Kellertreppe: Auftrittshöhe & Breite – Zulässige Maße nach DIN in Schleswig-Holstein?
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Kellertreppe: Auftrittshöhe & Breite – Zulässige Maße nach DIN in Schleswig-Holstein?

Hallo, wir haben bei unserem Neubau in Schleswig Holstein gerade die außen Kellertreppe bekommen. Diese hat eine Auftrittsbreite von ca. 22,5 bis 23 cm und eine Auftrittshöhe von 21 cm. Nun ist meine Frage ob die Breite zulässig ist, denn wirklich drauf laufen kann man da nicht. Danke schon mal im Voraus. Kai
  • Name:
  • Kai Heydorn
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine nicht normgerechte Treppe kann bei einer Bauabnahme zu Beanstandungen führen.

    🔴 Kritisch: Bei Stürzen auf einer nicht normgerechten Treppe kann die Versicherung die Haftung ablehnen.

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    Die zulässigen Maße für eine Kellertreppe, insbesondere die Auftrittshöhe und -breite, sind in der DINAbk. 18065 "Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße" geregelt. Diese Norm legt unter anderem fest, welche Maße für Treppen in Wohngebäuden gelten. Allerdings können die konkreten Anforderungen auch durch die Landesbauordnung (LBOAbk.) von Schleswig-Holstein beeinflusst werden.

    🔴 Gefahr: Eine zu steile oder zu schmale Treppe birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Insbesondere bei Kellertreppen, die oft im Außenbereich liegen und Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, ist die Rutschgefahr erhöht.

