Planungskosten beim Hausbau: Was ist üblich & wie hoch dürfen sie sein?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Anwendbarkeit der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bei Planungskosten im Hausbau. Es wird geklärt, dass Architektenhonorare sich nach der HOAI richten, aber diese nicht greift, wenn Bauträger neben Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen. Die korrekte Kostenberechnung ist entscheidend für die Honorarermittlung.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Planungskosten beim Hausbau: Was ist üblich & wie hoch dürfen sie sein?

Das Folgende ist meiner Schwiegermutter passiert: Im Oktober letzten Jahres wandten sich meine Schwiegereltern an eine Firma, welche Eigenheime von der Planung bis zur Fertigstellung anbietet. Die Verhandlungen bis zur Stellung des Bauantrages führte ausschließlich meine Schwiegermutter, da mein Schwiegervater im Ausland arbeitet. Auf sämtlichen Unterlagen stand also nur die Unterschrift meiner Schwiegermutter. Aussage des Vertreters der Firma war auf Nachfrage meiner Frau: Die Unterschriften könnten im Nachhinein erfolgen. Als Mein Schwiegervater dann im Dezember für ein paar Tage nach Hause kam und sich vorrechnen ließ, welche finanziele Belastung auf ihn zukommen würde, verlor er jegliches Interesse am eigenen Haus. Daraufhin kam der Vertrag nicht zustande, da er nicht bereit war, seine Unterschrift zu geben. Die Hausbaufirma stellt nun ca. DM 8.000 für erbrachte Planungs- und Projektierungsleistung in Rechnung. Da ich selbst gebaut habe, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass sich mit der Unterschrift nur eines Ehepartners kein Rad hätte drehen dürfen. Wie ich die Sache sehe, sind meine Schwiegereltern hier von einem unseriös handelnden Unternehmen gewaltig über den Tisch gezogen worden. Dazu kommt, dass meine Schwiegermutter nervlich angeschlagen ist und solche Verhandlungen zu führen eigentlich nicht im Stande war. Die DM 8.000 erscheinen mir zudem ganz schön hochgegriffen. Mein Architekt hat DM 3.000 von mir haben wollen. Darin waren die Erstellung der Planung bis zur Einreichung des Bauantrages inbegriffen. Wie kommt man aus so etwas wieder heraus?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung leisten, solange kein wirksamer Vertrag mit Unterschriften beider Ehepartner vorliegt – Einzelunterschrift reicht bei gemeinschaftlichem Vermögen nicht aus.

    🔴 KRITISCH: Sofortige anwaltliche Prüfung der Forderung durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen – Verjährungs- und Beweissicherungsfristen beachten.

    ⚠️ WICHTIG: Keine nachträgliche Zustimmung oder "Nacherklärung" abgeben, bevor die rechtliche Wirksamkeit der Unterschrift und der Leistungserbringung geprüft ist.

    ⚠️ WICHTIG: Sammeln Sie alle Dokumente (Angebote, E-Mails, Gesprächsnotizen, Rechnungen), insbesondere Hinweise auf fehlende Zustimmung des Ehemannes und auf die nervliche Belastung der Schwiegermutter zum Zeitpunkt der Unterschrift.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Ihre Schwiegereltern unerwartet mit hohen Planungskosten konfrontiert wurden. Es ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen in der Planung enthalten sind und wie sich die Kosten zusammensetzen.

    Typischerweise umfassen Planungskosten folgende Leistungen:

    • Entwurfplanung: Erstellung von Grundrissen und Ansichten
    • Genehmigungsplanung: Erstellung der Bauantragsunterlagen
    • Ausführungsplanung: Detaillierte Pläne für die Bauausführung
    • Statische Berechnungen: Nachweis der Standsicherheit
    • Wärmeschutzberechnungen: Nachweis der Energieeffizienz

    Die Höhe der Planungskosten richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese legt Honorare für verschiedene Leistungsphasen fest. Die Kosten können jedoch auch frei vereinbart werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag und die Rechnung von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung prüfen, um festzustellen, ob die Kosten angemessen sind und ob die erbrachten Leistungen den Vereinbarungen entsprechen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der geschilderte Sachverhalt betrifft die rechtliche Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses beim Hausbau, bei dem nur ein Ehepartner unterschrieben hat. Die Forderung von 8.000 DM für Planungsleistungen erscheint im Vergleich zu üblichen Architektenkosten von etwa 3.000 DM für vergleichbare Leistungen deutlich überhöht. Entscheidend ist die Frage, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, da die Unterschrift nur eines Ehepartners bei einem so wesentlichen Geschäft wie dem Hausbau in der Regel nicht ausreicht.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung der Firma, die Unterschriften könnten im Nachhinein erfolgen, ist rechtlich bedenklich. Bei einem Bauvertrag handelt es sich um ein Geschäft der grundlegenden Lebensführung, das die Zustimmung beider Ehepartner erfordert, sofern diese nicht getrennt leben. Die alleinige Unterschrift der Schwiegermutter begründet daher in der Regel keine wirksame Verpflichtung für die Ehegemeinschaft.

