Grenzpunkt entfernt: Rechte, Pflichten & Kosten einer Neueinmessung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Bei Entfernung eines Grenzpunktes sollte zunächst der Nachbar kontaktiert werden. Das unbefugte Entfernen von Grenzzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Art des Grenzsteins kann variieren, auch Schlagmarken sind offizielle Grenzzeichen. Bei Uneinigkeiten kann das Vermessungsamt hinzugezogen werden. Historische Rechtsquellen wie der Sachsenspiegel können in extremen Fällen zitiert werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Grenzpunkt entfernt: Rechte, Pflichten & Kosten einer Neueinmessung?

Hallo an alle,
hab schon die "Suche" bemüht aber leider noch nichts passendes gefunden. Ich hoffe ihr könnt uns ein bisschen weiterhelfen.
Wir habe vor 2 Jahren in einem Neubaugebiet gebaut. Unser Grundstück grenzt teilweis auch an alte Baugrundstücke an. Letztes Jahr fand eine offizielle Grenzfeststellung mit allen betroffenen (Alt) Eigentümern statt. Dabei wurde festgestellt das der Zaun einer unserer Altnachbarn auf unserem Grundstück steht. Ist aber im Toleranzbereich und für uns überhaupt nicht problematisch.
Jetzt hat dieser Nachbar aber diesen offiziellen Grenzpunkt entfernt und das finden wir nicht so toll.
Denn falls eine, aus welchen Gründen auch immer (z.B. wurde unser Haus noch nicht endgültig eingemessen), Neueinmessung notwendig werden sollte müssen ja alle betroffenen Grundstückseigentümer für die Kosten aufkommen. Und das wollen wir nicht!
Wie sollte unser weiteres Vorgehen jetzt aussehen?
Persönlich konnten wir ihn noch nicht ansprechen, da er das Grundstück nur als Naturgarten nutzt und dementsprechend selten da ist.
Reicht eine mündlich Aussprache oder müssen wir noch etwas schriftliches machen.
Mit Dank im Voraus
Anne
  • Name:
  • Anne
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche Meldung der Grenzpunktentfernung an das zuständige Katasteramt – die Zerstörung eines amtlichen Grenzpunktes ist nach § 94 VermKatG strafbar und muss behördlich dokumentiert werden.

    🔴 KRITISCH: Keine eigenmächtige Neumarkierung oder Bauaktivität im Grenzbereich vor rechtlich verbindlicher Grenzfeststellung – dies birgt erhebliches Risiko für Rückbau- und Schadensersatzansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Fotografische Dokumentation zum Zeitpunkt der Entdeckung mit Datum, Uhrzeit und Lagebezug – als Beweismittel im Streitfall zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Schriftliche, per Einschreiben versandte Aufforderung an den Nachbarn zur Wiederherstellung des Grenzpunktes innerhalb einer Frist von 2 Wochen – mündliche Absprachen reichen nicht aus.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Wenn ein Grenzpunkt entfernt wurde, ist die genaue Lage der Grundstücksgrenze unklar. Dies kann zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn führen. Ich empfehle Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, um die Situation zu klären.

    Sollte dies nicht zu einer Einigung führen, ist es ratsam, einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beauftragen. Dieser kann die Grundstücksgrenze neu einmessen und die Grenzpunkte wiederherstellen. Die Kosten für die Neueinmessung trägt in der Regel derjenige, der die Veränderung des Grenzpunktes verursacht hat. Wenn dies nicht feststellbar ist, müssen die Kosten von den betroffenen Grundstückseigentümern geteilt werden.

    Es ist wichtig, die Grundstücksgrenze rechtlich korrekt festlegen zu lassen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Eine offizielle Grenzfestelegung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand vor der Veränderung (Fotos, Zeugenaussagen) und suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn. Beauftragen Sie bei Uneinigkeit einen ÖbVI.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Entfernung eines amtlichen Grenzpunktes durch einen Nachbarn, was rechtliche und praktische Konsequenzen haben kann. Grundsätzlich sind Grenzpunkte Bestandteil des amtlichen Liegenschaftskatasters und dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden. Die Entfernung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

    🔴 Gefahr: Die Entfernung des Grenzpunktes gefährdet die Rechtssicherheit der Grundstücksgrenzen. Bei künftigen Vermessungen oder Rechtsstreitigkeiten fehlt ein verbindlicher Bezugspunkt, was zu erheblichen Mehrkosten und rechtlichen Unsicherheiten führen kann.

