Horizontalsperre mangelhaft? Ursachen, Folgen & Sanierung bei Feuchtigkeit im Keller

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um eine mangelhafte Horizontalsperre im Keller, ausgeführt mit Schomburg AQUAFIN Dic. Frost zum Verarbeitungszeitpunkt, fehlende Nachweise und Ablösungen der Beschichtung sind die Hauptprobleme. Die Beweislast liegt beim Auftragnehmer, der die mangelfreie Ausführung nachweisen muss. Die Stellungnahme des Herstellers zur Eignung von AQUAFIN 2K als Horizontalsperre wird diskutiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Horizontalsperre mangelhaft? Ursachen, Folgen & Sanierung bei Feuchtigkeit im Keller

Ich habe jetzt folgendes Problem:
Ich bin Bauherr. Die Baufirma hat mit Schomburg "AQUAFIN Dic" die Horizontalsperrung im Keller unter dem Mauerwerk aufgebracht. Jetzt ist mir aufgefallen, dass an den Rändern, also dort wo keine Steine auf der Beschichtung stehen, sich die Beschichtung vom Untergrund ablöst. Ein Blick in den Kalender zeigte mir, dass zum Verarbeitungszeitpunkt wohl etwa -5  -  6 °C Frost herschten. Eine Messung der Schichtdicke an verschiedenen Stellen ergaben eine Stärke zwischen 1,3 und 1,8 mm!
Die Wände und die Kellerdecke stehen schon, leider fiel mir das erst jetzt auf. Der Hersteller, der Dichtschlämme (Schomburg) sagt mindestens 5 kg pro m² d.h. etwa 3 mm Trockenschichtdicke. Allerdings steht in seinem Datenblatt nichts zur Mindeststärke bei Verwendung als Horizontale Sperre unter Mauerwerk, auf Nachfrage teilt der Hersteller mit, die Stärke für den Lastfall Bodenfeuchtigkeit/nichtaufstauendes Sickerwasser angenommen werden, also o.g. Werte.
Im bauaufsichtlichen Prüfzeugnis steht zur Verwendung unter Mauerwerk auch nichts, die hier genannte mindest Verarbeitungsdicke für den o.g. Lastfall spricht von 4 kg/m² = 2,5 mm, aber auch diese wurde an keiner Stelle erreicht, es fehlen im Schnitt etwa 1,2 mm, jedenfalls für meinen Geschmack.
Unser Bauträger regt sich übrigens darüber auf, dass ich die Mängel erst rüge wenn so gut wie nichts mehr zu machen ist. Ich soll mich doch früher melden. Außerdem kehre ich ständig die Beweislast um, da ich Nachweise verlange das alles seine Ordnung hat, der Bauträger meint ich müsste Nachweisen, das es nicht I.O. ist.
Ich als Bauherr (Laie), kann wohl kaum die Arbeit des leitenden Ing. der Firma übernehmen, der muss doch rechtzeitig an diesen kniffligen Stellen schauen, oder? Und die Beweislast über Mängel trage ich doch erst nach erfolgter Abnahme, richtig?
Ja, was nun? Für mich ist das ein mangelhafter Keller, für den ich 33.000 € bezahlen soll. Bei der Bodenplatte, glaube ich schon was auf dem Lieferschein steht. Nur an die Rissbeschränkende Bewehrung und Einhaltung sonstiger Verarbeitungsvorschriften glaube ich nicht. Da wir einen sandigen Boden haben (weißer Sand) wurde unter der Bodenplatte nur eine Noppenbahn gelegt. Eine extra, Kapillarbrechende Schicht aus Schotter etc. wäre hier nicht nötig, ich habe inzwischen auch da meine Zweifel. Gestern musste ich außerdem feststellen, der Bauträger hat die Baugrube verfüllen lassen, heute Abend haben wir jedoch erst den Abnahmetermin, an die vertikale Sperrung komme ich jetzt nicht mehr ran. Ich finde auch diese Tatsache höchst beunruhigend.
Heute Abend werde ich mir einen Baugutachter, den ich jetzt engagagiert habe mitnehmen, mal sehen was da raukommt.
Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar, denn irgendwie muss ich ja sachlich mitreden, da ich die Entscheidung treffen muss. Ich hole mir da gern mehrere Meinungen ein ehe ich was zu einem Thema sage von dem ich an sich nicht viel verstehe.
  • Name:
  • Lars Francke
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Horizontalsperre ist aufgrund frostiger Verarbeitung (−5 bis −6 °C) und unzureichender Schichtdicke (1,3–1,8 mm statt mindestens 2,5–3,0 mm) funktionsuntüchtig – unverzügliche fachliche Prüfung durch Baugutachter notwendig.

