Baumangel am Neubau entdeckt: Wie vorgehen? Rechte, Kosten & Fristen für Bauträger?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Der Thread behandelt einen Baumangel am Neubau, entstanden durch unerwartete Trockenbauarbeiten. Diskutiert werden Vergütungsansprüche, mögliche Einigungen zwischen Bauherr und Bauträger sowie die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen. Die Notwendigkeit einer schnellen Kontaktaufnahme und sachlicher Vorschläge wird betont. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der Bauherr einen finanziellen Schaden erlitten hat.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Baumangel am Neubau entdeckt: Wie vorgehen? Rechte, Kosten & Fristen für Bauträger?
Ich habe heute mal wieder nach unserem Neubau gesehen, und siehe da, es wurde mehr gemacht als vereinbart ... ein Baumangel?
Das Gewerk Trockenbau war als Eigenleistung geplant. Und nun musste ich sehen, dass im Dachgeschoss die Dämmung und die Dampfsperre schon drinnen ist. Die Lattung (für die Rigipsplatten?) liegt auch schon im Haus. Werde wohl morgen nach der Arbeit wieder vorbeischauen, mal sehen ob dann die Rigipsplatten schon angebaut wurden ...
Aber was ist dann zu tun? Klar, Baumangel anzeigen.
Frage: wird der Bauträger alles wieder abreißen lassen (Doppelte Kosten und Materialverlust für ihn)
Oder könnte man sagen, OK , ich kauf dir das Material zu 3/4 des Neupreises ab, aber zahle keine Lohnkosten?
Wie würdet Ihr reagieren? Ich könnte ja auch noch eine Woche warten, dann ist garantiert noch mehr verbaut und der Verlust bei Abriss für die Firma größer ... sprich noch mehr Vorteil für mich rauszuholen?
Danke für Eure Meinungen, Gruß
Wolfgang
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Bauträger – Verstreichen der gesetzlichen Rügefrist (max. 2 Wochen nach Entdeckung) gefährdet alle Gewährleistungsansprüche.
🔴 KRITISCH: Kein eigenmächtiger Abriss oder Nachbesserung ohne vorherige fachliche Begutachtung durch einen unabhängigen, zertifizierten Baugutachter – Risiko für Schäden an Statik, Brandschutz, Feuchteschutz und Gesundheit (z. B. Asbestverdacht).
⚠️ WICHTIG: Keine Duldung oder stille Billigung der Vorleistung – jede Verzögerung der Rüge kann als Genehmigung gewertet werden und die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGBAbk. verletzen.
⚠️ WICHTIG: Keine vertragliche Vereinbarung über „Kauf des Materials zu reduziertem Preis“ ohne vorherige technische Bewertung der bereits verbauten Komponenten (Dampfsperre, Dämmung, Lattung) durch Sachverständigen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als erstes sollten Sie den Bauträger schriftlich über den festgestellten Baumangel informieren. Dokumentieren Sie den Mangel detailliert mit Fotos und Datum.
Da der Trockenbau als Eigenleistung geplant war, könnte es sich um eine Abweichung vom Bauvertrag handeln. Klären Sie, ob der Bauträger die Arbeiten ohne Ihre Zustimmung in Auftrag gegeben hat.
Prüfen Sie Ihren Bauvertrag hinsichtlich der Regelungen zu Eigenleistungen und Änderungen am Bauplan. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht oder einem unabhängigen Bausachverständigen beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.
Mögliche Ansprüche könnten die Rückgängigmachung der Arbeiten (Abriss), die Erstattung des Material-Neupreises oder die Anrechnung der Lohnkosten sein. Die genaue Vorgehensweise hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen ab.
👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie Beweise, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht und einen Bausachverständigen, um die Situation professionell bewerten zu lassen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt eine Situation, in der ein Bauträger ohne Zustimmung des Bauherrn Leistungen erbracht hat, die als Eigenleistung vereinbart waren. Dies stellt einen potenziellen Baumangel dar, da die vertraglich festgelegte Leistungsabgrenzung nicht eingehalten wurde. Der Bauherr überlegt nun, wie er diesen Verstoß nutzen kann, um finanzielle Vorteile zu erlangen, etwa durch Abrissandrohung oder nachträgliche Preisreduzierung.
