kurze Problemstellung:
- wir haben in städt. Neubaugebiet gebaut (vor 2 Jahren)
- alles nach Bebauungsplan und Genehmigung
- Stadt plant derzeit neues Baugebiet in Nachbarschaft
- Stadt gibt Gestaltungshandbuch heraus
- regelt Hausform, Gartengestaltung, Umfeld, Farbe, Material etc. ergänzend und ausführlicher zum B-PlanAbk.
- Handbuch enthält Fotos unserer Objekte als negative Beispiele
- Untertitel wie "Negativbeispiel ... ", "unzulässige Konstruktion", fett-rot durchkreuzte Fotos etc. suggerieren Fehler, Unzulässigkeiten oder Geschmacklosigkeiten unserer Objekte (obwohl alles im Rahmen der Verordnungen und Planungen gebaut wurde)
Frage:
Kann man gegen diese Art der Veröffentlichung vorgehen (z.B. einstweilige Verfügung o.ä.) um den Werterhalt der eigenen Immobilien nicht zu gefährden? Mich stört die mündliche Formulierung der im neuen Baugebiet untersagten Punkte nicht, wohl aber deren fotografische Dokumentation mit unseren Objekten als Negativbeispiel, obwohl in unserem Baugebiet alle angeführten Fakten von den gleichen Entscheidungsträgern genehmigt waren.
Viele Grüße
Hans