    🔴 KRITISCH: Die bereits erfolgte Verfüllung der Baugrube verschleiert die vertikale Abdichtung und macht eine unmittelbare Nachprüfung oder Sanierung der Horizontalsperre praktisch unmöglich – Abnahme sofort schriftlich verweigern.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Noppenbahn ersetzt keine kapillarbrechende Schicht unter der Bodenplatte – bei sandigem Untergrund besteht zusätzliches Risiko für aufsteigende Feuchtigkeit.

    ⚠️ WICHTIG: Die Ablösung der Beschichtung an den Rändern ist ein eindeutiger Hinweis auf Haftungsversagen und untermauert den Verdacht einer unzureichenden Untergrundvorbereitung oder fehlerhaften Verarbeitung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    🔴 Gefahr: Eine mangelhafte Horizontalsperre kann zu Feuchtigkeitsschäden im Keller führen, was langfristig die Bausubstanz gefährdet und Schimmelbildung begünstigt.

    Ich empfehle, die folgenden Punkte zu prüfen:

    • Schichtdicke: Entspricht die aufgebrachte Schichtdicke der Horizontalsperre den Herstellerangaben (Datenblatt)🔴 Eine Unterschreitung der Mindeststärke kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.
    • Verarbeitung: Wurden die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers (Schomburg) eingehalten? Insbesondere die Vorbereitung des Untergrunds und die Verarbeitungstemperatur sind entscheidend.
    • Untergrund: War der Untergrund trocken, sauber und tragfähig? Eine mangelhafte Vorbereitung kann zu Haftungsproblemen führen.
    • Lastfall: Entspricht die gewählte Horizontalsperre dem Lastfall (Bodenfeuchtigkeit, Sickerwasser)?

    Da die Beschichtung sich an den Rändern ablöst, deutet dies auf einen Mangel hin. Die Beweislast liegt beim Bauträger, die ordnungsgemäße Ausführung nachzuweisen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Baugutachter hinzu, um die Ausführung der Horizontalsperre zu prüfen und ggf. ein Sanierungskonzept zu erstellen. Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine kritische Situation bei der Herstellung einer Horizontalsperre im Kellerneubau. Die gemessene Schichtdicke von 1,3 bis 1,8 mm liegt deutlich unter den vom Hersteller geforderten 3 mm Trockenschichtdicke (5 kg/m²) und auch unter den im bauaufsichtlichen Prüfzeugnis genannten 2,5 mm (4 kg/m²). Zudem wurde das Material bei Frosttemperaturen von -5 bis -6 °C verarbeitet, was die Aushärtung und Haftung der Dichtschlämme massiv beeinträchtigt.

    🔴 Gefahr: Die Kombination aus zu geringer Schichtdicke und Frostverarbeitung stellt ein erhebliches Risiko für die Funktionsfähigkeit der Horizontalsperre dar. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Sperre nicht dicht ist und langfristig aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk auftreten wird. Die bereits sichtbare Ablösung der Beschichtung an den Rändern bestätigt diesen Verdacht.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage des Bauträgers, der Bauherr müsse die Mangelhaftigkeit nachweisen, ist rechtlich falsch. Vor der Abnahme liegt die Beweislast für die mangelfreie Herstellung beim Unternehmer (Bauträger). Der Bauherr ist als Laie nicht verpflichtet, die fachgerechte Ausführung zu überwachen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Verarbeitungsvorschriften liegt beim ausführenden Unternehmen und dessen Bauleitung.

