Treppenstufenanzahl geändert nach Vertragsabschluss: Ist das rechtens? Preisnachlass?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Reduzierung der Treppenstufenanzahl nach Vertragsabschluss rechtens ist und welche Ansprüche der Bauherr geltend machen kann. Experten raten, die Baubeschreibung genau zu prüfen und auf die Einhaltung der vereinbarten Stufenzahl zu bestehen. Ein Planungsfehler kann zu einer unangenehmen Steigung führen, daher ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Die korrekte Definition der Geschosshöhe ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Abweichungen von der vereinbarten Leistung liegt ein Mangel vor.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Treppenstufenanzahl geändert nach Vertragsabschluss: Ist das rechtens? Preisnachlass?
heute wieder große Überraschung auf der Baustelle.
In der Bauleistungsbeschreibung sind bei Geschosshöhe 2,5 m also Gesamthöhe 2,8 m (Betondecke 0,3 m) 16Stufen geplant gewesen.
Heute kommt die Treppe rein und es sind nur 14 Stufen. Es handelt sich um eine Kenngotttreppe Material Buche FB ZHW 213R6.
Nun meine Frage: Was soll ich in diesem Fall machen?
Bei eventuellem Preisnachlass: Welcher Minderungsbetrag ist sinnvoll?
Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Prüfung der Stufenhöhe und Auftrittsbreite durch einen unabhängigen Bausachverständigen oder Bauingenieur – Verstoß gegen DINAbk. 18065 (max. 190 mm Steigung) birgt erhebliches Sturzrisiko.
🔴 KRITISCH: Vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Treppe muss die statische Eignung nachgewiesen sein – eine Abweichung von der vertraglichen Planung kann das statische Konzept gefährden.
⚠️ WICHTIG: Schriftliche Dokumentation aller Abweichungen, Fristsetzungen und Forderungen – ohne Nachweis einer vertraglichen Vereinbarung oder schriftlichen Genehmigung liegt ein vertraglicher Mangel vor.
⚠️ WICHTIG: Keine Abnahme der Treppe vor Vorlage und Prüfung der statischen Berechnung, der normkonformen Treppenplanung und der Genehmigung durch die Bauaufsicht.
KI-Analyse (GoogleAI)
Wenn der Bauträger die Anzahl der Treppenstufen eigenmächtig ändert, weicht er von der Bauleistungsbeschreibung ab. Dies kann einen Mangel darstellen.
Ich empfehle Ihnen, zunächst den Bauvertrag und die zugehörige Baubeschreibung genau zu prüfen. Dort sollte die Anzahl der Treppenstufen oder die resultierende Steigungshöhe definiert sein.
Sollte die tatsächliche Ausführung von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung. Das bedeutet, der Bauträger muss den Mangel beseitigen, also die Treppe entsprechend den Vereinbarungen anpassen.
Ist eine Nacherfüllung nicht möglich oder unverhältnismäßig, können Sie unter Umständen den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern. Die Höhe des Minderungsbetrags hängt von der Wertminderung ab, die durch die geringere Stufenanzahl entsteht. Hier kann ein Sachverständiger helfen, den angemessenen Betrag zu ermitteln.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Abweichung schriftlich und setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Bauleistung: Statt der geplanten 16 Treppenstufen wurden nur 14 Stufen verbaut. Dies stellt eine potenzielle Mangelhaftung dar, da die Ausführung nicht der Bauleistungsbeschreibung entspricht. Die Reduzierung der Stufenanzahl bei gleichbleibender Geschosshöhe führt zwangsläufig zu einer höheren Steigung pro Stufe, was die Begehbarkeit und den Komfort erheblich beeinträchtigen kann. Zudem könnte dies gegen die DIN 18065 (Treppen in Gebäuden) verstoßen, wenn die Steigungsverhältnisse außerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen.
