Bordsteinabsenkung beim Schlüsselfertigen Haus: Wer trägt die Kosten laut Vertrag?
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Bordsteinabsenkung beim Schlüsselfertigen Haus: Wer trägt die Kosten laut Vertrag?
bei unserem Bau eines Schlüsselfertigen Doppelhauses in Niedersachsen, will mein Architekt mir und meinem Nachbar die Kosten für die Bordsteinabsenkung auflasten.
Nun ist es so das in unserem Vertrag nichts davon steht, das ich diese Kosten selber tragen muss. Es steht aber auch nicht das der Architekt die Kosten trägt.
Ich gehe davon aus, wenn ich Schlüsselfertig kaufe, das ich auch auf meine Auffahrt komme und bin der Meinung, dass das nicht meine Aufgabe ist.
Nun muss ich natürlich etwas in der Hand haben um meinen Architekten zu überzeugen.
Gibt es eine Rechtsprechung oder Präzedenzfälle für solch einen Fall?
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Die Frage, wer die Kosten für die Bordsteinabsenkung bei einem schlüsselfertigen Haus trägt, hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Da in Ihrem Vertrag nichts zur Kostenübernahme der Bordsteinabsenkung geregelt ist, ist es wichtig, den Vertrag genau zu prüfen.
Ich empfehle, zunächst zu prüfen, ob die Bordsteinabsenkung als notwendige Erschließungsmaßnahme im Vertrag enthalten ist. Schlüsselfertige Bauverträge beinhalten oft eine Klausel, die alle notwendigen Erschließungsarbeiten umfasst. Wenn dies der Fall ist, könnten die Kosten bereits im Gesamtpreis enthalten sein.
Sollte der Vertrag keine eindeutige Regelung enthalten, ist zu prüfen, ob die Bordsteinabsenkung eine übliche Leistung des Architekten darstellt. Dies kann von den individuellen Umständen des Bauvorhabens und den regionalen Gepflogenheiten abhängen.
Ich rate Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls gegenüber dem Architekten geltend zu machen. Eine erste Einschätzung kann oft durch eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Baurecht erfolgen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Bauvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Bordsteinabsenkung zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bordsteinabsenkung
- Eine Bordsteinabsenkung ist die Absenkung des Bordsteins an einer bestimmten Stelle, um eine barrierefreie oder komfortablere Zufahrt zu einem Grundstück zu ermöglichen. Sie dient dazu, den Übergang von der Straße zum Gehweg oder zur Grundstückszufahrt zu erleichtern.
Verwandte Begriffe: Gehwegabsenkung, Zufahrt, Barrierefreiheit. - Schlüsselfertiges Bauen
- Schlüsselfertiges Bauen bezeichnet die Errichtung eines Gebäudes durch ein Generalunternehmen, das alle Leistungen von der Planung bis zur Übergabe des bezugsfertigen Hauses erbringt. Der Bauherr erhält ein Haus, das sofort bewohnbar ist.
Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauvertrag, Festpreis. - Erschließungskosten
- Erschließungskosten sind die Kosten, die für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Einrichtungen anfallen, die für die Nutzung eines Grundstücks erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise der Anschluss an das Straßennetz, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung.
Verwandte Begriffe: Anschlussbeiträge, Anliegerbeiträge, Infrastrukturkosten. - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Der Vertrag sollte detailliert die Aufgaben des Architekten, wie Planung, Bauleitung und Kostenkontrolle, beschreiben.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Bauplanung. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches Baurecht, das die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt, und privates Baurecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten regelt.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung. - Auffahrt
- Eine Auffahrt ist ein befestigter Weg, der von der Straße zu einem Grundstück oder einer Garage führt. Sie dient dazu, Fahrzeuge auf das Grundstück zu bringen.
Verwandte Begriffe: Zufahrt, Stellplatz, Garagenzufahrt. - Genehmigung
- Eine Genehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die für bestimmte Bauvorhaben oder Maßnahmen erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Vorhaben den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Erlaubnis, Bewilligung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Bordsteinabsenkung zuständig?
Die Zuständigkeit für die Bordsteinabsenkung kann je nach Gemeinde variieren. Oft ist der Grundstückseigentümer oder der Bauherr dafür verantwortlich, die Absenkung zu beantragen und gegebenenfalls die Kosten zu tragen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen. - Was passiert, wenn die Bordsteinabsenkung nicht im Vertrag erwähnt wird?
