GRZ Berechnung: Anrechenbare überbaute Flächen inkl. Garagen, Carports & Dachüberstände?
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GRZ Berechnung: Anrechenbare überbaute Flächen inkl. Garagen, Carports & Dachüberstände?

Zur Kontrolle der einzuhaltenden GRZ bin ich gerade dabei, die überbauten Flächen zu addieren. Nach § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) zählen dazu auch Garagen/Carports und deren Zufahrten.
++++++
(1) Das Wohnhaus (9,8 x 14 m) hat giebelseitige Dachüberstände von 1 m, traufseitig von 0,75 m. Muss ich diese Dachüberstände berücksichtigen, oder zählen nur "Mauern"?
(2) Der Anbau (6 x 9 m), vollüberdacht, besitzt auf 2/3 (also 6 x 6 m) die Stellplätze (Carport); die verbleibende stirnseitige Fläche von 3 x 6 m ist von den Stellplätzen durch eine "Holzwand" abgetrennt und soll wie folgt genutzt werden: 3 x 3 m für einen abgeschlossenen Geräteraum, die restlichen 3 x 3 m verbleiben quasi als überdachter "Freisitz" (Prima zum Wäschetrocknen). Um diesen "Freisitz" geht es mir. +++++ Frage: (a) Sofern beim Haupthaus Dachüberstände NICHT zu berücksichtigen sind, nehme ich an, dass diese 3x3 m-Fläche auch als Dachüberstand interpretiert werden müsste und bei der Ermittlung der GRZAbk. außen vor bleibt  -  nur, ist dem tatsächlich so?
(b) Also: überbaute Fläche 54 m² oder 45 m²?
++++++
Hintergrund: Habe die GRZ schon sehr strapaziert, bin kurz davor, entweder Carport/Zufahrt abzuspecken oder um eine Ausnahmegenehmigung zu "betteln".
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    Um die Grundflächenzahl (GRZ) korrekt zu berechnen, müssen Sie gemäß § 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) verschiedene Flächen berücksichtigen. Ich empfehle, folgende Punkte zu beachten:

    • Wohnhaus: Die Grundfläche des Wohnhauses ist anzurechnen.
    • Dachüberstände: Dachüberstände sind relevant. Giebelseitige und traufseitige Überstände sind bei der Berechnung der überbauten Fläche zu berücksichtigen.
    • Garagen/Carports: Garagen und Carports zählen ebenfalls zur überbauten Fläche.
    • Zufahrten: Zufahrten zu Garagen und Carports sind ebenfalls relevant.
    • Stellplätze: Stellplätze können je nach Ausgestaltung und Genehmigungssituation zur überbauten Fläche zählen.
    • Anbauten: Jegliche Anbauten am Haus sind ebenfalls in die Berechnung einzubeziehen.
    • Freisitze/Geräteräume: Überdachte Freisitze und Geräteräume sind ebenfalls relevant.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder Bauplaner hinzu, um die GRZAbk. korrekt zu ermitteln und mögliche Ausnahmegenehmigungen zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundflächenzahl (GRZ)
    Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Baugrundstücks überbaut werden darf. Sie wird als Dezimalzahl angegeben (z.B. GRZ 0,4) und bezieht sich auf die Grundstücksfläche. Die GRZ ist ein wichtiger Parameter bei der Bauplanung und wird im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVO), überbaute Fläche.
    Überbaute Fläche
    Die überbaute Fläche umfasst alle Gebäude und überdachten Bauteile auf einem Grundstück. Dazu zählen Wohnhäuser, Garagen, Carports, Anbauten und überdachte Freisitze. Auch befestigte Zufahrten und Stellplätze können zur überbauten Fläche gerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl (GRZ), Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVO).
    Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesweite Verordnung, die die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie enthält Bestimmungen zur zulässigen Bebauung, zur Nutzung von Flächen und zur Gestaltung von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl (GRZ), Bebauungsplan, Baurecht.
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet festlegt. Er enthält detaillierte Angaben zur zulässigen Bebauung, zur GRZ, zur Gebäudehöhe und zu anderen baulichen Parametern.
    Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl (GRZ), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Baurecht.
    Dachüberstand
    Ein Dachüberstand ist der Teil des Daches, der über die Außenwand des Gebäudes hinausragt. Dachüberstände können giebelseitig oder traufseitig sein und dienen dem Schutz der Fassade vor Witterungseinflüssen. Bei der GRZ-Berechnung werden Dachüberstände in der Regel zur überbauten Fläche hinzugerechnet.
    Verwandte Begriffe: Überbaute Fläche, Grundflächenzahl (GRZ), Baunutzungsverordnung (BauNVO).
    Stellplatz
    Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dient. Stellplätze können offen oder überdacht sein und unterliegen bestimmten baurechtlichen Anforderungen. Je nach Ausgestaltung können Stellplätze bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt werden.
    Verwandte Begriffe: Überbaute Fläche, Grundflächenzahl (GRZ), Baunutzungsverordnung (BauNVO).
    Ausnahmegenehmigung
    Eine Ausnahmegenehmigung ist eine Genehmigung, die von der zuständigen Baubehörde erteilt werden kann, um von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung abzuweichen. Eine Ausnahmegenehmigung kann beispielsweise erteilt werden, wenn die GRZ überschritten wird und besondere Umstände vorliegen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVO), Baurecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was genau zählt zur überbauten Fläche im Sinne der GRZ?
      Zur überbauten Fläche zählen alle Gebäude und überdachten Bauteile auf dem Grundstück, einschließlich Hauptgebäude, Garagen, Carports, Anbauten und überdachte Freisitze. Auch Zufahrten und Stellplätze können, je nach ihrer Beschaffenheit und baurechtlichen Einordnung, zur überbauten Fläche gerechnet werden.
    2. Wie werden Dachüberstände bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt?
      Dachüberstände werden in der Regel zur überbauten Fläche hinzugerechnet, da sie einen Teil der überdachten Fläche des Gebäudes darstellen. Es ist wichtig, die genauen Maße der Dachüberstände (giebelseitig und traufseitig) zu ermitteln und diese bei der Berechnung zu berücksichtigen.
    3. Zählen Stellplätze immer zur überbauten Fläche?
      Nicht immer. Offene Stellplätze, die nicht überdacht sind und keine feste Oberfläche haben, werden oft nicht zur überbauten Fläche gezählt. Allerdings können befestigte Stellplätze oder solche mit wasserundurchlässiger Oberfläche in die Berechnung einfließen. Die genaue Regelung ist von den lokalen Bauvorschriften abhängig.
    4. Was ist, wenn ich die GRZ überschreite?
      Wenn die berechnete GRZ den zulässigen Wert überschreitet, kann dies zu Problemen bei der Baugenehmigung führen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung zu setzen.
    5. Wie finde ich die zulässige GRZ für mein Grundstück heraus?
      Die zulässige GRZ für ein Grundstück ist im Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt. Diesen können Sie bei der zuständigen Baubehörde einsehen oder online abrufen, falls die Gemeinde einen entsprechenden Service anbietet.
    6. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung überbaue?
      Das Überbauen ohne Genehmigung kann rechtliche Konsequenzen haben, wie beispielsweise Bußgelder oder die Anordnung zum Rückbau der illegal errichteten Bauteile. Es ist daher unbedingt erforderlich, vor Baubeginn eine Baugenehmigung einzuholen.
    7. Welche Rolle spielt die BauNVO bei der GRZ-Berechnung?
      Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt die Grundlagen für die Berechnung der GRZ fest. Sie definiert, welche Flächen als überbaut gelten und wie diese bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Die BauNVO ist somit eine wichtige Grundlage für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    8. Kann eine Holzwand die GRZ beeinflussen?
      Eine Holzwand, die fest mit dem Gebäude verbunden ist oder eine überdachte Fläche bildet, kann die GRZ beeinflussen. Mobile oder temporäre Holzwände, die keine bauliche Anlage darstellen, sind in der Regel nicht relevant für die GRZ-Berechnung.

