Laut der Baubeschreibung schuldete der Bauträger den Erwerbern einen Lastenaufzug, der zwischen Erdgeschoss und Kellergeschoss verkehrt und für den Fahrrad- und Mülltransport geeignet ist. Anstatt einem Lastenaufzug wurde im Haus ein s.g. "Vereinfachter Güteraufzug" installiert. Erste Frage: Stellt dies einen Bau- bzw. Planungsmangel (Baumangel, Planungsmangel) dar?
In der Baubeschreibung stand nicht, dass der Lastenaufzug für die Beförderung von Personen geeignet sein muss. Diese Funktion hat auch der installierte vereinfachte Güteraufzug nicht. Aber ohne diese Funktion um die Güter aus dem Auszug zu entladen, muss man zwischen der Straßenaufzugstür im EGAbk. und der Aufzugstür im KG ständig um das Haus herumlaufen. Zweite Frage: Entspricht der installierte Aufzug dem Stand der Technik (es gibt Lasten- und Güteraufzüge (Lastenaufzüge, Güteraufzüge) die die Personenbeförderung ermöglichen - in diesem Fall könnte man die oben beschriebene Lauferei vermeiden)?