BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen im Neubau: Ihre Rechte nach 5 Jahren?
BAU-Forum: Neubau
BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen im Neubau: Ihre Rechte nach 5 Jahren?
ich habe im Mai 2005 mein Eigenheim fertiggestellt. Gebaut wurde mit Bauträger nach BGBAbk.. Nun zur Frage.
In den letzten 2 Monaten ist mir aufgefallen, dass 3 Bodenfließen und 2 Wandfliesen gerissen sind.
BGB bedeutet ja 5 Jahre Garantie, oder?
Hab ich ein Recht, die Ausbesserung vom Bauträger zu fordern oder ist das bereits verjährt bzw. sind dies keine Mangel.
Ich habe mir von jeden Raum 1-2 Fliesen aufgehoben, kann also denke ich als nicht Fachmann, ausgebessert werden.
Frage ist halt nur. Muss ich das selber tragen oder der BT?
Ist eine Silikonfuge, wenn diese "aufgeht" auch Mangel oder aber nicht, weil es halt Silikonfuge ist?
Klingt etwas komisch, aber ich bin halt Laie.
Danke für die Antworten.
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Feuchtigkeitsschäden durch gerissene Fliesen können die Bausubstanz gefährden und zu Schimmelbildung führen.
GoogleAI-Analyse
Im BGBAbk.-Bauvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an Bauwerken grundsätzlich 5 Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Da Ihr Haus im Mai 2005 fertiggestellt wurde, könnte die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sein. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Ihre Ansprüche verlängern könnten.
Wichtig: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. Wenn die Abnahme später als die Fertigstellung im Mai 2005 erfolgte, verschiebt sich auch das Ende der Gewährleistungsfrist entsprechend.
Gerissene Fliesen können einen Mangel darstellen, der unter die Gewährleistung fällt. Entscheidend ist, ob der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war oder später entstanden ist. Auch unsachgemäße Ausführung der Fliesenarbeiten oder mangelhaftes Material können Ursachen sein.
🔴 Gefahr: Eindringende Feuchtigkeit durch gerissene Fliesen kann zu Folgeschäden wie Schimmelbildung führen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, umgehend einen Fachmann (z.B. einen Bausachverständigen) zu kontaktieren, der den Schaden begutachtet und die Ursache feststellt. Lassen Sie sich bezüglich Ihrer Gewährleistungsansprüche von einem Anwalt für Baurecht beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- BGB-Gewährleistung
- Die BGB-Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers, für Mängel an der Kaufsache oder dem Werk einzustehen. Im Bauwesen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 5 Jahre.
Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme eines Bauwerks oder einer Leistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel geht auf den Auftraggeber über.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme - Mangel
- Ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand einer Sache oder Leistung. Im Bauwesen kann ein Mangel beispielsweise eine fehlerhafte Ausführung, ein Materialfehler oder eine Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen sein.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Baumangel - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Schäden an Gebäuden zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Er kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gerichten beauftragt werden.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter - Silikonfuge
- Silikonfugen sind elastische Fugen, die dazu dienen, Bewegungen im Baukörper aufzunehmen und Spannungen abzubauen. Sie werden häufig bei Fliesenarbeiten eingesetzt und sind wartungsbedürftig.
Verwandte Begriffe: Dehnungsfuge, Wartungsfuge, Dichtstoff - Verjährung
- Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Bauwesen beträgt in der Regel 5 Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Ablaufhemmung, Neubeginn der Verjährung, Verjährungsfrist - BGB-Bauvertrag
- Ein BGB-Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat und den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, VOBAbk./B
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet BGB-Gewährleistung im Bauwesen?
Die BGB-Gewährleistung im Bauwesen ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an einem Bauwerk einzustehen. Sie beträgt in der Regel 5 Jahre ab der Abnahme des Bauwerks und sichert den Bauherrn gegen Mängel ab, die während dieser Zeit auftreten. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, während die Garantie auch für Mängel gelten kann, die später entstehen. - Was bedeutet Abnahme des Bauwerks?
Die Abnahme des Bauwerks ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist beginnt und die Beweislast für Mängel auf den Bauherrn übergeht. - Was kann ich tun, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?
Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie unter Umständen noch Ansprüche geltend machen, beispielsweise wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wenn eine längere Garantie vereinbart wurde. Ich empfehle Ihnen, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen. - Wie weise ich einen Mangel nach?
Um einen Mangel nachzuweisen, sollten Sie den Schaden detailliert dokumentieren (z.B. mit Fotos) und einen Fachmann (z.B. einen Bausachverständigen) hinzuziehen, der den Schaden begutachtet und ein Gutachten erstellt. - Was sind typische Mängel bei Fliesenarbeiten?