🔴 Gefahr: Die geänderte Stufenanzahl kann zu einer unzulässigen Steigung führen, die ein Sicherheitsrisiko darstellt und die Nutzbarkeit der Treppe einschränkt. Ohne Prüfung der tatsächlichen Maße ist nicht auszuschließen, dass die Treppe nicht den geltenden Normen entspricht.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die tatsächliche Steigungshöhe und Auftrittsbreite der verbauten Treppe. Diese müssen gemessen und mit den Vorgaben der DIN 18065 (z.B. Steigung maximal 20 cm, Auftritt mindestens 23 cm) verglichen werden. Ein Preisnachlass ist nur dann angemessen, wenn die Treppe trotz Abweichung funktionstüchtig und normgerecht ist. Bei einem Verstoß gegen die Norm liegt ein erheblicher Mangel vor, der eine Minderung von 10-20% des Treppenpreises oder sogar einen Rückbau rechtfertigen kann.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Reduzierung der Stufenanzahl automatisch zu einem Preisnachlass führt, ist zu kurz gegriffen. Zunächst muss die Vertragskonformität und die technische Eignung der Treppe geprüft werden. Ein pauschaler Minderungsbetrag ohne Kenntnis der genauen Maße und der Normkonformität ist nicht seriös zu beziffern.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und fordern Sie den Bauunternehmer zur Stellungnahme auf. Beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen oder Architekten mit der Prüfung der Treppe auf Maßhaltigkeit und Einhaltung der DIN 18065. Erst nach Vorlage eines Gutachtens können Sie einen konkreten Minderungsbetrag fordern oder auf einen Rückbau bestehen. Ziehen Sie bei Uneinigkeit einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzu.
KI-Analyse (Qwen)
Die Änderung der Treppenstufenanzahl von 16 auf 14 ohne vorherige vertragliche Vereinbarung oder schriftliche Baugenehmigung stellt eine wesentliche Abweichung von der vertraglich geschuldeten Leistung dar — insbesondere bei einer Kenngotttreppe mit festgelegten statischen und normgerechten Anforderungen (DIN 18065).
🔴 Gefahr: Eine Reduzierung der Stufenanzahl bei unveränderter Gesamthöhe führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Stufenhöhe — bei 2,8 m Gesamthöhe steigt diese von 175 mm auf ca. 200 mm, was deutlich über der zulässigen Maximalhöhe von 190 mm (DIN 18065, Tabelle 1) liegt und somit ein erhebliches Sturzrisiko darstellt.
🔴 Gefahr: Die erhöhte Stufenhöhe verletzt zudem die Anforderungen an Barrierefreiheit und Nutzbarkeit und kann bei späterer Nutzung zu gesundheitlichen Belastungen oder Haftungsansprüchen führen — insbesondere bei älteren oder mobilitätseingeschränkten Nutzern.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, die Änderung sei 'nur eine technische Anpassung', ist unzulässig: Jede Abweichung von der Bauleistungsbeschreibung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers — auch bei scheinbar geringfügigen Änderungen.
➕ Ergänzung: Der Preisnachlass darf sich nicht allein auf Materialersparnis beziehen, sondern muss die gesamte Minderung der vertraglichen Leistung berücksichtigen — inkl. statischer Prüfung, ggf. erforderlicher Nachbesserung und Risikoaufwand für den Auftraggeber.
❌ Widerspruch: Ein pauschaler 'sinnvoller Minderungsbetrag' lässt sich nicht pauschal nennen — die Höhe hängt von der konkreten vertraglichen Regelung, der Kostenstruktur und der Notwendigkeit einer kompletten Neuplanung oder Nachrüstung ab; eine pauschale Prozentangabe wäre fachlich unzulässig und rechtlich riskant.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie unverzüglich schriftlich die Vorlage einer statischen Berechnung, einer DIN-konformen Treppenplanung sowie einer schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Bauaufsicht — und beauftragen Sie einen unabhängigen Bauingenieur oder Sachverständigen für Baurecht und Bauphysik zur umfassenden Prüfung der Treppe und der Vertragskonformität.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Änderung der Treppenstufenanzahl ohne vertragliche Vereinbarung oder schriftliche Genehmigung einen vertraglichen Mangel darstellt.
- Alle drei betonen die zentrale Bedeutung der DIN 18065 und der konkreten Maßüberprüfung (Steigungshöhe, Auftrittsbreite) für die Beurteilung der Normkonformität und Sicherheit.
- Alle drei empfehlen die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur technischen und vertragsrechtlichen Prüfung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert stärker auf die vertragsrechtliche Nacherfüllungspflicht und nennt pauschal "Minderung" als mögliche Folge, ohne zunächst die Normverletzung als entscheidendes Kriterium zu benennen.
