Erstellung eines Lageplans?
      Die Dauer der Erstellung eines Lageplans hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der Vermessungsarbeiten und der Auslastung des Vermessungsingenieurs. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen.

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  2. Lageplan Baumitteilung: Vermesser-Kosten vs. Katasteramt

    Foto von Stephan Langbein

    Nein, kann auch ein Vermesser anfertigen
    Wenn Sie einen Architekten haben, der einen Vermesser kennt, der hinterher auch das Schnurgerüst einschneidet, kann es billiger sein, wenn der Vermesser den Plan erstellt ... Haben wir übrigens beim 2. Mal so gemacht. Für die erste Bauvoranfrage hat allein die DXF-Datei des Landratsamtes mit Gebühren 56 T€ gekostet ...
  3. Lageplan Bayern: Katasterkarte als Grundlage erforderlich

    Foto von Martin G. Halbinger

    In Bayern:
    Nur zur Info: Laut Bayrischer Bauvorlagenverordnung muss der Lageplan auf Grundlage einer Ablichtung der Katasterkarte erstellt werden.
    Hier wäre die einzige Möglichkeit, dass ein Vermessungsbüro oder großes Architekturbüro die gesamte Katasterkarte z.B. in der EDV "auf Vorrat" hat (gibt es bei uns zu kaufen)
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Lageplan Baumitteilung Niedersachsen: Katasteramt vs. Vermessungsingenieur

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Lageplan für eine Baumitteilung in Niedersachsen zwingend vom Katasteramt erstellt werden muss oder ob ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur eine kostengünstigere Alternative darstellt. Es wird erörtert, dass die Kosten beim Katasteramt höher sein können, insbesondere für DXF-Dateien. In Bayern ist die Katasterkarte die Grundlage für den Lageplan.

    💰 Kosten: Der Beitrag Lageplan Baumitteilung: Vermesser-Kosten vs. Katasteramt weist darauf hin, dass die Kosten für eine DXF-Datei vom Landratsamt bereits 56 T€ betragen können, was die Beauftragung eines Vermessers attraktiver macht.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: In Bayern muss der Lageplan laut Bayrischer Bauvorlagenverordnung auf Grundlage einer Ablichtung der Katasterkarte erstellt werden, wie im Beitrag Lageplan Bayern: Katasterkarte als Grundlage erforderlich erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Architekt mit Kontakten zu einem Vermesser, der auch das Schnurgerüst einschneidet, kann eine kostengünstige Lösung für die Erstellung des Lageplans bieten. Dies wurde im Thread mehrfach als praktikable Alternative zum Katasteramt genannt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslandes (z.B. Niedersachsen vs. Bayern) bezüglich der Grundlage für den Lageplan (Katasterkarte) ab. Vergleichen Sie die Kosten zwischen Katasteramt und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, ggf. über einen Architekten, um die wirtschaftlichste Option zu wählen.

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