Zahlungsplan Neubau: Ist er fair? Gewährleistungsbürgschaft nötig? Kosten, Ablauf
BAU-Forum: Neubau
Zahlungsplan Neubau: Ist er fair? Gewährleistungsbürgschaft nötig? Kosten, Ablauf
für unseren geplanten Neubau (Stadthaus, 3 Etagen, kein Keller, Flachdach, 200 tE Kosten) liegt uns vom Bauträger folgender Zahlungsplan vor:
8 % Stellen des Bauantrages
10 % Baubeginn
15 % Verlegung der Deckenelemente über EGAbk.
15 % Verlegen der Deckenelemente über OGAbk.
8 % Aufbringen dr Dachabdichtung
8 % Montage der Fenster (ohne Verglasung, Innen und Hauseinganstür)
8 % Fertigstellen der Rohinstallation Elektro und Sanitär
8 % Ausführung des Innenputzes
6 % Verlegen des Estrichs
2 % Montage der Treppenstufen
2 % Montage der Innentürzargen
2 % Abnahme / Übergabe (ohne Außenputz und Außenanlagen)
5 % Ausführung der Außenputzarbeiten (ohne Sockelanstrich)
2 % Fertigstellung der Pflasterarbeiten (Hauszugang / Stellplatz)
1 % Endgültige Fertigstellung
Insbesondere der Anfang kommt mir ziemlich happig vor, das Ende eher dünn, 1 % für die Schlussabnahme? Ist der Plan realistisch?
Außerdem kommt im Vertrag keine Gewährleistungsbürgschaft vor. Ist sowas heute Standard und sollte man darauf bestehen? ebenso wenig ist eine Vertragsstrafe für verspätete Fertigstellung (hier sind 6 Monate nach Baubeginn festgelegt) definiert. Eine Vorgabe ohne mögliche Sanktion ist m.E. aber doch recht zahnlos? Sind hier 1000 € pro Monat Verzögerung als Vorschlag meinerseits eher zu viel/zu wenig oder angemessen?
Vielen Dank für die Beantwortung der dringenden Fragen schon Vorab sagt Robert.
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Ich beurteile den Zahlungsplan anhand üblicher Kriterien. Ein guter Zahlungsplan sollte den Baufortschritt widerspiegeln und keine unverhältnismäßig hohen Vorauszahlungen enthalten.
Typischer Zahlungsplan (Orientierung):
- Bauantrag: 2-3%
- Baubeginn/Bodenaushub: 10-15%
- Rohbau (inkl. Dacheindeckung): 30-35%
- Fenster, Außentüren: 10-15%
- Innenputz/Estrich: 10-15%
- Heizung, Sanitär, Elektro: 10-15%
- Fassade: 5-10%
- Endabnahme/Übergabe: 5-10%
Gewährleistungsbürgschaft: Ich empfehle dringend, eine Gewährleistungsbürgschaft (ca. 5% der Bausumme) zu fordern. Diese sichert Ihre Ansprüche bei Mängeln nach der Bauabnahme ab.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Zahlungsplan und den Bauvertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung als Vertragsbestandteil.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Zahlungsplan
- Ein Zahlungsplan legt fest, wann welche Raten des Kaufpreises für eine Immobilie fällig werden. Er ist üblicherweise an den Baufortschritt gekoppelt. Verwandte Begriffe: Baufinanzierung, Ratenzahlung, Bauvertrag.
- Gewährleistungsbürgschaft
- Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Bauträger stellt, um die Ansprüche des Bauherrn bei Mängeln nach der Bauabnahme abzusichern. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sicherheitseinbehalt, Bürgschaft.
- Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formelles Verfahren, um die Genehmigung für den Bau eines Gebäudes von der Baubehörde zu erhalten. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bebauungsplan.
- Baubeginn
- Der Baubeginn ist der offizielle Start der Bauarbeiten auf dem Grundstück. Verwandte Begriffe: Spatenstich, Rohbau, Bauzeit.
- Schlussabnahme
- Die Schlussabnahme ist die förmliche Übergabe des fertigen Baus an den Bauherrn. Dabei werden alle Leistungen geprüft und eventuelle Mängel protokolliert. Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelprotokoll, Gewährleistungsfrist.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und die fertigen Immobilien verkauft. Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
- Vertragsstrafe
- Eine Vertragsstrafe ist eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung einer Leistung fällig wird. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verzug, Bauzeitverlängerung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Bauträger stellt, um die Ansprüche des Bauherrn bei Mängeln nach der Bauabnahme abzusichern. Sie beträgt üblicherweise 5% der Bausumme und wird für die Dauer der Gewährleistungsfrist (meist 5 Jahre) gestellt. - Wie prüfe ich, ob ein Zahlungsplan fair ist?
