Baugenehmigung vs. Kenntnisfreigabe in Schleswig-Holstein: Kosten, Unterschiede & Vorteile?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Genehmigungsverfahren, darunter der Bauantrag gemäß § 73 LBO, die Baufreistellung nach § 74 LBO und das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 75 LBO. Ein Freistellungs- oder Anzeigeverfahren ist nicht möglich, wenn von den Vorgaben des Bebauungsplans abgewichen wird, wie im Beitrag Baugenehmigung SH: Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan erläutert. Die Vorlageberechtigung variiert je nach Verfahren und kann Architekten, Meister oder andere qualifizierte Entwurfsverfasser umfassen.
Baugenehmigung vs. Kenntnisfreigabe in Schleswig-Holstein: Kosten, Unterschiede & Vorteile?
mein Nachbar sagte mir gestern (er baut mit Architekt und anscheinend mit dem Freistellungsverfahren/ Kenntnisfreigabeverfahren). Wir hingegen haben den Bauantrag
selber eingereicht (zusammen mit dem ausführenden Unternehmen).
Die Rechnungen sind allerdings recht unterschiedlich, wir zahlen
etwa 1600 DM, unser Nachbar 400 DM. Allerdings hebn wir eine
Ausnahmegenehmigung für eine Putzfassade (kostet glatte 100 T€!) unser Nachbar hat auch verputzt aber dafür noch nicht bezahlt. Kommen auf ihn noch weitere Kosten zu, oder ist der
Persilschein des Architekten tatsächlich 1200 DM Wert.
Kann mir jemand mal die genauen Bezeichnungen für die Verfahren
schreiben?
Volker
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: „Kenntnisfreigabe“ ist in Schleswig-Holstein kein rechtlich anerkanntes Verfahren – zulässig ist nur die Kenntnisnahme nach § 61 LBOAbk. SH für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 59 LBO SH. Eine vermeintliche „Freigabe“ durch Architekt oder Behörde ist rechtlich wirkungslos.
🔴 KRITISCH: Die angegebene „Ausnahmegenehmigung für die Putzfassade“ in Höhe von 100.000 € deutet auf schwerwiegende baurechtliche Verstöße hin (z. B. Verstoß gegen Gestaltungssatzung, Denkmalschutz oder Bebauungsplan); unverzügliche Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde und einem öffentlich bestellten Sachverständigen ist zwingend erforderlich.
⚠️ WICHTIG: Beim Verfahren der Kenntnisnahme (nicht „Freigabe“) bleibt die volle baurechtliche Verantwortung beim Bauherrn – auch bei Architektenplanung. Fehler führen zu Rückbau, Bußgeldern oder Haftung für Schäden.
⚠️ WICHTIG: Alle Kostenangaben in DM sind veraltet und irreführend; aktuelle Gebühren richten sich nach der Bausumme (0,5–1,2 % bei Baugenehmigung) bzw. nach kommunalen Satzungen (ca. 50–200 € bei Kenntnisnahme).
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie die Unterschiede zwischen Baugenehmigung und Kenntnisfreigabeverfahren in Schleswig-Holstein (SH) sowie die damit verbundenen Kosten vergleichen möchten. Ihr Nachbar nutzt das Kenntnisfreigabeverfahren, während Sie einen Bauantrag eingereicht haben.
Baugenehmigung: Dies ist ein formelles Verfahren, bei dem Ihr Bauvorhaben umfassend geprüft wird. Es ist notwendig, wenn Ihr Projekt nicht den Kriterien für eine Kenntnisfreigabe entspricht.
Kenntnisfreigabeverfahren (Freistellungsverfahren): Dieses Verfahren ist schneller und kostengünstiger, da es weniger Prüfungen beinhaltet. Es ist jedoch nur für bestimmte Bauvorhaben zulässig, die den Vorgaben des Landes entsprechen (z.B. bestimmte Größen, Lage im Bebauungsplan). Ein Architekt ist hier oft erforderlich, um die Einhaltung der Kriterien zu gewährleisten.