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      Wie sich Nachverdichtung auf die Einhaltung der GRZ auswirkt.
  2. GRZ Berechnung: Wasserdurchlässige Zufahrten – Nicht anrechenbar!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Hallo
    bei uns sieht es auch nah an der Grenze aus.
    Nach einem Gespräch mit der Gemeinde ist folgendes herausgekommen, die Zufahrten und Zuwegungen werden nur mit berechnet, wenn sie nicht wasserdurchlässig (versickerungsfähiges Pflaster) ausgeführt werden.
    Vielleicht lässt sich die Gemeinde bei ihnen darauf auch ein?
    Carport, Garage zählt allerdings mit.
  3. GRZ & Versiegelung: Zusammenhang – Gemeinde-Festlegung beachten!

    Moin AL,
    danke für die Antwort.
    Besteht zwischen Versickerungsfähigkeit und GRZ ein Zusammenhang? . Bei uns ist 'zusätzlich' die max. versiegelte Fläche auf 60 % der Grundstücksgröße festgelegt worden. Damit hätte ich momentan keine Schwierigkeiten, zumal ich der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) nichts über 'Art' der überbauten Flächen entnehmen kann. Hat da Ihre Gemeinde etwas verwechselt?
  4. GRZ Berechnung: Dachüberstände – Nicht immer relevant!

    Hallo FPT
    Dachüberstände zählen nicht. lediglich die Buttogrundfläche des Gebäudes ist maßgeblich. Sind jedoch wesentliche Teile der baulichen Anlage überkragend (vorspringende Obergeschosse, Erker etc. vorhanden, werden diese mitgerechnet.
    Die GRZAbk. besteht ja aus 2 Teilen: einmal Berechnung OHNE Stellplätze und Zufahrten und einmal die Berechnung INKL. Stellplätze und Zufahrten..
    Berechnung nach § 19 (4), das ist inklusive STP und Zufahrten: dort darf die Grundfläche (in 19 (1) ermittelt um 50 % überschritten werden.
    Ist dies schon ausgereizt? Maximal darf sie 0,8 betragen.
    Ist im Bebauungsplan abweichend zu § 19 (2) etwas anderes bestimmt?
    • Name:
    • Herr Rossi
  5. GRZ: Stellplätze & Co. – Versickerungsfähiges Pflaster nutzen!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Hallo Herr Taschner
    wie Rossi schon sagte gibt es zwei Berechnungen, da oben Stellplätze mit erwähnt waren bin ich davon ausgegangen, dass es sich um Gesamtüberbauung handelt, bei uns auch Baumassenzahl 0,8, Gebäude 0,4
    Und mit ein paar Stellplätzen, Wegen und Terrasse ist man da bei kleinen Grundstücken schnell an der Grenze dessen was man machen darf.
    Daher versickerungsfähiges Pflaster, für Stellplätze, die dann nicht mitgerechnet werden, schönes das mitgerechnet wird vorm Haus und die Terrasse, wenn der Garten nicht mehr so einsehbar ist 😉
    • Name:
  6. GRZ Berechnung: Zweiteilung – Wohnhaus, Carport & Zufahrt

    2 Teile
    Habe Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) und Bebauungsplan leider nicht vor der Nase; die Zweiteilung will noch nicht in meinen Kopf, bin da jetzt etwas verwirrt (= begriffsstutzig).
    Im Bebauungsplan ist nur GRZAbk. = 0,3 vorgegeben. Auf meinen Fall gemünzt: Addiere ich Wohnhaus und Carport (54 m²) und noch die Zufahrt, liege ich bei 0,31 bis 0,315. Da kämen mir die 3x3 m gerade recht, wenn ich sie nicht betrachten müsste.
  7. wo liegt denn das Problem?

    ;--)
    • Name:
    • Herr Rossi
  8. GRZ Überschreitung: Problem – Falsche Interpretation möglich?

