Sonderwünsche im Notarvertrag vs. separater Vertrag: Vor- & Nachteile, Kosten?
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Sonderwünsche im Notarvertrag vs. separater Vertrag: Vor- & Nachteile, Kosten?

Sollten Sonderwünsche, die über die Baubeschreibung hinausgehen, in den Notarvertrag mit aufgenommen werden oder ist der Abschluss eines separaten Vertrages ausreichend? Wo liegen die Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) außer den höheren Nebenkosten für Grunderwerbssteuer und Notar?
  • Name:
  • Sven Schulz
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich empfehle, Sonderwünsche, die wesentlich sind und die Baubeschreibung ergänzen oder ändern, im Notarvertrag festzuhalten. Dies bietet eine höhere Rechtssicherheit, da der gesamte Vertrag notariell beurkundet ist.

    Ein separater Vertrag ist grundsätzlich auch möglich, birgt aber das Risiko, dass dieser im Streitfall schwerer durchzusetzen ist, insbesondere wenn er nicht eindeutig formuliert ist oder im Widerspruch zum notariellen Kaufvertrag steht.

    Vorteile Notarvertrag:

    • Höhere Rechtssicherheit durch notarielle Beurkundung
    • Klare Dokumentation aller Vereinbarungen

    Nachteile Notarvertrag:

    • Höhere Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten)

    Vorteile separater Vertrag:

    • Geringere Nebenkosten
    • Flexibilität bei Änderungen

    Nachteile separater Vertrag:

    • Geringere Rechtssicherheit
    • Erhöhtes Risiko von Streitigkeiten

    👉 Handlungsempfehlung: Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Notarvertrag
    Ein Notarvertrag ist ein Vertrag, der von einem Notar beurkundet wird. Dies dient der Rechtssicherheit und Beweiskraft. Im Immobilienrecht werden Kaufverträge und Grundschuldbestellungen notariell beurkundet.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Grundschuld.
    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die im Kaufpreis enthalten sind. Sie ist Bestandteil des Kaufvertrags und legt den Umfang der Bauleistungen fest.
    Verwandte Begriffe: Leistungsbeschreibung, Bauvertrag, Werkvertrag.
    Sonderwunsch
    Ein Sonderwunsch ist eine zusätzliche Leistung, die über die Baubeschreibung hinausgeht und gesondert vereinbart werden muss. Sonderwünsche können beispielsweise Änderungen an der Raumaufteilung, der Ausstattung oder der Bauausführung sein.
    Verwandte Begriffe: Individualisierung, Mehraufwand, Zusatzleistung.
    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und beträgt in der Regel zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
    Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Steuer, Finanzamt.
    Separater Vertrag
    Ein separater Vertrag ist eine Vereinbarung, die unabhängig vom Hauptvertrag (z.B. dem Notarvertrag) geschlossen wird. Er kann zusätzliche Leistungen oder Vereinbarungen regeln.
    Verwandte Begriffe: Zusatzvereinbarung, Nebenabrede, Individualvertrag.
    Beurkundung
    Die Beurkundung ist die notarielle Form der Dokumentation von Rechtsgeschäften. Sie dient der Rechtssicherheit und Beweiskraft. Der Notar prüft die Rechtsgeschäfte und berät die Beteiligten.
    Verwandte Begriffe: Notarvertrag, Beglaubigung, Rechtsberatung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel an der Kaufsache oder dem Werk. Sie sichert dem Käufer oder Besteller Rechte bei Mängeln zu.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn Sonderwünsche nicht im Notarvertrag stehen?
      Nicht im Notarvertrag festgehaltene Sonderwünsche können im Streitfall schwerer durchgesetzt werden. Die Beweislast liegt beim Käufer, nachzuweisen, dass diese Vereinbarungen getroffen wurden.
    2. Welche Sonderwünsche sollten unbedingt im Notarvertrag stehen?
      Alle Sonderwünsche, die den Wert der Immobilie wesentlich beeinflussen oder die Baubeschreibung ändern, sollten im Notarvertrag festgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Änderungen an der Raumaufteilung, der Ausstattung oder der Bauausführung.
    3. Wie wirkt sich ein separater Vertrag auf die Gewährleistung aus?
      Ein separater Vertrag kann die Gewährleistung beeinflussen, insbesondere wenn er Leistungen betrifft, die nicht eindeutig von den Leistungen des Bauträgers abgegrenzt sind. Es ist wichtig, dass die Gewährleistungsansprüche klar geregelt sind.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Baubeschreibung und Sonderwunsch?
      Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die im Kaufpreis enthalten sind. Sonderwünsche sind zusätzliche Leistungen, die über die Baubeschreibung hinausgehen und gesondert vereinbart werden müssen.
    5. Kann ein separater Vertrag nachträglich in den Notarvertrag aufgenommen werden?
      Ja, ein separater Vertrag kann nachträglich in den Notarvertrag aufgenommen werden. Dies erfordert jedoch eine erneute notarielle Beurkundung und verursacht zusätzliche Kosten.
    6. Welche Rolle spielt die Grunderwerbsteuer bei Sonderwünschen?
      Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie erhoben, einschließlich der Kosten für Sonderwünsche, die im Notarvertrag festgehalten sind. Bei einem separaten Vertrag fallen auf die Sonderwünsche keine Grunderwerbsteuer an.
    7. Was ist, wenn der Bauträger die Sonderwünsche nicht erfüllt?
      Wenn der Bauträger die im Vertrag vereinbarten Sonderwünsche nicht erfüllt, hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch aufwendig sein.
    8. Wie dokumentiere ich Sonderwünsche am besten?
      Sonderwünsche sollten immer schriftlich dokumentiert werden, idealerweise im Notarvertrag oder in einem separaten Vertrag. Die Vereinbarungen sollten detailliert und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