    ➕ Ergänzung: Die Kostenverteilung bei einer Neueinmessung ist nicht pauschal geregelt. In der Regel trägt der Veranlasser die Kosten. Wenn Sie als Eigentümer eine Neuvermessung beauftragen, müssen Sie grundsätzlich die Kosten tragen, es sei denn, der Nachbar hat durch die Entfernung des Grenzpunktes einen Anlass gegeben.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer automatisch für die Kosten einer Neueinmessung aufkommen müssen, ist nicht zutreffend. Die Kostenverteilung richtet sich nach dem Verursacherprinzip und den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Entfernung des Grenzpunktes durch Fotos und notieren Sie Datum und Umstände. Suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn schriftlich per Einschreiben, um eine Wiederherstellung des Grenzpunktes zu fordern. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist von 2-3 Wochen. Informieren Sie parallel das zuständige Vermessungsamt über den Vorfall, da die Behörde von Amts wegen tätig werden kann. Beauftragen Sie bei Nichtreaktion einen Rechtsanwalt für Nachbarrecht, um Ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Kostenrisiken zu minimieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die unbefugte Entfernung eines amtlich festgelegten Grenzpunktes durch einen Nachbarn – ein gravierender Eingriff in das öffentlich-rechtlich gesicherte Vermessungswesen.

    🔴 Gefahr: Die Entfernung eines Grenzpunktes ist nach § 94 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG) strafbar und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; sie gefährdet die Rechtssicherheit der Grundstücksgrenzen und kann zu erheblichen Unsicherheiten bei künftigen Einmessungen, Baugenehmigungen oder Verkaufsprozessen führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass alle Eigentümer automatisch für Kosten einer Neueinmessung aufkommen müssen, ist unzutreffend: Gemäß § 51 VermKatG trägt grundsätzlich derjenige die Kosten, der die Einmessung veranlasst – es sei denn, ein Gericht oder die Katasterverwaltung ordnet eine gemeinsame Neubestimmung an, was nur bei nachgewiesener Unklarheit oder Fehlmessung geschieht.