    ➕ Ergänzung: Die Verfüllung der Baugrube vor dem Abnahmetermin ist ein schwerwiegender Fehler, da die vertikale Abdichtung nun nicht mehr überprüfbar ist. Dies könnte als arglistiges Verhalten gewertet werden. Auch die fehlende kapillarbrechende Schicht unter der Bodenplatte bei sandigem Boden ist kritisch zu hinterfragen, da eine Noppenbahn allein keinen ausreichenden Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit bietet.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie den Abnahmetermin heute Abend unbedingt mit dem bereits engagierten Baugutachter wahr. Verweigern Sie die Abnahme des Kellers schriftlich und dokumentieren Sie alle festgestellten Mängel (Fotos, Messprotokolle). Beauftragen Sie den Gutachter mit einem detaillierten Mängelgutachten, das die fehlerhafte Horizontalsperre, die Frostverarbeitung und die fehlende Überprüfbarkeit der vertikalen Abdichtung umfasst. Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur fachgerechten Nachbesserung (z.B. durch ein Sanierungsverfahren wie Injektion oder eine mechanische Horizontalsperre). Ziehen Sie bei fehlender Kooperation umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Horizontalsperre mit "AQUAFIN Dic" weist mehrere gravierende Mängel auf: unzulässige Verarbeitung bei Frosttemperaturen von -5 bis -6 °C, deutlich unterschrittene Schichtdicke (1,3–1,8 mm statt mindestens 2,5–3,0 mm), sowie sichtbare Ablösung an den Rändern – ein klarer Hinweis auf Haftungsversagen und unzureichende Substratvorbereitung oder Verarbeitungsfehler.

    🔴 Gefahr: Eine mangelhafte Horizontalsperre unter dem Mauerwerk führt langfristig zu kapillarem Aufstieg von Feuchtigkeit in die gesamte Baukonstruktion – mit Risiko für Salzausblühungen, Putzabplatzungen, Holzzerstörung (z. B. Balkenköpfe), Schimmelbildung und statische Beeinträchtigung durch Auslaugung von Mörtelbindemitteln.

    🔴 Gefahr: Die bereits erfolgte Verfüllung der Baugrube verschleiert die vertikale Sperrung und verhindert eine nachträgliche Prüfung oder Korrektur – dies verstärkt das Risiko einer unentdeckten Feuchteschadenskette, die sich erst nach Jahren manifestiert, aber dann hohe Sanierungskosten verursacht.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, eine Noppenbahn allein sei ausreichend kapillarbrechend, ist fachlich falsch: bei sandigem Untergrund ist zwar die Kapillarwirkung geringer, aber eine Noppenbahn ersetzt keine fachgerechte, geschlossene kapillarbrechende Schicht (z. B. aus Schotter oder Splitt) unter der Bodenplatte – sie dient primär als Druckausgleich, nicht als Feuchtesperre.

    ➕ Ergänzung: Die Beweislast für die ordnungsgemäße Ausführung liegt grundsätzlich beim Bauausführenden bis zur Abnahme; als Bauherr sind Sie berechtigt, Mängel auch nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten zu rügen – insbesondere bei verdeckten, nicht sichtbaren Mängeln wie der Horizontalsperre, die erst nach Verfüllung oder Abnahme erkennbar werden.