    ➕ Ergänzung: Die Höhe der geforderten Planungskosten von 8.000 DM ist kritisch zu hinterfragen. Üblich sind für die Planung bis zur Baugenehmigung etwa 3.000 bis 5.000 DM, abhängig vom Umfang der Leistungen. Die Firma müsste detailliert nachweisen, welche konkreten Planungsleistungen erbracht wurden, um eine solche Summe zu rechtfertigen. Zudem könnte die mangelnde Geschäftsfähigkeit der Schwiegermutter aufgrund ihrer nervlichen Belastung ein weiteres Argument gegen die Forderung sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Schwiegereltern sollten der Forderung schriftlich widersprechen und auf die fehlende Unterschrift des Ehemanns sowie die unverhältnismäßig hohen Kosten hinweisen. Es ist ratsam, einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die rechtliche Durchsetzbarkeit der Forderung zu prüfen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Eine Zahlung sollte auf keinen Fall ohne anwaltliche Prüfung erfolgen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine vertragliche Konstellation im Vorfeld eines Hausbaus, bei der ausschließlich eine Ehepartnerin Verhandlungen führte und unterschrieb, während der andere Ehepartner den Vertrag aus finanziellen Bedenken ablehnte und nicht nachsignierte. Die Baufirma fordert nun 8.000 DM für Planungsleistungen, obwohl kein wirksamer Vertrag zustande kam.

    🔴 Gefahr: Die Forderung ist rechtlich höchst fragwürdig, da bei fehlender Einwilligung beider Ehepartner – insbesondere bei gemeinschaftlichem Vermögen oder geplantem gemeinschaftlichem Immobilienkauf – kein wirksamer Vertrag zustande kommt; die Firma kann daher grundsätzlich keine Vergütung für vermeintliche Planungsleistungen geltend machen, es sei denn, sie kann eine wirksame Einzelvereinbarung mit der Schwiegermutter nachweisen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "die Unterschriften im Nachhinein erfolgen könnten", ist keine rechtlich tragfähige Grundlage für Vertragsverpflichtungen – eine solche Aussage entbindet nicht von der Erfordernis der vorherigen, klaren Willensübereinstimmung beider Vertragsparteien.

    ➕ Ergänzung: Planungskosten sind nur dann wirksam geschuldet, wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt oder zumindest ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag nachgewiesen werden kann – beides setzt voraus, dass die Leistung tatsächlich im Interesse und mit Billigung des Auftraggebers erbracht wurde, was hier zweifelhaft ist.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Schwiegermutter sei "nervlich angeschlagen" und daher nicht verhandlungsfähig, ist keine automatische Rechtsgrundlage – doch bei nachweisbar eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit könnte die Wirksamkeit ihrer Unterschriften angefochten werden.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass 8.000 DM für reine Vorplanungsleistungen bis zum Bauantrag deutlich über dem üblichen Marktniveau liegen, ist sachlich zutreffend – vergleichbare Leistungen liegen in der Regel zwischen 2.500 und 4.500 DM, abhängig von Projektumfang und Region.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Schwiegereltern sollten unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, um die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen zu lassen; eine außergerichtliche Klärung mit schriftlicher Stellungnahme zur fehlenden Vertragsgrundlage ist dringend geboten, bevor es zu einer gerichtlichen Inanspruchnahme kommt.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die geforderten 8.000 DM für Planungsleistungen bis zur Baugenehmigung deutlich über dem üblichen Marktniveau liegen (2.500–5.000 DM) und daher kritisch zu hinterfragen sind.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI fokussiert auf die HOAI-Referenz und allgemeine Planungsleistungen, ohne die Vertragswirksamkeit zu hinterfragen; DeepSeek und Qwen heben dagegen eindeutig die fehlende zweite Unterschrift als zentrales rechtliches Manko hervor und verweisen auf die Erfordernis der Zustimmung beider Ehepartner.