Kosten: Die Kostenunterschiede können erheblich sein. Ein Bauantrag ist oft teurer aufgrund der umfangreicheren Prüfungen und Gebühren. Die genannten Zahlen (1600, 400, 100, 1200) könnten sich auf verschiedene Aspekte beziehen (z.B. Architektenhonorar, Gebühren für die Baugenehmigung, Materialkosten).
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die detaillierten Kostenaufstellungen und prüfen Sie, ob Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für das Kenntnisfreigabeverfahren erfüllt. Klären Sie dies ggf. mit einem Architekten oder der zuständigen Baubehörde.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Verunsicherung eines Bauherrn in Schleswig-Holstein bezüglich der Kostenunterschiede zwischen einem klassischen Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag) und einem Kenntnisfreigabeverfahren (Freistellungsverfahren). Der Nutzer vergleicht seine Kosten von etwa 1600 DM mit denen seines Nachbarn von 400 DM und fragt nach den genauen Verfahrensbezeichnungen sowie möglichen Nachzahlungen.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Baugenehmigung und Kenntnisfreigabe ist korrekt erkannt. Das Kenntnisfreigabeverfahren ist in der Regel kostengünstiger, da die Prüfung durch die Bauaufsicht entfällt und der Bauherr bzw. der Architekt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften übernimmt.
⚠️ Korrektur: Die Kostenangabe von 1600 DM ist historisch (DM-Währung). Heute liegen die Gebühren für ein Baugenehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein je nach Bauvorhaben zwischen 0,5% und 1,2% der Bausumme. Die 400 DM für das Kenntnisfreigabeverfahren sind ebenfalls veraltet; aktuell betragen die Gebühren hierfür etwa 50-200 Euro, abhängig von der Gemeinde.
➕ Ergänzung: Die Ausnahmegenehmigung für die Putzfassade ist ein separater, kostenpflichtiger Verwaltungsakt, der unabhängig vom Verfahrensweg anfällt. Diese Kosten von 100.000 Euro sind extrem hoch und deuten auf eine Sondergenehmigung hin, die nicht mit dem Verfahren selbst zusammenhängt. Der Nachbar könnte ebenfalls für seine Putzfassade eine Ausnahmegenehmigung benötigen, wenn diese nicht im Bebauungsplan vorgesehen ist.
🔴 Gefahr: Beim Kenntnisfreigabeverfahren trägt der Bauherr das volle Risiko der Planungsfehler. Wenn der Architekt des Nachbarn Fehler macht (z.B. Abstandsflächen nicht eingehalten), haftet der Bauherr selbst und muss nachträglich Änderungen vornehmen oder sogar einen Rückbau durchführen. Die Ersparnis von 1200 DM kann im Schadensfall schnell durch hohe Nachzahlungen oder Bußgelder zunichte gemacht werden.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte seinen Nachbarn darauf hinweisen, dass das Kenntnisfreigabeverfahren nur für genehmigungsfreie Vorhaben nach Landesbauordnung Schleswig-Holstein zulässig ist. Beide Bauherren sollten prüfen, ob ihre Vorhaben tatsächlich die Voraussetzungen für das gewählte Verfahren erfüllen. Bei Unsicherheiten ist die Konsultation eines Fachanwalts für Baurecht oder eines unabhängigen Bauingenieurs dringend zu empfehlen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die Unterscheidung zwischen Baugenehmigung und Kenntnisfreigabe im Land Schleswig-Holstein, wobei der Fragesteller zwischen Kostenunterschieden (1600 DM vs. 400 DM), vermeintlichen "Persilscheinen" und einer teuren Ausnahmegenehmigung für eine Putzfassade (100.000 €) unterscheidet.