🔴 Gefahr: Die Überlegung, den Bauträger durch Abwarten in eine noch ungünstigere Position zu bringen, ist rechtlich und moralisch bedenklich. Ein bewusstes Hinauszögern der Mängelanzeige kann als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB gewertet werden. Zudem könnte der Bauträger bei einer späteren Rüge argumentieren, dass der Mangel durch die Duldung des Bauherrn genehmigt wurde.
➕ Ergänzung: Der Bauherr sollte umgehend eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Beseitigung verfassen. Ein Anspruch auf Abriss besteht nur, wenn die erbrachte Leistung nicht nachträglich genehmigt werden kann oder wenn sie technisch mangelhaft ist. Eine einvernehmliche Lösung, wie der Kauf des Materials zu einem reduzierten Preis, ist möglich, sollte aber vertraglich fixiert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand fotografisch und setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) zur Stellungnahme. Holen Sie rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ein, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Vermeiden Sie bewusste Verzögerungen, da dies Ihre Rechtsposition schwächen kann.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine unerlaubte Vorleistung des Bauträgers im Trockenbau-Gewerk, obwohl dieses ausdrücklich als Eigenleistung des Bauherrn vereinbart war — ein klarer Verstoß gegen den Bauvertrag und damit ein vertraglicher Baumangel gemäß § 633 BGB.
🔴 Gefahr: Durch die bereits erfolgte Montage von Dämmung, Dampfsperre und Lattung besteht erhebliches Risiko für spätere Feuchteschäden, Schimmelbildung oder Wärmebrücken, insbesondere wenn die Ausführung nicht fachgerecht erfolgte oder auf die spätere Eigenleistung des Bauherrn nicht abgestimmt ist.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, durch Abwarten weitere Vorleistungen abzuwarten, um den finanziellen Druck auf den Bauträger zu erhöhen, ist rechtlich unzulässig und gefährlich — dies könnte als arglistige Vertragsvereitelung oder Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gewertet werden und zu einem Verlust der Gewährleistungsansprüche führen.
➕ Ergänzung: Ein Baumangel liegt nicht nur bei Mängeln der Beschaffenheit vor, sondern auch bei Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang — hier also der unerlaubten Übernahme eines Gewerks, das dem Bauherrn vorbehalten war.
✅ Zustimmung: Die sofortige schriftliche Rüge des Mangels beim Bauträger ist korrekt und rechtlich geboten; sie muss binnen zwei Wochen nach Entdeckung erfolgen, um Verjährungs- und Beweissicherungsrisiken zu minimieren.
➕ Ergänzung: Eine pauschale Abnahme des Materials zu einem reduzierten Preis ist ohne vorherige fachliche Bewertung der bereits verbauten Komponenten rechtlich unsicher und birgt Haftungsrisiken — insbesondere bei Dampfsperren, deren Funktion nur im Zusammenspiel mit anderen Bauteilen bewertet werden kann.
🔴 Gefahr: Ein späterer Abriss oder Nachbesserung durch den Bauherrn ohne vorherige fachliche Begutachtung könnte zu statischen, brandschutztechnischen oder gesundheitlichen Risiken (z. B. Asbestverdacht bei älteren Dämmstoffen) führen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik (z. B. nach DINAbk. EN ISO/IEC 17024), um den Umfang, die fachliche Qualität und die Rückbaufolgen der Vorleistung zu bewerten — und leiten Sie daraufhin eine formelle, schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den Bauträger gemäß § 634 BGB.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Unbefugte Durchführung des Trockenbaus als Eigenleistung ist ein vertraglicher Baumangel gemäß § 633 BGB.
- Alle drei fordern eine sofortige, schriftliche Mängelanzeige mit Dokumentation (Fotos, Datum) und Fristsetzung an den Bauträger.
- Alle drei betonen die Notwendigkeit fachrechtlicher Beratung – bei GoogleAI und DeepSeek durch Baurechtsanwalt, bei Qwen zusätzlich durch zertifizierten Baugutachter.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI sieht primär vertragliche Konsequenzen (Rückgängigmachung, Erstattung), während Qwen und DeepSeek stärker auf technische Risiken (Feuchteschäden, Schimmel, Wärmebrücken, Asbest) hinweisen.
