Meine Großmutter, von der ich das Haus bekommen habe, musste im Jahre 1960 bereits an die Stadt Erschließungskosten zahlen (Beleg liegt mir leider nicht mehr vor - nur entsprechende Kopie des Nachbarn seines Hauses betreffend). Weiter musste meine Großmutter von der Stadt damals Grundfläche abkaufen um überhaupt in den Genuss der Kanalisierung zu kommen (nach dem Krieg wurde die Siedlung als Aussiedlerwohnort erschlossen und da auch die Verlegung der Kanalisierung). Einen Teil der Grundstücke wurde dann im Zuge der Weitererschließung eines Neubaugebietes von meiner Oma wieder an die Stadt zurückverkauft. Der Teil der Straße vor dem Haus bis zum Anschluss an das Nachbargrundstück jedoch gemäß meinen Informationen nicht. (Dieser Teil ist heute Bestandteil der neuen Straße) Leider kann ich dazu bei den Unterlagen keine Dokumente finden und eine Information bei der Stadt war bis jetzt ohne Erfolg.
Bis zum Zeitpunkt der Erneuerung der Straßendecke war die Siedlung voll erschlossen d.h. unterirdische Strom- und Gasleitungen, sowie Abwasserleitungen, alle Grundstücke sind dem städt. Kanalisationsnetzt angeschlossen und beziehen seit Jahren Strom und Gas von der Stadt. Die Straße war eine Teerdecke, die bereits mehrfach ausgebessert wurde, Straßenbeleuchtung war auch vorhanden. Es kann in keinster Weise von Baustraße gesprochen werden auch wenn keine Gehwege vorhanden waren (sind heute auch nicht) Die Straße ist heute noch nicht einmal breiter als vorher.
Meine Fragen:
- Wie kann ich herausfinden, ob die Straße noch in meinem Eigentum ist, Unterlagen bei mir liegen nicht mehr vor? Welches Amt ist zuständig?
- Kann man die Erneuerung der Straße (optische Ausbesserung) als Erschließungskosten ansehen?
- Gibt es Musterfälle bei anderen Städten die mit der Erhebung der Kosten nicht durchgekommen sind? Soll mal in Essen so gewesen sein?
- Gibt es die Chance auf Erfolg bei eingereichtem Widerspruch?
- Wie sieht die Rechtslage im Ganzen Ihrer Meinung nach aus?