🔴 Gefahr: Die Erwähnung einer "Ausnahmegenehmigung für eine Putzfassade" in Höhe von 100.000 € deutet auf ein schwerwiegendes Planungs- oder Genehmigungsproblem hin – möglicherweise fehlende Einhaltung der Landesbauordnung (LBO SH), der Gestaltungssatzung oder Denkmalschutzvorgaben; solche Summen sind nicht typisch für reine Verwaltungsgebühren, sondern weisen auf erhebliche Nachbesserungen, Gutachten oder baurechtliche Sanktionen hin.
⚠️ Korrektur: Das "Freistellungsverfahren" oder "Kenntnisfreigabeverfahren" existiert in Schleswig-Holstein nicht als eigenständiges Verfahren – stattdessen kennt die Landesbauordnung SH (§ 61 LBO SH) die "Kenntnisnahme" bei Vorhaben, die nach § 59 LBO SH baugenehmigungsfrei sind, jedoch einer Mitteilungspflicht unterliegen; eine "Kenntnisfreigabe" ist kein Rechtsbegriff und suggeriert fälschlich eine behördliche Freigabe oder Billigung.
➕ Ergänzung: Die Gebührenunterschiede resultieren nicht aus der "Qualität" des Architekten, sondern aus dem Verfahrenstyp: Baugenehmigungspflichtige Vorhaben unterliegen der vollständigen Prüfung durch die Bauaufsicht (höhere Gebühren), während baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 59 LBO SH lediglich der Kenntnisnahme bedürfen – sofern sie alle Voraussetzungen (z. B. Größe, Höhe, Abstände, Nutzung) erfüllen.
🔴 Gefahr: Die Annahme, ein Architekt könne durch "Kenntnisfreigabe" rechtssichere Planung garantieren, ist irreführend: Auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben bleibt die Verantwortung für baurechtliche und technische Konformität beim Bauherrn – ein Architekt kann diese nicht abnehmen oder "freikaufen".
❌ Widerspruch: Die Behauptung, ein "Persilschein des Architekten" sei 1200 DM wert, ist grundlegend falsch: Architekten können keine baurechtlichen Genehmigungen erteilen; ihre Leistungen unterliegen der HOAIAbk. und sind nicht mit Verwaltungsgebühren verwechselbar – eine solche Gleichsetzung gefährdet die Rechtssicherheit des Bauvorhabens.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie unverzüglich mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt), ob Ihr Vorhaben tatsächlich baugenehmigungspflichtig ist – und ob die beantragte Putzfassade im konkreten Bebauungsplan- oder Denkmalschutzkontext zulässig ist; beauftragen Sie einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht, um die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsstrategie zu überprüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle bestätigen: Baugenehmigungspflicht vs. baugenehmigungsfreie Vorhaben ist die zentrale Unterscheidung in SH.
- Alle warnen vor fälschlicher Annahme, ein Architekt könne baurechtliche Genehmigung ersetzen oder „freigeben“.
- Alle identifizieren die 100.000-€-Summe für die Putzfassade als außergewöhnlich und hochriskant.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht pauschal von „Kenntnisfreigabeverfahren“ als etabliertem, zulässigem Verfahren – DeepSeek relativiert dies mit dem Hinweis auf geringere Prüfung, Qwen korrigiert dies entschieden: Es gibt in SH kein „Kenntnisfreigabeverfahren“, nur Kenntnisnahme nach § 61 LBO SH für § 59-Vorhaben.
- GoogleAI erwähnt keine Verantwortungsübertragung – DeepSeek und Qwen heben dagegen die volle Haftung des Bauherrn beim Kenntnisnahmeverfahren explizit hervor.
➕ Ergänzung:
- Qwen klärt terminologisch präzise: „Kenntnisfreigabe“ ist kein Rechtsbegriff, sondern irreführende Umgangssprache – entscheidend ist die Einordnung nach §§ 59/61 LBO SH.
- DeepSeek betont das Risiko von Planungsfehlern mit konkreten Folgen (Rückbau, Bußgelder), das GoogleAI nicht benennt.