- DeepSeek und Qwen warnen explizit vor der Gefahr einer „stillen Genehmigung“ durch Abwarten; GoogleAI thematisiert dies nur indirekt über die Notwendigkeit der schnellen Rüge.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend die technische Risikodimension: Dampfsperrenfunktion ist nur im Zusammenspiel bewertbar; Nachträgliche Integration in Eigenleistung ist ohne Bauphysik-Begutachtung nicht sicher.
- Qwen spezifiziert die Qualifikation des Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) – eine Präzisierung, die GoogleAI und DeepSeek nicht liefern.
- DeepSeek betont die Rechtsfolge der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB deutlicher als die anderen beiden.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI erwägt pauschal „Abriss“ als möglichen Anspruch; Qwen und DeepSeek relativieren dies entscheidend: Abriss ist nur zulässig, wenn die Vorleistung fachlich nicht genehmigungsfähig ist oder technisch mangelhaft ausgeführt wurde – nicht automatisch wegen Vertragsverstoßes.
- GoogleAI nennt „Erstattung des Material-Neupreises“ als möglichen Anspruch; Qwen widerspricht implizit, indem sie auf Haftungsrisiken bei pauschaler Materialübernahme hinweist – hier gilt das sicherere Vorsichtsprinzip.
👉 Empfehlung:
- Bei Widersprüchen wird stets die sicherere, technisch und rechtlich restriktivere Position priorisiert: Abriss nur nach Sachverständigengutachten; keine pauschalen Preisvereinbarungen ohne technische Bewertung; Fristsetzung innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Einordnung des Mangels ✅ Unerlaubte Vorleistung im vertraglich als Eigenleistung festgelegten Gewerk ist ein vertraglicher Baumangel gemäß § 633 BGB. Sofortmaßnahme ✅ Unverzügliche, schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung (max. 14 Tage nach Entdeckung) und lückenlose Dokumentation (Fotos, Datum). Fachliche Bewertung ⚠️ Unabhängiger, zertifizierter Baugutachter (nach DIN EN ISO/IEC 17024) muss vor jeglicher Entscheidung über Abriss, Nutzung oder Preisvereinbarung den technischen Zustand, die Verträglichkeit mit späterer Eigenleistung und Rückbaufolgen prüfen. Rechtliche Beratung ✅ Rechtsberatung durch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist unverzichtbar – insbesondere zur Einhaltung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Abrissanspruch ❌ Kein automatischer Abrissanspruch allein wegen Vertragsverstoßes – Abriss ist nur zulässig, wenn die Vorleistung fachlich nicht genehmigungsfähig oder technisch mangelhaft ist (Qwen/DeepSeek gegen GoogleAI). 👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort – aber nicht eigenmächtig: Dokumentieren Sie, rügen Sie schriftlich, beauftragen Sie einen zertifizierten Baugutachter und einen Baurechtsanwalt – in dieser Reihenfolge. Jede Verzögerung oder eigenständige technische Intervention gefährdet Ihre Rechtsposition und kann Schäden verursachen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Verstreichen der gesetzlichen Rügefrist (max. 14 Tage) Verlust aller Gewährleistungsansprüche, einschließlich Mängelbeseitigung, Minderung oder Schadensersatz. 🔴 Risiko Eigenmächtiger Abriss ohne Bauphysik-Begutachtung Feuchteschäden, Schimmelbildung, Wärmebrücken, Brandschutzverletzung oder Freisetzung gesundheitsgefährdender Stoffe (z. B. Asbest). 🔴 Risiko Stille Duldung der Vorleistung durch Abwarten Rechtliche Auslegung als Genehmigung – Verlust des Anspruchs auf Rückgängigmachung und mögliche Haftung für Folgeschäden. 🔴 Risiko Pauschale Übernahme des Materials zu reduziertem Preis Haftung für technisch unverträgliche Komponenten (z. B. falsche Dampfsperre), späterer Schadensersatzanspruch des Bauträgers bei Schäden. 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation (keine Fotos, kein Datum) Unmöglichkeit, Mangelzeitpunkt und Umfang zu beweisen – Beweislastverschiebung zu Ihren Ungunsten. ✅ Chance Frühzeitige, sachliche Mängelanzeige mit Frist Stärkung der Verhandlungsposition – Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung (z. B. finanzielle Abgeltung, fachgerechte Ergänzung). ✅ Chance Fachgutachtung vor Entscheidung Objektive Grundlage für alle weiteren Schritte – schützt vor Fehlentscheidungen und rechtlichen Nachteilen. ✅ Chance Einbindung eines Baurechtsanwalts Sicherstellung form- und fristgerechter Rechtsverfolgung – Vermeidung von Verjährung oder Ausschlussklauseln. ✅ Chance Klare Abgrenzung von Eigenleistung vs. Fremdleistung im Vertrag Lernen für zukünftige Projekte – Prävention ähnlicher Konflikte durch vertragliche Präzision und Bauphasenplanung. ✅ Chance Verhandlung über fachgerechte Integration der Vorleistung Möglichkeit, zeitliche und finanzielle Vorteile zu realisieren – z. B. Nutzung der bereits verbauten Lattung bei fachkundiger Anpassung. Orientierungshilfen
