Undichte Wanddurchführung Wasseranschluss im Neubau: Ursachen, Verantwortlichkeiten & Sanierung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um eine undichte Wanddurchführung des Wasseranschlusses in einem Neubaukeller aus Porenbeton. Die Verantwortlichkeit liegt entweder beim Versorger (für die Hauseinführung und Abdichtung), der Baufirma (für die korrekte Einmauerung der Hülse und Abdichtung zur Wand) oder dem Installateur (wenn das Wasser zwischen Hülse und Rohr eindringt). Ein Gutachten kann Klarheit schaffen, wer die Kosten für die Behebung des Wassereintritts trägt.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Undichte Wanddurchführung Wasseranschluss im Neubau: Ursachen, Verantwortlichkeiten & Sanierung?

In unserem Neubau wurde der Keller aus Porenbeton erstellt. Für die Durchführung des Wasseranschlusses wurde vom Versorgungsträger (Gemeinde) eine Hülse der Baufirma übergeben, welche diese auch "eingemauert" hat. Die Gemeinde hat daraufhin ihren Wasseranschluss durch diese Hülse ins Haus geleitet (und Interpretation Bauherr: von außen nicht abgedichtet, obwohl Bitumendickbeschichtung und Noppenbahn samt Vlies bereits angebracht waren): Die Firma, die mit den Erdarbeiten und anschließenden Verfüllarbeiten beauftragt war, hat natürlich nicht mehr kontrolliert, ob die Wassereinführung abgedichtet ist und deshalb wird nun unser Keller bei starken Regenfällen feucht.
Wer hatte nun die Sorgfaltspflicht (ist ausreichend abgedichtet)? Die Baufirma (beauftragt vom Bauträger, weil schlüsselfertiger Bau) oder die Gemeinde (Bundesland Bayern, Kreis Dachau)
  • Name:
  • Welzi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Klärung der Abdichtungsursache durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung – bis zur Klärung besteht akutes Risiko für Schimmel, Frostschäden und Tragfähigkeitsminderung des Porenbetons.

    🔴 KRITISCH: Keine provisorische Innenabdichtung vor Klärung der Ursache – dies verstärkt Kapillarwanderung, behindert Trocknung und verschleiert den eigentlichen Schaden.

    ⚠️ WICHTIG: Die Abdichtung der Durchführungshülse muss bauphysikalisch vollständig in die Außenabdichtungsebene (Bitumendickbeschichtung + Noppenbahn) integriert sein – eine bloße Hülse ohne dauerelastische Dichtung zum Mauerwerk und Anschluss an die Außenabdichtung ist unzulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Baufirma/Bauträger für die fachgerechte Ausführung der Durchführung – die Gemeinde ist ausschließlich für die Dichtheit ihrer Leitung bis zur Übergabestelle (außen an der Wand) verantwortlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich sehe hier mehrere potenzielle Ursachen für die Undichtigkeit der Wanddurchführung des Wasseranschlusses in Ihrem Neubau:

    • Mangelhafte Abdichtung: Die Verbindung zwischen der Durchführungshülse und dem Porenbetonmauerwerk könnte unzureichend abgedichtet sein.
    • Beschädigung der Bitumendickbeschichtung: Während der Erdarbeiten oder durch Setzungen des Gebäudes könnte die Bitumendickbeschichtung beschädigt worden sein. 🔴
    • Fehlerhafte Ausführung: Die Durchführungshülse wurde möglicherweise nicht fachgerecht eingebaut (z.B. nicht ausreichend dimensioniert oder nicht korrekt positioniert).
    • Materialfehler: Die Hülse selbst oder die verwendeten Dichtungsmaterialien könnten fehlerhaft sein.

    Die Verantwortlichkeit für die Undichtigkeit hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den tatsächlichen Umständen ab. In Betracht kommen:

    • Die Baufirma: Wenn die Baufirma die Hülse eingebaut und die Abdichtung vorgenommen hat.
    • Der Versorgungsträger (Gemeinde): Wenn die Gemeinde den Wasseranschluss durch die Hülse geführt und dabei Fehler gemacht hat.
    • Der Bauträger: Wenn der Bauträger für die Gesamtkoordination des Baus verantwortlich ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, umgehend einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache der Undichtigkeit genau untersucht und die Verantwortlichkeit klärt. Dokumentieren Sie alle Schäden und halten Sie Rücksprache mit einem Anwalt für Baurecht.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine undichte Wanddurchführung für den Wasseranschluss in einem Neubau aus Porenbeton. Die Abdichtung der Durchführungshülse wurde offenbar nicht fachgerecht ausgeführt, was bei Starkregen zu Feuchtigkeit im Keller führt. Die Kernfrage liegt in der Verantwortungszuweisung zwischen der Baufirma (Bauträger) und der Gemeinde (Versorgungsträger).