- Qwen stellt klar, dass Architektenhonorare (HOAI) und Verwaltungsgebühren rechtlich streng getrennt sind – GoogleAI und DeepSeek verschwimmen diese Grenzen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI bezeichnet „Kenntnisfreigabeverfahren“ als gängiges, zulässiges Verfahren – Qwen widerspricht dies klar und rechtlich fundiert: Es existiert in SH nicht. Da Qwen die Landesbauordnung § 61 LBO SH exakt zitiert, gilt diese Einschätzung als sicherer (Vorsichtsprinzip).
- GoogleAI deutet an, ein Architekt könne die Einhaltung der Kriterien „gewährleisten“ – Qwen widerspricht: Architekten können keine baurechtliche Freigabe erteilen. Diese Fehlinterpretation birgt höchste Rechtsunsicherheit.
👉 Empfehlung:
- Eine Verfahrenswahl darf ausschließlich auf der Grundlage einer bindenden Vorabprüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) erfolgen – kein Architekt, kein Gutachter, keine KI darf hier „freigeben“.
- Bei der Putzfassade mit 100.000 € Kosten ist unverzüglich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baurecht hinzuzuziehen – nicht auf Basis interner Gutachten oder Architektenmeinung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Existenz eines „Kenntnisfreigabeverfahrens“ in SH ❌ Widerspruch GoogleAI: annimmt; DeepSeek: relativiert; Qwen: widerlegt mit Verweis auf § 61 LBO SH → Konsens: Es gibt kein solches Verfahren – nur Kenntnisnahme für baugenehmigungsfreie Vorhaben. Verantwortung des Bauherrn bei Kenntnisnahme ✅ Konsens Alle drei Modelle betonen: Vollhaften bleibt beim Bauherrn – auch bei Architektenplanung. Bedeutung der 100.000-€-„Ausnahmegenehmigung“ ✅ Konsens Alle drei identifizieren diese Summe als hochgradig auffällig und als Indikator für gravierende baurechtliche Probleme (Gestaltungssatzung, Denkmalschutz, Planwidrigkeit). Gültigkeit von DM-Angaben (1600/400) ✅ Konsens Alle drei korrigieren: Kosten sind veraltet – aktuelle Gebühren orientieren sich an Bausumme (Baugenehmigung) oder kommunaler Satzung (Kenntnisnahme). Rechtliche Funktion von Architektenleistungen ❌ Widerspruch GoogleAI suggeriert „Gewährleistung“ durch Architekten; DeepSeek und Qwen widersprechen klar: Architekten können keine baurechtliche Freigabe erteilen → Konsens: Architektenleistungen sind planerisch, nicht behördlich wirksam. 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab verbindlich mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob Ihr Vorhaben nach § 59 LBO SH baugenehmigungsfrei ist – bei Zweifeln an der Putzfassade oder der Verfahrenswahl unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht beauftragen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Falsche Einordnung als „Kenntnisfreigabe“ statt Kenntnisnahme nach § 61 LBO SH Rechtswidriger Bau, Rückbauforderung, Bußgeld bis 50.000 € (§ 79 LBO SH) 🔴 Risiko Vertrauen auf „Persilschein“ des Architekten für Putzfassade Haftung für Verstoß gegen Gestaltungssatzung oder Denkmalschutz mit Nachbesserungs- oder Abbruchkosten 🔴 Risiko Unterstellung, Kostenunterschiede seien „normal“ (1600 DM vs. 400 DM) Verzögerung der Klärung einer tatsächlichen Rechtsunsicherheit – z. B. fehlende Bebauungsplan-Konformität 🔴 Risiko Nicht-Prüfung der Baulasten (z. B. Denkmalschutzauflagen, Grünordnungsplan) Spätere Sanktionen, Zwangsvollstreckung, Eintragung in das Baulastenverzeichnis mit Wertminderung 🔴 Risiko Verwendung veralteter DM-Beträge in Vertrags- oder Finanzierungsunterlagen Fehlkalkulation, Liquiditätsengpass, Kreditausfall bei nicht-nachweisbaren Kostenpositionen ✅ Chance Nutzung des Kenntnisnahmeverfahrens