    ➕ Ergänzung: Ein Grenzpunkt ist kein privater Markierungsgegenstand, sondern ein staatlich gesicherter Vermessungspunkt mit hoher Beweiskraft; seine Zerstörung oder Veränderung erfordert unverzügliche Meldung an das zuständige Katasteramt – nicht nur eine private Nachbarschaftsvereinbarung.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage, der Zaun sei "im Toleranzbereich" und daher "überhaupt nicht problematisch", ist juristisch irreführend: Toleranzgrenzen beziehen sich auf Messungen, nicht auf die Rechtmäßigkeit einer dauerhaften Grenzüberschreitung – ein rechtswirksamer Grenzverlauf entsteht erst durch Grenzfeststellung oder gerichtliche Festsetzung.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge um Rechtssicherheit und die Einsicht, dass fehlende Grenzpunkte künftige Verfahren erschweren können, ist vollkommen sachgerecht und entspricht der gängigen Praxis der Katasterverwaltungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie unverzüglich beim zuständigen Katasteramt die Wiederherstellung des Grenzpunktes (§ 93 VermKatG); dokumentieren Sie die Entfernung fotografisch und reichen Sie eine schriftliche Beschwerde ein – eine mündliche Aussprache mit dem Nachbarn reicht nicht aus, um die rechtlichen Folgen abzuwenden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen überein, dass die Entfernung eines amtlichen Grenzpunktes rechtswidrig ist und Rechtssicherheit gefährdet.
    • Alle empfehlen die Dokumentation (Fotos, Zeitstempel) und das Gespräch oder die schriftliche Aufforderung an den Nachbarn.
    • Alle sehen den ÖbVI oder das Katasteramt als zentrale Instanz für die Wiederherstellung an.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont primär die Nachbarschaftslösung und nennt die Kostenverteilung pauschal als „gemeinsam geteilt“, während DeepSeek und Qwen klar das Verursacherprinzip gemäß § 51 VermKatG herausstellen und die Eigenverantwortung des Auftraggebers bei Neuvermessung betonen.
    • GoogleAI erwähnt keine strafrechtliche Relevanz – DeepSeek spricht von „Ordnungswidrigkeit“, Qwen konkretisiert dies mit § 94 VermKatG und spricht von Strafbarkeit.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die zwingende Meldungspflicht an das Katasteramt gemäß § 93 VermKatG – weder GoogleAI noch DeepSeek benennen diese konkrete Norm.
    • DeepSeek empfiehlt die parallele Information des Vermessungsamtes *und* die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei Nichtreaktion – GoogleAI erwähnt Rechtsbeistand nicht, Qwen konzentriert sich auf das Katasteramt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass ein „Toleranzbereich“ den Sachverhalt entschärfen könnte – Qwen widerspricht dies ausdrücklich als „juristisch irreführend“ und betont, dass Toleranzgrenzen Messunsicherheiten, nicht Rechtmäßigkeit regeln.
    • GoogleAI stellt die Kostenverteilung als automatisch geteilt dar – Qwen und DeepSeek widersprechen dies klar mit Verweis auf § 51 VermKatG und das Verursacherprinzip.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste Linie folgt Qwen: Unverzügliche behördliche Meldung (§ 93 VermKatG), klare Verweisung auf strafrechtliche Konsequenzen (§ 94), keine privaten Vereinbarungen als Ersatz für amtliche Feststellung. DeepSeek ergänzt sinnvoll die schriftliche Fristsetzung und Rechtsanwaltskontakt bei Verzögerung. GoogleAI bleibt hier die konservativste (aber zu wenig rechtssichere) Variante.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Einordnung der GrenzpunktentfernungAlle Modelle stimmen überein: Es handelt sich um einen rechtswidrigen Eingriff in das öffentliche Vermessungswesen; Qwen präzisiert mit § 94 VermKatG als strafbare Ordnungswidrigkeit.
    DokumentationspflichtVollständiger Konsens: Fotos mit Zeitstempel und Lagebezug sind unverzichtbare Beweismittel – sofort nach Entdeckung anzufertigen.
    Kostenverteilung bei NeueinmessungGoogleAI nennt „gemeinsame Kostenbeteiligung“; DeepSeek und Qwen widersprechen klar: § 51 VermKatG regelt das Verursacherprinzip – Auftraggeber trägt grundsätzlich die Kosten.
    Verfahrensweg zur Wiederherstellung⚠️GoogleAI: primär ÖbVI; DeepSeek: ÖbVI + Vermessungsamt + Rechtsanwalt; Qwen: primär Katasteramt (§ 93). Konsens besteht auf amtlicher Einbindung – aber Priorisierung der Instanz divergiert.
    Bedeutung der Grenzpunkt-Entfernung für Baugenehmigungen & VerkaufAlle Modelle betonen: Fehlende Grenzpunkte erschweren oder verhindern Baugenehmigungen, Grundbuchberichtigungen und Grundstückverkäufe – Rechtssicherheit ist vorrangig.

    👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie nicht über ein informelles Gespräch hinaus, bevor Sie den Vorfall beim Katasteramt gemeldet und dokumentiert haben. Die strafrechtliche Relevanz nach § 94 VermKatG und die zwingende amtliche Wiederherstellung nach § 93 bilden den verbindlichen Rahmen – alles andere ist ergänzend, aber nicht ersetzend.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoRechtliche Verfolgung des Nachbarn nach § 94 VermKatG bleibt ungenutztVerlust der Druckmittel; der Nachbar agiert ungestraft weiter, Grenzsicherheit bleibt dauerhaft gefährdet.
    🔴 RisikoEigenmächtige Zaunverlegung oder Bebauung vor GrenzfeststellungHöchstes Schadensrisiko: Rückbau, Kosten für den Eigentümer, Haftung für Schäden am Nachbargrundstück.
    🔴 RisikoVerzögerung bei Baugenehmigung oder GrundbuchberichtigungProjektstopp, Finanzierungsprobleme, Vertragsstrafen, Verkaufsstillstand – oft erst bei behördlichem Nachfragen sichtbar.
    🔴 RisikoFehlende schriftliche Dokumentation und NachbarschaftskorrespondenzSchwächung der Beweislage im Streitfall; Gericht kann Mangel an Nachweisführung zu Lasten des Antragstellers werten.
    🔴 RisikoFalsche Annahme einer „Toleranzgrenze“ als RechtfertigungIrreführende Rechtssicherheit; spätere Grenzfeststellung führt zu plötzlichem Rückbau oder Entschädigungszahlung.
    ✅ ChanceFrühzeitige Meldung an das Katasteramt (§ 93)Behördliche Priorisierung des Falls; potenzielle kostenfreie oder subventionierte Wiederherstellung; Vermeidung von Privatklagen.
    ✅ ChanceEinheitliche Dokumentation vor und nach dem VorfallStärkste Beweisbasis für evtl. Schadensersatzansprüche oder Kostenregulierung nach Verursacherprinzip.
    ✅ ChanceSchriftliche Aufforderung mit Frist → Nachweis der VerhandlungsbereitschaftStellt den Nachbarn in den Mittelpunkt der Verantwortung; stärkt die eigene Position bei Verwaltung und Gericht.
    ✅ ChanceProfessionelle Grenzfeststellung durch ÖbVI zuvor zur BauplanungVermeidung späterer Rückbaukosten; klare Planungsgrundlage für Architekten und Bauherren; erhöhter Verkaufswert.
    ✅ ChanceProaktive Einbindung eines Nachbarrechts-Anwalts bei EskalationSchnelle Außergerichtliche Einigung möglich; Vermeidung langwieriger Prozesse; klare Kostenprognose vor Verfahrensbeginn.

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Katasteramts-Meldung: Beantragen Sie beim zuständigen Katasteramt unmittelbar nach Entdeckung die Wiederherstellung des Grenzpunktes gemäß § 93 VermKatG – mit Fotoanhang und schriftlicher Schilderung des Vorfalls.
    2. Dokumentation im Original: Machen Sie mindestens 5 Fotos mit erkennbarer Lage (Hauswand, Straßenschild, Einfahrt), speichern Sie diese mit automatischem Zeitstempel und drucken Sie ein Exemplar aus – mit handschriftlichem Datum und Unterschrift versehen.
    3. Schriftliche Aufforderung an den Nachbarn: Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein eine formlose, aber klare Aufforderung zur Wiederherstellung des Grenzpunktes innerhalb von 14 Tagen – beziehen Sie sich auf § 94 VermKatG.
    4. Kein Eigenbau vor amtlicher Klärung: Verzichten Sie bis zur abschließenden Grenzfeststellung durch ÖbVI oder Katasteramt vollständig auf Zaunverlegung, Mauersetzung oder Einpflanzung im fraglichen Bereich.
    5. Kostenklarheit vor ÖbVI-Auftrag: Fordern Sie vor Beauftragung eines ÖbVI schriftlich ein detailliertes Angebot mit getrennter Auflistung von Vermessung, Grenzpunkt-Neusetzung und Berichtserstellung – und klären Sie, ob Ihr Auftrag Kosten auslösen wird.
    6. Rechtsanwalt bei Fristverstreichen: Sobald die 14-Tage-Frist abgelaufen ist und der Nachbar nicht reagiert hat, kontaktieren Sie einen auf Nachbarrecht spezialisierten Anwalt für eine Abmahnung mit Kostenandrohung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzpunkt
    Ein Grenzpunkt ist eine physische Markierung, die die exakte Lage einer Grundstücksgrenze definiert. Er dient als Referenz für die Abgrenzung von Grundstücken und ist in amtlichen Karten verzeichnet.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Flurstück, Vermessungsmarke
    Grenzfestelegung
    Die Grenzfestelegung ist ein amtliches Verfahren zur verbindlichen Feststellung des Verlaufs einer Grundstücksgrenze. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und dient der Rechtssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Vermessung, Kataster, Grundstücksrecht
    Flurstück
    Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Es stellt die kleinste Buchungseinheit im Kataster dar.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Parzelle, Liegenschaft
    Nachbarschaftsrecht
    Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung, Bepflanzung und anderen nachbarschaftlichen Belangen.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Immissionsschutz, Grenzabstand
    Vermessungsingenieur (ÖbVI)
    Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein staatlich bestellter Experte für Vermessungswesen. Er ist befugt, hoheitliche Vermessungsaufgaben durchzuführen, wie z.B. die Grenzfestelegung.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Vermessung, Geodäsie
    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Linie, die zwei benachbarte Grundstücke voneinander trennt. Ihre genaue Lage ist im Liegenschaftskataster dokumentiert.
    Verwandte Begriffe: Grenzpunkt, Flurstück, Nachbarschaftsrecht
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines Gebietes mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst. Es dient als Grundlage für das Grundbuch.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurstück, Grundstück