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  2. Bauvertrag prüfen: Welcher Vertrag ist relevant?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Es kommt darauf an
    Tag, Herr Schulz!
    Um welchen Vertrag geht es denn, was beinhaltet der Vertrag?
  3. Baubeschreibung Innenausbau: Änderung Bauträgervertrag

    Vertragsinhalte
    Es geht im Wesentlichen um die Änderung bzw. Erweiterung der Baubeschreibung zum Innenausbau. Sanitärelemente, Elektroinstallation, Heizung. Das Haus steht schon, nur der Innenausbau fehlt noch. Kauf vom Bauträger.
    • Name:
    • Sven Schulz
  4. ✅ Empfehlung: Baurechtliche Beratung zum Bauträgervertrag

    Foto von

    Hallo Herr Schulz,
    Sie übernehmen also ein bis auf den Innenausbau fertiges Haus  -  richtig?
    Als allererstes gehen Sie bitte mit dem Vertragsentwurf Hauskauf zu einem Fachanwalt für Baurecht, zumindest für eine erste Beratung (wenn ich in meinem Gedächtnis in der richtigen Schublade krame, kostet das erste Beratungsgespräch DM 350,-). Lassen Sie ihn den Vertrag durchsehen und evtl. Fußangeln und Hintertürchen erkennen.
    Die gewünschten Änderungen und Ergänzungen können im Kaufvertrag mit aufgenommen werden, was allerdings  -  wie Sie richtig erkannt haben  -  die Notarkosten erhöhen. Möglich, oder sogar besser, ist sicher auch ein Verweis im Notarvertrag auf eine separate detaillierte Baubeschreibung (Ausstattungsbeschreibung). Da dies aber nicht Gegenstand des momentanen Kaufvertrages ist, schließen Sie hierüber am besten einen Bauvertrag mit Ihrem Bauträger ab.
    Stellen Sie die für Sie wichtigen Punkte auf uns setzen Sie sich mit Ihrem Bauträger zusammen, damit Sie erst mal wissen, über welche Kosten Sie verhandeln.
    Dies war keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin 😉
  5. ⚠️ Notarvertrag: Beurkundungspflicht für Nebenabreden beachten!

    Grds. Beurkundungspflicht
    Auf die Beurkundung von Nebenabreden sollte nicht mit Blick auf Gebühren verzichtet werden. Ist nämlich ein Vertrag Beurkundungspflichtig, gilt dies grds. auch für alle Nebenabreden (wobei es natürlich Unwesentlichkeitsgrenzen und Ausnahmen gibt). Wird aber der beurkundete Kaufpreis ebenso wie die Leistung relevat unrichtig, würde ich immer zum sichersten Weg raten und alles beurkunden. Ansonsten ist nämlich der gesamte Vertrag schwebend unwirksam:
    Was beurkundet wurde, ist nicht gewollt, was gewollt ist, ist nicht beurkundet. Geheilt wird die formunwirksame Vereinbarung (§ 125 BGBAbk.) erst mit Eigentumsübertragung, § 313 BGB.
    MfG
    RA Schotten
  6. Alternative: Grundstückskauf & separater Bauwerksvertrag?