bei klar baugenehmigungsfreiem Vorhaben Zeitersparnis von bis zu 8 Wochen, Gebührenersparnis von bis zu 90 % gegenüber Baugenehmigung ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines öffentlich bestellten Sachverständigen Vermeidung von Baustopp, Rechtsstreit und teurer Nachbesserung – „Klarstellungsakte“ vor Baubeginn ✅ Chance Klärung der Putzfassade über ein bauaufsichtliches Vorbescheidverfahren Rechtssicherheit vor Baubeginn, Vermeidung von 100.000-€-Sanktionen durch präventive Abstimmung ✅ Chance Vergleich von Verfahrenswegen mit schriftlichem Vorbescheid der Bauaufsicht Bindende Aussage über Baurechtskonformität – Grundlage für Finanzierung, Versicherung und Haftungsabsicherung ✅ Chance Nutzung des HOAI-Vertrags mit Architekten inkl. baurechtlicher Prüfleistung Qualifizierte, dokumentierte Planung – bessere Beweislage bei späterer behördlicher Prüfung oder Streit Orientierungshilfen
- Verfahrensart unverzüglich klären: Beantragen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) einen schriftlichen Vorbescheid zur Einordnung Ihres Vorhabens nach §§ 59/61 LBO SH – keine Planung vor dieser bindenden Entscheidung.
- Putzfassade rechtssicher gestalten: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht, der im Auftrag des Bauherrn die Zulässigkeit der Putzfassade im konkreten Planungs- und Denkmalschutzkontext prüft.
- Gebühren transparent kalkulieren: Ersetzen Sie alle DM-Angaben durch aktuelle Werte: Baugenehmigungsgebühr nach Bausumme (0,5–1,2 %) und Kenntnisnahme-Gebühr nach kommunaler Satzung (50–200 €) – dokumentieren Sie die Berechnung schriftlich.
- Verantwortung nicht delegieren: Stellen Sie sicher, dass im Architektenvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass dieser keine baurechtliche „Freigabe“ erteilt, sondern lediglich nach HOAI Leistungen erbringt – mit haftungsrechtlicher Abgrenzung.
- Vorbescheid für Gestaltung einholen: Beantragen Sie bei der Bauaufsicht einen bauaufsichtlichen Vorbescheid zur Putzfassade – dies ist ein formelles Verfahren mit bindender Wirkung und verhindert nachträgliche Sanktionen.
- Denkmalschutz und Satzungen prüfen: Recherchieren Sie im Baulastenverzeichnis und bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, ob Ihr Grundstück unter Gestaltungssatzung oder Denkmalschutz steht – ggf. bereits im Vorfeld einen Denkmalschutzgutachter hinzuziehen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugenehmigung
- Ein formelles Verwaltungsverfahren, das die Genehmigung eines Bauvorhabens durch die zuständige Baubehörde beinhaltet. Sie ist erforderlich, wenn ein Bauvorhaben nicht den Kriterien für eine Kenntnisfreigabe entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Landesbauordnung, Bebauungsplan.
- Kenntnisfreigabe (Freistellungsverfahren)
- Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für bestimmte Bauvorhaben, bei dem die Baubehörde lediglich über das Vorhaben informiert wird. Es ist schneller und kostengünstiger als die Baugenehmigung, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Verwandte Begriffe: Bauanzeige, Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Architekt.
- Landesbauordnung (LBO)
- Das Baugesetz eines Bundeslandes, das die grundlegenden Anforderungen an Bauvorhaben regelt. Sie enthält Bestimmungen zu Baugestaltung, Standsicherheit, Brandschutz und anderen Aspekten. Verwandte Begriffe: Bauvorschriften, Bebauungsplan, Bauantrag.
- Bebauungsplan
- Ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen. Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze.