    🔴 Gefahr: Die anhaltende Feuchtigkeit in einem Porenbeton-Keller stellt ein erhebliches Risiko für Bausubstanz und Raumklima dar. Porenbeton ist kapillar saugend, sodass eindringendes Wasser langfristig zu Frostschäden, Schimmelbildung und einer Beeinträchtigung der Tragfähigkeit führen kann. Eine sofortige Klärung der Ursache und Sanierung ist dringend erforderlich.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Bauherrn, dass die Abdichtung von außen mangelhaft ist, erscheint plausibel. Die Übergabe einer unzureichend abgedichteten Hülse an die Gemeinde stellt einen kritischen Punkt dar.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, die Gemeinde sei alleinverantwortlich, ist zu kurz gegriffen. Nach allgemeiner Rechtslage und den anerkannten Regeln der Technik (DINAbk. 18533) liegt die Verantwortung für die fachgerechte Abdichtung der Gebäudehülle, einschließlich der Durchführungen, in der Regel beim Bauherrn bzw. der von ihm beauftragten Baufirma. Die Gemeinde ist nur für die Dichtheit ihrer Leitung bis zur Übergabestelle verantwortlich.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abdichtung. Wurde die Hülse vor dem Aufbringen der Bitumendickbeschichtung und Noppenbahn eingebaut, hätte die Baufirma die Durchführung in die Abdichtungsebene integrieren müssen. Ein nachträgliches Anschließen der Leitungen durch die Gemeinde hätte dann die Abdichtung beschädigen können. Die Sorgfaltspflicht für die Kontrolle der Gesamtabdichtung liegt beim Bauträger.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung. Dieser kann die genaue Schadensursache ermitteln und ein Gutachten erstellen, das die Verantwortlichkeiten zwischen Baufirma und Gemeinde rechtsverbindlich klärt. Parallel dazu sollten Sie den Mangel schriftlich gegenüber dem Bauträger anzeigen und eine Frist zur fachgerechten Sanierung setzen. Eine provisorische Abdichtung von innen ist keine Lösung, da sie die Bausubstanz nicht schützt.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei der Wanddurchführung eines Wasseranschlusses durch eine Porenbetonwand im Neubau handelt es sich um eine kritische bauphysikalische Schnittstelle, die höchsten Anforderungen an Dichtigkeit, Korrosionsschutz und Wärmebrückenvermeidung stellt.

    🔴 Gefahr: Die fehlende fachgerechte Abdichtung der Hülse gegen das Mauerwerk und gegen das Außenwasser führt zu unkontrollierter Wasserinfiltration – insbesondere bei Starkregen – und birgt Risiken für die Bausubstanz (Ausblühungen, Salzausblühungen, Frostschäden), die Bewohnergesundheit (Schimmelbildung) sowie die statische Integrität der Porenbetonwand.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, die Gemeinde habe allein die Verantwortung für die Abdichtung, ist rechtlich und technisch unzutreffend: Gemäß DIN 18195-5 und VOBAbk./A § 4 Abs. 3 liegt die Sorgfaltspflicht für die fachgerechte Ausführung der Durchführung – inkl. Dichtung gegen das Mauerwerk und Anschluss an die Außenabdichtung – bei der ausführenden Baufirma, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

    ➕ Ergänzung: Porenbeton ist besonders wasseraufnahmefähig und diffusionsoffen; eine bloße Hülse ohne dichtstofftechnische Verbindung (z. B. mit dauerelastischem Dichtungsmörtel oder speziellem Dichtungsring) sowie ohne Anschluss an die Bitumendickbeschichtung/Noppenbahn ist bauphysikalisch unzulässig.