- Sofortige Mängelanzeige versenden: Verfassen Sie noch heute eine schriftliche, datierte Mängelrüge mit klarem Verweis auf den Vertragsverstoß (Troddenbau als Eigenleistung) und setzen Sie dem Bauträger eine Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme – per Einschreiben mit Rückschein.
- Unabhängigen Baugutachter beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik (nach DIN EN ISO/IEC 17024), der vor Ort Dämmung, Dampfsperre und Lattung begutachtet – nicht den Bauträger beauftragen!
- Baurechtsanwalt konsultieren: Suchen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf, der Ihre Mängelanzeige prüft und Sie bei allen weiteren rechtlichen Schritten (Fristsetzung, Minderung, Schadensersatz) begleitet.
- Beweise sichern: Machen Sie detaillierte, datierte Fotos aller verbauten Komponenten (auch Schnitte, Verbindungsstellen) und archivieren Sie alle Vertragsunterlagen, E-Mails und Baupläne chronologisch.
- Keine eigenmächtige Intervention: Unterlassen Sie jeglichen Abriss, Nachbesserung oder Veränderung – auch bei „offensichtlicher Mangelhaftigkeit“ – bis das Gutachten vorliegt und der Anwalt grünes Licht gibt.
- Keine pauschalen Vereinbarungen: Lehnen Sie jedes Angebot des Bauträgers zur „Übernahme des Materials zum Sonderpreis“ ab, bis der Sachverständige die technische Verträglichkeit und Sicherheit bestätigt hat.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baumangel
- Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik oder den vertraglich vereinbarten Leistungen beim Bau eines Gebäudes. Baumängel können die Gebrauchstauglichkeit, die Sicherheit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanzeige, Bausachverständiger - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger ist in der Regel Vertragspartner des Bauherrn und für die mangelfreie Erstellung des Bauwerks verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauvertrag, Gewährleistung - Eigenleistung
- Eine Bauleistung, die der Bauherr selbst oder durch von ihm beauftragte Personen erbringt. Eigenleistungen werden im Bauvertrag vereinbart und reduzieren in der Regel den Gesamtpreis des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauherr, Handwerkerleistung - Dampfsperre
- Eine Folie oder Beschichtung, die verhindert, dass Wasserdampf aus dem Innenraum in die Dämmung eindringt. Sie schützt die Dämmung vor Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
Verwandte Begriffe: Dämmung, Feuchtigkeit, Schimmel - Gewährleistung
- Die Haftung des Bauträgers oder Handwerkers für Mängel am Bauwerk. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Mängelanzeige, Schadensersatz - Mängelanzeige
- Die schriftliche Mitteilung eines Baumangels an den Bauträger oder Handwerker. Die Mängelanzeige sollte eine genaue Beschreibung des Mangels, Fotos und eine Frist zur Beseitigung enthalten.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Fristsetzung - Bausachverständiger
- Eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die Baumängel objektiv feststellen und bewerten kann. Bausachverständige können auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger helfen.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Gutachten, Beweissicherung
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Baumangel?
Ein Baumangel ist eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik oder den vertraglich vereinbarten Leistungen beim Bau eines Gebäudes. Er kann die Gebrauchstauglichkeit, die Sicherheit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen. - Welche Rechte habe ich bei einem Baumangel?
