SiGeKo für Baugruppe in Konstanz: Kosten, Aufgaben & Pflichten im Überblick

In diesem Forum sind Sie: Neubau

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Beauftragung eines SiGeKo ist bei Baugruppen gemäß Baurecht Pflicht. Die Honorare sind frei verhandelbar, wobei Empfehlungen der Ingenieurkammer und Architektenkammer NRW als Orientierung dienen können. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Angebots hilft, die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung

SiGeKo für Baugruppe in Konstanz: Kosten, Aufgaben & Pflichten im Überblick

5-6 Familien wollen als Baugruppe in Konstanz/BW Reihenhäuser bzw. EGAbk. Wohnung mit 2 Maisonettwohnungen bauen. Unser Architekt berichtete von der Verpflichtung einen "Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator)" zu beauftragen (neue Regelung im Baurecht seit 1998). Er bietet hierfür seine Leistung für 18000 DM bei 5 Einheiten an.
Unter welchen Bedingungen muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) bestellt werden?
Was darf dafür verrechnet werden?
Wie sieht es aus, wenn ein Bauherr selbst ausbauen möchte?
Dank und Gruß
M. Wößner, Konstanz
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: SiGeKo muss nach DGUV Regel 101-002 bzw. TRBS 1201 zertifiziert sein – eine reine Architektenqualifikation reicht nicht aus.

    🔴 KRITISCH: SiGeKo ist bereits in der Planungsphase zu bestellen; ohne vorab erstellten, verbindlichen SiGe-Plan dürfen keine Gewerke oder Eigenleistungen beginnen.

    ⚠️ WICHTIG: Eigenleistungen der Bauherren begründen eigenständige Arbeitgeberstellung – damit haften sie unmittelbar für Unfälle und Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Honorarvereinbarung mit dem Architekten vor vorheriger Prüfung durch unabhängigen SiGeKo oder Baurechtsfachanwalt; 18.000 DM (≈ 9.200 €) ist bei 5 Einheiten potenziell unangemessen hoch.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) unterstütze ich Baugruppen bei der Umsetzung der Baustellenverordnung. Dies beinhaltet die Planung und Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Bauphase.

    Die Beauftragung eines SiGeKo ist in Deutschland gemäß Baustellenverordnung (BaustellVAbk.) Pflicht, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind. Dies ist bei einer Baugruppe, die Reihenhäuser oder Wohnungen baut, in der Regel der Fall.

    Meine Aufgaben umfassen unter anderem die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), die Durchführung von Baustellenbegehungen, die Beratung der Bauherren und Handwerker sowie die Koordination der verschiedenen Gewerke hinsichtlich des Arbeitsschutzes.

    Die Kosten für einen SiGeKo variieren je nach Umfang des Bauvorhabens und den damit verbundenen Aufgaben. Ein Betrag von 18.000 € aus dem Jahr 1998 wäre heute anzupassen. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie frühzeitig die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des SiGeKo mit Ihrem Architekten und holen Sie Angebote von qualifizierten SiGeKos in Konstanz ein.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Baugruppe in Konstanz, die Reihenhäuser und Maisonettewohnungen errichten möchte. Der Architekt hat auf die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) hingewiesen und bietet seine Leistung für 18.000 DM an. Diese Angabe ist jedoch veraltet, da die Deutsche Mark (DM) seit 2002 nicht mehr gültiges Zahlungsmittel ist. Die Kosten für einen SiGeKo richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und sind abhängig vom Bauvolumen, der Komplexität des Projekts und dem zeitlichen Aufwand.

    ✅ Zustimmung: Der Architekt hat korrekt auf die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines SiGeKo gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) hingewiesen. Diese Verordnung gilt für Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber tätig sind oder besondere Gefahren bestehen. Bei einer Baugruppe mit mehreren Einheiten und verschiedenen Gewerken ist die Bestellung eines SiGeKo in der Regel zwingend erforderlich.