Typische Mängel bei Fliesenarbeiten sind beispielsweise gerissene Fliesen, hohlliegende Fliesen, unsaubere Fugen oder mangelhafte Abdichtung. Diese Mängel können verschiedene Ursachen haben, wie z.B. unsachgemäße Ausführung, mangelhaftes Material oder Bewegungen im Baukörper. - Welche Rolle spielt die Silikonfuge bei Fliesenarbeiten?
Silikonfugen dienen dazu, Bewegungen im Baukörper aufzunehmen und Spannungen abzubauen. Sie sind wartungsbedürftig und müssen regelmäßig erneuert werden, da sie mit der Zeit spröde werden und ihre Funktion verlieren können. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Schäden an Gebäuden zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Er kann Ihnen helfen, die Ursache eines Mangels festzustellen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer durchzusetzen.
🔗 Verwandte Themen
- Verjährung von Baumängeln
Informationen zu Fristen und Ansprüchen nach Ablauf der Gewährleistung. - Beweislast bei Baumängeln
Wer muss was beweisen, wenn ein Mangel auftritt? - Sachverständigengutachten im Baubereich
Wann ist ein Gutachten sinnvoll und wie läuft es ab? - Rechte des Bauherrn bei Mängeln
Welche Ansprüche können bei mangelhafter Bauleistung geltend gemacht werden? - Schimmelbildung nach Wasserschaden
Ursachen, Folgen und Sanierung von Schimmelbefall.
-
BGB Gewährleistung: 5 Jahre Frist bei Baumängeln
Gewährleistung nach BGBAbk.
Erst 'mal: garantiert ist nur der Tod. Im BGB, so eben auch bei Werkverträgen gibt es eine Gewährleistung. Diese beträgt für die Mängel hier fünf Jahre.
Sie haben insofern ein Recht auf Mangelfreiheit, wenn diese Mängel/Schäden nicht durch Ihr Verschulden entstanden sind. Die Mängelbeseitigung sollten Sie vorab münddlich und dann auch schriftlich Ihrem Hausverkäufer (Bauträger) mitteilen und eine feste Frist bis zu der die Mängel beseitigt sind mit diesem vereinbaren.
Das mit den Silikonfugen ist so eine Sache, da heute bei dem zu schnellen Bauen die Bauaustrocknung noch nicht so weit ist, dass elastische Fugen lagegerecht bleiben und deshalb zumeist reißen. In Ihrem Vertrag dürfte der Passus (oder s. ä.) stehen, dass elast. Fugen "Wartungsfugen" seien und diese eben deshalb keine Mängel im eigentlichen Sinne seien. Hierüber wird immer wieder, und ich meine zurecht, trefflichst gestritten. Bislang fehlt aber noch ein BGH-Urteil, dass dem Schindluder der Gar aus machen würde. Ergo, lassen Sie diese Fugen entsprechend fachgerecht herstellen. -
✅ Lösung: Vorgehen bei gerissenen Fliesen & Fugen
Danke
für die schnelle Antwort,
mit den Fliesen werde ich so machen. was die Fugen betrifft, glaube ich so nen Passus gelesen zu haben. Schau ich heute Abend gleich mal nach. Mach ich aber dann wohl selber.
Danke nochmal
Maik -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen: Ihre Rechte
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die BGBAbk.-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen in einem Neubau, insbesondere nach Ablauf von 5 Jahren. Es wird geklärt, ob ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauträger besteht und welche Schritte zur Mängelbeseitigung einzuleiten sind. Die Diskussion beleuchtet die Bedeutung der Mängelanzeige und die potenziellen Auswirkungen von Wartungsfugen auf die Gewährleistung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Gewährleistung im BGB nicht mit einer Garantie gleichzusetzen ist. Der Beitrag BGB Gewährleistung: 5 Jahre Frist bei Baumängeln erläutert die Unterschiede und Fristen im Detail.
✅ Zusatzinfo: Die frühzeitige und schriftliche Mängelanzeige beim Bauträger ist entscheidend, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu sichern. Dokumentieren Sie die gerissenen Fliesen und Fugen sorgfältig, um den Baumangel nachzuweisen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf Klauseln zu Wartungsfugen und deren Auswirkungen auf die Gewährleistung. Der Beitrag ✅ Lösung: Vorgehen bei gerissenen Fliesen & Fugen gibt Hinweise zur weiteren Vorgehensweise und zur Klärung der Verantwortlichkeiten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "BGB, Gewährleistung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "BGB, Gewährleistung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: BGB-Gewährleistung bei gerissenen Fliesen im Neubau: Ihre Rechte nach 5 Jahren?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: BGB-Gewährleistung: Rechte bei Fliesenmängeln
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: BGB Gewährleistung, Fliesen gerissen, Baumangel, Bauträger, Gewährleistungsanspruch, Verjährung, Neubau
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!