Straßenvermessung: Anerkennungserklärung – Kosten, Folgen & Verzicht auf Rechtsbehelf?

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Straßenvermessung: Anerkennungserklärung – Kosten, Folgen & Verzicht auf Rechtsbehelf?

Hallo zusammen,
bekomme heute Post vom Vermesser: Straße vor unserem Haus ist neu vermessen. Nennt sich "Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen". Meine Grenzen stimmen mit dem Liegenschaftskataster überein, es wurden 2 Grenzzeichen neu abgemarkt.
Jetzt soll ich eine Anerkennungserklärung zurücksenden, in der ich zum einen der Abmarkung zustimme, zum anderen meinen Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfes erklären soll.
Wozu soll das gut sein? Welche Folgen hat Zurückschicken bzw. nicht Zurückschicken? Kommen Kosten auf mich zu?
Irgendwie weiß ich nicht was der will.
  • Name:
  • Carsten
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Vor Unterzeichnung der Anerkennungserklärung muss die korrekte Lage der neu abgemarkten Grenzzeichen vor Ort durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) überprüft werden – ein späterer Rechtsbehelf ist nach Unterschrift ausgeschlossen.

    🔴 KRITISCH: Der Verzicht auf Rechtsbehelfe ist endgültig und schließt auch zivilrechtliche Ansprüche bei nachweislichen Messfehlern weitgehend aus – ohne fachliche Vorprüfung darf nicht unterschrieben werden.

    ⚠️ WICHTIG: Der Liegenschaftskataster ist kein rechtsverbindlicher Grenznachweis – die tatsächliche, vermessene und dokumentierte Lage ist maßgeblich, nicht die Katastereintragung allein.

    ⚠️ WICHTIG: Die Kostenübernahme muss schriftlich geklärt sein: Obwohl die Vermessung oft kommunal finanziert wird, können unter bestimmten Umständen Kosten an den Eigentümer weitergegeben werden – dies ist prüfungsbedürftig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Wenn Ihre Grundstücksgrenzen mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmen und lediglich Grenzzeichen neu abgemarkt wurden, bestätigt die Anerkennungserklärung, dass Sie mit der durchgeführten Vermessung einverstanden sind.

    Ich empfehle, die Anerkennungserklärung sorgfältig zu prüfen. Achten Sie darauf, dass die neu abgemarkten Grenzzeichen korrekt in den Unterlagen dargestellt sind.

    Ein Verzicht auf den Rechtsbehelf bedeutet, dass Sie die Vermessung nicht mehr anfechten können, selbst wenn später Unstimmigkeiten auftreten sollten.

    Die Kosten für die Vermessung trägt in der Regel die Gemeinde oder die Stadt, da es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt. Prüfen Sie dennoch die Unterlagen auf eventuelle Kostenbeteiligungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Anerkennungserklärung oder deren Folgen, empfehle ich, sich an einen Anwalt für Grundstücksrecht oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu wenden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine behördliche Straßenvermessung, bei der die Grenzen des Grundstücks des Anfragenden mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmen. Die Aufforderung zur Unterzeichnung einer Anerkennungserklärung mit gleichzeitigem Rechtsbehelfsverzicht ist ein standardisiertes Verfahren der Vermessungsbehörde, um die neuen Grenzmarkierungen rechtsverbindlich zu machen.

    ✅ Zustimmung: Die Aussage des Anfragenden, dass die Grenzen mit dem Kataster übereinstimmen, ist ein positiver Befund. Dies bedeutet, dass keine offensichtlichen Abweichungen oder strittigen Grenzverläufe vorliegen, was die Situation grundsätzlich vereinfacht.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Rücksendung der Erklärung folgenlos sei, ist falsch. Mit der Unterschrift wird die Abmarkung als korrekt anerkannt und auf jegliche Rechtsmittel gegen den Vermessungsakt verzichtet. Dies ist eine endgültige und bindende Erklärung.

    ➕ Ergänzung: Die Kostenfrage ist entscheidend. In der Regel trägt der Grundstückseigentümer die Kosten für die Abmarkung seiner Grenzen, wenn diese durch eine öffentlich-rechtliche Maßnahme (hier: Straßenvermessung) veranlasst wurde. Die konkrete Kostenhöhe sollte der Anfragende der Behörde direkt entnehmen oder erfragen, da sie je nach Bundesland und Aufwand variiert.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt in der unbedachten Unterzeichnung des Rechtsbehelfsverzichts. Sollte später ein Fehler in der Vermessung auffallen (z.B. eine falsche Grenzziehung), ist ein Widerspruch oder eine Klage gegen den Bescheid dann nicht mehr möglich. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, wenn die Grenze später korrigiert werden müsste.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Anfragende sollte die Anerkennungserklärung nicht voreilig unterschreiben. Zunächst ist dringend zu prüfen, ob die neuen Grenzmarkierungen tatsächlich mit den eigenen Unterlagen (Kaufvertrag, Flurkarte) übereinstimmen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln sollte ein unabhängiger Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) hinzugezogen werden. Vor der Unterschrift ist außerdem die Kostenübernahme schriftlich von der Behörde zu klären. Die sicherste Handlung ist, die Erklärung nicht zurückzusenden, bis alle Fragen geklärt sind, und ggf. einen Rechtsbehelf gegen den Bescheid einzulegen, falls die Kosten unverhältnismäßig erscheinen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Vorlage einer Anerkennungserklärung im Rahmen einer Straßenvermessung ist ein formelles Verfahren zur Feststellung und rechtlichen Bestätigung von Grundstücksgrenzen im öffentlichen Interesse – insbesondere bei Straßenbaumaßnahmen oder Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde.