    ➕ Ergänzung: Qwen geht über DeepSeek hinaus und benennt juristisch präzise Alternativansprüche (ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag) und deren Voraussetzungen – GoogleAI erwähnt diese nicht, DeepSeek nur indirekt.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI sieht die Rechtmäßigkeit der Forderung als gegeben an und empfiehlt lediglich eine "Prüfung der Angemessenheit"; DeepSeek und Qwen bewerten die Forderung dagegen als rechtlich "höchst fragwürdig" bzw. "grundsätzlich unzulässig" – hier wird das strengere, sicherheitsorientierte Vorsichtsprinzip (kein Vertrag = keine Vergütungspflicht) priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die sicherere juristische Einschätzung von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich: Fehlende Unterschrift des zweiten Ehepartners bei gemeinschaftlichem Vermögen führt – mangels wirksamer Vertragsgrundlage – regelmäßig zur Unwirksamkeit der Forderung, unabhängig von geleisteten Vorarbeiten.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Vertragswirksamkeit bei Einzelunterschrift Alle Modelle stimmen darin überein, dass ein wirksamer Bauvertrag bei gemeinschaftlichem Vermögen grundsätzlich die Unterschrift beider Ehepartner erfordert – GoogleAI unterschlägt dies, DeepSeek und Qwen betonen es zentral; Konsensstatus ist daher "Widerspruch", weil GoogleAI die entscheidende Rechtsfrage ausblendet.
    Höhe der Planungskosten (8.000 DM) Einheitliche Bewertung als unverhältnismäßig hoch – üblich sind 2.500–5.000 DM für Vor- bis Genehmigungsplanung; GoogleAI, DeepSeek und Qwen stimmen überein.
    Rechtliche Handlungsempfehlung Alle drei Modelle empfehlen unisono die Konsultation eines Rechtsanwalts mit Baurechtsschwerpunkt – GoogleAI spricht von "Anwalt oder Verbraucherberatung", DeepSeek und Qwen konkretisieren auf "baurechtsspezialisiert".
    Stellung der Firma zu "nachträglichen Unterschriften" ⚠️ GoogleAI erwähnt diese nicht; DeepSeek und Qwen werten diese als "rechtlich bedenklich" bzw. "nicht tragfähig" – Konsens besteht in der Ablehnung dieser Argumentation, aber die Abwesenheit bei GoogleAI führt zu einer Abwägung.
    Rechtliche Alternativansprüche (z. B. ungerechtfertigte Bereicherung) ⚠️ Nur Qwen benennt diese explizit mit Voraussetzungen; DeepSeek erwähnt sie implizit, GoogleAI gar nicht – daher Abwägung; Rechtssicherheit erfordert, diese Ansprüche prüfen zu lassen, auch wenn sie schwer durchzusetzen sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Schwiegereltern sollten unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, um die fehlende Vertragswirksamkeit (mangels zweiter Unterschrift), die Unverhältnismäßigkeit der Forderung (8.000 DM vs. übliche 2.500–5.000 DM) und die Aussichtslosigkeit alternativer Ansprüche juristisch absichern zu lassen – vor jeglicher Zahlung oder mündlicher Einigung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Zahlung ohne anwaltliche Prüfung Rechtlich bindende Anerkennung der Forderung – Verlust von 8.000 DM ohne Aussicht auf Rückzahlung
    🔴 Risiko Unterlassene Beweissicherung (z. B. fehlende Dokumentation der nervlichen Belastung) Erschwerung oder Ausschluss der Anfechtung der Unterschrift wegen Geschäftsunfähigkeit
    🔴 Risiko Nachträgliche "Zustimmungserklärung" des Ehemannes Vertragswirksamkeit retroaktiv hergestellt – vollständige Haftung für die Forderung
    🔴 Risiko Verzögerung der anwaltlichen Prüfung Verlust beweissichernder Gelegenheiten (z. B. Zeugenaussagen, E-Mails, Zeitstempel) und drohende gerichtliche Klage
    🔴 Risiko Fehlende Prüfung der konkreten erbrachten Planungsleistungen Unklarheit, ob überhaupt Leistungen im vereinbarten Umfang erbracht wurden – mögliche Unterlassung von Einwendungen gegen konkrete Positionen
    ✅ Chance Rechtlich wirksamer Widerspruch vor Klageerhebung Hohe Wahrscheinlichkeit einer außergerichtlichen Rücknahme der Forderung durch die Baufirma
    ✅ Chance Nachweis mangelnder Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift Vollständige Anfechtung der Unterschrift – Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts
    ✅ Chance Strategische Dokumentation aller Kommunikation mit der Baufirma Starker Beweis für das Fehlen einer wirksamen Einigung – stützt Verteidigung in jedem Verfahren
    ✅ Chance Vergleich mit marktüblichen Planungskosten Wirksames Argument gegen "versteckte" oder unangemessene Leistungspositionen – auch bei geringfügigem Vertragsbestand
    ✅ Chance Erstellung einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme beider Ehepartner Einheitliche und nachweisbare Darstellung der ablehnenden Haltung – verhindert widersprüchliche Aussagen