- DeepSeek und Qwen heben hingegen stärker die Sicherheitsrelevanz hervor und ordnen die vertragsrechtliche Einordnung explizit der technischen Prüfung unter.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die Forderung nach Vorlage einer statischen Berechnung und einer schriftlichen Genehmigung durch die Bauaufsicht – ein Aspekt, den GoogleAI nicht erwähnt und DeepSeek nur implizit durch "Normprüfung" anspricht.
- Qwen und DeepSeek betonen die gesundheitlichen und barrierefreien Auswirkungen (z. B. für ältere Nutzer), während GoogleAI dies nicht explizit thematisiert.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Möglichkeit, einen "pauschalen Minderungsbetrag" (wie bei GoogleAI impliziert) zu benennen – dies wird von Qwen als "fachlich unzulässig und rechtlich riskant" bezeichnet. DeepSeek unterstützt diese Sichtweise indirekt durch die Forderung nach vorheriger Gutachtenerstellung.
👉 Empfehlung:
- Die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung von DeepSeek und Qwen (Stufenhöhe ≥ 200 mm = klarer Normverstoß, Sturzrisiko, erheblicher Mangel) wird priorisiert gegenüber GoogleAIs zurückhaltenderer Einordnung.
- Die Forderung nach Vorlage sämtlicher statischer und baurechtlicher Unterlagen (Qwen) wird als Mindeststandard übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Vertragswidrigkeit der Änderung ✅ Alle drei Modelle sind sich einig: Ohne schriftliche Vereinbarung oder Genehmigung liegt ein vertraglicher Mangel vor. Sicherheitsrelevanz (DIN 18065) ✅ Alle Modelle betonen die zentrale Bedeutung der Norm – insbesondere der Maximalsteigung (190 mm) –; Qwen und DeepSeek konkretisieren das Sturzrisiko bei Überschreitung. Notwendigkeit technischer Prüfung ✅ Einigkeit darüber, dass eine unabhängige Messung und Bewertung durch Sachverständigen/Bauingenieur zwingend erforderlich ist – kein Verzicht auf Gutachten. Pauschaler Preisnachlass ❌ Qwen widerspricht ausdrücklich; DeepSeek lehnt pauschale Prozentangaben ab; GoogleAI bleibt hier unkonkret – Konsens: Keine pauschale Minderung ohne Gutachten. Statische und baurechtliche Dokumentation ⚠️ Qwen fordert explizit statische Berechnung und Bauaufsichtsgenehmigung; DeepSeek und GoogleAI erwähnen diese nicht – Konsens: Dokumente sind erforderlich, da Abweichung die statische Sicherheit und baurechtliche Zulassung grundsätzlich in Frage stellt. 👉 Handlungsempfehlung: Bevor eine Abnahme erfolgt oder Forderungen gestellt werden, muss ein unabhängiger Sachverständiger die Treppe vollständig prüfen – inkl. Messung, statischer Bewertung, Prüfung der DIN-Konformität und Analyse der Baurechtsdokumentation. Erst auf dieser Grundlage können vertragliche Ansprüche fundiert geltend gemacht werden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Überschreitung der zulässigen Stufenhöhe (≥ 200 mm) nach DIN 18065 Erhöhtes Sturzrisiko, Haftungsansprüche bei Unfällen, mögliche Anordnung durch Bauaufsicht 🔴 Risiko Fehlende oder nicht aktualisierte statische Berechnung Gefährdung der Tragsicherheit, mögliche spätere Rissbildung oder Versagensrisiko 🔴 Risiko Keine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zur Änderung Unwirksame Abnahme, gerichtlich durchsetzbare Nacherfüllung oder Rückabwicklung 🔴 Risiko Verstoß gegen Barrierefreiheitsanforderungen (auch bei "nicht-barrierefreien" Gebäuden im Hinblick auf allgemeine Nutzbarkeit) Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Nutzer, mögliche Diskriminierungsansprüche, Wertminderung 🔴 Risiko Ungeprüfte Auftrittsbreite und Trittsicherheit (z. B. Rutschgefahr durch zu schmale Stufen) Eingeschränkte Begehbarkeit, erhöhte Ermüdung beim Begehen, langfristige gesundheitliche Belastung ✅ Chance Frühzeitige Dokumentation ermöglicht klare Beweislage für Mängelansprüche Stärkere Verhandlungsposition gegenüber Bauträger, effizientere Durchsetzung von Nacherfüllung ✅ Chance Gezielte fachliche Prüfung kann eine kostengünstige