Hallo,
mein BVAbk. ist immer noch sehr trickreich. Nach einigen Irrungen und Wirrungen kommt nun ein möglicher Abnahmetermin in Frage. Da inzwischen meine Mietwohnung gekündigt ist und ich auch mal in mein neues Haus will, habe ich ein Interesse an einer Abnahme.
Die Innengewerke sollten bis auf die Treppenstufen zum Termin in der nächsten Woche bezugsfertig sein, bei den Außengewerken habe ich massive Zweifel. Auf einen Zeitplan warte ich seit Wochen.
Es fehlen:
- Garage
- Straße / Einfahrt
- Zuwegung
- Nachweis der Erschließungskosten
- Terrasse
- Stellplatz
- Mülltonnenplatz
Aufgrund dieser Mängel habe ich dem Bauträger mitgeteilt, dass ich die nach MaBV fällige Rate f (Bezugsfertigkeit, Übergabe Zug um Zug) nicht begleichen werde, da die Kosten der ausstehenden Gewerke dieser Rate nach meiner Schätzung (30.000 €) übersteigt. Nun beruft sich mein Bauträger auf den Kaufvertrag und sagt (leider wohl zu recht), das er in diesem Fall den Schlüssel nicht übergibt. Nun daraus die Fragen:
1.) Ist das Gebäude für mich bezugsfertig gemäß MaBV
2.) Gibt es eine sinnvolle Möglichkeit, in der ich die Rate bezahle, aber einen zusätzlichen Vertrag über eine neue Frist zur Erstellung der Außenanlagen abschließe, die dann auch direkt ohne weitere Nachfrist / Verzug den Bauträger zur Zahlung verpflichtet?