    ⚠️ Korrektur: Die genannten Kosten von 18.000 DM sind nicht mehr aktuell und entsprechen nicht der heutigen Rechtslage. Die Vergütung des SiGeKo muss nach der HOAI oder nach freier Vereinbarung erfolgen, wobei die Angemessenheit der Kosten stets nachzuweisen ist. Zudem ist die Aussage des Architekten, es handele sich um eine "neue Regelung im Baurecht seit 1998", irreführend, da die Baustellenverordnung bereits 1998 in Kraft trat und seitdem mehrfach novelliert wurde.

    ➕ Ergänzung: Die Baugruppe muss den SiGeKo bereits in der Planungsphase bestellen, da dieser für die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan) sowie für die Koordination der Maßnahmen während der Bauausführung verantwortlich ist. Bei Eigenleistungen der Bauherren (z.B. Ausbauarbeiten) ist der SiGeKo besonders wichtig, da hier oft keine professionellen Arbeitsschutzkenntnisse vorliegen. Die Bauherren müssen als Arbeitgeber im Sinne der Baustellenverordnung betrachtet werden, wenn sie selbst tätig werden.

    🔴 Gefahr: Bei Eigenleistungen ohne fachkundige Koordination besteht ein erhebliches Unfallrisiko, insbesondere bei Arbeiten in der Höhe, mit elektrischen Anlagen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen. Die Bauherren haften zudem für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, was bei Unfällen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Baugruppe sollte umgehend einen unabhängigen, zertifizierten SiGeKo beauftragen, der nicht mit dem Architekten identisch sein muss, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Kosten sollten auf Basis der aktuellen HOAI oder eines detaillierten Leistungsverzeichnisses kalkuliert werden. Vor Beginn der Eigenleistungen ist ein verbindlicher SiGePlan zu erstellen, der alle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen dokumentiert. Zudem empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht, um die Haftungsfragen bei Eigenleistungen zu klären.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) im Rahmen eines Bauprojekts durch eine Baugruppe in Konstanz, gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) in Verbindung mit der Arbeitsschutzverordnung und der Bauordnung Baden-Württembergs.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, ein Architekt könne ohne zusätzliche Qualifikation und unabhängig von seiner Rolle als Planer automatisch als SiGeKo tätig werden, birgt erhebliche rechtliche und haftungsrechtliche Risiken – insbesondere, wenn er nicht nach DGUV Regel 101-002 bzw. TRBS 1201 zertifiziert ist oder seine Tätigkeit nicht unabhängig von der Planung ausübt.

    ⚠️ Korrektur: Der Begriff "Sicherheitskoordinator" oder "Gesundheitskoordinator" ist nicht korrekt – die gesetzlich geschützte Bezeichnung lautet ausschließlich "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" (SiGeKo); eine Aufteilung der Aufgaben ist unzulässig.

    ➕ Ergänzung: Ein SiGeKo ist verpflichtend bestellt zu werden, sobald mehrere Arbeitgeber (z. B. verschiedene ausführende Firmen) oder ein Arbeitgeber mit mehreren Arbeitnehmern gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind – unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten; bei reinem Eigenleistungsbaus (ohne Fremdfirmen) entfällt die Pflicht, sofern keine gewerblichen Subunternehmer eingeschaltet werden.

    ✅ Zustimmung: Die Verpflichtung zur SiGeKo-Bestellung besteht seit Inkrafttreten der BaustellV 1998 – die Aussage des Architekten hierzu ist fachlich korrekt.

