Bauverzögerung durch Baufirma: Was tun bei fehlender Reaktion & Fristsetzung?
BAU-Forum: Neubau
Bauverzögerung durch Baufirma: Was tun bei fehlender Reaktion & Fristsetzung?
Ich brauche dringend eure Hilfe. Unsere Baubetreuungsfirma hat Mitte März den Auftrag von uns bekommen ein Einfamilienhaus zu bauen. Die Bauantragsunterlagen haben wir auch schnell bekommen und die Genehmigung § 69a liegt seit Mitt April vor. Die Firma hat auch nach vier Wochen die Baugrube ausgehoben und ein Kellerfundament erstellt. Nachdem wir jetzt schon ca. 20.000,- € bezahlt haben, hat die Firma seit sieben Wochen keinen Handschlag mehr getan. Keine Rückrufe und versprochene Bautermine nicht eingehalten. Wir haben im Vertrag zwar einen Fertigstellungstermin 6-8 Monate aber leider keinen Bauzeitplan.
Wir werden immer mit neuen Terminen hingehalten, aber nichts passiert. Mal sind zwar Maurer da aber dafür kein Material. Die Firma hat zurzeit über 30 Baustellen aber nur zwei Maurerkolonnen. Nun hat mit ein Maurer erzählt, das evtl. die Firma das Material nicht mehr bezahlen kann. Ich habe der Firma auch schon eine Frist gesetzt mit dem weiteren Bau zu beginnen, dieses löste aber keine Reaktion aus, es passiert einfach gar nichts. Was kann ich noch machen oder soll ich einfach warten bis die Firma reagiert. Habe bestimmt schon 20 Telefonate geführt und auch schon Gespräche vor Ort gehabt.
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe Ihre Situation. Bauverzögerungen sind sehr ärgerlich. Da die Baufirma nicht reagiert, ist schnelles Handeln wichtig.
1. Fristsetzung: Setzen Sie der Baufirma schriftlich eine angemessene Frist zur Aufnahme bzw. Fortsetzung der Bauarbeiten. Die Frist sollte konkret benannt sein (z.B. "bis zum [Datum]"). Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.
2. Mangelanzeige: Dokumentieren Sie die Bauverzögerung detailliert (Datum, fehlende Arbeiten, etc.) und senden Sie eine formelle Mangelanzeige an die Baufirma. Auch hier ist der Versand per Einschreiben ratsam.
3. Rechtliche Beratung: Holen Sie sich anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Baurecht. Dieser kann den Bauvertrag prüfen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen (z.B. Kündigung des Vertrags, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen).
4. Beweissicherung: Sichern Sie alle relevanten Beweise (Bauvertrag, Schriftverkehr, Fotos der Baustelle, etc.).
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie umgehend eine Frist und kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu wahren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk.. - Fristsetzung
- Eine Fristsetzung ist die Aufforderung an eine Partei, eine bestimmte Handlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen. Im Baurecht wird sie oft bei Mängeln oder Bauverzögerungen eingesetzt.
Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Leistungsaufforderung. - Mangelanzeige
- Eine Mangelanzeige ist die schriftliche Rüge eines Mangels an einer Bauleistung durch den Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer. Sie ist Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Mängeln, Bauverzögerungen oder Vertragsverletzungen geltend gemacht werden.
Verwandte Begriffe: Vermögensschaden, entgangener Gewinn, Mangelfolgeschaden. - Bauzeitplan
- Ein Bauzeitplan ist eine detaillierte Planung der einzelnen Bauabschnitte mit Angabe der jeweiligen Zeiträume. Er dient der Koordination der Arbeiten und der Überwachung des Baufortschritts.
Verwandte Begriffe: Projektmanagement, Terminplanung, Bauablauf. - Fertigstellungstermin
- Der Fertigstellungstermin ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, zu dem das Bauvorhaben fertiggestellt sein muss. Eine Überschreitung des Fertigstellungstermins kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Leistungszeit. - Baugrube
- Eine Baugrube ist eine künstliche Vertiefung im Erdreich, die zur Errichtung von Bauwerken (z.B. Keller) ausgehoben wird.
Verwandte Begriffe: Aushub, Fundament, Baugelände.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine angemessene Fristsetzung bei Bauverzögerung?