Nachbesserung (z. B. Stufenverbreiterung, Anpassung der Steigung) statt teurem Rückbau ermöglichen Kürzere Bauzeit, geringere Belastung für alle Beteiligten, Erhalt der ursprünglichen Treppenkonstruktion ✅ Chance Nutzung des Mangels als Anlass zur Überprüfung sämtlicher planerischer und ausführender Dokumente Erkennung weiterer latenter Mängel, Verbesserung der Bauqualität insgesamt ✅ Chance Entwicklung einer gemeinsamen Lösung mit Bauträger unter fachlicher Begleitung Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten, Aufbau vertrauensvoller Zusammenarbeit für Folgeprojekte ✅ Chance Gezielte Anpassung an aktuelle Nutzeranforderungen (z. B. ergonomische Optimierung bei späterer Barrierefreiheits- oder altersgerechter Umbauplanung) Zukunftsfähige, wertsteigernde Anpassung – bei ordnungsgemäßer Planung und Einhaltung der Norm Orientierungshilfen
- Unverzügliche technische Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen unabhängigen Bausachverständigen oder Bauingenieur mit Schwerpunkt Treppenbau und DIN 18065 – zur Vermessung, statischen Bewertung und Normprüfung.
- Dokumentation aller Abweichungen schriftlich festhalten: Erstellen Sie ein detailliertes Protokoll mit Foto- und Messdaten (Gesamthöhe, Anzahl Stufen, berechnete Steigungshöhe, Auftrittsbreite) und übersenden Sie es per Einschreiben an den Bauträger.
- Forderung nach vollständiger Dokumentation stellen: Fordern Sie schriftlich die Vorlage der statischen Berechnung, der geänderten Treppenplanung und der Genehmigung durch die Bauaufsicht – innerhalb von 14 Tagen.
- Nicht abnehmen ohne Gutachten: Verweigern Sie die Abnahme der Treppe, bis ein fachlich anerkanntes Gutachten vorliegt, das die Sicherheit und Vertragskonformität nachweist.
- Rechtsberatung vor Fristsetzung einholen: Konsultieren Sie vor Versand einer Nacherfüllungsforderung einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um Fristen und Formvorgaben korrekt einzuhalten.
- Zusammenstellung aller Vertragsunterlagen: Sammeln Sie Bauvertrag, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, alle Änderungsvereinbarungen und Baugenehmigungsunterlagen – ordnen Sie diese chronologisch.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauleistungsbeschreibung
- Die Bauleistungsbeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Leistungen und Materialien beschreibt, die im Rahmen eines Bauprojekts erbracht werden müssen. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags und dient als Grundlage für die Ausführung der Arbeiten.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung - Minderung
- Die Minderung ist ein Rechtsbehelf im Kaufrecht und Werkvertragsrecht, bei dem der Käufer oder Besteller bei Vorliegen eines Mangels den Kaufpreis oder Werklohn herabsetzen kann. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis des Wertes der mangelfreien Sache zum Wert der mangelhaften Sache.
Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers oder Bestellers, vom Verkäufer oder Werkunternehmer die Beseitigung von Mängeln an der Kaufsache oder dem Werk zu verlangen. Sie umfasst die Nachbesserung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
Verwandte Begriffe: Minderung, Schadensersatz, Rücktritt - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die beauftragt wird, Gutachten zu erstellen oder fachliche Fragen zu beantworten. Im Baubereich werden Sachverständige häufig zur Feststellung von Mängeln oder zur Bewertung von Schäden eingesetzt.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Wertgutachten - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten des Bauherrn und des Bauunternehmers.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsbeschreibung, VOBAbk. - Kenngotttreppe
- Kenngotttreppe ist vermutlich der Name eines Herstellers oder einer Marke für Treppen. Die genauen Spezifikationen und Eigenschaften einer Kenngotttreppe sind vom jeweiligen Hersteller abhängig.