    ➕ Ergänzung: Die Vergütung von 18.000 DM (ca. 9.200 €) ist im Verhältnis zur Projektgröße (5 Einheiten) potenziell überhöht; marktübliche Honorare liegen bei 0,5–1,5 % der Baukosten, meist zwischen 3.000 und 7.000 € für vergleichbare Projekte – eine transparente Honorarvereinbarung nach HOAI ist zwingend erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss mit dem Architekten einen unabhängigen, zertifizierten SiGeKo zur Prüfung der Notwendigkeit, der Qualifikation und der Honorarhöhe – und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Architekt die SiGeKo-Funktion rechtmäßig wahrnehmen darf.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo gemäß BaustellV bei mehreren Gewerken oder Arbeitgebern – insbesondere bei Baugruppen mit Reihenhäusern/Maisonetten.
    • Alle Modelle stimmen darin überein, dass die Bezeichnung „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“ (SiGeKo) geschützt ist und eine Aufteilung der Funktion unzulässig ist.
    • Alle betonen die Notwendigkeit einer frühzeitigen (planungsphasebezogenen) Bestellung des SiGeKo.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt Kosten von „18.000 € aus dem Jahr 1998“ als anzupassenden Betrag, ohne explizit den DM-Euro-Umtausch oder die HOAI-Verankerung zu benennen; DeepSeek und Qwen korrigieren dies präzise als veraltete DM-Angabe (18.000 DM ≈ 9.200 €) und verweisen auf HOAI sowie marktübliche Honorarhöhen (3.000–7.000 €).
    • Qwen grenzt die Pflicht klarer ein: Bei reinem Eigenleistungsbau *ohne* Fremdfirmen entfällt die SiGeKo-Pflicht – GoogleAI und DeepSeek betonen stärker die Regelhaftigkeit der Pflicht bei Baugruppen, ohne diese Ausnahme explizit hervorzuheben.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die besondere Gefährdung durch Eigenleistungen (Höhenarbeiten, Elektro, Gefahrstoffe) und die strafrechtliche Haftung der Bauherren – dies wird von GoogleAI und Qwen nicht so detailliert adressiert.
    • Qwen ergänzt den expliziten Hinweis auf die Unzulässigkeit einer „Aufteilung“ der SiGeKo-Funktion (z. B. Sicherheits- vs. Gesundheitskoordinator) und verweist auf DGUV/TRBS als Zertifizierungsgrundlage – GoogleAI und DeepSeek erwähnen Zertifizierungsvoraussetzungen allgemein, aber nicht mit dieser Spezifizierung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert, der Architekt „biete seine Leistung als SiGeKo an“ – ohne kritische Einordnung der Zulässigkeit. DeepSeek und Qwen widersprechen dies eindeutig: Qwen erklärt ausdrücklich, dass ein Architekt *nicht automatisch* SiGeKo sein darf, und DeepSeek fordert ausdrücklich einen *unabhängigen*, *nicht mit dem Architekten identischen* SiGeKo zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) ist: Architekt ≠ SiGeKo, es sei denn, er erfüllt alle gesonderten Zertifizierungs- und Unabhängigkeitsvoraussetzungen – was explizit geprüft werden muss.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht einer pauschalen SiGeKo-Zusage durch den Architekten – beauftragen Sie *vor Vertragsabschluss* einen unabhängigen, DGUV-zertifizierten SiGeKo zur Prüfung der Notwendigkeit, Zulässigkeit und Honorarhöhe (Qwen + DeepSeek).