Die Angemessenheit der Frist hängt vom Umfang der ausstehenden Arbeiten ab. In der Regel sind 2-3 Wochen ausreichend. Die Frist muss der Baufirma die Möglichkeit geben, die Arbeiten tatsächlich aufzunehmen. - Kann ich die Baufirma einfach kündigen, wenn sie nicht reagiert?
Eine Kündigung des Bauvertrags ist möglich, wenn die Baufirma ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Eine vorherige Fristsetzung mit Androhung der Kündigung ist in der Regel erforderlich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt rechtlich beraten. - Welche Schadensersatzansprüche habe ich bei Bauverzögerung?
Sie können Schadensersatz für die durch die Bauverzögerung entstandenen Schäden geltend machen (z.B. Mehrkosten für Miete, Finanzierungskosten, entgangener Gewinn). Die Höhe des Schadensersatzes muss nachgewiesen werden. - Was ist eine Mangelanzeige?
Eine Mangelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an die Baufirma, in der Sie die Mängel an der Bauleistung rügen und die Beseitigung der Mängel fordern. Die Mangelanzeige dient der Beweissicherung und ist Voraussetzung für weitere Ansprüche. - Was bedeutet § 69a?
§ 69a bezieht sich wahrscheinlich auf eine landesrechtliche Bauordnung und könnte eine Genehmigungsfreistellung für bestimmte Bauvorhaben regeln. Die genaue Bedeutung hängt vom jeweiligen Bundesland ab. - Was ist ein Bauzeitplan?
Ein Bauzeitplan ist eine detaillierte Planung der einzelnen Bauabschnitte mit Angabe der jeweiligen Zeiträume. Er dient der Koordination der Arbeiten und der Überwachung des Baufortschritts. - Was ist ein Fertigstellungstermin?
Der Fertigstellungstermin ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, zu dem das Bauvorhaben fertiggestellt sein muss. Eine Überschreitung des Fertigstellungstermins kann zu Schadensersatzansprüchen führen. - Wie dokumentiere ich die Bauverzögerung richtig?
Führen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie alle relevanten Ereignisse (fehlende Arbeiten, fehlende Materialien, etc.) mit Datum und Uhrzeit festhalten. Machen Sie Fotos von der Baustelle. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Bauvertrag, Schriftverkehr, etc.).
🔗 Verwandte Themen
- Verzug des Bauunternehmers
Was tun, wenn der Bauunternehmer den vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhält? - Mängel am Bau
Wie gehe ich vor, wenn ich Mängel an der Bauleistung feststelle? - Kündigung des Bauvertrags
Wann kann ich einen Bauvertrag kündigen und welche Folgen hat das? - Beweissicherung im Bauprozess
Wie sichere ich Beweise bei Baumängeln oder Bauverzögerungen? - Rechte des Bauherrn
Welche Rechte habe ich als Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer?
-
Baurechtsanwalt einschalten! – Vorgehen bei Bauverzögerung
Da hilft nur ...
ein versierter und aggresiver Baurechtsanwalt.
20.000 € für Bauantrag, Loch und Bodenplatte - na suuuuuper.
Wenn die Infos stimmen, stopfen die mit einer Rate die Löcher auf der nächsten Baustelle.
Sagen Sie schon mal Servus zu Ihrem Geld, lernen Sie daraus und machen Sies im nächsten Versuch besser. -
Konkursrisiko bei Baufirma? – Anwaltliche Prüfung ratsam!
Geht die Firma vielleicht in Konkurs?
... kein Material mehr bezahlen ...
Dann ab zum Fachanwalt ob noch was zu retten ist. Der soll mal einen netten "Brief" verfassen (und zwar so, dass der rechtlich einwandfrei ist). Der kann Ihnen dann auch sagen, wohin die nächsten Zahlung geleistet werden, damit diese nicht in der Konkursmasse "untergehen" (falls dem so ist).
Aber vielleicht haben auch alle "30 Baustellen sehr spärlich gezahlt ... ". Hat leider auch schon vielen Firmen den Konkurs beschert, wenn Kunden eine 1/3 Finanzierung machen.
Aber ist ja wohl bei Ihnen nicht so.
Wenn Sie bislang "nur" 20.000 € gezahlt haben, ist ja dafür auch Leistung erbracht worden (Planung, Aushub, Fundament). Das ist ja schon mal nicht schlecht.
Fazit: Ohne genaue Vertragsverhältnisse nicht mehr zu sagen. Evtl. mal mit Ihrer Bank sprechen, ob die "vielleicht" was wissen wg. "Konkurs".
