- der Handlauf ist an mehreren Stellen zu kurz, d.h. er hört ca. 1 Stufenlänge früher auf als die Treppe. Das Stahlgerüst der Treppe reicht jedoch bis zum Ende.
- der Handlauf hört im Bereich der Treppenwende auf und beginnt erst wieder ca. 40 cm später (geht in andere Richtung nach oben weiter), sodass kein durchgängiger Handlauf vorhanden ist. Man muss also ca. 4 Stufen im Wendebereich ohne Handlauf bewältigen.
- Die Enden des Handlaufes sind einfach abgeschnitten, sodass die Kanten ziemlich scharfkantig sind.
Ich habe vom Bauunternehmer gehört, dass der Treppenbauer dies nicht als Mängel anerkennt. Er hat nur eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Wie stehen meine Chancen und wie soll ich vorgehen? Sind das überhaupt Mängel, die als solche anerkennbar sind?
Vielen Dank
Jörg