    • Beginnen Sie *keine* Eigenleistungen oder Gewerke, bevor ein schriftlich abgestimmter, vollständiger SiGe-Plan vorliegt – dies ist zwingende Voraussetzung (DeepSeek + GoogleAI + Qwen).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Pflicht zur SiGeKo-BestellungJa, wenn mehrere Gewerke oder Arbeitgeber (z. B. Fremdfirmen oder mehrere Eigenleister) auf der Baustelle tätig sind – bei Baugruppen mit Reihenhäusern in der Regel gegeben.
    SiGeKo durch ArchitektenNicht automatisch zulässig: Architekt muss zusätzlich DGUV-zertifiziert sein *und* unabhängig von der Planung agieren – Interessenkonflikte müssen ausgeschlossen sein. KI-Konsens: Beauftragung eines unabhängigen SiGeKo ist sicherer Standard.
    Zeitpunkt der BestellungFrühzeitig in der Planungsphase – vor Baubeginn und vor Erstellung des SiGe-Plans.
    Honorarhöhe (18.000 DM)⚠️Veraltet (≈ 9.200 €); marktüblich sind 0,5–1,5 % der Baukosten, bei 5 Einheiten meist 3.000–7.000 €. Nach HOAI oder detailliertem Leistungsverzeichnis zu kalkulieren.
    Risiko bei EigenleistungenHohe Haftungs- und Unfallrisiken – Bauherren gelten als Arbeitgeber im Sinne der BaustellV; SiGe-Plan und Schulung sind zwingend.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, DGUV-zertifizierten SiGeKo zur Prüfung und Erstellung des SiGe-Plans – vor Vertragsabschluss mit dem Architekten sowie vor jeglichem Bau- oder Eigenleistungsbeginn.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende oder unzureichende SiGeKo-BestellungOrdnungsgeld bis 25.000 € gem. § 25 BaustellV; Haftung für Unfälle; Baustopps durch Aufsichtsbehörde
    🔴 RisikoArchitekt als SiGeKo ohne Zertifizierung/UnabhängigkeitRechtliche Ungültigkeit des SiGe-Plans; Haftungsausschluss bei Schäden; strafrechtliche Verfolgung bei Unfällen
    🔴 RisikoUngeprüfte Eigenleistungen (z. B. Elektro, Dach, Schweißen)Höchstes Unfallrisiko; gesundheitsschädigende Belastungen (Lärm, Staub, Höhen); versicherungsrechtliche Leistungsverweigerung
    🔴 RisikoÜberhöhtes SiGeKo-Honorar ohne LeistungsabstimmungUnverhältnismäßige Kostenbelastung der Baugruppe; fehlende Transparenz; mögliche Rückforderungsansprüche
    🔴 RisikoFehlender oder nachträglich erstellter SiGe-PlanVerbotene Baustellenaktivitäten; Sanktionen durch Gewerbeaufsicht; Verzögerung durch Nachbesserungszwang
    ✅ ChanceFrühzeitige SiGeKo-EinbindungOptimierung von Abläufen, Kosteneinsparung durch Vermeidung von Konflikten und Doppelarbeit zwischen Gewerken
    ✅ ChanceZertifizierter SiGeKo mit Baugruppen-ErfahrungPraxisnahe Gefährdungsbeurteilung für Eigenleister; klare Schulungsmodule; Reduktion von Unfallzahlen um bis zu 40 % (DGUV-Daten)
    ✅ ChanceKlare, vertraglich geregelte SiGeKo-LeistungenRechtssicherheit, Haftungsabgrenzung, klare Zuständigkeiten – entscheidend für Baugruppenverträge
    ✅ ChanceSiGeKo als Schnittstelle zwischen Bauherren und BehördenEinfachere Abstimmung mit der Landesbauaufsicht Konstanz (LUBA BW), Beschleunigung von Bauabnahmen
    ✅ ChanceNachweis der SiGeKo-Maßnahmen im Rahmen der Bauspar- oder FördermittelbeantragungPotentielle Bonuszahlungen oder erleichterte Genehmigungen bei nachhaltigen und sicherheitsorientierten Bauprojekten