Keine Rechtsberatung, nur Laie ... -
Bauablauf kritisch! – Überzahlung bei Aushub & Fundament?
also neee ...
lieber kho!
Ich zitiere mal eben: "Wenn Sie bislang "nur" 20.000 € gezahlt haben, ist ja dafür auch Leistung erbracht worden (Planung, Aushub, Fundament). Das ist ja schon mal nicht schlecht. "
Ich würde sagen: Aber Hallo ... das ist sehr schlecht.
Bauantrag, Baugrube und Bodenplatte für € 20.000 sieht für mich nach einer nicht unwesentlichen Überzahlung aus (geht man einmal von einem "normal"-großen Einfamilienhaus aus). Realistisch dürften hier wohl eher irgendwas um die € 10.000 (+/-) sein.
Das ist halt eines der vielen Problemchen mit Generalunternehmer/BT: Zahlungspläne, bei denen der BH massiv in Vorleistung geht. Das verbessert natürlich nicht gerade die Verhandlungsposition.
Gruß
Thomas -
Kostenübersicht: Planung, Statik, Aushub – Realistische Preise?
Normalerweise
alles nur in den Wind geschätzt:
Planung/Bauantrag: 6000,-
Statik: 6000,-
Erdaushub, geschätzte 400 m³: 6000,-
Bodenplatte:?
Überzahlung?
Gruß Christian -
Architekt & Statiker Honorare – Realistische Kostenbetrachtung
Und wovon ...
träumen Architekt + Statiker nachts?
Zitat
Planung/Bauantrag: 6000,-
Statik: 6000,-
/Zitat
rotfl. Der war gut, der war echt gut.
Architekt 1500, Statiker 1000 beides inkl. Mettwurst.
So sieht es aus, mei Libber. -
Bauantrag & Statik – Kosten realistisch? Vergleichswerte!
ein echter Brüller 🙂
... nee wirklich ...
Bauantrag € 6.000,00.
Und: Wenn Generalunternehmer, dann ist es fraglich, ob überhaupt ein Statkus beauftragt wurde. Ich möchte es mal bezweifeln.
Ralfs € 1.500 sind vielleicht auch - aus Architektensicht- etwas pessimistisch, abermehr als € 3.000 (+/-) wird's wohl kaum auf die Kralle geben.
Aktuelles Projekt bei mir (ein Jahr her): Baugrubenaushub inkl. Abfuhr (!) € 7,00/ m³ (+ MwSt.). Macht bei 400 m³ dann wohl eher 2.800 Öcken. Bodenplatte lag mit ca. 90 m² bei ca. € 3.500 (+ MwSt.).
Munter addiert komme ich auf - ganz grob - € 9.300 (+ Steuer). Dazu dann noch etwas SK-Schicht und einige Nebenleistungen. Alles in etwa bei € 10.000 (+/-). Sicher aber nicht € 20.000.
Grüße
Thomas -
Baufirma zahlt nicht! – Architektenhonorare & Materialkosten offen
Neues von der Veruntreuungsfirma
Also die Firma hat immer noch keinen Handschlag getan. Habe von den Maurern gehört das sie nur Abschläge bekommen. Außerdem habe ich mit dem Archithekenbüro gesprochen, die haben von der Baufirma noch kein Geld gesehen 10 Objekte geplant ca. 40.000,00 € Rückstände. Eine statische Berechnung vom Haus habe ich aber leider wurde die Bodenplatte nicht wie beschrieben mit Mattenbewehrung ausgeführt, sondern mit Stahlfasern.
Ich glaube wirklich das war das Ende. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. -
Baupreise prüfen! – Aushub & Bodenplatte: Datenbasis erforderlich
Mit welchen Preisen
wird hier jongliert?
Hausgröße und damit Aushub/Bodenplatte völlig unbekannt.
Bodenabfuhr unbekannt. Deponiekosten unbekannt. (Liegen bei uns allein bei 8,- €/m³:-((
Bevor also der Fragsteller mit "ist überzahlt" kirre gemacht wird, erst mal Daten abfragen.
Problem des Fragestellers z.Z. "wie erreiche ich, dass es weitergeht? "
und da hilft wohl nur der Anwalt.