    🔴 Gefahr: Ein vorschneller Verzicht auf Rechtsbehelfe ohne vorherige Prüfung der Vermessungsergebnisse birgt erhebliche Risiken: Unbemerkt falsch gesetzte Grenzzeichen können langfristig zu Eigentumsstreitigkeiten, Baugenehmigungsproblemen oder Ansprüchen Dritter führen – insbesondere bei späteren Grundstücksverkäufen oder Bauvorhaben.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "Meine Grenzen stimmen mit dem Liegenschaftskataster überein" ist nicht ausreichend: Der Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, aber kein rechtsverbindlicher Grenznachweis – nur die tatsächliche, vermessene und gerichtlich anerkannte Lage ist entscheidend.

    ➕ Ergänzung: Die Anerkennungserklärung dient der Rechtssicherheit für die Gemeinde und beschleunigt Verwaltungsverfahren; sie ist jedoch keine zwingende Verpflichtung – ein Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) bleibt grundsätzlich möglich, solange die Frist (meist 1 Monat) nicht abgelaufen ist.

    ✅ Zustimmung: Die Tatsache, dass zwei Grenzzeichen neu abgemarkt wurden, ist grundsätzlich unbedenklich – sofern ihre Lage vor Unterzeichnung durch einen unabhängigen Fachmann (z. B. Vermessungsingenieur) vor Ort überprüft wurde.

    🔴 Gefahr: Ungeprüfte Zustimmung kann im Nachhinein nicht rückgängig gemacht werden und schließt zivilrechtliche Ansprüche gegen den Vermesser oder die Gemeinde weitgehend aus – selbst bei nachweislichen Messfehlern.

    ➕ Ergänzung: Kosten entstehen Ihnen in der Regel nicht direkt durch die Vermessung selbst (diese trägt meist die Gemeinde), jedoch können bei späteren Klagen oder Korrekturmaßnahmen erhebliche Folgekosten entstehen, wenn die Anerkennung ohne Prüfung erfolgte.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Unterzeichnung unbedingt einen unabhängigen, öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit einer Vor-Ort-Überprüfung der neu gesetzten Grenzzeichen – und lassen Sie die Anerkennungserklärung nur nach schriftlichem, fachlich begründetem Gutachten unterzeichnen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Anerkennungserklärung mit Rechtsbehelfsverzicht eine bindende, endgültige Erklärung ist, die späteren Rechtsbehelfen unwiderruflich entgegensteht.
    • Alle betonen die Notwendigkeit einer vorherigen fachlichen Prüfung durch einen unabhängigen ÖbVI – insbesondere vor Ort – und lehnen eine voreilige Unterschrift ab.
    • Alle weisen darauf hin, dass die Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster allein nicht ausreicht, um die Richtigkeit der Abmarkung zu garantieren.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI geht davon aus, dass Kosten „in der Regel“ von der Gemeinde getragen werden; DeepSeek und Qwen betonen stärker die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung des Eigentümers – vor allem bei öffentlich-rechtlich veranlassten Maßnahmen – und fordern eine explizite schriftliche Klärung.
    • GoogleAI erwähnt keine Frist für Rechtsbehelfe; DeepSeek und Qwen weisen ausdrücklich auf die typische einmonatige Widerspruchsfrist hin und betonen, dass ein Rechtsbehelf noch möglich ist, solange diese nicht abgelaufen ist.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend: Der Kataster ist nicht rechtsverbindlich – nur die tatsächliche, vermessene Lage zählt; dies wird von GoogleAI nicht thematisiert und von DeepSeek nur implizit angedeutet.
    • DeepSeek ergänzt die konkrete Risikokonsequenz: Ein Messfehler nach Unterschrift führt nicht nur zu Ausschluss von Widerspruch, sondern auch zu erheblichen finanziellen Folgekosten bei späterer Korrektur.
    • Qwen benennt die zivilrechtliche Konsequenz präziser: Ungeprüfte Zustimmung schließt Ansprüche gegen Vermesser oder Gemeinde „weitgehend aus“, auch bei nachweislichen Fehlern.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert vorsichtig: „Prüfen Sie die Unterlagen auf eventuelle Kostenbeteiligungen.“ DeepSeek und Qwen gehen weiter und sehen eine konkrete, rechtlich mögliche Kostenbeteiligung des Eigentümers – bei Widerspruch wird die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) priorisiert.
    • GoogleAI sieht den Verzicht als „Folge“ der Unterschrift, aber ohne expliziten Hinweis auf Unwiderrufbarkeit; DeepSeek und Qwen heben die Unmöglichkeit einer Rücknahme nachträglich hervor – hier wird die strengere, sicherheitsorientierte Sichtweise (Qwen/DeepSeek) als verbindlich gewertet.