    Ich empfehle, die aktuell gültige LBO für Schleswig-Holstein sowie die DIN 18065 zu prüfen. Die LBO kann von den bundesweiten Normen abweichen. Typischerweise werden für Kellertreppen, die nicht als Haupttreppen dienen, geringere Anforderungen an die Lauflinie gestellt als für Haupttreppen innerhalb des Gebäudes.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die tatsächlichen Maße Ihrer Kellertreppe mit den Vorgaben der DIN 18065 und der LBO Schleswig-Holstein. Bei Unsicherheiten oder Abweichungen sollten Sie einen Architekten oder einen Bausachverständigen hinzuziehen, um die Konformität zu gewährleisten und mögliche Anpassungen vorzunehmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Gebäudetreppen hinsichtlich ihrer Maße, Konstruktion und Sicherheit regelt. Sie definiert Begriffe wie Auftritt, Steigung und Lauflinie und legt fest, welche Maße für Treppen in Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten gelten. Die Einhaltung der DIN 18065 ist wichtig, um die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit von Treppen zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Auftrittsbreite, Lauflinie.
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Planung, Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Die LBO legt unter anderem fest, welche Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und den Schallschutz von Gebäuden gestellt werden. Sie kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Baugenehmigung.
    Auftrittshöhe
    Die Auftrittshöhe, auch Steigung genannt, ist der vertikale Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trittflächen einer Treppe. Sie wird senkrecht gemessen und beeinflusst maßgeblich den Komfort und die Anstrengung beim Begehen der Treppe. Eine zu große Auftrittshöhe kann das Treppensteigen erschweren und das Sturzrisiko erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Treppensteigung, Steigungshöhe, Stufenhöhe.
    Auftrittsbreite
    Die Auftrittsbreite ist die horizontale Tiefe einer Trittfläche, auf die man den Fuß beim Begehen einer Treppe setzt. Sie wird waagerecht gemessen und beeinflusst die Trittsicherheit und den Komfort beim Treppensteigen. Eine ausreichende Auftrittsbreite ermöglicht ein sicheres Aufsetzen des Fußes und reduziert das Sturzrisiko.
    Verwandte Begriffe: Trittfläche, Stufentiefe, Treppenlaufbreite.
    Lauflinie
    Die Lauflinie ist die gedachte Linie, auf der ein Benutzer die Treppe begeht. Sie verläuft in der Regel in der Mitte der Treppe und dient als Referenzlinie für die Planung und Ausführung der Treppe. Die DIN 18065 legt fest, dass die Lauflinie bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um ein sicheres und komfortables Begehen der Treppe zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Treppenachse, Begehungslinie, Mittellinie.
    Treppensteigung
    Die Treppensteigung beschreibt das Verhältnis zwischen der Auftrittshöhe und der Auftrittsbreite einer Treppe. Sie wird oft als Winkel angegeben und beeinflusst maßgeblich den Komfort und die Anstrengung beim Begehen der Treppe. Eine steile Treppe hat eine größere Treppensteigung als eine flache Treppe.
    Verwandte Begriffe: Steigungsverhältnis, Steigungswinkel, Treppenneigung.
    Begehbare Breite
    Die begehbare Breite ist die tatsächliche Breite der Treppe, die zum Begehen zur Verfügung steht. Sie wird zwischen den inneren Begrenzungen der Treppe gemessen, beispielsweise zwischen den Handläufen oder zwischen Wand und Handlauf. Die DIN 18065 legt Mindestmaße für die begehbare Breite fest, abhängig von der Art und Nutzung der Treppe.
    Verwandte Begriffe: Treppenbreite, Laufbreite, Nutzbreite.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt die DIN 18065 beim Treppenbau?
      Die DIN 18065 legt die grundlegenden Anforderungen und Maße für Treppen in Gebäuden fest. Sie dient als Richtlinie für die Planung und Ausführung von Treppen, um Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten. Die Norm definiert Begriffe wie Auftritt, Steigung und Lauflinie und gibt Empfehlungen für deren Dimensionierung.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Auftrittshöhe und Auftrittsbreite?
      Die Auftrittshöhe (auch Steigung genannt) ist der vertikale Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trittflächen. Die Auftrittsbreite ist die horizontale Tiefe einer Trittfläche, auf die man den Fuß setzt. Beide Maße sind entscheidend für den Komfort und die Sicherheit beim Begehen einer Treppe.
    3. Wie finde ich die Landesbauordnung für Schleswig-Holstein?
      Die Landesbauordnung (LBO) für Schleswig-Holstein ist online auf der offiziellen Webseite der Landesregierung oder über das zuständige Bauministerium einsehbar. Dort finden Sie die aktuell gültige Fassung sowie eventuelle Änderungen und Ergänzungen.
    4. Was passiert, wenn meine Kellertreppe nicht den Normen entspricht?
      Wenn Ihre Kellertreppe nicht den geltenden Normen und Vorschriften entspricht, kann dies zu Beanstandungen bei der Bauabnahme führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Treppe anpassen oder erneuern, um die Konformität herzustellen. Zudem kann es bei Unfällen zu haftungsrechtlichen Problemen kommen.
    5. Kann ich eine bestehende Kellertreppe nachträglich anpassen?
      Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine bestehende Kellertreppe nachträglich anzupassen, um sie sicherer und komfortabler zu gestalten. Dies kann beispielsweise durch das Anbringen von zusätzlichen Stufen, das Verändern der Auftrittsbreite oder das Installieren von Handläufen geschehen. Es ist ratsam, sich hierzu von einem Fachmann beraten zu lassen.
    6. Welche Rolle spielt die Lauflinie bei Treppen?
      Die Lauflinie ist die gedachte Linie, auf der ein Benutzer die Treppe begeht. Sie liegt in der Regel in der Mitte der Treppe. Die DIN 18065 gibt vor, dass die Lauflinie bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um ein sicheres und komfortables Begehen der Treppe zu gewährleisten.
    7. Was bedeutet "begehbare Breite" bei Treppen?
      Die begehbare Breite ist die tatsächliche Breite der Treppe, die zum Begehen zur Verfügung steht. Sie wird zwischen den inneren Begrenzungen der Treppe gemessen, beispielsweise zwischen den Handläufen oder zwischen Wand und Handlauf. Die DIN 18065 legt Mindestmaße für die begehbare Breite fest, abhängig von der Art und Nutzung der Treppe.
    8. Brauche ich für eine Kellertreppe einen Handlauf?
      Ob ein Handlauf für eine Kellertreppe erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Treppe und den örtlichen Bauvorschriften. In der Regel ist ein Handlauf empfehlenswert, um die Sicherheit beim Begehen der Treppe zu erhöhen, insbesondere bei älteren oder gehbehinderten Personen.