Stichwort VOBAbk. (wenn denn vereinbart) § 5 Nr. 3/4. -
Bauvertrag kündigen? – VOB-Option bei Bauverzögerung nutzen
Nachtrag
VOBAbk. ermöglicht nach Fristsetzung etc. ja auch die Vertragskündigung. manchmal ist ein Ende mit Schrecken ja besser als ein Schrecken ohne Ende. -
Hausbau Details: Größe, Keller, Klinker – Präzisierung der Daten
Daten zum Hausbau
Es sollte ein eineinhalb geschossiges Einfamilienhaus werden mit Keller und Klinker. 121 m² Wohnfläche, das heißt ca. 70 m² Grundfläche, Bodenaushub wird selber entsorgt, da das Grundstück auf einer Kiesader liegt. Fundament 20 cm Stärke. -
Firma identifizieren! – Erfahrungsaustausch per E-Mail
Das kommt mir bekannt vor
Hallo Herr Schulz,
da mir die ganze Geschichte irgendwie bekannt vorkommt habe ich eine Bitte an Sie.
Könnten Sie mir den Namen der Firma (bitte per E-Mail, nicht öffentlich im Forum) zukommen lassen. -
Architekt & Statiker Kosten – Regionale Preisunterschiede beachten
da habe ich mich aber komplett verhauen
watt der Bauträger dafür an Kohle raustut, spielt doch keine Geige.
Der imaginäre Wert zählt.
Und da freu ich mich doch, dass die "Planung "inkl. Bauantrag
bei einem freien Architekt, wie Herrn Dühlmeyer, nur 1.500 € kostet.
Und der bringt dann am besten direkt auch den Statiker für 3000,- € mit.
Also wenn der Bauherr dem Bauträger mit "Überzahlung" kommt, schlägt der erstmal die HOAIAbk. auf. Dann ist nichts mehr mit 1.500!
Und bei uns schmeißt kein Tiefbauer unter 13,- netto/ m³ inkl. Abfuhr den Bagger an.
Und für 3.500,- € eine Bodenplatte inkl. Schalung, Bewehrungsstahl,
und Sonstiges verkauft bei uns in NRW auch keiner.
Aber nichts für ungut.
Über Preise kann man halt vortrefflich streiten.
Ansonsten: siehe M. Peters
Gruß Christian -
Architekten Honorare – Bauträger vs. freie Architekten
Han ich jesacht ...
1.500 beim freien Architekten : motz.
1.500 sind die Kurse, die hier die üblich verdächtigen Bauträger/Generalübernehmer an ihre Zeichenknechte zahlen.
Und wenn wir mal die HOAIAbk. rausholen und die vom üblich verdächtigen Bauträger/Generalübernehmer tatsächlich daraus erbrachten Leistungen an Hand der einschlägigen Tabellen abrechnen, kommt so viel mehr auch nicht raus.
Was kriegt denn der "Kunde"? Eine Zeichnung, 2* KLEINE Änderungswünsche, ein paar A3 Ausdrucke + Formblatt als Bauantrag und eine Zahl in €.
Da gibt es beim Architekten schon a bisserl mehr.
Also nicht versuchen, diese massive Überzahlung schön rechnen zu wollen. -
Anwalt einschalten! – Bauvertrag sauber abwickeln & Planer suchen
Sei es darum
Ab zum Anwalt um die Sache "sauber" abzuschließen, resp. Forderungen geltend zu machen. Alles andere ist hier wohl nicht mehr zielführend.
Wenn alles "abgewickelt", dann neuen Planer suchen und mit anderer Firma weitermachen. Da ja Bodenplatte schon steht, ist ja der Grundriss auch bekannt. Sollte dem Planer dann die Arbeit einfacher machen.
Wg. Stahlfaser resp. Matten gibt es unterschiedliche Meinungen. Ob das hält sollte der Statiker des neuen "Planers" sagen können.
PS: Mein Erdaushub hat auch 13.000 DM damals gekostet und das war Region Stuttgart. + 6000 DM Architekt. -
Bodenplatte: Stahlfaser vs. Matten – Klare Präferenz für Matten
stahlfaser vs matten
da gibt's eigentlich keine zwei Meinungen. bei mir würde er seine Bodenplatte samt Streifenfundamenten wieder mitnehmen. -
Insolvenzrisiko! – Baufirma holt Bodenplatte unwahrscheinlich ab
Unwahrscheinlich
Wenn er schon nicht mehr zum weiterarbeiten kommt, dann wohl auch nicht um seine Bodenplatte wieder zu holen. Zumal er weis, dass er dann überhaupt kein Geld mehr sieht, da er ja jetzt schon kaum noch solvent ist.