    ✅ Zustimmung: Die Feststellung, dass die Erd- und Verfüllfirma keine Kontrollpflicht für die Abdichtung der Hülse hatte, ist korrekt – ihre Verantwortung endet mit der ordnungsgemäßen Verfüllung nach vorheriger Abnahme der Durchführung.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Gemeinde habe die Abdichtung 'von außen nicht abgedichtet', ist irreführend: Die Gemeinde ist für den Anschluss bis zur Hauswand zuständig, nicht für die Durchführung durch die Wand – diese ist Bauleistung des Bauunternehmers und muss vor Verfüllung abgenommen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (DIN 18115) zur bauphysikalischen Begutachtung, Dokumentation der Schäden und Erstellung eines Sanierungskonzepts – inkl. Haftungsanalyse und Abnahmeempfehlung vor Verfüllung. Eine Nachbesserung ohne fachliche Begleitung birgt erhebliche Risiken für Folgeschäden und Haftungsansprüche.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren die mangelhafte fachgerechte Abdichtung der Durchführungshülse im Porenbeton als zentrale Ursache und betonen das erhebliche Risiko für Bausubstanz, Raumklima und Gesundheit.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI nennt die Gemeinde als mögliche Verantwortliche „neben“ der Baufirma, während DeepSeek und Qwen eindeutig klären, dass die Baufirma/Bauträger primär verantwortlich ist – lediglich die Leitung bis zur Übergabestelle fällt in die Gemeindeverantwortung (DIN 18533, VOB/A § 4 Abs. 3).

    ➕ Ergänzung: Qwen betont explizit die bauphysikalische Unzulässigkeit einer reinen Hülse ohne dauerelastische Dichtung und fachgerechten Anschluss an die Bitumendickbeschichtung/Noppenbahn – DeepSeek ergänzt die zeitliche Dimension („vor Aufbringen der Abdichtungsebene einzubauen“), GoogleAI erwähnt dies nicht explizit.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert, die Gemeinde könnte für die „Abdichtung von außen“ verantwortlich sein – Qwen widerspricht dies ausdrücklich als „irreführend“, und DeepSeek korrigiert es als „zu kurz gegriffen“. Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung (Vorsichtsprinzip) ist: Die Gemeinde ist nicht für die Durchführung durch die Wand verantwortlich.

    👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen unverzügliche Beauftragung eines Sachverständigen – GoogleAI nennt „Bausachverständigen“ allgemein, DeepSeek spezifiziert „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung“, Qwen präzisiert „zertifiziert nach DIN 18115“. Die präziseste, sicherste Empfehlung stammt von DeepSeek und Qwen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Ursache der UndichtigkeitMangelhafte fachgerechte Abdichtung der Durchführungshülse im Porenbeton – insbesondere fehlende Integration in die Außenabdichtungsebene und fehlende dauerelastische Dichtung zum Mauerwerk.
    Risiko für BausubstanzAkute Gefahr für Porenbeton durch kapillare Wasseraufnahme: Frostschäden, Ausblühungen, Tragfähigkeitsminderung, Schimmelbildung im Keller – alle Modelle stimmen überein.
    Verantwortlichkeit⚠️Primär bei Baufirma/Bauträger (DIN 18533, VOB/A § 4 Abs. 3); Gemeinde nur verantwortlich bis zur Übergabestelle (außen an Wand). GoogleAI bietet unklare Mehrfachverantwortung an – DeepSeek und Qwen korrigieren dies eindeutig.
    Sanierungsvorgang⚠️Eine reine Innenabdichtung ist unzulässig und verschlechtert den Zustand. Erforderlich ist die vollständige bauphysikalische Sanierung von außen mit integrierter Dichtung – Qwen und DeepSeek betonen dies stärker als GoogleAI.
    HandlungsempfehlungUnverzügliche Beauftragung eines Sachverständigen mit baufachlicher Spezialisierung (zertifiziert nach DIN 18115 bzw. öffentlich bestellt für Bauwerksabdichtung), schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger und Dokumentation aller Schäden.