Vergleichen Sie den Zahlungsplan mit dem Baufortschritt. Hohe Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen sind kritisch. Orientieren Sie sich an den üblichen Prozentwerten für die einzelnen Bauphasen. Eine detaillierte Baubeschreibung ist wichtig, um den Fortschritt zu beurteilen. - Was ist, wenn der Bauträger sich weigert, eine Gewährleistungsbürgschaft zu stellen?
Das ist ein Warnsignal. Bestehen Sie auf der Bürgschaft oder suchen Sie einen anderen Bauträger. Ohne Bürgschaft tragen Sie das volle Risiko, wenn der Bauträger während der Gewährleistungsfrist insolvent geht. - Welche Rolle spielt die Baubeschreibung beim Zahlungsplan?
Die Baubeschreibung definiert die zu erbringenden Leistungen und ist die Grundlage für die Beurteilung des Baufortschritts. Ein detaillierte Baubeschreibung ist wichtig, um zu beurteilen, ob die Zahlungen im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. - Was ist eine Vertragsstrafe bei Bauverzögerung?
Eine Vertragsstrafe ist eine im Bauvertrag vereinbarte Geldsumme, die der Bauträger zahlen muss, wenn er den Bau nicht fristgerecht fertigstellt. Sie dient als Anreiz für den Bauträger, den Bau termingerecht fertigzustellen. - Was bedeutet "Schlussabnahme"?
Die Schlussabnahme ist die förmliche Übergabe des fertigen Baus an den Bauherrn. Dabei werden alle Leistungen geprüft und eventuelle Mängel protokolliert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Was tun bei Mängeln nach der Abnahme?
Mängel müssen dem Bauträger unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung. Bei schwerwiegenden Mängeln sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers für Mängel, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauträgers, die über die Gewährleistung hinausgeht.
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-
Zahlungsplan Neubau: Bauträger bevorzugt? – Anpassung empfohlen!
Zahlungsplan
Hallo,
die Abschlagszahlungen sind auf jeden Fall zu Gunsten von Bauträger.
Abschlagszahlung 2) Baubeginn (20 T€) auf jedenfall auf die letztere Positionen verteilen!
Abschlagszahlung 12) Abnahme/Übergabe wofür ist das nötig?
Die Außenanlagen sind doch im Leistungsumfang enthalten!
Also die auch auf andere Positionen verteilen!
Als Letzte Abschlagszahlung vereinbaren 5 % Nach Fertigstellung aller arbeiten und Abnahme/Übergabe!
Feste Ausführungsfristen vereinbaren! Baubeginn 01.09.2006 oder 35. KWAbk. 2006 und Fertigstellungstermin genau so.
Ob bei Verzögerung als Schadenersatzt 1000 € Reichen müssen sie selber entscheiden, Miete/Hotel/lager kosten.
Es muss nicht jede Bauträger unseriös sein!
Viel Spaß und Starke Nerven wünsche ich Ihnen.
Yilmaz -
Einseitiger Zahlungsplan: Hohe Vorabzahlung beim Neubau vermeiden!
sehr einseitig
Moin,
klar wollen die Herren und Damen Bauträger immer gerne erstmal Ihr Geld und dann kommt (vielleicht) eine Leistung. Sie zahlen bereits 48 % der gesamten Bausumme bei Verlegung der Deckenelemente über OGAbk.. Das ist knackig. Geht irgendwas schief (Bauträger geht pleite, sie verkrachen sich und müssen/wollen Vertrag kündigen usw), haben Sie schon deutlich mehr gezahlt, als Leistungen an Sie geflossen sind. Leistungen, die zudem möglicherweise auch noch mangelbehaftet sein könnten. Im schlimmsten falle hieße dies: Sie haben für eine mangelhafte Leistung bereits den vollen (ohnehin zu hohen) Presi gezahlt.
Mag sein, dass Ihr Bauträger seriös und eine Seele von Mesnch ist. Wenn aber nicht manövrieren Sie sich mit einem derartig zu Ihren Ungunsten ausgelegten Zahlungsplan geradewegs ins Abseits.
Gruß
Thomas -
Risiko Zahlungsplan: Neubau – Abhängigkeit vermeiden!
Ich würde mich niemals darauf einlassen
Sie bezahlen für einen noch nicht einmal genehmigten Bauplan 8 % der Bausumme.
Sie bezahlen bereits 18 % der Bausumme, ohne dass auch nur ein Handstreich auf der Baustelle erfolgt ist.
