Stellplatzgröße laut GarVO NRW: Gibt es Ausnahmen bei Unterschreitung der Maße?
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Stellplatzgröße laut GarVO NRW: Gibt es Ausnahmen bei Unterschreitung der Maße?

Hallo Zusammen,
laut GarVo NRW § 6 muss ein Stellplatz mind. 5 m lang sein und 2,3 m breit. Unser Bauträger unterschreitet diese Maße (4 x 1,95 m) und begründet dies damit, dass sich der Stellplatz an einer verkehrberuhigten Straße befindet. Ist das so? Gibt es da wirklich ein Ausnahme? Wenn ja, wo kann ich die nachlesen.
Noch zur Info: Der Stellplatz verläuft parallel zur Straße.
Danke!
Viele Grüße, Werner Hampel
  • Name:
  • Werner Hampel
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Die Unterschreitung der Stellplatzmaße kann die Nutzung einschränken und zu Konflikten mit anderen Nutzern führen.

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    Ich verstehe, dass Ihr Bauträger die Stellplatzmaße gemäß GarVO NRW unterschreitet und dies mit der Lage an einer verkehrsberuhigten Straße begründet.

    🔴 Gefahr: Die Unterschreitung der Mindestmaße kann zu Problemen bei der Nutzung des Stellplatzes führen (z.B. Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen, Beschädigung des Fahrzeugs).

    Meiner Einschätzung nach ist es wichtig, die genauen Bestimmungen der GarVO NRW zu prüfen. In einigen Fällen können Ausnahmen für Stellplätze in verkehrsberuhigten Bereichen oder bei bestimmten Bauweisen vorgesehen sein. Diese Ausnahmen sind jedoch in der Regel an spezifische Bedingungen geknüpft.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfung der GarVO NRW: Suchen Sie nach spezifischen Regelungen oder Ausnahmeregelungen für Stellplätze in verkehrsberuhigten Bereichen.
    • Kontaktaufnahme mit der Baubehörde: Klären Sie mit der zuständigen Baubehörde, ob die Begründung des Bauträgers zulässig ist und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
    • Einholung einer Rechtsberatung: Ein Anwalt für Baurecht kann die Situation rechtlich bewerten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte zu wahren und die Rechtmäßigkeit der Stellplatzgröße zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    GarVO NRW
    Die Garagen- und Stellplatzverordnung Nordrhein-Westfalen (GarVO NRW) regelt die Anforderungen an die Größe, Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen und Garagen. Sie dient der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Stellplatz, Stellplatzverordnung, Baurecht.
    Stellplatz
    Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Stellplätze können sich auf Privatgrundstücken, in Garagen oder im öffentlichen Raum befinden. Die Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Stellplatzverordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Garage, Parkplatz, Stellplatzverordnung.
    Verkehrsberuhigte Straße
    Eine verkehrsberuhigte Straße ist ein Bereich, in dem die Geschwindigkeit reduziert ist und Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. In solchen Bereichen können besondere Regelungen für Stellplätze gelten.
    Verwandte Begriffe: Spielstraße, Tempo-30-Zone, Verkehrsberuhigung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen und die Nutzung von Grundstücken regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Nachbarn und anderen Beteiligten regelt.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Landesbauordnung, Bebauungsplan.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient der Sicherstellung, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht. Die Baugenehmigung wird von der zuständigen Baubehörde erteilt.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde.
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das in jedem Bundesland die baurechtlichen Vorschriften regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden und Grundstücken. Die LBO ist die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baurecht, Baugenehmigung.
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung der baurechtlichen Vorschriften. Sie erteilt Baugenehmigungen, führt Baukontrollen durch und ahndet Verstöße gegen das Baurecht. Die Baubehörde ist in der Regel bei der Gemeinde oder dem Landkreis angesiedelt.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Mindestmaße gelten für Stellplätze laut GarVO NRW?
      Laut GarVO NRW § 6 müssen Stellplätze mindestens 5 m lang und 2,3 m breit sein. Diese Maße gewährleisten, dass Fahrzeuge sicher abgestellt werden können und ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist.
    2. Gibt es Ausnahmen von den Mindestmaßen für Stellplätze?
      In bestimmten Fällen können Ausnahmen von den Mindestmaßen zulässig sein, beispielsweise bei Stellplätzen in verkehrsberuhigten Bereichen oder bei besonderen baulichen Gegebenheiten. Diese Ausnahmen sind jedoch in der Regel an spezifische Bedingungen geknüpft und müssen von der Baubehörde genehmigt werden.
    3. Was kann ich tun, wenn mein Stellplatz die Mindestmaße unterschreitet?
      Wenn Ihr Stellplatz die Mindestmaße unterschreitet, sollten Sie zunächst die GarVO NRW und die Baugenehmigung prüfen. Klären Sie mit der Baubehörde, ob eine Ausnahme vorliegt oder ob der Stellplatz den Vorschriften entspricht. Gegebenenfalls können Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu wahren.
    4. Was ist eine verkehrsberuhigte Straße?
      Eine verkehrsberuhigte Straße ist ein Bereich, in dem die Geschwindigkeit reduziert ist und Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben. In solchen Bereichen können unter Umständen geringere Anforderungen an die Stellplatzmaße gestellt werden, dies ist jedoch von den jeweiligen Bestimmungen abhängig.
    5. Wie kann ich die GarVO NRW einsehen?
      Die GarVO NRW ist online auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar. Dort finden Sie die aktuelle Fassung der Verordnung sowie weitere Informationen zum Thema Stellplätze.
    6. Was passiert, wenn ein Stellplatz nicht den Vorschriften entspricht?
      Wenn ein Stellplatz nicht den Vorschriften entspricht, kann die Baubehörde Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften ergreifen. Dies kann beispielsweise die Anordnung zur Beseitigung des Mangels oder die Untersagung der Nutzung des Stellplatzes umfassen.
    7. Kann ich einen zu kleinen Stellplatz selbst vergrößern?
      Die eigenmächtige Vergrößerung eines Stellplatzes ist in der Regel nicht zulässig, da dies baurechtliche Genehmigungen erfordern kann. Wenden Sie sich an die Baubehörde, um die Möglichkeiten einer legalen Vergrößerung zu prüfen.
    8. Welche Rolle spielt die Baugenehmigung bei der Stellplatzgröße?
      Die Baugenehmigung legt die zulässigen Maße und die Anzahl der Stellplätze fest. Die Stellplatzgröße muss mit den Angaben in der Baugenehmigung übereinstimmen. Abweichungen können zu Problemen führen.