    👉 Handlungsempfehlung: Die sofortige Klärung der Ursache durch einen spezialisierten Sachverständigen ist zwingend – erst danach können Verantwortlichkeit, Sanierungskonzept und rechtliche Schritte verbindlich festgelegt werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKapillare Wasseraufnahme durch Porenbeton bei mangelhafter AbdichtungLangfristiger Substanzverlust, Frostschäden, Ausblühungen, statische Instabilität
    🔴 RisikoSchimmelbildung im KellerbereichGesundheitsgefährdung der Bewohner, Aufwendige Sanierung, Wertminderung des Gebäudes
    🔴 RisikoUnklare oder falsche Zuweisung der Verantwortung (z. B. alleinige Inanspruchnahme der Gemeinde)Verstreichen der Gewährleistungsfrist, Ablehnung von Sanierungsansprüchen, Kostenübernahme durch Bauherr
    🔴 RisikoProvisorische Innenabdichtung ohne fachliche BegleitungVerdeckung des primären Schadens, Verstärkung der Feuchtewanderung, unkontrollierte Schimmelpilzentwicklung hinter der Abdichtung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation von Schäden und MängelnSchwächung der Beweislast im Schadensfall, Schwierigkeiten bei gerichtlicher Geltendmachung
    ✅ ChanceFrühzeitige fachliche Klärung durch SachverständigenSchnelle, rechtssichere Sanierung, vollständige Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche
    ✅ ChanceVollständige bauphysikalische Sanierung nach aktuellen Normen (DIN 18533)Dauerhafte Wassersicherheit, Verbesserung der Energieeffizienz, Vermeidung von Folgeschäden
    ✅ ChanceKlare Vertrags- und Normenanalyse (VOB/A, DIN)Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Bauträger und Gemeinde, gezielte Fristsetzungen
    ✅ ChanceSystematische Dokumentation (Fotos, Gutachten, Korrespondenz)Rechtssicheres Vorgehen, mögliche gerichtliche Durchsetzung ohne Lücken in der Beweisführung
    ✅ ChanceAusnutzung der Gewährleistungsfrist im Neubau (5 Jahre für Baumängel)Kostenfreie Sanierung durch Verursacher, keine Eigenleistungen oder Vorschüsse notwendig

    Orientierungshilfen

    1. Sofortigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung (nach DIN 18533) oder einen zertifizierten Sachverständigen nach DIN 18115 – keine Sanierung ohne vorherige fachliche Schadensursachenanalyse.
    2. Schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger: Erstellen Sie eine detaillierte, datierte und per Einschreiben mit Rückschein versandte Mängelanzeige mit fotografischer Dokumentation aller Feuchtigkeitsstellen, Schäden und Anomalien.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Vertragsunterlagen (Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Abnahmeprotokolle), Bauzeichnungen mit Durchführungsplanung und alle Korrespondenz mit Baufirma, Gemeinde und Erdarbeitsfirmen.
    4. Keine Innenabdichtung durchführen: Unterlassen Sie jegliche selbstständige oder handwerkerseitige Versiegelung von innen – dies verschlechtert den Feuchtetransport und erschwert die spätere Sanierung erheblich.
    5. Fristsetzung für Sanierung: Fordern Sie nach Einholung des Sachverständigengutachtens schriftlich eine Frist zur fachgerechten Sanierung durch den Bauträger – gemäß § 635 BGBAbk. mindestens 14 Tage.
    6. Kontakt zur Gemeinde: Informieren Sie die Gemeinde schriftlich über den Sachverhalt und vereinbaren Sie mit ihr – abgestimmt mit dem Sachverständigen – den zeitlichen Rahmen für eine eventuell notwendige kurzzeitige Unterbrechung der Wasserversorgung während der Sanierung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wanddurchführung
    Eine Wanddurchführung ist eine Öffnung in einer Wand, durch die Rohre oder Kabel geführt werden. Sie muss fachgerecht abgedichtet sein, um das Eindringen von Feuchtigkeit oder Gasen zu verhindern. Verwandte Begriffe: Rohrdurchführung, Kabeldurchführung, Mauerdurchführung.
    Bitumendickbeschichtung
    Eine Bitumendickbeschichtung ist eine Abdichtungsschicht, die auf erdberührten Bauteilen (z.B. Kellerwänden) aufgebracht wird, um sie vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie besteht aus Bitumen, einem wasserabweisenden Material. Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Kellerabdichtung, Abdichtungssystem.
    Porenbeton
    Porenbeton ist ein Baustoff mit hoher Wärmedämmung und geringem Gewicht. Er wird häufig für den Bau von Wohnhäusern verwendet. Verwandte Begriffe: Gasbeton, Ytong, Hebel.
    Noppenbahn
    Eine Noppenbahn ist eine Kunststoffbahn mit Noppen, die zum Schutz der Bitumendickbeschichtung vor mechanischen Beschädigungen und zur Ableitung von Wasser eingesetzt wird. Verwandte Begriffe: Dränagebahn, Schutzlage, Perimeterdämmung.
    Erdarbeiten
    Erdarbeiten umfassen alle Arbeiten, die mit dem Bewegen von Erdreich verbunden sind, z.B. Ausheben von Baugruben, Verfüllen von Bauwerken oder Anlegen von Wegen. Verwandte Begriffe: Aushub, Verfüllung, Geländemodellierung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln oder anderen baurelevanten Fragestellungen erstellen kann. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen.
    Wassereintritt
    Wassereintritt bezeichnet das Eindringen von Wasser in ein Gebäude oder Bauteil. Er kann verschiedene Ursachen haben, z.B. undichte Stellen in der Gebäudehülle, defekte Rohrleitungen oder mangelhafte Abdichtungen. Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Durchfeuchtung, Nässeschaden.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Wanddurchführung?
      Eine Wanddurchführung ist eine Öffnung in einer Wand, durch die Leitungen (z.B. für Wasser, Strom oder Gas) geführt werden. Sie muss fachgerecht abgedichtet sein, um das Eindringen von Feuchtigkeit oder Gasen zu verhindern.
    2. Was ist eine Bitumendickbeschichtung?
      Eine Bitumendickbeschichtung ist eine Abdichtungsschicht, die auf erdberührten Bauteilen (z.B. Kellerwänden) aufgebracht wird, um sie vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie besteht aus Bitumen, einem wasserabweisenden Material.
    3. Wer ist für die Abdichtung der Wanddurchführung verantwortlich?
      Die Verantwortlichkeit für die Abdichtung der Wanddurchführung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel ist die Baufirma oder der Handwerker, der die Durchführung installiert hat, dafür verantwortlich.
    4. Was tun bei einer undichten Wanddurchführung?
      Bei einer undichten Wanddurchführung sollte umgehend ein Fachmann (z.B. ein Sanitärinstallateur oder ein Bausachverständiger) hinzugezogen werden, um die Ursache der Undichtigkeit zu ermitteln und die notwendigen Reparaturmaßnahmen durchzuführen.
    5. Welche Risiken bestehen bei einer undichten Wanddurchführung?
      Eine undichte Wanddurchführung kann zu Wassereintritt in das Gebäude, Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und Beeinträchtigung der Dämmwirkung führen.
    6. Wie kann man eine Wanddurchführung nachträglich abdichten?
      Eine Wanddurchführung kann nachträglich mit verschiedenen Methoden abgedichtet werden, z.B. mit Injektionsverfahren, Dichtungsmanschetten oder speziellen Dichtstoffen. Die Wahl der Methode hängt von der Art der Undichtigkeit und den baulichen Gegebenheiten ab.
    7. Was ist eine Noppenbahn?
      Eine Noppenbahn ist eine Kunststoffbahn mit Noppen, die zum Schutz der Bitumendickbeschichtung vor mechanischen Beschädigungen und zur Ableitung von Wasser eingesetzt wird.
    8. Welche Normen sind bei Wanddurchführungen zu beachten?
      Bei Wanddurchführungen sind verschiedene Normen und Richtlinien zu beachten, z.B. die DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) und die DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen).