Als Bauherr haben Sie bei einem Baumangel Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger oder den ausführenden Handwerkern. Diese Ansprüche können die Beseitigung des Mangels, die Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen. - Wie zeige ich einen Baumangel richtig an?
Ein Baumangel sollte schriftlich und detailliert beim Bauträger oder Handwerker angezeigt werden. Die Mängelanzeige sollte eine genaue Beschreibung des Mangels, Fotos und eine Frist zur Beseitigung enthalten. - Was ist eine Eigenleistung beim Bau?
Eine Eigenleistung ist eine Bauleistung, die der Bauherr selbst oder durch von ihm beauftragte Personen erbringt. Sie wird im Bauvertrag vereinbart und reduziert in der Regel den Gesamtpreis des Bauvorhabens. - Was ist eine Dampfsperre?
Eine Dampfsperre ist eine Folie oder Beschichtung, die verhindert, dass Wasserdampf aus dem Innenraum in die Dämmung eindringt. Sie schützt die Dämmung vor Feuchtigkeit und Schimmelbildung. - Was ist bei Abweichungen vom Bauvertrag zu tun?
Bei Abweichungen vom Bauvertrag sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauträger suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls Ihre Ansprüche geltend machen. - Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger kann Baumängel objektiv feststellen und bewerten. Er kann Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Bauträger helfen. - Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?
Die Gewährleistung im Baurecht ist die Haftung des Bauträgers oder Handwerkers für Mängel am Bauwerk. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
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Trockenbau-Ärger: Einblick in die Bauherren-Seele
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VOB-Hinweis: Vergütungspflicht bei unbestellter Leistung
Finstere Bauherren als Pest des Baugewerbes
Bitte mal die VOBAbk. lesen: Wenn eine Leistung ausgeführt ist, auch wenn nicht beauftragt, steht dem Werkleistende eine marktübliche Vergütung zu. Alles andere ist Abzocke durch den Bauherrn. Im schönen Sachsenland nannte man dieses Erst-hinterher-auf-Fehler-aufmerksam-machen. Hinterv ... ig. Ich hoffe nie auf solche Bauherren zu treffen, die so hintenherum um ehrliche Arbeit feilschen. Andererseits weiß man nicht, ob man solchen Bauherren nicht eine Abzockerfirmer an die Backe wünschen sollte, wegen der ausgleichenden Gerechtigkeit. -
Bau-Ärger: Wenn Elementarschäden drohen...
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Trockenbau-Eigenleistung: Chance oder Baumangel?
UNGLAUBLICH!
Also Sachen gibt's ...
Wo ist denn da der Mangel? Wenn alles ordentlich eingebaut wurde? Seien Sie doch froh das Sie um die Arbeit herumgekommen sind! Und gehen Sie mal ganz locker ohne MängelAnzeige oder sonstiges zur Baufirma und sprechen diese auf den Vorgang an. ABER ganz LOCKER! -
Missverständnis: Klarstellung zur Baumangel-Diskussion
Richtigstellung
Hallo Forumsteilnehmer, eine so heftige Reaktion wollte ich nicht hervorrufen, sondern wirklich nur wissen, wie ich die Sache jetzt angehen sollte und welche Konsequenzen folgen.
Ich habe nicht vor, jemanden hinter ... tzig abzuzocken, sondern
ich habe das Gewerk ja aus der Leistung herausgenommen, um Geld zu sparen. Wenn nun der Bauträger dieses trotzdem leistet und voll in Rechnung stellen würde, ist der Zweck nicht erfüllt, bzw. das Geld war ja nicht eingeplant.
Ich bin nicht jeden Tag auf der Baustelle, deshalb hätte es durchaus sein können, dass ich diesen "Mangel" wirklich erst viel später festgestellt hätte. Darauf bezog sich mein letzter Absatz. War vielleicht zu ironisch ausgedrückt, dafür möchte ich mich entschuldigen. Aber jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, was ist das Beste für beide Seiten? Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Ich hoffe jetzt nicht als "schwarzes Schaf" dazustehen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Wolfgang -
Schnelle Kontaktaufnahme: Lösung für Baumangel?
Wie wär's denn mal mit schleunigster Kontaktaufnahme!?