    Orientierungshilfen

    1. Keine Zahlung leisten: Unterlassen Sie jede Überweisung oder Barzahlung – selbst kleine Teilzahlungen können als Anerkennung der Forderung gewertet werden.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht (nicht Allgemeinrecht) – nutzen Sie ggf. die kostenlose Erstberatung durch die Rechtsanwaltskammer oder Verbraucherzentrale.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle schriftlichen und digitalen Kommunikationsnachweise (E-Mails, WhatsApp, Vertragsentwürfe, Rechnungen, Fotos von Besprechungen), insbesondere Hinweise auf die Ablehnung des Ehemannes und die Belastung der Schwiegermutter.
    4. Schriftlichen Widerspruch abgeben: Erstellen Sie gemeinsam mit dem Anwalt ein schriftliches, datiertes und per Einschreiben versandtes Widerspruchsschreiben mit detaillierter Begründung (fehlende zweite Unterschrift, Unverhältnismäßigkeit, fehlende Einwilligung).
    5. Keine mündlichen Zusagen machen: Vermeiden Sie jegliche mündliche Einigung, "gütliche Verständigung" oder "nachträgliche Unterschrift" – alle Vereinbarungen nur schriftlich und nach anwaltlicher Prüfung.
    6. Zeugenaussagen sichern: Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten von Personen, die von der Ablehnung des Ehemannes oder der Belastungslage der Schwiegermutter wissen – ggf. vorab schriftliche Aussageerklärung einholen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Planungskosten
    Die Planungskosten umfassen alle Kosten, die für die Planung eines Bauprojekts anfallen. Dazu gehören die Honorare für Architekten, Ingenieure und andere Planer.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baukosten.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Planungskosten.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens. Er muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden und enthält alle relevanten Unterlagen, wie Pläne, Beschreibungen und Berechnungen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baubehörde.
    Projektierung
    Die Projektierung umfasst die Planung, Organisation und Steuerung eines Bauprojekts. Sie beinhaltet die Koordination der verschiedenen Gewerke und die Überwachung des Baufortschritts.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Bauüberwachung, Projektmanagement.
    Entwurfsplanung
    Die Entwurfsplanung ist die erste Phase der Planung eines Bauprojekts. Sie beinhaltet die Erstellung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten, die das Aussehen und die Funktion des Gebäudes darstellen.
    Verwandte Begriffe: Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung.
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung ist die Phase der Planung, in der die Unterlagen für den Bauantrag erstellt werden. Sie beinhaltet die Erstellung von Plänen, Beschreibungen und Berechnungen, die den Anforderungen der Baubehörde entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde.
    Ausführungsplanung
    Die Ausführungsplanung ist die detaillierte Planung eines Bauprojekts, die alle Informationen enthält, die für die Ausführung der Bauarbeiten erforderlich sind. Sie beinhaltet die Erstellung von Werkplänen, Detailzeichnungen und Leistungsverzeichnissen.
    Verwandte Begriffe: Werkplanung, Detailplanung, Leistungsverzeichnis.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was beinhaltet die Planungsphase beim Hausbau?
      Die Planungsphase umfasst alle Schritte von der ersten Idee bis zur Einreichung des Bauantrags. Dazu gehören Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, statische Berechnungen und Wärmeschutzberechnungen.
    2. Wie setzen sich die Planungskosten zusammen?
      Die Planungskosten setzen sich aus den Honoraren für die einzelnen Planungsleistungen zusammen. Diese können entweder nach HOAI oder frei vereinbart werden.
    3. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie legt die Honorare für verschiedene Planungsleistungen fest. Die Anwendung der HOAI ist jedoch nicht zwingend, Honorare können auch frei vereinbart werden.
    4. Kann ich die Planungskosten nachträglich verhandeln?
      Ob die Planungskosten nachträglich verhandelbar sind, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Es ist ratsam, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.
    5. Was tun, wenn die Planungskosten zu hoch erscheinen?
      Wenn die Planungskosten zu hoch erscheinen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Planer suchen und die Kostenaufstellung prüfen. Gegebenenfalls können Sie auch ein Gutachten einholen oder sich an eine Verbraucherberatung wenden.
    6. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Planung?
      Der Architekt ist für die Planung und Gestaltung des Hauses verantwortlich. Er erstellt die Entwürfe, die Bauantragsunterlagen und die Ausführungspläne.
    7. Was ist eine Projektierungsleistung?
      Die Projektierungsleistung umfasst die Planung und Organisation des Bauprojekts. Dazu gehören die Koordination der verschiedenen Gewerke und die Überwachung des Baufortschritts.
    8. Wie kann ich Planungskosten sparen?
      Planungskosten können Sie sparen, indem Sie sich vorab gut informieren, Angebote vergleichen und klare Vereinbarungen treffen. Auch die Wahl eines erfahrenen und effizienten Planers kann Kosten sparen.