    👉 Empfehlung: Die sicherste Handlungsempfehlung ist die von Qwen und DeepSeek: Keine Unterschrift, ohne vorherige Vor-Ort-Prüfung durch einen ÖbVI – und nur nach schriftlichem, fachlich begründetem Gutachten, das die Übereinstimmung von Markierung, Kataster und tatsächlicher Lage bestätigt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtsverbindlichkeit der AnerkennungserklärungUnterschrift wirkt endgültig und schließt jeglichen Rechtsbehelf (Widerspruch, Klage) unwiderruflich aus – auch bei nachweislichen Messfehlern.
    Fachliche Vorprüfung erforderlich?Vor Unterschrift ist stets eine unabhängige, vor-Ort durchgeführte Prüfung durch einen ÖbVI zwingend – der Kataster allein ist kein ausreichender Nachweis.
    Bedeutung des Liegenschaftskatasters⚠️Der Kataster dient der Orientierung, ist aber kein rechtsverbindlicher Grenznachweis – entscheidend ist die tatsächliche, vermessene Lage.
    Kostenübernahme⚠️Die Gemeinde trägt meist die Vermessungskosten, doch bei Straßenvermessungen können Kosten an den Eigentümer weitergegeben werden – schriftliche Klärung ist zwingend erforderlich.
    RechtsbehelfsfristGoogleAI erwähnt keine Frist; DeepSeek und Qwen bestätigen die typische einmonatige Widerspruchsfrist – dieser Konsens gilt als verbindlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Unterschreiben Sie die Anerkennungserklärung erst nach schriftlichem, fachlich fundiertem Gutachten eines ÖbVI, das die korrekte Lage aller neu abgemarkten Grenzzeichen bestätigt – und nur nach vorheriger schriftlicher Klärung der Kostenfrage mit der zuständigen Behörde.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFalsch gesetzte Grenzzeichen bleiben unentdecktLangfristige Eigentumsstreitigkeiten, Baugenehmigungsverweigerung, Wertminderung des Grundstücks
    🔴 RisikoUnwiderruflicher Verzicht auf RechtsbehelfAusschluss aller behördlichen und gerichtlichen Möglichkeiten zur Korrektur – auch bei groben Fehlern
    🔴 RisikoUngeklärte KostenbeteiligungNachträgliche, unerwartete Rechnungen durch die Gemeinde – bis hin zu Vollstreckung bei Nichtzahlung
    🔴 RisikoFehlende Vor-Ort-Prüfung durch ÖbVIKeine Möglichkeit, Messfehler technisch nachzuweisen – Verlust jeder Beweisgrundlage für spätere Ansprüche
    🔴 RisikoVertrauen auf den Kataster als rechtsverbindlichFehlende kritische Prüfung der tatsächlichen Lage – Akzeptanz einer falschen Grenzziehung als „gegeben“
    ✅ ChanceFrühzeitige fachliche Klärung mit ÖbVIRechtssicherheit vor Unterschrift, Vermeidung von Folgekosten und Rechtsstreitigkeiten
    ✅ ChanceSchriftliche Klärung der Kosten vorherVermeidung finanzieller Überraschungen und klarer Haftungsrahmen
    ✅ ChanceNutzung der Widerspruchsfrist (1 Monat)Möglichkeit, behördliche Verfahren zu verlangsamen und Zeit für fachliche Prüfung zu gewinnen
    ✅ ChanceDokumentierte Zustimmung nach GutachtenStärkung der eigenen Rechtsposition bei späteren Verkäufen oder Bauvorhaben
    ✅ ChanceKooperative Abstimmung mit der GemeindeGemeinsame Lösung bei Abweichungen – u.U. kostengünstigere Korrektur als gerichtlich erzwungene