Verwandte Begriffe: Treppe, Wangentreppe, Spindeltreppe - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf das Bauen beziehen. Es wird unterteilt in öffentliches Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht, Nachbarrecht).
Verwandte Begriffe: Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Werkvertragsrecht
Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn der Bauträger ohne Absprache von der Baubeschreibung abweicht?
Dokumentieren Sie die Abweichung schriftlich, setzen Sie dem Bauträger eine Frist zur Nacherfüllung und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu. - Habe ich Anspruch auf einen Preisnachlass, wenn die Treppe nicht wie vereinbart ist?
Ja, wenn die Nacherfüllung nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, können Sie den Kaufpreis mindern. Die Höhe des Minderungsbetrags richtet sich nach der Wertminderung. - Wie ermittle ich die Höhe des angemessenen Preisnachlasses?
Ein Sachverständiger kann die Wertminderung durch die Abweichung von der Baubeschreibung beurteilen und einen angemessenen Minderungsbetrag ermitteln. - Was ist, wenn die geänderte Treppe sicherheitstechnische Mängel aufweist?
🔴 Sicherheitstechnische Mängel sind besonders ernst zu nehmen. Lassen Sie die Treppe umgehend von einem Sachverständigen prüfen und fordern Sie vom Bauträger die sofortige Beseitigung der Mängel. - Kann ich vom Bauvertrag zurücktreten, wenn die Abweichung gravierend ist?
Ein Rücktritt vom Bauvertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Abweichung so gravierend ist, dass sie eine erhebliche Vertragsverletzung darstellt. Dies sollte anwaltlich geprüft werden. - Was bedeutet Nacherfüllung im Baurecht?
Nacherfüllung bedeutet, dass der Bauträger verpflichtet ist, Mängel an der Bauleistung zu beseitigen und den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen. - Welche Rolle spielt die Bauleistungsbeschreibung bei Abweichungen?
Die Bauleistungsbeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags und legt die zu erbringenden Leistungen des Bauträgers fest. Abweichungen davon sind grundsätzlich Mängel. - Was ist eine Kenngotttreppe?
Eine Kenngotttreppe ist eine bestimmte Bauart einer Treppe, die sich durch ihre Konstruktion und Materialien auszeichnet. Die genauen Spezifikationen sind herstellerabhängig.
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Treppen-Steigung: 20 cm nicht akzeptieren! Schrittmaß beachten
würde ich nicht akzeptieren,
für alte Menschen z.B. ist eine Steigung von 20 cm schon eine Zumutung. Sehen Sie sich mal auf dem Link um, hier ist das mit der Schrittmaßregel ganz gut erklärt.
Sie haben doch eine Baubeschreibung und einen Auftrag. Da steht doch drin was geschuldet ist. -
Planungsfehler: 15 Stufen bei Neubau sind anstrengend!
genau
wir haben bei unserem Neubau Aufgrund eines Planungsfehlers (man kann halt nicht an alles denken), nur 15 stufen auf ca. 2,85, d.h. stufenhöhe 19 cm. man geht da zwar hoch und runter, aber man empfindet es doch als anstrengend! (leider nicht mehr änderbar).
wenn sie noch können, dann bestehen sie unbedingt auf ihren 16 stufen! -
Treppenplanung: Angaben zur Stufenhöhe prüfen! Deckenauftritt beachten
ist das so?
Hallo Herr Marschner,
tut mir leid aber irgendwie kann ich die Angaben nicht glauben. 20 cm Steigung baut niemand ohne trifftigen Grund ein. Haben Sie den oberen Deckenauftritt mitgezählt? 30 cm Deckenhöhe?MfG
Bop Pao -
Mangel: Werkplaner-Fehler bei Treppenplanung! Stufenzahl prüfen
Bei uns war es so ...