    ➕ Ergänzung: Das bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist keine Ersatzprüfung für die fachgerechte Ausführung – es dokumentiert lediglich die Zulassung des Produkts für bestimmte Anwendungsfälle, nicht die konkrete Einhaltung aller Verarbeitungsbedingungen (Temperatur, Untergrundvorbereitung, Schichtdicke, Überlappung).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden und Baukonstruktion (z. B. mit Bausachverständigen-Zertifikat nach DINAbk. 18115 oder ZV Ingenieure), der vor Abnahme eine detaillierte Dokumentation (Fotos, Schichtdickenmessung, Haftfestigkeitsprüfung, Temperaturprotokoll-Abgleich) erstellt und eine verbindliche Stellungnahme zur Sanierungsnotwendigkeit abgibt.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Horizontalsperre mangelhaft ist – insbesondere aufgrund zu geringer Schichtdicke (1,3–1,8 mm statt 2,5–3,0 mm) und frostiger Verarbeitung (−5 bis −6 °C), was zu Haftungsverlust und Funktionsversagen führt.

    ✅ Übereinstimmung: Alle KI-Modelle bewerten die sichtbare Ablösung an den Rändern als klaren Mangel und Hinweis auf gravierende Verarbeitungsfehler.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI verweist allgemein auf Herstellerangaben und Verarbeitungsvorschriften, nennt aber keine konkreten Zahlenwerte; DeepSeek und Qwen nennen präzise die geforderten Mindestwerte (2,5 mm bzw. 3 mm) und dokumentieren den Temperaturverstoß mit Messwerten.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um die rechtliche Einordnung der Beweislast (liegt beim Bauträger bis zur Abnahme) und korrigieren die falsche Behauptung, der Bauherr müsse die Mangelhaftigkeit beweisen.

    ➕ Ergänzung: Qwen weist ausdrücklich darauf hin, dass das bauaufsichtliche Prüfzeugnis keine Garantie für fachgerechte Ausführung ist – diese Nuance fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.

    ❌ Widerspruch: DeepSeek bewertet die Verfüllung vor Abnahme als „schwerwiegenden Fehler“ mit Potenzial für arglistiges Verhalten; GoogleAI erwähnt dies nicht, Qwen spricht von „Verschleierung“ und fehlender Nachprüfbarkeit – die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung ist die von DeepSeek.

    👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen den sofortigen Einsatz eines Baugutachters – DeepSeek und Qwen präzisieren zusätzlich die notwendige Zertifizierung (DIN 18115 / ZV Ingenieure) und fordern schriftliche Abnahmeverweigerung, was als verbindlichste und rechtssichere Empfehlung gilt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Schichtdicke❌ WiderspruchAlle KIs bestätigen: 1,3–1,8 mm deutlich unter Mindestanforderung (2,5–3,0 mm); kein Zweifel an Mangelhaftigkeit.
    Verarbeitungstemperatur✅ KonsensFrostverarbeitung (−5 bis −6 °C) ist ein klarer Verstoß gegen Verarbeitungsvorschriften und führt zu irreversibler Haftungsbeeinträchtigung.
    Ablösung an Rändern✅ KonsensVisueller Mangel, der auf Substratvorbereitung, Haftung und Verarbeitungsfehler hindeutet – eindeutiger Sanierungsgrund.
    Beweislast⚠️ AbwägungDeepSeek & Qwen klaren Rechtsstandpunkt (Bauträger trägt Beweislast bis Abnahme); GoogleAI weist allgemein auf Bauherrnrechte hin – Konsens: Bauherr muss nicht beweisen, sondern kann rügen.
    Verfüllung vor Abnahme⚠️ AbwägungDeepSeek: „schwerwiegender Fehler / arglistiges Verhalten“; Qwen: „verschleiert und verhindert Nachprüfung“; GoogleAI: nicht erwähnt → Konsens: schwerwiegender Mangel mit hoher Beweisvermutung für Mangelhaftigkeit.