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      Welche verkehrsrechtlichen Vorschriften sind bei der Nutzung von Stellplätzen zu beachten?
  2. GarVO NRW: Mindestmaße für Stellplätze – LBO Bayern

    Mindestgröße für Stellplätze :
    Zitat :
    "Nach § 1 Abs. 7 GarVO6 ist ein Einstellplatz eine Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer
    Garage oder auf einem Stellplatz dient. Einstellplätze sind mindestens 5 m lang und mindestens 2,30 bis
    2,50 m breit, sodass sie in der Regel für Personenkraftwagen und nicht für andere Kraftfahrzeuge ausgelegt sind (§ 5 GarVO). "
    aus LBOAbk. Bayern :
    " § 4 Einstellplätze und Fahrgassen
    (1) 1 Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. ²Die lichte Breite eines Einstellplatzes muss mindestens betragen
    1.2,30 m, wenn keine Längsseite,
    2.2,40 m, wenn eine Längsseite,
    3.2,50 m, wenn jede Längsseite des Einstellplatzes durch Wände,
    Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist,
    4.3,50 m, wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.
    (2) Fahrgassen müssen, soweit sie unmittelbar der Zu- oder Abfahrt (Zufahrt, Abfahrt) von Einstellplätzen dienen, hinsichtlich ihrer Breite mindestens die Anforderungen der folgenden Tabelle erfüllen; Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten:
    Anordnung der
    Einstellplätze zur
    Fahrgasse Erforderliche Fahrgassenbreite (in m)
    bei einer Einstellplatzbreite von
    2,30 m 2,40 m 2,50 m
    90 ° 6,50 6,25 6,00
    60 ° 4,50 4,25 4,00
    45 ° 3,50 3,25 3,00"
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Stellplatzgröße GarVO NRW: Ausnahmen bei Unterschreitung?

    💡 Kernaussagen: Die GarVO NRW schreibt eine Mindestgröße von 5x2,3m für Stellplätze vor. Der Thread diskutiert, ob es Ausnahmen von diesen Stellplatzmaßen gibt, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen. Die bayerische LBOAbk. wird als Vergleich herangezogen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Unterschreitung der in der GarVO NRW festgelegten Stellplatzmaße (5x2,3m) ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegen explizite Ausnahmeregelungen vor. Beachten Sie den Beitrag GarVO NRW: Mindestmaße für Stellplätze – LBO Bayern.

    📊 Zusatzinfo: Laut LBO Bayern sind Einstellplätze mindestens 5 m lang und 2,30 bis 2,50 m breit, ausgelegt für Personenkraftwagen. Dies dient als Vergleich zur GarVO NRW bezüglich der Stellplatzgröße.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifischen Regelungen der GarVO NRW und suchen Sie nach expliziten Ausnahmeregelungen für verkehrsberuhigte Bereiche. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Baurechtsexperten, um die Zulässigkeit der Stellplatzmaße zu klären.

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