Grüße -
Bodenplatte als Sauberkeitsschicht – Stahlfaserarmierung möglich?
Nö Ingo!
Die Bodenplatte würde er natürlich nicht mitnehmen.
Das ist doch eine 1a-Sauberkeitsschicht! Natürlich wird das Haus dann insgesamt etwas höher ... zugegeben. Aber eine SK-Schicht mit Stahlfaserarmierung ... warum nicht?
Thomas -
Bodenplatte akzeptieren? – Neue Bodenplatte & Bauantrag Anpassung
Na dann passt es doch
Bodenplatte bleibt drin. Neuer Bauträger oder wer auch immer macht neue Bodenplatte mit Matten rein. Bauantrag kann ggf. über "Texturänderung" günstig geändert werden dann braucht es keinen neuen. Falls die Höhe nicht irgendwo verbindlich festgeschrieben ist passt das schon. Sind ja nur max 25 cm.
Klar, das Geld ist erstmals "futsch". Aber immerhin gab es ja dafür Baugenehmigung, Aushub und "Bodenplatte". Somit bleibt nur die "Differenz" als Verlust. Wobei hier ja schon heftig Diskutiert wurde ob die Preise nun passe und je nach dem ist es halt mehr oder weniger.
Klar ist das nicht toll. Aber lieber am Anfang, als am Ende, wenn schon viel gemacht wurde und noch höhere Abschläge gezahlt wurden, für die dann gar nichts kommt. Da ist der Verlust noch höher.
So lässt sich wenigstens noch Bautechnisch alles retten. Da ja noch keine Mängel vorhanden sind. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauverzögerung durch Baufirma: Rechte, Fristen & Lösungen
💡 Kernaussagen: Bei ausbleibender Reaktion der Baufirma ist schnelles Handeln gefragt. Ein Baurechtsanwalt sollte hinzugezogen werden, um die Situation zu bewerten und rechtliche Schritte einzuleiten. Die finanzielle Situation der Baufirma sollte geprüft werden, da ein Konkursrisiko bestehen könnte. Die Kosten für Planung, Aushub und Fundament sollten kritisch hinterfragt und mit regionalen Preisen verglichen werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baurechtsanwalt einschalten! – Vorgehen bei Bauverzögerung wird dringend empfohlen, einen versierten Baurechtsanwalt zu konsultieren, um die eigenen Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.
✅ Zusatzinfo: Die Möglichkeit der Vertragskündigung gemäß VOB sollte in Betracht gezogen werden, wie im Beitrag Bauvertrag kündigen? – VOB-Option bei Bauverzögerung nutzen erläutert. Dies kann ein "Ende mit Schrecken" sein, das besser ist als ein endloser Schrecken.
💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer thematisieren die Angemessenheit der bisher geleisteten Zahlungen. Im Beitrag Bauablauf kritisch! – Überzahlung bei Aushub & Fundament? wird eine kritische Auseinandersetzung mit den Kosten für Aushub und Fundament geführt. Es wird empfohlen, die Preise genau zu prüfen und mit regionalen Durchschnittspreisen zu vergleichen.
Die Diskussionsteilnehmer raten, einen Anwalt einzuschalten, um die Situation rechtlich zu bewerten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Beitrag Konkursrisiko bei Baufirma? – Anwaltliche Prüfung ratsam! wird empfohlen, die finanzielle Situation der Baufirma zu prüfen, um das Risiko eines Konkurses und den damit verbundenen finanziellen Verlust zu minimieren. Die Bodenplatte wurde mit Stahlfasern statt mit Matten bewehrt. Im Beitrag Bodenplatte: Stahlfaser vs. Matten – Klare Präferenz für Matten wird die Verwendung von Matten empfohlen.