    👉 Handlungsempfehlung: Verweigern Sie die Abnahme schriftlich, dokumentieren Sie alle Mängel vor Ort mit Fotos und Messprotokollen, und beauftragen Sie noch vor Abnahme einen zertifizierten Baugutachter für Feuchteschäden (DIN 18115) zur Erstellung eines gerichtsfesten Mängelgutachtens.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoAufsteigende Feuchtigkeit durch defekte HorizontalsperreLangfristige Schäden an Mauerwerk, Putzabplatzungen, Salzausblühungen, Schimmelbildung – Gesundheitsgefahr und Wertminderung.
    🔴 RisikoVerfüllung vor Abnahme verhindert NachbesserungKein Zugriff mehr auf Horizontalsperre; Sanierung nur noch mit hohem Aufwand (z. B. Injektion oder Aufstemmen), erhebliche Kostensteigerung.
    🔴 RisikoFrostverarbeitung führt zu dauerhafter HaftungsstörungUnumkehrbare Fehlfunktion der Dichtschlämme – keine nachträgliche „Nachverdichtung“ oder Nachbesserung möglich.
    🔴 RisikoFehlende kapillarbrechende Schicht unter BodenplatteFeuchtigkeit steigt auch ohne mangelhafte Horizontalsperre bei sandigem Untergrund auf – Risikoverstärkung durch Doppelmangel.
    🔴 RisikoRechtliche Beweisnot ohne frühzeitige DokumentationOhne Fotos, Messprotokolle und Gutachterbericht vor Abnahme droht Verlust der Gewährleistungsansprüche und Mängelrügen.
    ✅ ChanceVorab-Prüfung durch Sachverständigen vor AbnahmeMöglichkeit, Mängel gerichtsfest zu dokumentieren und Bauträger zur kostenfreien Nachbesserung zu verpflichten.
    ✅ ChanceVerbindliches bauaufsichtliches Prüfzeugnis als Nachweis für zulässiges ProduktErmöglicht klare Abgrenzung: Produkt ist zugelassen – Ausführung ist fehlerhaft → Fokus auf Verantwortlichkeit des Bauträgers.
    ✅ ChanceFrühzeitige Intervention vermeidet FolgeschädenEine fachgerechte Sanierung vor Verfüllung oder nach Aufstemmen ist deutlich kostengünstiger und wirksamer als Sanierung nach Schadenseintritt.
    ✅ ChanceHohe Rechtsprechungsdichte zu Horizontalsperren-MängelnGutachter und Gerichte gehen bei solchen Fehlern (Frost, zu dünne Schicht) regelmäßig von grober Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus.
    ✅ ChanceKlare technische Normen (DIN 18195, DIN 18533)Ermöglicht objektive Bewertung der Mängel – keine subjektive Einschätzung, sondern normkonforme Beurteilung.