    Orientierungshilfen

    1. SiGeKo unabhängig und zertifiziert beauftragen: Kontaktieren Sie sofort mindestens zwei DGUV-zertifizierte SiGeKos in Konstanz oder Baden-Württemberg – prüfen Sie deren Zertifikate (TRBS 1201/DGUV Regel 101-002) und fordern Sie ein detailliertes, HOAI-basiertes Leistungsverzeichnis an.
    2. Keinen Vertrag mit dem Architekten vor SiGeKo-Prüfung abschließen: Lassen Sie vorab durch den unabhängigen SiGeKo prüfen, ob der Architekt rechtmäßig als SiGeKo tätig werden darf – und ob die angebotene Vergütung von 18.000 DM (≈ 9.200 €) angemessen ist.
    3. SiGe-Plan vor Baubeginn finalisieren: Stellen Sie sicher, dass der SiGe-Plan vor jeder Baumaßnahme (auch vor Fundamentierung und Eigenleistungen) vollständig, unterschrieben und bei allen Beteiligten vorliegt – inkl. aller Eigenleister.
    4. Alle Eigenleister schriftlich erfassen und schulen: Erstellen Sie eine Liste aller Bauherren, die selbst tätig werden, und vereinbaren Sie verbindliche Sicherheitsschulungen (z. B. Höhenarbeiten, elektrische Anlagen) durch den SiGeKo – dokumentieren Sie Teilnahmen.
    5. Honorarvereinbarung schriftlich und nach HOAI festlegen: Vereinbaren Sie mit dem SiGeKo ein transparentes Honorar auf Basis des Bauvolumens und einer detaillierten Leistungsbeschreibung – keine Pauschalbeträge ohne Nachweis.
    6. Behördliche Abstimmung vorbereiten: Fordern Sie vom SiGeKo ein Schreiben zur Vorlage bei der Landesbauaufsicht Konstanz (LUBA BW), das die ordnungsgemäße SiGeKo-Bestellung und Planerstellung bestätigt.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
    Der SiGeKo koordiniert die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf einer Baustelle gemäß Baustellenverordnung. Er berät den Bauherrn und die beteiligten Unternehmen und erstellt einen SiGe-Plan.
    Verwandte Begriffe: Baustellenverordnung, SiGe-Plan, Arbeitsschutz.
    Baustellenverordnung (BaustellV)
    Die Baustellenverordnung regelt die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Sie verpflichtet den Bauherrn, einen SiGeKo zu beauftragen, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.
    Verwandte Begriffe: SiGeKo, Arbeitsschutz, Baustellensicherheit.
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
    Der SiGe-Plan beschreibt die spezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für eine bestimmte Baustelle. Er enthält Informationen über die Gefahren, die Schutzmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten.
    Verwandte Begriffe: SiGeKo, Baustellenverordnung, Gefährdungsbeurteilung.
    Baugruppe
    Eine Baugruppe ist ein Zusammenschluss von Bauherren, die gemeinsam ein Bauvorhaben realisieren. Dies ermöglicht es, Kosten zu sparen und individuelle Wünsche zu berücksichtigen.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauprojekt, Gemeinschaftliches Bauen.
    Gewerke
    Gewerke sind die verschiedenen Handwerksberufe, die an einem Bauvorhaben beteiligt sind, wie z.B. Maurer, Zimmerer, Elektriker, Installateure.
    Verwandte Begriffe: Handwerker, Bauausführung, Bauleitung.
    Arbeitsschutz
    Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies beinhaltet sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Baustellensicherheit, SiGeKo, Gefährdungsbeurteilung.
    Bauherr
    Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und finanziert. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Baurechtlichen Vorschriften und den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.
    Verwandte Begriffe: Baugruppe, Bauprojekt, Architekt.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)?
      Ein SiGeKo ist eine Person, die vom Bauherrn beauftragt wird, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf einer Baustelle zu koordinieren. Er sorgt dafür, dass die Baustellenverordnung eingehalten wird und die Gefahren für die Beschäftigten minimiert werden.
    2. Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
      Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies ist in der Regel bei größeren Bauvorhaben der Fall, bei denen verschiedene Gewerke zusammenarbeiten.
    3. Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?
      Die Aufgaben eines SiGeKo umfassen die Erstellung eines SiGe-Plans, die Durchführung von Baustellenbegehungen, die Beratung der Bauherren und Handwerker, die Koordination der Gewerke und die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
    4. Wer trägt die Kosten für den SiGeKo?
      Die Kosten für den SiGeKo trägt in der Regel der Bauherr. Diese Kosten sollten bei der Planung des Bauvorhabens berücksichtigt werden.
    5. Wie finde ich einen qualifizierten SiGeKo?
      Sie können einen qualifizierten SiGeKo über Berufsverbände, Kammern oder durch Empfehlungen von Architekten und anderen Bauherren finden. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des SiGeKo.
    6. Was ist ein SiGe-Plan?
      Ein SiGe-Plan ist ein Dokument, das die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf einer Baustelle beschreibt. Er enthält Informationen über die Gefahren, die Schutzmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten.
    7. Was passiert, wenn kein SiGeKo beauftragt wird, obwohl es erforderlich wäre?
      Wenn kein SiGeKo beauftragt wird, obwohl es erforderlich wäre, kann dies zu Bußgeldern für den Bauherrn führen. Außerdem kann es zu Unfällen und Gesundheitsschäden auf der Baustelle kommen.
    8. Kann der Architekt auch die Aufgaben des SiGeKo übernehmen?
      Ja, der Architekt kann die Aufgaben des SiGeKo übernehmen, wenn er die entsprechende Qualifikation und Erfahrung besitzt. Dies sollte jedoch im Vorfeld klar vereinbart werden.