Sie bezahlen bereits 48 %, da ist die Decke über OGAbk. noch nicht einmal betoniert (lediglich die Elemente draufgesetzt).
Ich persönlich würde es nicht tun, ich hätte große Angst, mich abhängig zu machen ...
MfG Ortwin -
Zahlungsplan Neubau: Alternative Vorschläge zur Ratenzahlung
Zahlungsplan scheinbar ungünstig - bitte um alternative Vorschläge!
Hallo,
den Beiträgen auf meine Frage entnehme ich, dass der Zahlungsplan als eher nachteilig für mich zu bewerten ist. Welche Änderungsvorschläge gibt es denn, um das Ganze halbwegs ausgewogen zu gestalten? Meine Ideen bisher wären:- die ersten beiden Raten 8 % und 10 % zu einer 10 % Rate für "Baubeginn nach Einreichen des Bauantrages" zusammenzufassen
- die dann verbleibenden 8 % nach hinten auf die letzten 3-4 Punkte zu verteilen
- nur eine Schlussabnahme zu 5 % und nicht wie bisher 2 Abnahmen zu 2 %und 1 %
Über Vorschläge oder alternative Ideen würde ich mich sehr freuen.
MfG Robert -
Fairer Zahlungsplan: Neubau – Leistungsgerechte Ratenzahlung!
Besser, aber nicht gut ...
Besser, aber nicht gut für Sie!
Wie schon auch mein Vorredner schrieb:
" Sie bezahlen für einen noch nicht einmal genehmigten Bauplan 8 % der Bausumme.
Sie bezahlen bereits 18 % der Bausumme, ohne dass auch nur ein Handstreich auf der Baustelle erfolgt ist. "
Hatte ich ja auch schon ansatzweise ausgeführt. Nun gut.
Grundsätzlich sollten Sie immer nur soviel zahlen, wie Sie bekommen haben. Oder würden Sie in einen Supermarkt gehen und schon mal 20 € mehr zahlen für eine Sache, die dann nächste Woche geliefert werden wird ... vielleicht (wobei das Risiko hier vergleichsweise gering wäre ... was sind schon 20 €?!?).
8 % für die Baugenehmigung.
Ein Architekt kriegt für seine gesamte Leistung (Baugenehmigung, Werkplanung, Bauabwicklung) je nach Objektgröße irgendwas zwischen 10 und 12 % der Bausumme als Honorar; die Leistungen bis zur Genehmigung (Entwurf, Bauantrag) schlagen mit etwa 3 - 4 % zu Buche.
Weitere 10 % zum Baubeginn. Verstehe ich nicht! Sie sollen 20.000 € zahlen damit mal jemand anfängt (das heißt nicht, dass Sie eine verwertbare Leistung erhalten). Im Prinzip würde es reichen den Bauwagen auf die Baustelle zu stellen und einen Spaten in den Boden zu rammen. Ein fürstliches Entgelt!
Macht der Bauträger jetzt pleite haben Sie 36 T€ gezahlt und sind stolzer Besitzer einer Baugenehmigung und eines in der Erde steckenden Spatens ...
Jetzt mal im Ernst:
Für (genehmigten) Bauantrag wären vielleicht 5 % angemessen (geht man davon aus, dass der Bauträger dann auch gleich die Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) hinterherschiebt um mit dem Bau beginnen zu können). Weitere 10 % nach Fertigstellung des KG.
Achten Sie darauf, dass nicht Sie, sondern der Ausführende in Vorleistung geht, sonst zahlen Sie schon mal für eine Leistung deren Qualität und Vollständigkeit Sie vorab gar nicht beurteilen können. Das versetzt Sie in eine denkbar ungünstige Verhandlungsposition. Da kann man schlecht Forderungen stellen, wenn das Druckmittel fehlt!
Insgesamt scheint mir der Zahlungsplan geeignet Sie massiv zu übervorteilen. Eine Zusammenarbeit mit diesem Bauträger würde ich mir genau überlegen.
Gruß
Thomas -
Bauträgervertrag: Zahlungsplan nach MaBV prüfen! – Info
Bauträgervertrag-Kurze Ergänzung ...
wenn es sich, wie Sie schreiben um einen Bauträger (Bauträger) handelt, so muss sich der Zahlungsplan nach der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) richten. Dieser sieht maximal 13 Raten in zusammengefasst in Rechnung zu stellenden sieben Teilbeträgen vor. In der MaBV ist auch die prozentuale Höhe der einzelnen Raten festgelegt.
