ich habe im Zusammenhang mit dem Kauf folgender Immobilie
Einfamilien Reihenhaus
noch nicht vollständig fertiggestellt
es fehlen:
- Heizung (Nahwärmekraft, im Keller keine Anlageninstallation erforderlich)
- Sanitärinstallation (Rohre liegen)
- Elektroanschluss (Kabel liegen)
- Estrich
- Wand- und Bodenbeläge (Wandbeläge, Bodenbeläge), Türen etc.
bereits fertig:
- außen komplett
- Estrich
- Elektroverkabelung, Dosen, Antennenkabel, ...
Bauantrag aus dem Jahr 05/2000 liegt mir in Kopie vor
Haus in diesem Zustand seit ca. Mitte 2001
Haus soll als Kapitalanlage vorerst vermietet werden
einige Fragen:
- Welche Folgen resultieren aus dem vermutlichen Kaufdatum in 2003 aber einer Fertigstellung erst im Jahr 2004?
- kann ich die Neubau Afa schon 2003 ansetzen?
- welche weiteren steuerlichen Konsequenzen resultieren hieraus?
- ist evtl. ein Kauf am 02.01.2004 sinnvoller?
- wer definiert den Zustand "fertiggestellt"?
Ich bin für jede Rückmeldung dankbar.