1. Welchen Zeitraum hat die Zimmerei zur Mängelbeseitigung
2. Muss ich hierzu die Fa. nach diesen 14 Tagen nochmals
zur Mängelbeseitigung auffordern?3. In welchem Zeitraum kann ich die Mängelbeseitigung einer
anderen Firma übergeben.4. Muss ich eine Zahlung der Anfallenden Kosten (Material
usw.) zahlen. Habe Aufgrund der Mängel noch keinerlei Zahlungen geleistet. Danke für die Informationen ... Mit freundlichen Grüßen