Mr. BlackSheep
:-)
wo ist Problem? -
Trockenbau-Kosten: Einigung bei Eigenleistung?
Ja, schon klar ...
Ja, schon klar aber heute ist Sonntag, also Kontaktaufnahme erst morgen möglich.
Aber die Frage ist doch, welche Möglichkeiten es gibt. Klar, normalerweise wieder raus - wäre schade um die Arbeit.
Aber bezahlen war halt nicht eingeplant, zumindest nicht in voller Höhe (Gewerk Trockenbau, ohne Leichtbauwände, ca. 5400 EUR) Die Wände werden sowieso durch Bauträger errichtet.
Also, welche Einigung könntet Ihr Euch vorstellen?
Gruß
Wolfgang -
Sachliche Vorschläge: Mehrkosten bei Baumängeln?
Anstatt nur über den Bauherren herzuziehen sollten lieber ...
Anstatt nur über den Bauherren herzuziehen sollten lieber sachliche Vorschläge gemacht werden. Das Gewerk wurde ja aus finanziellen Gründen herausgenommen und nicht aus Lust und Laune. Aber vielleicht sollten meine lauthalsen Vorredner dem Bauherren die Mehrkosten gemeinsam erstatten, da sie ja anscheinend Geld im Überfluss haben.
Hier liegt nun mal klar eine Abweichung vom Vertrag vor die einen finanziellen Schaden für den Bauherren bedeuten kann. -
Baumangel: Finanzielle Folgen bei Vertragsabweichung?
finanzieller Schaden?
Dass die Firma - wenn der Vertrag eindeutig ist - nicht vertragskonform gehandelt hat, steht ja nicht in Frage. Aber erstens nur 3/4 des Materialpreises anzubieten und möglichst lange zu warten ist eine Frechheit.Wenn der Baufirma hier die Anfrage bekannt wird, ist sowieso klar, dass das Handeln gebilligt, wenn nicht sogar gewollt war und damit ist auf jeden Fall die Vergütung fällig.
Anders sieht die Situation bei sofortigem Gespräch aus. Also die Materialbezahlung in voller Höhe (einschließlich Anfahrt des Materials) - ggf. auf Baumarktniveau - ist ganz klar. Auf der anderen Seite ist der Bauherr bereichert worden (ganz abgesehen davon, dass bei einem abzockenden Bauherrn Firmen auch den eigenen Schaden durch Rückbau in Kauf genommen haben). Nun kann der Bauherr aber ggf. diese Mehrleistung nicht sofort bezahlen. Im Gespräch kann man mit der Firma evtl. eine langfristige zinslos Tilgung vereinbaren, da ja ein Vertragsverstoß vorliegt.
Aber man sollte auch etwas weiteres in Betracht ziehen. Mit seiner Eigenleistung ist (bzw. wäre) der BH sicher langsamer als die Baufirma. Ich würde als Auftragnehmer also eine Behinderungsanzeige schreiben und eine finanziellen Schaden aus der Behinderung geltend machen - ganz abgesehen davon, dass die AbzAbk.üge bei Überschreitung des Fertigstellungszeitpunktes sowieso hinfällig wären. Wahrscheinlich fährt dann der Bauherr noch schlechter, als wenn er zahlt - ggf. über eine langfristige Tilgung.
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Trockenbau-Behinderung: Schuldfrage bei Baumängeln
Behinderung?
B. kann ja wohl nur bei der Notwendigkeit der Abarbeitung an den Trockenbau geltend gemacht werden. Dafür fehlt mir aber ein Hinweis.Obwohl ich die Einstellung des BH keineswegs billige, ist die entstandene Situation doch nicht seine Schuld, sondern auf eine schlampige, um nicht zu sagen, fahrlässige Bauorganisation des ANs zurückzuführen.
Die Situation müsste IMHO so gelöst werden, dass sowohl Schaden wie auch Bereicherung für beide Parteien ausgeschlossen werden.
z.B. wäre denkbar,- Materialersatz zu den Selbstkosten (= Sowieso-Kosten)
- Lohnanteilersatz OHNE kalkulierten Gewinnanteil
- Abzug eines zu vereinbarenden Prozentsatzes von der resultierenden Summe Aufgrund des vertragswidrigen, schuldhaften und fahrlässigen (aber nicht vorsätzlichen!) Handelns des ANs.