Die Diskussionsteilnehmer geben im Kontext der Bauverzögerung und der damit verbundenen Probleme den Rat, einen neuen Planer und eine andere Baufirma zu suchen, sobald die Angelegenheit mit der aktuellen Firma geklärt ist. Im Beitrag Anwalt einschalten! – Bauvertrag sauber abwickeln & Planer suchen wird empfohlen, den Bauvertrag sauber abzuwickeln und einen neuen Planer zu suchen, um das Bauprojekt fortzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation mit der Baufirma rechtlich ab und suchen Sie parallel nach Alternativen für die Fortsetzung Ihres Bauprojekts. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Anpassung des Bauantrags, falls eine neue Bodenplatte erforderlich wird, wie im Beitrag Bodenplatte akzeptieren? – Neue Bodenplatte & Bauantrag Anpassung angedeutet.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauverzögerung, Baufirma". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fertighaus-Lieferverzug: Schadensersatz, Mietkosten & Bereitstellungszinsen – Rechte?
- … Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Lieferverzug durch die Baufirma verschuldet ist. Dies kann beispielsweise Mietkosten für eine länger bewohnte Wohnung …
- … lassen. Dokumentieren Sie alle entstandenen Kosten und den Schriftverkehr mit der Baufirma. …
- … (z.B. die Baufirma) die vereinbarte Leistung (z.B. die Lieferung des Fertighauses) nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt.Verwandte Begriffe: Bauzeitverzögerung, Nacherfüllung, Schadensersatz. …
- … BereitstellungszinsenBereitstellungszinsen sind Zinsen, die Banken für noch nicht abgerufene Darlehen berechnen. Sie fallen an, wenn das Baugeld bereitsteht, aber aufgrund von Bauverzögerungen noch nicht abgerufen werden kann.Verwandte Begriffe: Darlehenszinsen, Finanzierungskosten, Baugeld. …
- … berechnen. Sie fallen an, wenn das Baugeld bereitsteht, aber aufgrund von Bauverzögerungen noch nicht abgerufen werden kann. …
- … Vertrag ist grundsätzlich möglich, wenn der Lieferverzug erheblich ist und die Baufirma keine Besserung in Aussicht stellt. Dies sollte jedoch gut überlegt und …
- … ist eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die der Auftragnehmer (hier die Baufirma) zahlen muss, wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, beispielsweise den …
- … Den Lieferverzug weisen Sie durch den Vertrag, den Schriftverkehr mit der Baufirma (z.B. E-Mails, Briefe), Bautagebuch und gegebenenfalls Zeugenaussagen nach. …
- … Frage: Muss ich der Baufirma eine Frist zur Nacherfüllung setzen?Antwort: Ja, in der Regel müssen …
- … Sie der Baufirma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor Sie Schadensersatzansprüche geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten können. …
- … Frage: Was ist, wenn der Lieferverzug durch höhere Gewalt verursacht wurde?Antwort: Wenn der Lieferverzug durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) verursacht wurde, kann die Baufirma möglicherweise nicht haftbar gemacht werden. Dies hängt jedoch von den …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
- … und ist für die Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Baufirma, Handwerker. …
- … sind die größten Risiken beim Hausbau?Die größten Risiken sind Kostenüberschreitungen, Bauverzögerungen, Mängel und Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer oder Architekten. Eine gute …
- … die Gemeinkosten in einem Büro auch ganz anders, als bei einer Baufirma mit vielen Mitarbeitern. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Generalunternehmer beauftragen: Haftung, Risiken & Unterschiede (Hessen)?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vs. Holzbauer: Wer macht Detailplanung für Holzbau (Decke, Wände, Dach)?
- … Was passiert, wenn es zu Planungsfehlern kommt?Planungsfehler können zu Bauverzögerungen, zusätzlichen Kosten und im schlimmsten Fall zu Baumängeln führen. Es …
- … komplett beim Architekten. die Holzbaufirma mag zwar Ahnung von der Werkplanung haben, jedoch fehlt in der …
- … Eine Werkplanung kann Teil einer vertraglich vereinbarten Leistung zwischen Holzbaufirma und Auftraggeber sein. Und diese Werkplanung muss der verantwortliche Planer prüfen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Entscheidungen vor Bauantrag – Grundstück, Finanzierung, Planung & Partnerwahl?
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Grundstückserhöhung Nachbar: Garagenwand als Stütze? Rechte, Pflichten & Schutz vor Schäden?
- … für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Baumängeln, Bauverzögerungen oder Verletzungen von Nachbarrechten geltend gemacht werden.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, …
- … Heute Morgen hat die Baufirma die Arbeiten unbeeindruckt fortgesetzt. Ein Foto, wie es nun aussieht habe …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Mangelhafter Außenputz: Mängelbeseitigung, Kosten & Ansprüche gegen Baufirma?