Ergo: mindesten Bauträger auf die MaBV hinweisen, Zahlungsplan gem. MaBV ändern, eine Gewährleistungsbürgschaft (Insolvenzabsicherung) vereinbaren, Fertigstellungstermin festlegen, bei Bauzeitüberschreitung Vertragsstrafe (ca. 0,1-0,3 % des Preises pro Tag) vereinbaren, etc.
Empfehlung:
besser noch Sie lassen sich durch einen qualifizierten Berater und/oder Fachanwalt beraten und bei der Vertragsverhandlung untersützen.
vgl. Link zu MaBV
MfG
R. Kaiser -
Zahlungsplan Neubau: MaBV-Konformität prüfen – Vergleich!
ungünstig?
Also, bei Rohbaufertigstellung haben Sie maximal 56 % des vereinbarten Kaufpreises bezahlt.
Nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) wären eigentlich 58 % fällig.
Nach Übergabe sind hier (wenn man den Außenputz mal außer acht lässt) noch 3 % fällig, nach MaBV sind es 3,5 %.
So what?
Gruß Christian
PS: Grundstückskosten sin normalerweise in den ersten Raten enthalten. -
Zahlungsplan Neubau: Überzahlung vermeiden – Bautenstand prüfen!
nun mal langsam mit den jungen Pferden ...
@Chr-503-Sto
Mag sein, dass ich was falsch verstanden habe, aber Sie schreiben:
"Also, bei Rohbaufertigstellung haben Sie maximal 56 % des vereinbarten Kaufpreises bezahlt.
Nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) wären eigentlich 58 % fällig.
Nach Übergabe sind hier (wenn man den Außenputz mal außer acht lässt) noch 3 % fällig, nach MaBV sind es 3,5 %.
So what? "
Mal ungeachtet was die Maklerverordnung hierzu hergibt, aber: ich sehe vor allem die 48 % bis "Auflegen der Deckenelemente über OGAbk.". Hier sind nicht annähernd 48 % der Bauleistung abgeliefert. Eher im Bereich von 30-35 % würde ich den tatsächlichen Bautenstand einstufen. Das sind dann schlichtweg 13 - 18 % Überzahlung ungeachtet der abgelieferten baulichen Qualität.
Es steht natürlich jedem frei so einen Zahlungsplan zu unterschreiben. Natürlich.
Nur: Ich würde es nicht tun und würde es auch Niemandem raten. Andererseits: Die, die es dann doch tun werden wir - zur allgemeinen Belustigung und Häme hinterher ja wieder im Forum finden ...
Gruß
Thomas -
Neubau Kosten: Zahlungsplan – Grundstück & Architekt berücksichtigen!
junge Pferde wollen rennen
und bevorratete Grundstücke bezahlt werden.
Und eine BE gibt es auch. Und die Architektenleistung auch.
Und bis OGAbk. Decke hat der Mann dann nun ca. 100.000,- bezahlt.
jetzt taxierste das Grundstück mal mit 40.000,-; die Architektenleistung mal mit 10000,- und ziehst mal die Mehrwertsteuer aus dem Rest raus und bist bei ca. 43.000,- für Gründung, EGAbk. und 1. OG.
Immer noch unfair?
Ich garantier, dass Ihr Architekten dem Bauherrn bis OG-Decke schon mehr Kohle abgeknöpft hättet, immer inkl. Grundstück.
Christian -
Zahlungsplan Neubau: Grundstück inkludiert? – Klärung!
Bullshit ...
Bullshit dass wir den BH mehr abknöpfen. Also ehrlich.
Außerdem: Habe nicht gelesen, dass das Grundstück mit dabei wäre. Dann müsste - wenn das Grundstück mit dabei wäre - dies natürlich schon irgendwie Berücksichtigung finden.
Daher: an den Fragesteller: Ist Grundstück hier mit dabei?
Grüße
Thomas -
Neubau Kostenaufstellung: Zahlungsplan – Details & Berechnung
Butter bei die Fische
Grundstück 40.000,-
Architektenhonorar bis dahin abzurechnen LPAbk. 1-7 = 14.000,-
Statiker ca. 10.000,-
Mutterboden abschieben, Grundleitungen verziehen, frostfrei gründen: ca. 4000,-
Bodenplatte d = 25 cm; ca. 80 m² = 10.000,-
Baustelleneinrichtung ca. 6.000,-
Mauerwerk EGAbk., d = 17,5 cm ; ca. 100 m² x 80,- pro m² = 8000,-
EG Decke ca. 8000,-
1. OGAbk. Mauerwerk ca. 8000,-
1. OG Decke ca. 8000,-
wie weit biste?
bei mir kommen so ca. 116.000,- raus.
und ich Streit mich nicht um 5 Mille.