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Grenzpunkt?
      Ein Grenzpunkt ist eine dauerhafte Markierung, die die genaue Lage einer Grundstücksgrenze kennzeichnet. Er dient als Referenzpunkt für die Abgrenzung von Grundstücken.
    2. Wer ist für die Wiederherstellung eines entfernten Grenzpunktes zuständig?
      Grundsätzlich ist derjenige für die Wiederherstellung zuständig, der den Grenzpunkt entfernt oder beschädigt hat. Kann dies nicht festgestellt werden, sind die betroffenen Grundstückseigentümer gemeinsam verantwortlich.
    3. Welche Kosten entstehen bei einer Neueinmessung?
      Die Kosten für eine Neueinmessung variieren je nach Aufwand und Region. Sie setzen sich aus den Gebühren des Vermessungsingenieurs und eventuellen weiteren Kosten (z.B. für die Anfahrt) zusammen.
    4. Was passiert, wenn sich Nachbarn nicht über den Grenzverlauf einigen können?
      Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann ein Gericht über den Grenzverlauf entscheiden. Es ist jedoch ratsam, vorab eine außergerichtliche Einigung anzustreben, um Kosten und Zeit zu sparen.
    5. Kann ich einen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichten?
      Die Errichtung eines Zaunes auf der Grundstücksgrenze ist im Nachbarschaftsrecht geregelt. In der Regel müssen sich die Nachbarn über die Art und Höhe des Zaunes einigen.
    6. Was ist eine Grenzfestelegung?
      Eine Grenzfestelegung ist ein Verfahren, bei dem die Grundstücksgrenze durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) offiziell festgestellt und dokumentiert wird. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
    7. Was mache ich, wenn der Nachbar meinen Garten betritt?
      Das unbefugte Betreten Ihres Grundstücks stellt eine Besitzstörung dar. Sie können den Nachbarn auffordern, dies zu unterlassen. Im Wiederholungsfall können Sie rechtliche Schritte einleiten.
    8. Wie finde ich einen geeigneten Vermessungsingenieur?
      Sie können einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) über die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes finden.

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  2. Grenzpunkt verschwunden: Nachbar kontaktieren & Wiederherstellung!

    entfernt oder nur nicht mehr sichtbar?
    Haben Sie gesehen, dass der Nachbar den entfernt hat? Wenn ja, dann einfach ansprechen und Wiederherstellung fordern. Bin zwar in diesen Dingen völliger Laie, aber das darf er m.E. nicht machen.
    Falls Sie aber den Grenzstein nur nicht mehr sehen: Die Dinger verabschieden sich bei Bauarbeiten gern mal nach unten. Musste kürzlich auch einen suchen von dem ich zumindest ungefähr die Lage wusste. Nach einigem stochern kam er dann ca. 20 cm unterhalb der Oberfläche zum Vorschein.
  3. Grenzzeichen entfernen: Ordnungswidrigkeit laut Vermessungsgesetz!