    Hä?
    Habe ich da was falsch verstanden? Wieso wollen Sie denn den Bauwerkvertrag mit dem Bauträger vom Notar beurkunden lassen. Warum kaufen Sie nicht einfach das Grundstück. Spart Grunderwerbssteuer und Notargebühren. Den Rest machen Sie dann separat mit dem Bauträger im Bauwerksvertrag. Es besteht doch eigentlich keine Verpflichtung zur notariellen Beurkundung von Bauwerksverträgen, oder irre ich hier, Herr Schotten?
    • Name:
    • Johannes
  7. Bauträgergeschäft: Eigentum nach Fertigstellung (MaBV)

    warum Beurkundung?
    Nun ja, es handelt sich nun mal um ein Bauträgergeschäft. Dies zeichnet sich dadurch aus, dass dem Kunden erst nach Fertigstellung des Bauwerks Eigentum eingeräumt wird. Dafür gibt es dann ja auch die MaBV.
    Selbstverständlich gibt es auch andere Baumodelle, bspw. das beschriebene Generalübernehmermodell. Was angeboten wird, hängt aber auch von der Finanzierungsmöglichkeit des Anbieters ab. Der Kunde müsste also schon den Anbieter wechseln, wenn er ein anderes Baumodell wollte.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  8. Grundstückskauf: Grunderwerbsteuer sparen beim Bauträger

    Das ist richtig
    aber evtl. kann ja der Fragesteller nochmal nachhaken. Wir bauen auch mit einem Bauträger, nur dass der Bauträger noch nicht Eigentümer des Grundstückes war. Dies ist eigentlich meits der Fall, da ja ansonsten auch 2x Grunderwerbsteuer und Notargebühren anfallen. Auf Nachfrage hin war es ohne weiteres möglich vom Bauträger die "Bauleistung" zu "erwerben" und vom GrundstücksEigentümer das Grundstück. Das hat eine Menge Geld gespart.
    • Name:
    • Johannes
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Sonderwünsche im Bauvertrag: Notarvertrag vs. separater Vertrag

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Sonderwünsche beim Hausbau, die über die Baubeschreibung hinausgehen, in den Notarvertrag aufgenommen oder separat vereinbart werden sollen. Dabei werden Vor- und Nachteile hinsichtlich Kosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten) und rechtlicher Sicherheit abgewogen. Ein wichtiger Aspekt ist die Beurkundungspflicht von Nebenabreden. Alternativ wird der direkte Grundstückskauf mit separatem Bauwerksvertrag diskutiert, um Grunderwerbsteuer zu sparen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag Notarvertrag: Beurkundungspflicht für Nebenabreden beachten! sollte auf die Beurkundung von Nebenabreden nicht verzichtet werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Unrichtige Angaben im beurkundeten Kaufpreis können schwerwiegende Folgen haben.

    💰 Zusatzinfo: Durch den Grundstückskauf und einen separaten Bauwerksvertrag lassen sich möglicherweise Grunderwerbsteuer und Notargebühren sparen, wie im Beitrag Grundstückskauf: Grunderwerbsteuer sparen beim Bauträger erläutert wird. Dies ist besonders relevant, wenn der Bauträger noch nicht Eigentümer des Grundstücks ist.

    ✅ Empfehlung: Es wird dringend empfohlen, den Vertragsentwurf von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen zu lassen, um mögliche Fallstricke und Hintertürchen zu erkennen, wie im Beitrag ✅ Empfehlung: Baurechtliche Beratung zum Bauträgervertrag nahegelegt wird. Eine erste Beratung kann bereits wertvolle Erkenntnisse liefern.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Bauträger die Möglichkeit eines separaten Bauwerksvertrags ab, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Lassen Sie in jedem Fall den Vertrag von einem Anwalt prüfen und beachten Sie die Hinweise zur Beurkundungspflicht im Beitrag Notarvertrag: Beurkundungspflicht für Nebenabreden beachten!.

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