Vorausgesetzt der Architekt gibt die Rechnungen immer schön zeitnah frei.
Christian -
Zahlungsplan Neubau: Überarbeiteter Vorschlag ohne Grundstück
angegebener Zahlungsplan war ohne Grundstück!
Die 200.000 für das Haus und somit auch der angegebene Zahlungsplan waren OHNE Grundstück. Das wird extra gekauft.
Ich habe Aufgrund der vorhergehenden Beiträge den Zahlungsplan etwas überarbeitet und würde dem Bauträger folgendes anbieten:
8 % - Stellen des Bauantrages und Baubeginn
15 % - Verlegen der Deckenelemente über EGAbk.
15 % - Verlegen der Deckenelemente über OGAbk.
8 % - Aufbringen der Dachabdichtung
8 % - Montage der Fenster
8 % - Rohinstallation Sanitär und Elektro
8 % - Verlegung des Innenputzes
6 % - Verlegen des Estrichs
2 % - Montage Treppe
2 % - Montage Türzargen Innentüren
8 % - Abnahme/Übergabe
5 % - Ausführung Außenputz
2 % - Fertigstellung der Pflasterarbeiten
5 % - Endgültige Fertigstellung
Wäre ein solcher Zahlungsplan für beide Seiten ausgewogen? Ich will hier weder den Bauträger noch mich im Vorteil sehen, es soll für beide Seiten fair und tragbar sein.
Grüße, Robert -
Diskussion Zahlungsplan: Einigung & Fokus auf Bauherrn-Fortschritt
und nun?
hi Herr Chr-503-Sto
"wie weit biste?
bei mir kommen so ca. 116.000,- raus.
und ich Streit mich nicht um 5 Mille.
Vorausgesetzt der Architekt gibt die Rechnungen immer schön zeitnah frei. "
nach der letzten Info vom BH bin ich jetzt bei eben mal € 40 T weniger. Und nun? Streit um des Kaisers Bart? Bringt doch nix, oder?
Vertragen wir uns einfach wieder und schaune was der Bauherr weiter so machth.
Gruß
Thomas -
Klarstellung Zahlungsplan: Inklusive Grundstück – Missverständnis
alles klar
Herr Bock.
Bin auch nicht auf Streit aus.
Hatte nur in meinem ersten Posting explizit erwähnt : " alles immer mit Grundstück"
Nix für ungut.
Gruß Christian -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fairer Zahlungsplan Neubau: Gewährleistungsbürgschaft & Kostenkontrolle
💡 Kernaussagen: Der ursprüngliche Zahlungsplan des Bauträgers wird als ungünstig für den Bauherrn bewertet, da hohe Vorabzahlungen gefordert werden. Es wird empfohlen, den Zahlungsplan an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anzupassen und nur für erbrachte Leistungen zu zahlen. Die Diskussionsteilnehmer analysieren die Kostenstruktur und schlagen alternative Zahlungspläne vor, die Grundstückskosten, Architektenleistungen und den Bautenstand berücksichtigen. Eine Gewährleistungsbürgschaft wird im Kontext der Absicherung gegen Bauträgerinsolvenz thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Risiko Zahlungsplan: Neubau – Abhängigkeit vermeiden! sollte man vermeiden, sich durch hohe Vorabzahlungen zu stark vom Bauträger abhängig zu machen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauträgervertrag: Zahlungsplan nach MaBV prüfen! – Info verweist auf die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die den Rahmen für Zahlungspläne bei Bauträgerverträgen vorgibt. Diese Verordnung dient dem Schutz des Bauherrn.
💰 Zusatzinfo: In Neubau Kostenaufstellung: Zahlungsplan – Details & Berechnung wird eine detaillierte Kostenaufstellung präsentiert, die Architektenhonorar, Statikerkosten und Baustelleneinrichtung berücksichtigt, um die Angemessenheit des Zahlungsplans zu bewerten.
📊 Zusatzinfo: Es wird diskutiert, ob die Grundstückskosten im Zahlungsplan enthalten sind (siehe Zahlungsplan Neubau: Grundstück inkludiert? – Klärung!). Die Klärung dieser Frage ist entscheidend für die Beurteilung der Fairness des Zahlungsplans.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Zahlungsplan kritisch prüfen, mit der MaBV vergleichen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Baurecht konsultieren, um ihre Interessen zu wahren. Siehe auch Zahlungsplan Neubau: Alternative Vorschläge zur Ratenzahlung für konkrete Änderungsvorschläge.
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