    Orientierungshilfen

    1. Abnahme sofort schriftlich verweigern: Verfassen Sie noch heute ein formloses, aber datiertes und unterschriebenes Schreiben an den Bauträger, in dem Sie die Abnahme des Kellers mit Bezug auf die nicht normkonforme Horizontalsperre (zu dünne Schicht, Frostverarbeitung, Ablösung) ablehnen.
    2. Unabhängigen Baugutachter noch vor Abnahme beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden (DIN 18115 oder ZV Ingenieure), der vor Ort Schichtdicken misst, Fotos macht, Temperaturprotokolle abgleicht und ein Mängelgutachten erstellt.
    3. Fotos und Messprotokolle dokumentieren: Machen Sie vor Ort mindestens 3 hochauflösende Fotos der abgelösten Ränder, dokumentieren Sie die Temperaturmessung und notieren Sie die Schichtdicke mit einem Kalibrierzirkel – alle Unterlagen zeitlich datieren.
    4. Alle Herstellerunterlagen anfordern: Fordern Sie schriftlich das vollständige Datenblatt zu „AQUAFIN Dic“, das bauaufsichtliche Prüfzeugnis und den Ausführungsplan mit der geforderten Schichtdicke und Verarbeitungstemperatur vom Bauträger an.
    5. Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren: Setzen Sie den Bauträger nach Vorlage des Gutachtens schriftlich zur Nachbesserung (z. B. Sanierung mittels Injektionsverfahren oder mechanischer Horizontalsperre) mit Fristsetzung (14 Tage) in Verzug.
    6. Vertikale Abdichtung prüfen lassen: Sobald die Baugrube freigelegt ist (z. B. bei Sanierungsmaßnahmen), veranlassen Sie eine fachliche Prüfung der vertikalen Sperrung – auch diese ist durch Verfüllung nicht mehr sichtbar und könnte zusätzlich fehlerhaft sein.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Horizontalsperre
    Eine Abdichtung im Mauerwerk, die das Aufsteigen von Feuchtigkeit verhindert.
    Verwandte Begriffe: Kellerabdichtung, Vertikalsperre, Dichtschlämme.
    Dichtschlämme
    Ein wasserundurchlässiger Anstrichstoff zur Abdichtung von Bauteilen.
    Verwandte Begriffe: Horizontalsperre, Kellerabdichtung, Bauwerksabdichtung.
    Lastfall
    Die Art und Intensität der Feuchtigkeitseinwirkung auf ein Bauwerk.
    Verwandte Begriffe: Bodenfeuchtigkeit, Sickerwasser, Stauwasser.
    Kapillarwirkung
    Die Fähigkeit eines porösen Materials, Flüssigkeiten aufgrund von Oberflächenspannung anzusaugen.
    Verwandte Begriffe: Kapillarbrechende Schicht, Feuchtigkeitstransport, Saugfähigkeit.
    Baugutachter
    Ein Sachverständiger für Bauschäden und Baumängel.
    Verwandte Begriffe: Baumängel, Bauschäden, Beweissicherung.
    Schichtdicke
    Die Dicke einer aufgebrachten Beschichtung oder Abdichtung.
    Verwandte Begriffe: Trockenschichtdicke, Nassschichtdicke, Mindestschichtdicke.
    Beweislast
    Die Pflicht, die Richtigkeit einer Behauptung zu beweisen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Sachmangel, Gewährleistung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Horizontalsperre und wozu dient sie?
      Eine Horizontalsperre ist eine Abdichtung, die in das Mauerwerk eines Gebäudes eingebracht wird, um das Aufsteigen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich zu verhindern. Sie dient dazu, die Bausubstanz vor Feuchtigkeitsschäden zu schützen und ein gesundes Raumklima zu gewährleisten.
    2. Welche Arten von Horizontalsperren gibt es?
      Es gibt verschiedene Verfahren zur Herstellung einer Horizontalsperre, darunter mechanische Verfahren (z.B. Mauersägeverfahren, Blecheinzug), chemische Verfahren (z.B. Injektionsverfahren) und physikalische Verfahren (z.B. Elektroosmose). Die Wahl des geeigneten Verfahrens hängt von den Gegebenheiten vor Ort und dem Grad der Durchfeuchtung ab.
    3. Was sind typische Anzeichen für eine fehlende oder mangelhafte Horizontalsperre?
      Typische Anzeichen sind feuchte Wände im Kellerbereich, aufsteigende Feuchtigkeit, Salzausblühungen an der Wand, Schimmelbildung und ein muffiger Geruch. Auch abplatzender Putz oder Farbe können auf eine fehlende oder mangelhafte Horizontalsperre hindeuten.
    4. Was ist bei der Auswahl einer Dichtschlämme für die Horizontalsperre zu beachten?
      Die Dichtschlämme muss für den Lastfall (Bodenfeuchtigkeit, Sickerwasser) geeignet sein und den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen. Wichtig sind auch die Herstellerangaben zur Verarbeitung und Schichtdicke. Eine rissüberbrückende Dichtschlämme ist bei rissgefährdetem Mauerwerk empfehlenswert.
    5. Was bedeutet der Begriff "Lastfall" im Zusammenhang mit Horizontalsperren?
      Der Lastfall beschreibt die Art und Intensität der Feuchtigkeitseinwirkung auf das Bauwerk. Unterschieden werden beispielsweise Bodenfeuchtigkeit, nicht stauendes Sickerwasser und stauendes Sickerwasser. Die Wahl der geeigneten Abdichtung hängt vom jeweiligen Lastfall ab.
    6. Wie wird die Schichtdicke einer Horizontalsperre gemessen?
      Die Schichtdicke kann mit zerstörungsfreien Messverfahren (z.B. Ultraschall) oder durch Entnahme von Bohrkernen und anschließende Messung im Labor ermittelt werden. Wichtig ist, dass die Messung an mehreren Stellen durchgeführt wird, um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten.
    7. Was ist eine kapillarbrechende Schicht und wozu dient sie?
      Eine kapillarbrechende Schicht ist eine Schicht aus grobkörnigem Material (z.B. Kies oder Schotter), die unterhalb der Bodenplatte oder im Wandbereich eingebaut wird, um den kapillaren Aufstieg von Feuchtigkeit zu verhindern. Sie unterbricht die Kapillarwirkung des Bodens und leitet das Wasser ab.
    8. Welche Rolle spielt die Noppenbahn bei der Kellerabdichtung?
      Eine Noppenbahn wird an der Außenseite der Kellerwand angebracht, um das Mauerwerk vor Feuchtigkeit zu schützen und eine Hinterlüftung zu ermöglichen. Sie dient als Schutzschicht für die Abdichtung und leitet das Wasser ab.

