Für den Bau unserer Doppelhaushälfte wird im vorderen "Baulandteil" eine Abgrabung stattfinden. Diese würden wir auch ganz gerne auf dem hinteren "landwirtschaftlichen" Teil fortsetzen um die Steigung etwas abzumildern. Damit wäre dann das Grundstück zumindest teilweise etwas flacher und somit besser benutzbar.
Allerdings wird es wohl unvermeidbar diese Abgrabungsstufen irgendwie abzufangen. Jetzt meine zwei Fragen:
1) Ist die Abgrabung auf dem Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche überhaupt zulässig/genehmigungspflichtig (§ 34 Gebiet, dahinter liegen Weinberge)
2) Falls die Abgrabung möglich ist, wie darf ich die Abfangung ausführen? Nur Sträucher etc. oder auch Natursteinmauerwerk o.ä.?