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Vor-Ort-Prüfung beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Überprüfung der neu gesetzten Grenzzeichen – nur nach dessen schriftlichem, fachlich begründetem Gutachten darf über eine Unterschrift entschieden werden.
    2. Kostenklärung schriftlich einfordern: Fordern Sie von der zuständigen Gemeinde oder Vermessungsbehörde eine schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme – inkl. konkreter Kostenschätzung und Verweis auf die Rechtsgrundlage.
    3. Widerspruchsfrist aktiv nutzen: Nutzen Sie die einmonatige Frist, um alle Prüfungen durchzuführen – reichen Sie gegebenenfalls vor Ablauf formlos Widerspruch ein, um Zeit zu gewinnen.
    4. Kataster nicht als Beweis akzeptieren: Fordern Sie vom ÖbVI die Gegenüberstellung von Kataster, Flurkarte, Grundbuch und tatsächlicher Feldlage – nicht nur die „Übereinstimmung mit dem Kataster“ prüfen lassen.
    5. Alle Dokumente systematisch sammeln: Sammeln Sie Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Flurkarte, Anschreiben der Behörde, Vorlage der Anerkennungserklärung und sämtliche Korrespondenz in einem Ordner – zum Nachweis bei späteren Streitigkeiten.
    6. Rechtsberatung bei offenen Fragen einholen: Bei Unklarheiten zur Rechtsverbindlichkeit der Erklärung oder zum Verzicht auf Rechtsbehelfe kontaktieren Sie einen auf Grundstücksrecht spezialisierten Rechtsanwalt – vor Unterschrift.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abmarkung
    Die Abmarkung ist die Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen. Sie dient der Sicherung des Eigentums und der Klarstellung der Rechtsverhältnisse.
    Verwandte Begriffe: Grenzzeichen, Grenzstein, Liegenschaftskataster.
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften erfasst. Es dient als Grundlage für das Grundbuch.
    Verwandte Begriffe: Flurkarte, Katasteramt, Grundstück.
    Grenzzeichen
    Grenzzeichen sind dauerhafte Markierungen, die die Grenzen eines Grundstücks in der Örtlichkeit kennzeichnen. Sie können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B. aus Stein, Beton oder Kunststoff.
    Verwandte Begriffe: Grenzstein, Abmarkung, Flurstück.
    Rechtsbehelf
    Ein Rechtsbehelf ist ein rechtliches Mittel, um eine Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts anzufechten. Im Zusammenhang mit der Vermessung kann dies beispielsweise ein Widerspruch oder eine Klage sein.
    Verwandte Begriffe: Widerspruch, Klage, Verwaltungsverfahren.
    Flurstück
    Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer bestimmten Nummer geführt wird. Mehrere Flurstücke können ein Grundstück bilden.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Liegenschaftskataster, Flurkarte.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die damit verbundenen Rechte und Belastungen eingetragen sind.
    Verwandte Begriffe: Eigentümer, Hypothek, Grundschuld.
    Vermessungsamt
    Das Vermessungsamt ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters und die Durchführung von Vermessungen zuständig ist.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Liegenschaftskataster, Vermessung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Abmarkung von Grundstücksgrenzen"?
      Die Abmarkung ist die dauerhafte Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine). Sie dient der Sicherung des Eigentums und der Klarstellung der Rechtsverhältnisse.
    2. Was ist das Liegenschaftskataster?
      Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst. Es dient als Grundlage für das Grundbuch.
    3. Was bedeutet "Anerkennungserklärung" in diesem Zusammenhang?
      Mit der Anerkennungserklärung bestätigen Sie, dass die durchgeführte Vermessung und die Abmarkung der Grundstücksgrenzen korrekt sind und Sie damit einverstanden sind.
    4. Welche Folgen hat ein Verzicht auf den Rechtsbehelf?
      Ein Verzicht auf den Rechtsbehelf bedeutet, dass Sie die Vermessung nicht mehr anfechten können, selbst wenn später Unstimmigkeiten auftreten sollten.
    5. Wer trägt die Kosten für die Straßenvermessung?
      In der Regel trägt die Gemeinde oder die Stadt die Kosten für die Straßenvermessung, da es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt.
    6. Was passiert, wenn meine Grundstücksgrenzen nicht mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmen?
      Wenn Ihre Grundstücksgrenzen nicht mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmen, sollte dies umgehend dem Vermessungsamt gemeldet werden. Es kann erforderlich sein, eine Berichtigung des Liegenschaftskatasters zu beantragen.
    7. Muss ich die Anerkennungserklärung zurückschicken?
      Ja, die Anerkennungserklärung sollte in der Regel unterschrieben und an das Vermessungsamt zurückgeschickt werden.
    8. Was passiert, wenn ich die Anerkennungserklärung nicht zurückschicke?
      Wenn Sie die Anerkennungserklärung nicht zurückschicken, kann das Vermessungsamt davon ausgehen, dass Sie mit der Vermessung nicht einverstanden sind. Dies kann zu weiteren Nachfragen oder sogar zu einem förmlichen Verwaltungsverfahren führen.

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