obwohl in der Einreichungsplanung Stufenzahl, Auftritt und Steigung vorgegeben waren, wurde dies anscheinden vom Werkplaner nicht überprüft! . Ergebnis: Treppe im OGAbk. ein Stufe weniger etc. ... Im UGAbk. war so wenig Platz für die Treppe eingezeichnet, dass es ungefähr für 10 Stufen a 28 cm und wenig Auftritt gereicht hätte. Mit Fertigstufen war da nichts mehr. Dieser Punkt war ein Punkt der Mängelliste ... die dann auch beim Vergleich berücksichtigt wurde. Geldmäßig ist da aber keine Aussage zu machen.. bf -
Geschosshöhe definieren: Lichte Raumhöhe vs. Rohbaumaße
Moin Hr Marschner
definieren Sie bitte mal "Ihre" Geschosshöhe. Meinen Sie nicht eher lichte Fertigraumhöhe? Die Geschosshöhe geht meist von OKFFB im EGAbk. bis OKFFB im OGAbk., also da müssten Ihre 30 cm schon enthalten sein. Nur dann kämen Sie ja auf eine Raumhöhe von 2,2 m!? Ist Ihre Deckendicke von 30 cm inkl. Estrich und Bodenbelag oder im Rohzustand (Holzdecke?). ---- Also, da passt was nicht =: -$#124; -
Kenngott-Treppe: 14 Stufen, 15 Auftritte – Schrittmaß entscheidend
Es sind 15 Auftritte
Wenn die Treppe 14 Stufen aufweist, dann sind da 15 Auftritte vorhanden. Das ist bei Kenngott absoluter Standard - und nebenbei auch nicht schlimm. Es gibt schließlich sowas wie ein optimales Schrittmaß. Rechnerisch ergibt sich eine Stufenhöhe von 18,7 cm, so eine Treppe ist gut begehbar wenn die Stufenlänge stimmt. Wir haben ebenfalls "nur" 15 Stufen gewählt, und die Treppe ist super zu laufen. 16 Stufen kenne ich nur in Mehrfamilienhäusern oder bei Podesttreppen. Bei kleinen Einfamilienhäusern ist das eher unüblich. Viel Spaß, Carsten B. -
Mangelhafte Lieferung: 16 Stufen bestellt, 14 geliefert!
Aber eine/n Stufe/Auftritt zu wenig ...
Wenn 16 Stufen verkauft/bestellt, dann müssen auch 16 Stufen rein. Sonst erhalten Sie eine Ware, die nicht vertragsgemäß, also mangelhaft ist. Egal, ob die Schrittregel eingehalten wird. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Reduzierung der Treppenstufenanzahl nach Vertragsabschluss rechtens ist und welche Ansprüche der Bauherr geltend machen kann. Experten raten, die Baubeschreibung genau zu prüfen und auf die Einhaltung der vereinbarten Stufenzahl zu bestehen. Ein Planungsfehler kann zu einer unangenehmen Steigung führen, daher ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Die korrekte Definition der Geschosshöhe ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Abweichungen von der vereinbarten Leistung liegt ein Mangel vor.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Treppen-Steigung: 20 cm nicht akzeptieren! Schrittmaß beachten sollte eine Steigung von 20 cm vermieden werden, da sie insbesondere für ältere Menschen eine Zumutung darstellen kann. Die Schrittmaßregel sollte unbedingt beachtet werden.
📊 Zusatzinfo: Im Beitrag Kenngott-Treppe: 14 Stufen, 15 Auftritte – Schrittmaß entscheidend wird darauf hingewiesen, dass bei Kenngott-Treppen 14 Stufen in der Regel 15 Auftritten entsprechen und dies nicht unbedingt ein Problem darstellt, solange das Schrittmaß eingehalten wird. Eine Stufenhöhe von 18,7 cm kann gut begehbar sein, wenn die Stufenlänge stimmt.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Mangel: Werkplaner-Fehler bei Treppenplanung! Stufenzahl prüfen verdeutlicht, dass Fehler in der Werkplanung zu Mängeln führen können. Es ist wichtig, die Planung sorgfältig zu überprüfen, um Abweichungen von den Vorgaben zu vermeiden. Eine fehlende Stufe kann einen Mangel darstellen und zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf der Einhaltung der vereinbarten Stufenzahl im Bauvertrag. Prüfen Sie die Baubeschreibung und die Planung sorgfältig. Lassen Sie sich von einem Sachverständigen beraten, um Ihre Rechte zu wahren. Weitere Informationen zur korrekten Geschosshöhe finden Sie im Beitrag Geschosshöhe definieren: Lichte Raumhöhe vs. Rohbaumaße.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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