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  2. HOAI Honorar: Architektenleistungen und Kostenberechnung

    Foto von Horst Schmid

    Planungskosten
    Ist ja schön unverschämt, dass einer für seine erbrachten Leistungen auch noch Geld verlangt! Architektenhonorare richten sich nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Das Honorar für die Leistungsphasen 1-4 (bis zur Genehmigungsplanung) wird nach der Kostenberechnung  -  wenn diese nicht vorliegt nach der Kostenschätzung  -  berechnet. Ein Architektenvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Der Schriftform bedarf nur die Festlegung des Honorarsatzes. Wenn nichts vereinbart ist, gilt der Mindestsatz. Auch einzelne Personen können Architektenverträge abschließen. Sie müssen deshalb nicht unbedingt heiraten. Wenn die Leistungen erbracht sind und die Honorarrechnung mit der HOAI im Einklang steht, wird Ihrer Schwiegermutter wohl nichts anderes als zu zahlen übrig bleiben.
  3. HOAI: Nicht anwendbar bei Bauträger-Leistungen

    HOAI  -  hier nicht anwendbar
    Leider habe ich die Frage erst heute gesehen. Eine kurze Anmerkung: Die HOAIAbk. ist in Ihrem Fall nicht anwendbar. Denn nach einer BGH-Entscheidung vom 22.5.1997 (IBR 97,286  -  Schulze-Hagen) gilt die HOAI nicht für solche Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) zu erbringen haben, und damit vor allem nicht für Bauträger. Wäre das Projekt des Bauherrn, wie zunächst vorgesehen, ausgeführt worden, bestünde kein Zweifel, dass die von dem Bauträger in Rechnung gestellten Architektenleistungen nur Teil der schlüsselfertigen Errichtung gewesen wären und die HOAI keine Anwendung fände. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil der Bauträger bei Erbringung der Planungsleistungen noch keinen Auftrag zur Ausführung des Bauvorhabens gehabt habt. Er hat die Planung nach seiner eigenen Vorstellung nicht isoliert, sondern wegen des als sicher hingestellten Auftrags des Bauherrn zur Bauausführung erbracht. Die Planungsleistungen sollten in dem späteren Gesamtauftrag aufgehen. Die Auffassung des BGH, dass die HOAI auf solche Anbieter nicht anwendbar ist, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) zu erbringen haben, gilt auch, wenn es nicht zur Ausführung der kompletten Bauleistung kommt, weil der Vertrag im Planungsstadium "stecken bleibt". So ausdrücklich das OLG Köln, Urteil vom 10.12.1999  -  19 U 19/99 in MDR 2000,327; NZBau 2000,205; Es ist jetzt noch eine Frage des Einzelfalles, ob die erbrachten Leistungen überhaupt zu bezahlen sind, oder noch als Aquisition zu behandeln sind. MfG RA Schotten; Reutlingen
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Planungskosten beim Hausbau: Honorar, HOAIAbk. und Bauträger

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Anwendbarkeit der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bei Planungskosten im Hausbau. Es wird geklärt, dass Architektenhonorare sich nach der HOAI richten, aber diese nicht greift, wenn Bauträger neben Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen. Die korrekte Kostenberechnung ist entscheidend für die Honorarermittlung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag HOAI: Nicht anwendbar bei Bauträger-Leistungen ist die HOAI nicht anwendbar, wenn ein Bauträger neben Bauleistungen auch Architektenleistungen erbringt. Dies ist eine wichtige Information für Bauherren, um die Honorarberechnung richtig einzuordnen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag HOAI Honorar: Architektenleistungen und Kostenberechnung wird erläutert, dass Architektenhonorare sich nach der HOAI richten und auf Basis der Kostenberechnung erfolgen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Architektenvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, jedoch eine schriftliche Festlegung des Honorarsatzes empfehlenswert ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vorab genau über die Leistungen des Anbieters informieren und klären, ob es sich um reine Architektenleistungen oder um ein Bauträger-Modell handelt. Dies hat entscheidenden Einfluss auf die Anwendbarkeit der HOAI und die Berechnung der Planungskosten. Es ist ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

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