    Verwandte Themen

    • Baustellenverordnung im Detail
      Erklärung der einzelnen Paragraphen und Pflichten.
    • Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Bauherrn
      Welche Pflichten hat der Bauherr in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz?
    • Kosten für einen SiGeKo
      Wie setzen sich die Kosten zusammen und welche Faktoren beeinflussen sie?
    • Qualifikation und Erfahrung eines SiGeKo
      Welche Anforderungen muss ein SiGeKo erfüllen?
    • SiGe-Plan erstellen
      Anleitung zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
  2. SiGeKo Honorar: Angebot prüfen – Aufschlüsselung lohnt!

    zu teuer
    Hallo Herr Wößner,
    es gibt mittlerweile Empfehlungen zur Vergütung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) Leistung. Diese könnten Sie bei der Ingenieurkammer erfragen. Bei dem Angebot handelt es sich vermutlich um eine "Komplett-Leistung". Mir erscheint das Angebot ziemlich hoch. Lassen Sie sich aufsplitten, was er dafür "leistet" (Wie oft will er Baustellenbegehung machen, in welcher Form will er dokumentieren ...?) Lassen Sie sich noch mindestens zwei weitere Angebote machen. Zum Beispiel von irgendeinem Büro (bieten im Moment fast alle an) oder vom Generalunternehmer.
    Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) muss bestellt werden (grob zusammengefast) sobald sie mehr als eine Firma auf der Baustelle haben. Das steht in der Baustellenverordnung drin, konkreter finden sie es einfach im Internet. Wenn sie nur ausbauern, und das selbst tun wollen, benötigen sie keinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) da es um den Gesundeheitsschutz von "Angestellten" geht.
    MfG und schönes neues Jahr ins Forum.E. Brunn
  3. SiGeKo Honorar: Berechnungsgrundlage & Orientierungshilfe

    Orientierungshilfe
    Das Honorar ist für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)-Leistungen frei vereinbar, da es noch kein Leistungsbild in der HOAIAbk. darüber gibt. Für die Staatshochbauämter wurde eine Honorierungstabelle (Stand 03/2000) erstellt. Bei folgender Annahme ergibt sich: 500 m² Wohnfläche sollen gebaut werden, bei 2.500,- DM/m² (netto) für die Kostengruppen 300 + 400 macht das 1.250.000,- DM anrechenbare Kosten für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo). Dies ergibt ein Honorar für 100 %
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)-Leistung von ca. 8.035,- DM (+MwSt + Nebenkosten) bei Beauftragung desjenigen der auch die Objektplanung und die Objektüberwachung auführt. Wird jemand beauftragt, der mit der Planung und Überwachung des Objektes nichts zu tun hat, ergibt sich das Honorar zu 10.850,-- DM (+MwSt + Nebenkosten). Dies als Hilfe bei den o.a. Eingangswerten.
  4. SiGeKo: Baustellenverordnung & Honorarempfehlungen (Links)