- … Außenputz, Mangel, Mängelbeseitigung, Fassade, Neubau, Baufirma, Anspruch, Kosten, Verputzer, Gewährleistung …
- … Mängelbeseitigung, Kosten & Ansprüche gegen Baufirma? …
- … Wir haben ein Reihenhaus von einer Baufirma bauen lassen (Schlüsselfertig). Wir hatten vereinbart, als Eigenleistung die Fassade …
- … beanstandet und die Mängel wurden auch in dem Abnahmeprotokoll gegenüber der Baufirma schriftlich festgehalten. Ein uns bekannter Verputzer sagte, dass ein ordentlicher Putz …
- … detailliert mit Fotos und senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an die Baufirma. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. …
- … Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Mängelbeseitigung durch die Baufirma. …
- … Wenn die Baufirma die Mängel nicht beseitigt, können Sie Schadensersatz fordern …
- … die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten von der Baufirma zurückfordern. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel detailliert, setzen Sie der Baufirma eine Frist zur Mängelbeseitigung und ziehen Sie einen Gutachter hinzu, um …
- … Mängeln an einem Bauwerk oder einer Sache durch den Verpflichteten (z.B. Baufirma). Sie ist ein zentraler Anspruch des Bestellers im Werkvertragsrecht.Verwandte Begriffe: …
- … einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Mängeln oder Bauverzögerungen gefordert werden.Verwandte Begriffe: Vermögensschaden, Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn. …
- … primär Anspruch auf Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels durch die Baufirma. Wenn diese nicht erfolgt, können Sie Schadensersatz fordern oder den Mangel …
- … erstellen, das als Beweismittel dient. Dies ist besonders wichtig, wenn die Baufirma die Mängel bestreitet. …
- … ist eine Mängelanzeige?Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an die Baufirma, in der Sie die Mängel beschreiben und zur Beseitigung auffordern. …
- … die Frage, ob nach einem Anstrich des Außenputzes Mängelrechte gegenüber der Baufirma geltend gemacht werden können. Entscheidend sind die Abnahme, mögliche Bedenkenanmeldungen und …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wasser in Fassadendämmung: Ursachen, Folgen & Trocknungskosten beim Neubau?
- … Ich habe bisher dem Architekten und der Baufirma das Problem geschildert, eine Stellungnahme steht noch aus. Als Argumentationshilfe würde …
- … - Wer trägt die direkten und indirekten (Bauverzögerung wg. Trocknungsmaßnahmen) Kosten? …
- … gehe ich von einem Fehler der Baufirma aus, der hätte vermieden werden können. Kann ich davon ausgehen, dass die Kosten die Baufirma zu zahlen hat? …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Porenbeton bei Regen mauern? | Risiken, Schutzmaßnahmen & Bauzeit-Verlängerung
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Baumängel Neubau Eigentumswohnung: Was tun bei Abweichungen vom Bauplan?
- … Art recht keine Ahnung habe und bald ein Termin mit der Baufirma und Planern habe ... …
- … Mängelanzeige: Setzen Sie die Baufirma schriftlich (am besten per Einschreiben) über die Mängel in Kenntnis und …
- … Dies ist besonders wichtig, wenn die Mängel schwerwiegend sind oder die Baufirma die Mängelbeseitigung ablehnt. …
- … Was tun, wenn die Baufirma die Mängelbeseitigung verweigert?Wenn die Baufirma die Mängelbeseitigung verweigert, können Sie …
- … alle Bauleistungen. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Baufirma. Bei Baumängeln ist es wichtig, den Bauvertrag genau zu prüfen, um …
- … Rechte bei Bauverzögerung: Was tun, wenn der Bau nicht fertig wird?Informationen zu Ihren …
- … Rechten bei Bauverzögerungen. …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauverzögerung, Baufirma" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauverzögerung, Baufirma" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauverzögerung, Baufirma" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Bauverzögerung, Baufirma" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Bauverzögerung durch Baufirma: Was tun bei fehlender Reaktion & Fristsetzung?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Bauverzögerung: Rechte, Fristen & Vorgehen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Bauverzögerung, Baufirma reagiert nicht, Fristsetzung, Bauvertrag, Baurecht, Mangelanzeige, Schadensersatz, Fertigstellungstermin
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!