Balkonanbau: Bodenversiegelung? Rechtliche Aspekte & Baugenehmigung in Hamburg
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Balkonanbau: Bodenversiegelung? Rechtliche Aspekte & Baugenehmigung in Hamburg

An ein rechtmäßig im Außenbereich errichtetes Gebäude sollen zwei Balkone angebaut werden: ca. 3.3 Meter über dem Boden, locker beplankt: gilt dies als weitere Bodenversiegelung?
Die für das Bauvorhaben erlaubte Versiegelung betrug 120 m², wird sie durch die Errichtung von Balkonen überschritten?
Betr. Hamburg / Vierlande, wiedererrichtetes Gebäude
  • Name:
  • S. Ropohl
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob ein Balkonanbau als Bodenversiegelung gilt, hängt von der konkreten Ausgestaltung und den jeweiligen Landesbauordnungen ab. In Hamburg ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO) maßgeblich.

    Wesentliche Kriterien:

    • Art der Konstruktion: Geschlossene Balkone mit wasserundurchlässiger Oberfläche werden eher als Bodenversiegelung betrachtet als offene, locker beplankte Balkone.
    • Funktion: Dient der Balkon primär der Nutzung als Aufenthaltsfläche oder hat er eine andere Funktion (z.B. als Dachterrasse)?
    • Flächenberechnung: Die anrechenbare Fläche kann je nach Bauordnung variieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Frage der Bodenversiegelung im Zusammenhang mit dem Balkonanbau unbedingt mit dem zuständigen Bauamt in Hamburg-Vierlande. Ein Gespräch mit einem Architekten oder Bauingenieur kann ebenfalls hilfreich sein, um die baurechtlichen Aspekte zu bewerten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bodenversiegelung
    Die Bodenversiegelung bezeichnet die vollständige oder teilweise Bedeckung des Bodens mit wasserundurchlässigen Materialien, wodurch die natürliche Versickerung von Regenwasser verhindert wird. Dies kann negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Artenvielfalt haben.
    Verwandte Begriffe: Flächenversiegelung, Entsiegelung, Versickerungsfähigkeit.
    Hamburgische Bauordnung (HBauO)
    Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Hamburg. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an Bauvorhaben, die Baugenehmigung und die Zuständigkeiten der Behörden.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Baugenehmigung.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Art der Bebauung, zur Gebäudehöhe und zur zulässigen Bodenversiegelung.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baurecht.
    Außenbereich
    Der Außenbereich umfasst die Gebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen. Im Außenbereich gelten besondere baurechtliche Vorschriften, die eine Bebauung grundsätzlich einschränken sollen.
    Verwandte Begriffe: Innenbereich, Bauland, Freifläche.
    Versickerungsfähigkeit
    Die Versickerungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit des Bodens, Wasser aufzunehmen und zu speichern. Ein hoher Grad an Versickerungsfähigkeit ist wichtig für den natürlichen Wasserhaushalt und zur Vermeidung von Überschwemmungen.
    Verwandte Begriffe: Wasserdurchlässigkeit, Bodenbeschaffenheit, Entwässerung.
    Flächennutzungsplan
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der dieGrundzüge der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er dient als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Bebauungsplan, Baurecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Bodenversiegelung im Baurecht?
      Bodenversiegelung bezeichnet die Bedeckung des Bodens mit wasserundurchlässigen Materialien wie Beton oder Asphalt. Dies verhindert die natürliche Versickerung von Regenwasser und kann negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Klima haben.
    2. Wie wird die Bodenversiegelung bei der Baugenehmigung berücksichtigt?
      Die zulässige Bodenversiegelung ist in Bebauungsplänen und Landesbauordnungen festgelegt. Bei der Baugenehmigung wird geprüft, ob die geplante Bebauung die zulässige Versiegelungsfläche überschreitet.
    3. Gibt es Ausnahmen bei der Anrechnung von Flächen als Bodenversiegelung?
      Ja, in einigen Fällen können Flächen, die zwar bebaut, aber wasserdurchlässig sind (z.B. begrünte Dächer oder wasserdurchlässige Pflastersteine), von der Anrechnung als Bodenversiegelung ausgenommen sein.
    4. Welche Rolle spielt die Hamburgische Bauordnung (HBauO) bei der Beurteilung der Bodenversiegelung?
      Die HBauO legt die baurechtlichen Rahmenbedingungen in Hamburg fest, einschließlich der Regelungen zur Bodenversiegelung. Sie definiert, welche Flächen als versiegelt gelten und wie diese bei der Baugenehmigung berücksichtigt werden.
    5. Was kann ich tun, wenn mein Bauvorhaben die zulässige Bodenversiegelung überschreitet?
      Sie können versuchen, die Versiegelungsfläche zu reduzieren, z.B. durch den Einsatz wasserdurchlässiger Materialien oder die Begrünung von Flächen. Alternativ können Sie beim Bauamt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen, wenn dies im Einzelfall möglich ist.
    6. Wie wirkt sich eine Bodenversiegelung auf die Entwässerung aus?
      Bodenversiegelung verhindert die natürliche Versickerung von Regenwasser, was zu einer erhöhten Oberflächenentwässerung und einer stärkeren Belastung der Kanalisation führen kann. Dies kann insbesondere bei Starkregenereignissen zu Problemen führen.
    7. Welche Alternativen gibt es zur herkömmlichen Bodenversiegelung?
      Es gibt verschiedene Alternativen, wie z.B. wasserdurchlässige Pflastersteine, Schotterrasen, begrünte Dächer und Versickerungsanlagen. Diese ermöglichen eine natürliche Versickerung des Regenwassers und tragen zur Reduzierung der Bodenversiegelung bei.
    8. Wo finde ich Informationen zur Bodenversiegelung in Hamburg-Vierlande?
      Informationen zur Bodenversiegelung in Hamburg-Vierlande erhalten Sie beim zuständigen Bauamt, bei Architekten und Bauingenieuren sowie in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (insbesondere der Hamburgischen Bauordnung).