- Architekt
- Ein Fachmann, der Bauvorhaben plant, entwirft und überwacht. Er ist oft für die Erstellung der Bauantragsunterlagen und die Koordination der beteiligten Fachplaner verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Statiker, Fachplaner.
- Bauantrag
- Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Er enthält alle notwendigen Unterlagen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Verwandte Begriffe: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Lageplan.
- Gebühren
- Kosten, die für die Bearbeitung von Anträgen und die Durchführung von Prüfungen durch die Baubehörde entstehen. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweiligen Gebührenordnung des Bundeslandes festgelegt. Verwandte Begriffe: Baukosten, Architektenhonorar, Gutachterkosten.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Baugenehmigung und Kenntnisfreigabe?
Die Baugenehmigung ist ein umfassendes Prüfverfahren für Bauvorhaben, während die Kenntnisfreigabe ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Bauvorhaben darstellt, die bestimmte Kriterien erfüllen. Die Kenntnisfreigabe ist in der Regel schneller und kostengünstiger, erfordert aber oft die Beteiligung eines Architekten. - Welche Voraussetzungen müssen für eine Kenntnisfreigabe erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für eine Kenntnisfreigabe variieren je nach Bundesland. In Schleswig-Holstein sind bestimmte Größenbeschränkungen, die Lage im Bebauungsplan und die Einhaltung bestimmter Bauvorschriften entscheidend. Ein Architekt kann helfen, diese Voraussetzungen zu prüfen und zu erfüllen. - Welche Kosten entstehen bei einer Baugenehmigung bzw. Kenntnisfreigabe?
Die Kosten für eine Baugenehmigung sind in der Regel höher als für eine Kenntnisfreigabe, da die Prüfungen umfangreicher sind. Die Kosten setzen sich aus Gebühren für die Baubehörde, Architektenhonoraren und eventuell weiteren Gutachten zusammen. Die genannten Zahlen (1600, 400, 100, 1200) im Text könnten sich auf verschiedene Kostenpunkte beziehen. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen. Die Einhaltung des Bebauungsplans ist sowohl bei der Baugenehmigung als auch bei der Kenntnisfreigabe wichtig. - Was passiert, wenn mein Bauvorhaben nicht den Vorgaben entspricht?
Wenn Ihr Bauvorhaben nicht den Vorgaben des Bebauungsplans oder anderer Bauvorschriften entspricht, kann die Baugenehmigung verweigert werden. Im Falle einer Kenntnisfreigabe kann die Baubehörde die Einstellung der Bauarbeiten anordnen. Es ist daher wichtig, sich vorab umfassend zu informieren und ggf. fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. - Benötige ich für beide Verfahren einen Architekten?
Für das Kenntnisfreigabeverfahren ist in der Regel ein Architekt erforderlich, da dieser die Einhaltung der Kriterien bestätigt und die notwendigen Unterlagen einreicht. Bei der Baugenehmigung kann es je nach Bundesland und Komplexität des Bauvorhabens ebenfalls erforderlich sein, einen Architekten hinzuzuziehen. - Was bedeutet "Freistellungsverfahren"?
Das Freistellungsverfahren ist ein anderes Wort für das Kenntnisfreigabeverfahren. Es bedeutet, dass das Bauvorhaben von der Notwendigkeit einer umfassenden Baugenehmigung freigestellt ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. - Wo finde ich die relevanten Bauvorschriften für Schleswig-Holstein?
Die relevanten Bauvorschriften für Schleswig-Holstein finden Sie in der Landesbauordnung (LBO) und den dazugehörigen Verordnungen. Diese sind online auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein einsehbar.