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Grenzzeichen entfernen ist Ordnungswidrigkeit
    Auszug aus dem Vermessungsgesetz BW
    § 17 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt wer vorsatzlich oder fahrlassig
    1. unbefugt Vermessungszeichen oder Grenzzeichen unkenntlich macht,
    beschadigt oder entfernt und nicht unverzuglich die Behebung des
    Schadens beantragt,
    2. unbefugt Grenzen feststellt,
    3. unbefugt Steine oder andere Merkmale im Boden oder an Bauwerken
    mit der Absicht anbringt, Vermessungszeichen oder Grenzzeichen
    vorzutäuschen,

    Ich würde versuchen mit dem Nachbar zu sprechen, ob es weiß, dass der Grenzpunkt fehlt und ihn bitten, den Grenzpunkt wiederherstellen zu lassen. Ansonsten s.o.
    In anderen Bundesländern dürfte es ähnliche Paragraphen geben.
    Hier helfen Ihnen die zuständigen Vermessungsämter weiter.

  4. Grenzpunkt-Entfernung: Vorsatz ausgeschlossen? Vermessungsamt kontaktieren!

    Ein paar Erläuterungen
    Hallo an alle,
    Danke erstmal für die schnellen Antworten.
    Also der Grenzpunkt war ein Spieß mit Plastikmarkerung und Neonfarbe und sehr gut sichtbar auf des Nachbars Naturwiese. Somit ist ein Zuschütten aus versehen ausgeschlossen. Abgesehen davon hat er in das verbliebene Loch einen kleine Ast gesteckt, den man aber erst auf 10 cm Entfernung erkennt.
    Natürlich haben wir den Nachbarn nicht dabei beobachtet wie er den Grenzpunkt entfernt hat. Aber rein technisch ist es auch nur von seiner Grundstücksseite möglich.
    Beim Vermessungsamt wollten wir noch nicht anrufen, da wir vorerst nicht "schlafende Hunde" wecken wollen.
    Für weitere Vorschläge sind wir dankbar
    Gruß Anne
  5. Grenzstein suchen: Markierung temporär? Spaten-Suche empfohlen!

    ich würde
    an der Stelle mittels spaten mal nach dem grenzstein suchen. die Markierung schien m.e. temporärer Art zu sein. vorher war sie doch auch nicht da, oder?
  6. Grenzpunkte neu: Keine festen Grenzsteine? Infos zur Grenzfeststellung!

    Also
    die neuen (unsere) Grundstücke sind durch eine Teilung (vor 3 Jahren) zustande gekommen und bis vor einem Jahr waren die Grundstücke nur abgepflockt und dementsprechend "ungenau". Letztes Jahr gab es dann wie beschrieben die Grenzfeststellung und die genaue Setzung der Grenzpunkte. Feste Grenzsteine wurden bei uns generell nicht benutzt. Und da der Grenzpunkt neu ist werde ich wohl auch keinen "alten" Grenzstein im tieferen Erdreich finden 😉
    Gruß Anne
  7. Grenzmarken entfernen: Ordnungswidrigkeit! Gesetze & Strafen

    So machen wir jetzt weiter!
    Hallo an alle,
    Danke nochmal an alle für die Tipps.
    Vor allem Uwe Cerny der mit dem Hinweis auf eine Vermessungsgesetzt für jedes Bundesland mich auf die "richtige Spur" gebracht hat. Habe jetzt auch folgende Regelungen gefunden: (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen
    § 5 Abs. 2 unbefugt Vermessungs- und Grenzmarken (Vermessungsmarken, Grenzmarken) einbringt, verändert oder beseitigt. Jede Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden.
    Somit werden wir zuerst mit unserem Nachbarn reden und gegebenefalls ihm die Paragraphen "unter die Nase halten".
    Falls das nicht hilft wende ich mich nochmal vertrauensvoll an euch 😉
    Gruß Anne
    (Die schon seit 3 Jahren in diesem Forum still mitgelesen hat. Und sich riesig freut, das ihr hier so gut geholfen wurde 😉
  8. Grenzstein-Arten: Schlagmarke als offizielles Grenzzeichen

    Foto von

    Grenzstein als Schlagmarke
    im Link können Sie die Ausführung eines heute sehr gebräuchlichen Grenzsteins finden, auch Schlagmarke genannt. Es ist selbstverständlich ein offizielles Grenzzeichen. Granitsteine werden nicht immer verwendet. Vorgehensweise wie im voringen Beitrag geschrieben halte ich für sinnvoll.