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  2. Balkonanbau: Bodenversiegelung – Definition geschlossener Flächen

    Foto von Lieselotte Tussing

    Als versiegelte Flächen
    gelten nur die fest mit dem Boden verbundenen geschlossenen Flächen. Regelgerechte Balkone, mit Bodenabstand, zählen nicht dazu.
    Wenn Sie allerdings unter den Balkonen asphaltieren, betonieren oder anderweitig schließen, müssten Sie diese Flächen ebenfalls angeben.
    • Name:
  3. Balkonanbau Hamburg: Abwasser-Satzung & Versiegelungsdefinition

    Foto von

    Die Gemeinde-Abwasser-Satzung
    einsehen (als Antwort auf Ihre E-Mail an mich). Dort ist eindeutig geregelt, was dazu gehört und was nicht.
    Leider muss ich allerdings meine Euphorie der 1. Antwort doch etwas zurück nehmen, da ich sowohl den 'guten' Fall: 'Bebaute und überbaute Fläche = ohne Dachüberstände, ohne sonstige Überbauungen' als auch den 'schlechten': 'Versiegelte Fläche ist das Gebäude selbst einschl. Dachüberstände und sonstige Überbauungen' in meinen Akten gefunden habe.
    Allerdings kann durch den Berechnungsfaktor, der den Grad der Oberflächenversiegelung bei wasserteildurchlässigen Flächen bemisst, die vollversiegelte Fläche rechnerisch reduziert werden.
    • Name:
  4. Balkon: Abflussbeiwert – Vollversiegelung vs. Teildurchlässigkeit

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Abflussbeiwert
    Hallo Tu, ob allerdings der Abflussbeiwert eines Balkons als teildurchlässig gilt, würde ich mal stark bezweifle. Das Wasser soll ja nicht IN den Balkon fließen, sondern darüber. Also Abflussbeiwert PHI=0,9!
    Könnte mir vorstellen, dass das durch das Bauamt als vollversiegelt angesehen wird.
    Oder soll da ein Teppich drauf gelegt werden, der als Rigole gewertet werden kann? 🙂
  5. Balkonbeplankung: PHI-Wert – Teildurchlässigkeit bei Lockerer Bauweise

    Foto von

    Lesen sollte man können!
    Asche auf mein Haupt! Locker beplankt steht oben, dann PHI circa 0,5 bis 0,6. Aber nicht wie unversiegelt.
    Grüße UC
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Balkonanbau: Bodenversiegelung, Baugenehmigung & Baurecht in Hamburg

    💡 Kernaussagen: Ein Balkonanbau wird nicht zwingend als Bodenversiegelung betrachtet, solange er nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Die Gemeinde-Abwasser-Satzung definiert, was als versiegelte Fläche gilt. Der Abflussbeiwert (PHI) spielt eine Rolle bei der Beurteilung der Durchlässigkeit. Locker beplankte Balkone können als teildurchlässig eingestuft werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkonanbau Hamburg: Abwasser-Satzung & Versiegelungsdefinition sollte man die Gemeinde-Abwasser-Satzung einsehen, um Klarheit über die Definition von versiegelten Flächen zu erhalten. Die Euphorie sollte man etwas zurücknehmen, da es sowohl "gute" als auch "schlechte" Fälle gibt.

    📊 Zusatzinfo: Der Abflussbeiwert PHI für einen Balkon, der nicht teildurchlässig ist, beträgt 0,9. Bei einer lockeren Beplankung kann der PHI-Wert auf circa 0,5 bis 0,6 sinken, wie in Balkonbeplankung: PHI-Wert – Teildurchlässigkeit bei Lockerer Bauweise erläutert wird. Dies beeinflusst die Berechnung der Versiegelungsfläche im Rahmen der Baugenehmigung.

    ✅ Empfehlung: Regelgerechte Balkone mit Bodenabstand zählen nicht zur Bodenversiegelung, wie im Beitrag Balkonanbau: Bodenversiegelung – Definition geschlossener Flächen erklärt wird. Es ist jedoch wichtig, dass unter dem Balkon keine zusätzlichen Flächen asphaltiert oder betoniert werden, da diese dann ebenfalls als versiegelt gelten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Bedingungen für Ihren Balkonanbau in Hamburg-Vierlande mit dem zuständigen Bauamt ab. Berücksichtigen Sie die lokalen Baurecht-Bestimmungen und die Definitionen der Gemeinde-Abwasser-Satzung, um sicherzustellen, dass die zulässige Versiegelungsfläche von 120 m² nicht überschritten wird.

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