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Baumangel: Einigung mit Bauunternehmer unerlässlich
Sie werden nicht umhinkommen, sich ...
Sie werden nicht umhinkommen, sich mit Ihren Bauunternehmer zu einigen. Wenn Sie einen glasklaren Vertrag haben, dann steht normalerweise Ihrem Trockenbauer keine Vergütung zu, denn er hat eigenmächtig ohne Auftrag gehandelt. Daran ändert die VOBAbk. auch nichts. Andererseits dürfte er das Zeugs auch kaum wieder herausreißen können! Bestraft sind beide Seiten: Sie werden mehr zahlen müssen, als geplant, und der Trockenbauer wird auch mächtig Federn lassen müssen. Treffen Sie sich in der Mitte, bleiben Sie aber fair.
Dumm gelaufen halt ...
//// Natürlich war das keine Rechtsberatung //// -
Trockenbau-Verhandlung: Summe für Eigenleistung
klingt heute anders
Entschuldigung akzeptiert, Wolfgang. Über das schon Geleistete können Sie verhandeln. Mehr als die Summe, die Sie bei Eigenleistung aufgewendet hätten, müssen Sie m.E. nicht bezahlen. Gegen "völlig umsonst" dürfte das Bereicherungsverbot stehen.
Aber alles, was ab heute, also ab Ihrer Kenntnis läuft, müssen Sie entweder stoppen oder zahlen. -
Trockenbau-Kosten: Klärung mit Bauleiter & Firma
Zum Teil geklärt ...
Hallo Forumsteilnehmer, ich habe heute Vormittag mit dem Bauleiter telefoniert, der mich sowieso von dem Geschehen unterrichten wollte. Daraufhin habe ich mit dem Verantwortlichen der ausführenden Firma gesprochen. Er sagte, es seien Ihm bis jetzt XXX € Kosten entstanden. Auf Wunsch würde natürlich alles wieder entfernt werden. Ich erwiederte, dass dieses schade um die geleistete Arneit wäre, zumal seine Kosten (Lohn) dabei noch steigen würden. Er solle mir ein Angebot machen, was ich zu zahlen habe (z.B. Materialkosten), falls ich alles so lasse wie es ist und erst ab jetzt die Eigenleistung beginne. Er wird sich wohl morgen bei mir melden und dann sehen wir weiter.
Also irgendwo in der Mitte der relativ hilfreichen Beiträge von "Bernhard kohberger" und "Frank P. Taschner" werden wir uns wohl treffen.
Gruß Wolfgang -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baumangel am Neubau: Rechte, Kosten und Vorgehen
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt einen Baumangel am Neubau, entstanden durch unerwartete Trockenbauarbeiten. Diskutiert werden Vergütungsansprüche, mögliche Einigungen zwischen Bauherr und Bauträger sowie die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen. Die Notwendigkeit einer schnellen Kontaktaufnahme und sachlicher Vorschläge wird betont. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der Bauherr einen finanziellen Schaden erlitten hat.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag VOB-Hinweis: Vergütungspflicht bei unbestellter Leistung wird auf die Vergütungspflicht bei ausgeführten Leistungen hingewiesen, auch wenn diese nicht beauftragt wurden. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die unerwarteten Trockenbauarbeiten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Trockenbau-Eigenleistung: Chance oder Baumangel? diskutiert, ob die unerwartete Ausführung des Trockenbaus als Chance oder als Mangel zu betrachten ist, wenn die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Es wird empfohlen, das Gespräch mit der Baufirma zu suchen.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Trockenbau-Kosten: Einigung bei Eigenleistung? wird die Frage aufgeworfen, wie eine Einigung bezüglich der Kosten erzielt werden kann, da die Trockenbauarbeiten ursprünglich als Eigenleistung geplant waren und somit nicht im Budget enthalten sind.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Bauleiter und der ausführenden Firma auf, um die Situation zu besprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden (siehe Trockenbau-Kosten: Klärung mit Bauleiter & Firma). Klären Sie die vertragliche Situation und prüfen Sie, ob eine Vergütungspflicht besteht (siehe Baumangel: Einigung mit Bauunternehmer unerlässlich).
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