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die Verfahren lauten- Bauantrag gem. § 73 lbo
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- vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 75 lbo
von einem "persilschein" des Architekten würde ich allerdings nicht sprechen wollen, Herr Schreiber ...
der Architekt hat die Bauvorlageberechtigung für das Verfahren nach § 74 Aufgrund seiner Ausbildung. das hat nichts mit waschmittel zu tun.
der Bauherr, der mit einem Architekten plant und baut, hat einen kompetenten Partner gewählt, bei dem die bau Behörden eben davon ausgeht, das er die Vorschriften der b-Pläne kennt und auch bei der Planung einzuhalten vermag. auch beim vereinfachten Genehmigungsverfahren braucht die bau Behörde nicht alles abzuprüfen, was sie beim Verfahren nach § 73 tun würde. sie können das in der LBOAbk. für das Land s-h nachlesen.
weiterführende links:, dort ist sie online eingestellt. die Gebühren berechnet die Behörde nach der Gebührentabelle und diese orientiert sich an den Baukosten und nicht am einzelnen Verwaltungsakt und hat nichts damit zu tun, ob ein Architekt oder ein anderer Bauvorlageberechtigter beteiligt ist. die Prüfung nach § 75 oder § 73 ist allerdings logischerweise teurer als nach § 74. antragsteller ist übrigens IMMER der Bauherr selbst und nicht der Architekt.
schöne Grüße von rossi -
Baugenehmigung SH: Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan
Antrag auf Abweichung!
in dem Moment, in dem Sie von den Vorgaben des Bebauungsplans abweichen, ist ein Freistellungs- oder Anzeigevervahren nicht mehr möglich und Ihr Antrag wird im "normalen" vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Diese Prüfung kostet ...
Im Anzeigeverfahren ist der Entwurfsverfasser (egal ob Architekt, Meister oder?) für die Einhaltung aller Vorschriften (auch des Bebauungsplans) verantwortlich. Von der Behörde wird i.d.R. nichts geprüft. Wenn dann etwas nicht eingehalten wird, haftet der Entwurfsverfasser ... -
Kenntnisgabeverfahren BW: Abweichungen mit Sonderantrag möglich
Kann nicht ganz stimmen, zumindest in BW ...
Wir haben nach dem Kenntnisgabeverfahren gebaut mit Abweichungen - diese mussten halt gesonders ausgewiesen werden per Antrag. Über die hat dann das Bauamt getrennt entschieden. Trotzdem war es Kenntnisgabeverfahren. -
Entwurfsverfasser im Anzeigeverfahren: Architekt ODER Meister
@mh
mh schrieb: Im Anzeigeverfahren ist der Entwurfsverfasser (egal ob Architekt, Meister oder?) ...
oder! -
Vorlageberechtigung SH: Dipl.-Ing., Bautechniker, Innenarchitekt
-
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baugenehmigung vs. Kenntnisfreigabe in Schleswig-Holstein: Unterschiede und Kosten
💡 Kernaussagen: In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Genehmigungsverfahren, darunter der Bauantrag gemäß § 73 LBO, die Baufreistellung nach § 74 LBO und das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 75 LBO. Ein Freistellungs- oder Anzeigeverfahren ist nicht möglich, wenn von den Vorgaben des Bebauungsplans abgewichen wird, wie im Beitrag Baugenehmigung SH: Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan erläutert. Die Vorlageberechtigung variiert je nach Verfahren und kann Architekten, Meister oder andere qualifizierte Entwurfsverfasser umfassen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei Abweichungen vom Bebauungsplan ist ein normales Baugenehmigungsverfahren erforderlich, was zusätzliche Kosten verursacht. Details dazu im Beitrag Baugenehmigung SH: Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan.
✅ Zusatzinfo: Im Kenntnisgabeverfahren sind Abweichungen mit einem gesonderten Antrag möglich, wie im Beitrag Kenntnisgabeverfahren BW: Abweichungen mit Sonderantrag möglich beschrieben. Die Entscheidung darüber trifft das Bauamt getrennt.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab, welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben in Schleswig-Holstein geeignet ist und ob Abweichungen vom Bebauungsplan erforderlich sind. Beachten Sie die Hinweise zur Vorlageberechtigung im Beitrag Vorlageberechtigung SH: Dipl.-Ing., Bautechniker, Innenarchitekt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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