bzgl. der Hausanschlüsse von Wasser und Gas habe ich eine juristische Frage. Dazu skizziere ich folgende Situation:
Wir bauen eines von 4 Reihenhäusern, deren Grundstücke realgeteilt sind im hinteren Bereich eines Grundstücks liegen. Alle 4 Grundstücke sind von anderen Privatgrundstücken "umzingelt". Auf den vorderen Bereich zur Straße hin wird ein voll-unterkellertes Mehrfamilienhaus vom gleichen Bauträger gebaut. Alle Einheiten sind bereits verkauft. Nun stellt sich folgendes Problem: Die Versorgungswerke sind nicht bereit, Zähler in jedes einzelne Haus zu setzen. Stattdessen legen sie ihre Leitungen von der Straße nur zum Mehrfamilienhaus, in dessen Hausanschlusskeller Zähler für alle Reihenhäuser sitzen sollen. Hierfür haben wir aber keine Grunddienstbarkeit im Grundbesitz eingetragen.
In diesem falle gäbe es für uns die beiden folgenden Möglichkeiten:
1) Vom Hausanschlusskeller im Vorderhaus würden 8 Leitungen (Gas & Wasser für 4 Häuser) durch die hinteren Grundstücke gezogen.
2) Je eine Leitung für Gas und Wasser wird vom Vorderhaus für die Reihenhäuser verlegt, in denen dann Unterzähler eingesetzt würden.
Beide Lösungen gefallen uns nicht und bringen Probleme mit sich:
zu 1)
- Was ist, wenn die Leitung eines Nachbarn auf meinem Grundstück undicht ist?
- Wer trägt die Kosten, wenn eine Leitung hinter dem Hauptzähler undicht ist? usw.
zu 2)
- Was ist, wenn Differenzen zwischen dem Hauptzähler für die 4 Reihenhäuser und den Unterzählern in den Reihenhäusern auftreten?
Am liebsten hätten wir alle Hauptzähler in jedem Haus sitzen. Haben wir nicht ein Anrecht darauf? Zudem fehlt uns ja die notwendige Grunddienstbarkeit den Kellerraum des Voderhauses hierfür mitnutzen zu können. Was wäre, wenn die Besitzer des Voderhauses sich weigerten, diese eintragen zu lassen?
Vielleicht hat jemand im Forum Vorschläge, mit welchen Methoden (bautechnisch wie rechtlich) wird das Problem lösen können.
Vielen Dank im Voraus!