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    • Ursachen für aufsteigende Feuchtigkeit
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    • Baugutachter für Feuchtigkeitsschäden
      Die Rolle des Baugutachters bei der Feststellung und Bewertung von Feuchtigkeitsschäden.
  2. Dichtungsschlämme als Horizontalsperre: Hersteller-Auskunft einholen!

    Foto von Edmund Bromm

    Wie gut ist eine Horizontalsperre mit Dichtungsschlämme?
    Wenden Sie sich einmal an den Hersteller und hören zu was dieser sagt. Sie können uns dann wieder davon berichten.
    Es ist nämlich schon von Interesse was a: an jedermann verkauft wird und B: was sich die Verarbeiter dabei denken.
    Es ist doch sehr entscheidend wie sicher eine Abdichtung ist.
  3. Beweislast bei Mängeln: Unternehmer muss mangelfreie Ausführung belegen

    Foto von Lieselotte Tussing

    Beweislast
    Sie haben schon Recht, Herr Francke. Vor der Abnahme ist der Unternehmer in der Beweispflicht, dass er mangelfrei und nach den Regeln der Technik gebaut hat. Sie haben einen Mangel angezeigt und damit ist der Auftragnehmer am Zuge.
    Sollten Sie die Anzeige nicht schriftlich gemacht haben, bitte heute noch nachholen (können Sie ja zum Termin mitnehmen). Die von Ihnen vorgefundenen Tatsachen schildern und um Behebung bis zum ... (3 Wochen) bitten  -  auch wenn Sie vermuten, dass ggf. falsches Material nicht ausgetauscht werden kann!
    Ansonsten schließe ich mich Herrn Bromm an.
  4. Kellerabnahme: Fehlende Nachweise zu Verdichtung & Bewehrung!

    Ein Tag später ...
    So gestern Abend war die technische Abnahme des Kellers.
    Zusammen mit dem Bauingenieur wurde folgendes festgestellt:
    • Verdichtungsnachweis unter der Bodenplatte fehlt, AN erklärt gegründet wurde in gewachsenem Erdstoff, es wurde Nachverdichtet.
    • Abnahmeprotokoll für Bewehrung liegt nicht vor. Bauleiter erklärt es war i.O.
    • Prüfwürfel für Beton der Bodenplatte wurden nicht angefertigt, Lieferscheine Beton B25 WU fähig liegen vor.
    • Al Horizontalsperre unter dem Mauerwerk wurde Auqafin 2 k eingebaut, es gibt laut Verarbeiter keine bauaufsichtliche Zulassung als Horizontalsperre.
    • Die Trockenschichtstärke der Sperre betrug an keiner Stelle 2 mm, gemessen wurden 1,2 mm bis 1,6 mm.
    • Die Verarbeitungstemperatur wurde unterschritten, die Abdichtung weist Schäden auf, hat Frost bekommen.
    • Stoßfugen zwischen Außen und Innenwänden nicht vermörtelt.
    • Für verwendetete Mauerwerksanker liegt kein bauaufsichtliches Prüfzeugnis vor.
    • Auf einer Länge von 2 m fehlen unter der letzten Steinreihe vor der Kellerdecke (etwa Erdkante) die als Horizontalsperre ansonsten eingebaute "Delta" Folie, die Sperre wurde nicht in die Innenwände "hineingezogen"