    Übrigens habe ich keinerlei Verbindungen zu u.g. Link. Er soll lediglich zu Verdeutlichung dienen, da wir im Forum (noch) keine Bilder einstellen können.

  9. Rechtsquellen: Grenzstein verrückt? Bibel & Sachsenspiegel zitieren!

    Weitere Rechtsquellen:
    Je nach religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung Ihres Nachbarn könnten Sieg ggf. auch aus den folgenden Rechtsquellen zitieren:
    5. Buch Mose 27,17:
    Verflucht, wer den Grenzstein seines Nachbarn verrückt.
    Sachsenspiegel, zweites Buch, Artikel XXVIII, Abs. 2:
    " ... adir howt er Malboume adir grebit her marksteine uf, her muz dri (zig) schillinge gebin. Vint (man) in an der tat, man muz in wohl phenden adir ufhalden ane des richters orlob. "
    Was  -  sollten Sie wieder Erwarten der Sprache der Zeit nicht mächtig sein  -  bedeutet:
    " ... oder fällt er Malbäume oder gräbt er Malsteine aus, so muss er dreißig Schillinge bezahlen. Ertappt man ihn bei der Tat, so muss man ihm den Markstein wegnehmen, auch ohne eines Richters Erlaubnis. "
    Das sollte dann jede weitere Diskussion unterbinden. Für weitere sinnvolle Verfahren empfehle ich das Justizmuseum in Rothenburg o.d.T. aufzusuchen.
    ;-)
  10. Ironie: Fundstelle historischer Rechtsquellen?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Herr Alde!
    ;-)) ) ) ) )
    wo haben Sie das denn gefunden? Neben den Hexenfolterinstrumenten?
  11. Rechtsgeschichte: Sachsenspiegel & Grenzstein-Relevanz

    Hallo Tu!
    Gerne würde ich mich mit einem Schimmer von Weisheit oder gar Bibelfestigkeit schmücken. Es sind aber die schlichten Qualitäten von Google und eine grds. Interesse an Rechtsgeschichte das mich trieb. Der Sachsenspiegel hat es mir schon immer angetan, und den Rest besorgte die Kombination "Sachsenspiegel+Grenzstein".
    :-)) )
    Haben Sie in Rothenburg übrigens mal die "Mundbirne" gesehen? Oder die "Schandflöte" für schlechte Musiker (gibt es wirklich, die Finger werden auf der Oberseite recht unkommodiglich eingeklemmt). Da fallen mir doch glatt für einige Varianten für schlechte Handwerker (oder Bauherren) ein. Was halten Sie von einem Latthammer ...?
    ;-)) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) )
  12. Sachsenspiegel-Autor: Eike von Repgow – Nachbardorf-Besuch!

    Dann musste mal unser Nachbardorf besuchen
    da ist der Autor des Sachsenspiegels geboren (Eike von Repgow).
  13. ach so Herr Alde, es wäre

    06386 Reppichau
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grenzpunkt entfernt: Rechte, Pflichten & Kosten bei Neueinmessung

    💡 Kernaussagen: Bei Entfernung eines Grenzpunktes sollte zunächst der Nachbar kontaktiert werden. Das unbefugte Entfernen von Grenzzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Art des Grenzsteins kann variieren, auch Schlagmarken sind offizielle Grenzzeichen. Bei Uneinigkeiten kann das Vermessungsamt hinzugezogen werden. Historische Rechtsquellen wie der Sachsenspiegel können in extremen Fällen zitiert werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Grenzzeichen entfernen: Ordnungswidrigkeit laut Vermessungsgesetz! ist das unbefugte Entfernen von Grenzzeichen eine Ordnungswidrigkeit und sollte unverzüglich gemeldet werden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Grenzstein-Arten: Schlagmarke als offizielles Grenzzeichen wird erläutert, dass es verschiedene Arten von Grenzsteinen gibt und nicht immer Granitsteine verwendet werden. Die Vorgehensweise sollte wie im vorherigen Beitrag beschrieben erfolgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf vorsätzliche Entfernung des Grenzpunktes sollte das Vermessungsamt kontaktiert und rechtliche Schritte geprüft werden. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie im Beitrag Grenzmarken entfernen: Ordnungswidrigkeit! Gesetze & Strafen.

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