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    ein paar Links
    Guten Morgen Herr Wößner,
    die Baustellenverordnung können Sie unter Link 1 nachlesen. Eine Erläuterung gibt es unter Link 2 und der dritte Link ist eine Honorarempfehlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Verbindliche Honorare für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) gibt es nicht.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    SiGeKo für Baugruppe: Kosten, Aufgaben & Pflichten

    💡 Kernaussagen: Die Beauftragung eines SiGeKo ist bei Baugruppen gemäß Baurecht Pflicht. Die Honorare sind frei verhandelbar, wobei Empfehlungen der Ingenieurkammer und Architektenkammer NRW als Orientierung dienen können. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Angebots hilft, die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut SiGeKo Honorar: Angebot prüfen – Aufschlüsselung lohnt! sollte das Angebot des SiGeKo detailliert aufgeschlüsselt werden, um die einzelnen Leistungen und deren Kosten transparent zu machen. Dies ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten und hilft, Einsparpotenziale zu identifizieren.

    📊 Zusatzinfo: Der Beitrag SiGeKo Honorar: Berechnungsgrundlage & Orientierungshilfe liefert Anhaltspunkte zur Honorarberechnung, basierend auf Wohnfläche und Baukosten. Diese Informationen können als Verhandlungsgrundlage mit dem SiGeKo dienen.

    ✅ Empfehlung: Die im Beitrag SiGeKo: Baustellenverordnung & Honorarempfehlungen (Links) genannten Links zu Baustellenverordnung und Honorarempfehlungen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bieten wertvolle Informationen für Bauherren und sollten vor der Beauftragung eines SiGeKo geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von SiGeKos ein und vergleichen Sie diese anhand der angebotenen Leistungen und der Preisgestaltung. Nutzen Sie die Informationen aus diesem Thread, um die Angebote kritisch zu hinterfragen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "SiGeKo, Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator, Baugruppe". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekten-Nebenkosten zu hoch? SiGeKo, Statik, Wärmeschutz – Kosten prüfen & sparen!
  2. BAU-Forum - Ausbildung: Grund- und Weiterbildung - SiGeKo Ausbildung: Voraussetzungen, Kosten, Dauer & Anbieter für Sicherheitskoordinatoren?
  3. BAU-Forum - Neubau - Baustellenkoordinator erforderlich? Bußgeld vermeiden & Pflichten gemäß Baustellenverordnung
  4. BAU-Forum - Neubau - 11968: SiGeKo für Baugruppe in Konstanz: Kosten, Aufgaben & Pflichten im Überblick
  5. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Sicherheitskoordinator Fertighaus: Pflicht, Kosten & Alternativen für Bauherren?
  6. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - SIGEBO für Einfamilienhaus: Aufgaben, Kosten & Pflichten laut Baugesetz?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauherr-Probleme: Weiterarbeiten? Vertrag prüfen, Risiken minimieren & rechtliche Schritte?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt plant fehlerhaft: Kann ich Bauantrag nachträglich ändern & Honorar zurückfordern?
  9. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Betonstürze ohne Gittertex: Risiko für Risse im Putz? Ursachen, Sanierung & Gewährleistung
  10. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Fassadengerüst Fläche berechnen: Kosten, Standzeit & korrekte Abrechnung?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "SiGeKo, Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator, Baugruppe" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "SiGeKo, Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator, Baugruppe" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: SiGeKo für Baugruppe in Konstanz: Kosten, Aufgaben & Pflichten im Überblick
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: SiGeKo: Pflichten, Aufgaben, Kosten | Baugruppe
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: SiGeKo, Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator, Baugruppe, Baurecht, Baustellensicherheit, Konstanz
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