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  2. Treppenbau: Schrittmaßregel, Sicherheitsregel & Bequemlichkeitsregel

    Außentreppe
    Hallo,
    für Treppen gibt es verschiedene Steigungsregeln wie die Schrittmaßregel, die Sicherheitsregel und die Bequemlichkeitsregel. Die Schrittmaßregel ist die wichtigste dieser drei Regeln, die als zweckmäßig auch generell angewendet wird. Alle drei Regeln werden gleichzeitig nur durch das Steigungsverhältnis 17/29 erfüllt. Trotz dieser beschriebenen Regeln gibt es eine Fülle von Variationsmöglichkeiten, die alle zu ausreichend gut begehbaren Treppen führen.
    Abkürzungen in den Formeln:
    S = Steigungen (Stufenhöhe)
    A = Auftritt (Stufenbreite), siehe: Auftritt (Treppe)
    Formeln in Kurzform:
    Bequemlichkeitsregel: A  -  S = 12 cm
    Schrittmaßregel: 2 S + A = 63 cm
    Sicherheitsregel: A + S = 46 cm
    zulässige Abweichungen:
    Auftritt: 26 ≤ A ≤ 32 im Mittel 29
    Steigung: 14 ≤ S ≤ 20 im Mittel 17
    Schrittmaßregel: 60 ≤ 2 S + A ≤ 66 im Mittel 63
    Bequemlichkeitsregel: A  -  S im Mittel 12
    Sicherheitsregel: 45 ≤ A + S ≤ 47 im Mittel 46
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Landsiedler
  3. Kellertreppe: Steigung & Auftritt – Was im Einfamilienhaus erlaubt ist

    vereinfacht ...
    kann man sagen: Beim Einfamilienhaus ist vieles möglich, was im Mehrfamilienhaus nicht erlaubt wäre ...
    Treppen mit diesem Steigungs- und Auftrittsmaß sind mW selbst als Haupttreppe erlaubt.
    Unsere Kellertreppe (innen) hat Platz- und planungsbedingt die gleichen Maße. (man gewöhnt sich dran).
    Um Lasten in den Keller zu schleppen ist die Treppe allerdings nur bedingt geeignet
    (Für meine viertelgewendelte Kelleraußentreppe habe ich von vornherein einen größeren Auftritt und eine geringere Steigung geplant (plus eine Breite von 140 cm im oberen Teil bis zum Podest, in Hinsicht auf Fahrräder etc, die in den Keller zu schleppen sind).
    Gruß
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kellertreppe: Zulässige Auftrittshöhe & Breite nach DINAbk. in Schleswig-Holstein

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die zulässigen Maße einer Kellertreppe (Auftrittshöhe und -breite) im Neubau in Schleswig-Holstein. Es wird auf die DIN 18065 und verschiedene Steigungsregeln eingegangen. Im Einfamilienhaus sind oft großzügigere Maße erlaubt als im Mehrfamilienhaus. Die Gewöhnung an steilere Kellertreppen wird thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Treppenbau: Schrittmaßregel, Sicherheitsregel & Bequemlichkeitsregel erläutert, gibt es verschiedene Steigungsregeln, wobei die Schrittmaßregel als wichtigste gilt. Abweichungen sind jedoch möglich.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Kellertreppe: Steigung & Auftritt – Was im Einfamilienhaus erlaubt ist verdeutlicht, dass für Einfamilienhäuser oft andere Regelungen gelten als für Mehrfamilienhäuser, was die Gestaltung der Kellertreppe betrifft. Dies kann sich auf die zulässige Auftrittsbreite und Auftrittshöhe auswirken.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifischen Bauvorschriften für Schleswig-Holstein und berücksichtigen Sie die DIN 18065. Klären Sie ab, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt, da dies die zulässigen Treppenmaße beeinflussen kann. Beachten Sie die Hinweise zur Gewöhnung an steilere Treppen, aber auch die Einschränkungen beim Transport von Lasten.

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