    Nachsicht ...
    (über meine derzeitige Begriffsstutzigkeit ...)
    Ich sehe nur, dass ich bei Addierung aller 3 Teilflächen statt erlaubter 0,3 nun 0,31 (5) auf dem Papier zu stehen habe. Das ist mein Problem.
    Kann natürlich sein, dass ich den VO-Text falsch interpretiere und gar kein Problem vorhanden ist (*freu*).
  9. GRZ: Carport & Einfahrt – Nur 50% Anrechnung möglich?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Einfahrt versickerungsfähig?
    Der Freisitz ist m.E. mitzurechnen (Analogie zur Grundfläche nach DIN 277). Aber der Carport und die Einfahrt müssen nur zu 50 % angesetzt werden. Reicht das nicht, würde ich auf § 19 (4) Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) abzielen: "kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden 1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens ... ", deshalb versickerungsfähig gestalten.
  10. GRZ Berechnung: Korrektur – Stellplätze bis 50% Überschreitung!

    Foto von

    Fehler in meinem letzten Beitrag!
    In der Eile ist mir ein gravierender Fehler unterlaufen. "müssen nur zu 50 % angesetzt werden" ist falsch. "Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 [Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten] bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden" ist richtig (§ 19 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)).
  11. GRZ Berechnung: Problem – War die Frage berechtigt?

    (*freu*)
    Wenn ich es richtig kapiert und nochmals gelesen habe, dann ist die Frage von Rossi berechtigt, wo eigentlich mein Problem sei 🙂
  12. GRZ Berechnung: Dachüberstände – Regionale Unterschiede beachten!

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Dachüberstände
    bei mir wurde eine in BW eingereichte GRZAbk.-Berechnung beanstandet, weil die Dachüberstände nicht mit gerechnet wurden. Also bitte nochmals schlau machen, was bei Ihnen zulässig ist.
  13. Dachüberstände: Maximalmaß – Kommentar zur BauNVO beachten!

    da haben die
    aber auch manchmal dachüberstände ... mein lieber scholli, damit kann man hier in norddeutschland 3 Winter heizen ...
    aber im ernst, Herr cerny hat recht: es gibt natürlich eine Grenze (maximalmaß) für dachüberstände, die in der Regel aber im Kommentar zur bauNVOAbk. dokumentiert ist. Ich glaube, das Thema hatten wir hier auch schon mal, da hatte ich auch mal nachgeguckt.. gar nicht so lange her.
    • Name:
    • Herr Rossi
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    GRZ Berechnung: Anrechenbare Flächen bei Garagen, Carports & Dachüberständen

    💡 Kernaussagen: Die korrekte Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) gemäß BauNVOAbk. ist entscheidend für die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben. Garagen, Carports und Zufahrten können die GRZAbk. beeinflussen. Die Anrechenbarkeit von Dachüberständen ist regional unterschiedlich und sollte geprüft werden. Versickerungsfähige Pflasterung kann die anrechenbare Fläche reduzieren. Die zulässige Grundfläche darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten bis zu 50% überschritten werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag GRZ Berechnung: Dachüberstände – Regionale Unterschiede beachten! werden Dachüberstände in einigen Bundesländern bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt. Daher ist es wichtig, die lokalen Bauvorschriften zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag GRZ: Stellplätze & Co. – Versickerungsfähiges Pflaster nutzen! weist darauf hin, dass versickerungsfähiges Pflaster für Stellplätze und Wege dazu beitragen kann, die anrechenbare Fläche zu reduzieren und die GRZ einzuhalten.

    📊 Zusatzinfo: Die Berechnung der GRZ erfolgt in zwei Schritten: Zuerst ohne Stellplätze und Zufahrten, dann inklusive. Dies ist relevant, da Bebauungspläne oft eine maximale GRZ vorgeben, wie im Beitrag GRZ Berechnung: Zweiteilung – Wohnhaus, Carport & Zufahrt erwähnt.

    🔧 Zusatzinfo: Gemäß dem Beitrag GRZ Berechnung: Korrektur – Stellplätze bis 50% Überschreitung! dürfen Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten die zulässige Grundfläche gemäß § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO) um bis zu 50% überschreiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die spezifischen Regelungen Ihrer Gemeinde bezüglich der Anrechenbarkeit von Dachüberständen und der Möglichkeit, versickerungsfähige Materialien zu verwenden. Konsultieren Sie bei Unklarheiten das zuständige Bauamt, um die GRZ korrekt zu berechnen und Baurecht einzuhalten.

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