    Meine Nachfrage beim Hersteller, Schomburg, ergab erstmal keine konkrete Angabe, ich bekam das Technische Merkblatt (unter der URL zu finden) und ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.
    Das Bauprodukt darf zum Abdichten von Bauwerken und Bauteilen mit den Lastfällen, Bodenfeuchtigkeit, nichtdrückendes, drückendes Wasser eingesetzt werden.
    Ist damit auch die Verwendung unter Mauerwerk gemeint? Entspricht die Verwendung unter Mauerwerk den technischen Regeln?
    Die Verarbeitungvorschriften des Herstellers wurden in keinem Fall eingehalten!
    Was sagt die Fachwelt?

    • Name:
    • Lars
  5. AQUAFIN 2K als Horizontalsperre: Hersteller-Stellungnahme zur Funktion

    Nachbericht: :
    Ich habe den Hersteller gefragt. Der sagt die AQUAFIN 2 k kann als Horizontalsperre unter Mauerwerk eingesetzt werden und ist funktionstüchtig, wenn die Mindestanforderungen aus den Verarbeitungsrichtlinien laut dem technischen Merkblatt durch den Verarbeiter eingehalten werden.
    So die Stellungnahme des Herstellers.
    Ob bei Verwendung die DINAbk. Vorschrift eingehalten wird oder nicht, dazu wurden keine Angaben gemacht.
    Auch ob die Verwendung einer Dichtungsschlämme den anerkannten Regeln der Technik entspricht, dazu keine Aussage.
    Wenn also noch jemand ein paar Tipps hätte:
    LF
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Horizontalsperre mangelhaft? Ursachen, Folgen & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine mangelhafte Horizontalsperre im Keller, ausgeführt mit Schomburg AQUAFIN Dic. Frost zum Verarbeitungszeitpunkt, fehlende Nachweise und Ablösungen der Beschichtung sind die Hauptprobleme. Die Beweislast liegt beim Auftragnehmer, der die mangelfreie Ausführung nachweisen muss. Die Stellungnahme des Herstellers zur Eignung von AQUAFIN 2K als Horizontalsperre wird diskutiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Kellerabnahme: Fehlende Nachweise zu Verdichtung & Bewehrung! fehlen wichtige Dokumente wie Verdichtungsnachweise und Abnahmeprotokolle, was die Situation zusätzlich erschwert.

    ✅ Zusatzinfo: Der Hersteller Schomburg bestätigt, dass AQUAFIN 2K als Horizontalsperre unter Mauerwerk eingesetzt werden kann, sofern die Verarbeitungsrichtlinien eingehalten wurden, wie im Beitrag AQUAFIN 2K als Horizontalsperre: Hersteller-Stellungnahme zur Funktion dargelegt.

    🔴 Risiko: Die Ablösung der Beschichtung an den Rändern deutet auf Verarbeitungsprobleme hin, möglicherweise verursacht durch Frost. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden im Keller führen, wie in der ursprünglichen Fragestellung beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien mit dem Verarbeiter und dem Hersteller. Fordern Sie fehlende Nachweise an und lassen Sie die Ausführung durch einen Baugutachter prüfen. Beachten Sie den Beitrag Beweislast bei Mängeln: Unternehmer muss mangelfreie Ausführung belegen bezüglich der Beweispflicht.

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