Wenn die Bordsteinabsenkung nicht explizit im Bauvertrag erwähnt wird, ist es wichtig, zu prüfen, ob sie unter allgemeine Klauseln wie "Erschließungskosten" fällt. Andernfalls kann es zu einer Nachverhandlung mit dem Bauunternehmen oder Architekten kommen. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert. - Kann ich die Kosten für die Bordsteinabsenkung von der Steuer absetzen?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Baukosten, einschließlich der Bordsteinabsenkung, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn das Haus vermietet wird, können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei Eigennutzung ist dies in der Regel nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Belastungen. - Welche Genehmigungen benötige ich für eine Bordsteinabsenkung?
Für eine Bordsteinabsenkung ist in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Der Antrag muss in der Regel detaillierte Pläne und Beschreibungen der geplanten Arbeiten enthalten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen zu informieren. - Was sind übliche Kosten für eine Bordsteinabsenkung?
Die Kosten für eine Bordsteinabsenkung können stark variieren und hängen von der Länge der Absenkung, den örtlichen Gegebenheiten und den Preisen der ausführenden Unternehmen ab. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen. - Was ist der Unterschied zwischen Erschließungskosten und Baukosten?
Erschließungskosten umfassen alle Kosten, die notwendig sind, um ein Grundstück bebaubar zu machen, wie z.B. den Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Baukosten hingegen beziehen sich auf die reinen Kosten für die Errichtung des Gebäudes. - Was bedeutet "schlüsselfertig" im Bauvertrag?
"Schlüsselfertig" bedeutet, dass das Bauunternehmen alle Leistungen erbringt, die notwendig sind, um das Haus bezugsfertig zu übergeben. Dies umfasst in der Regel auch die Erschließung des Grundstücks, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. - Welche Rolle spielt der Architekt bei der Bordsteinabsenkung?
Der Architekt kann bei der Planung und Beantragung der Bordsteinabsenkung eine wichtige Rolle spielen. Er kann die notwendigen Pläne erstellen, die Genehmigung einholen und die Bauarbeiten überwachen. Die genauen Leistungen des Architekten sollten im Architektenvertrag festgelegt sein.
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Eine detaillierte Aufschlüsselung der verschiedenen Positionen, die unter Erschließungskosten fallen.
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Bordsteinabsenkung: Kosten trägt der Anlieger – Praxisbeispiel
Aus der Praxis
musste ich auch selber bezahlen. Wenn es bereits Borsteine gibt, hat die Stadt/Gemeinde Ihre Aufgabe erfüllt. Wenn SIE nun abgesenkte haben wollen, dann zahlen Sie auch.
Und bei Schlüsselfertig ist das doch so, was nicht explizit DRIN steht ist auch nicht drin. Also SIE. Rechnen Sie mal mit 100,- je Meter Randstein, dürfte ein guter Anhaltswert sein.
Klassisches Beispiel: ... Die Zimmer im Obergeschoss erhalten Rollläden ... tja, damit ist im Erdgeschoss kein Rollladen vorgesehen ...
PS: Alles persönliche Meinung, keine Rechtsberatung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bordsteinabsenkung beim Schlüsselfertigen Haus: Kostenfrage & Baurecht
💡 Kernaussagen: Bei einem schlüsselfertigen Hausbau sind Kosten für die Bordsteinabsenkung oft nicht im Vertrag enthalten. Die Stadt/Gemeinde hat ihre Pflicht mit vorhandenen Bordsteinen erfüllt. Anlieger tragen die Kosten für nachträgliche Absenkungen. Kalkulieren Sie ca. 100 € pro Meter Randstein.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Bordsteinabsenkung: Kosten trägt der Anlieger – Praxisbeispiel sind Kosten, die nicht explizit im Vertrag für das schlüsselfertige Haus aufgeführt sind, in der Regel vom Bauherrn zu tragen. Dies betrifft oft auch die Bordsteinabsenkung.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Bordsteinabsenkung können je nach Gemeinde und Umfang der Arbeiten variieren. Es empfiehlt sich, vorab ein Angebot einzuholen und die Kosten mit dem Architekten zu besprechen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag für das schlüsselfertige Haus genau auf Klauseln bezüglich Erschließungskosten und Architektenleistungen. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kostentragung für die Bordsteinabsenkung frühzeitig mit Ihrem Architekten und der Gemeinde, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bordsteinabsenkung, Schlüsselfertiges". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … will mein Architekt mir und meinem Nachbar die Kosten für die Bordsteinabsenkung auflasten. …
- … Die Frage, wer die Kosten für die Bordsteinabsenkung bei einem schlüsselfertigen Haus trägt, hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen …
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