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  2. Hauseinführung: Versorger-Haftung für Abdichtung – Frischwasser-Satzung

    Ich denke mal der Versorger
    zumindest bei Telekom ist das so. Telekom macht die Hauseinführung und hat diese auch abzudichten. Denn ich habe es selber gemacht und musste explizit bei Telekom unterschreiben, dass diese nicht in Haftung ist.
    Ich denke mal bei Hausanschluss gilt das gleiche.
    Was steht denn in der Gemeindesatzung (Frischwasser) darüber drin?
    Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
  3. Wanddurchführung: Baufirma haftet bei Undichtigkeit Hülse/Mauerwerk!

    Hülse oder Rohreinsatz undicht?
    Ist die Hülse nicht dicht im Mauerwerk, und nicht mit der Dichtbeschichtung sauber eingearbeitet, ist die Baufirma schuld. Nur wenn das Wasser zwischen Hülse und Rohr einläuft, hat der Installateur Scheiße gebaut. Üblicherweise haben solche Einbauteile Schrauben, die mit Drehmoment angezogen werden. Außen wird da keine Dichtung mehr um das Rohr geschmiert!
  4. Gutachten: Wassereintritt durch Wanddurchführung – Verantwortlichkeit Bauträger

    Gutachten erstellt!
    Nachdem es zu keiner Einigung gekommen ist (und unser Keller immer feuchter und schimmeliger geworden ist), habe ich nach Absprache mit Versorgungsträger und Bauträger ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen lassen, welcher zu folgenden Ergebnis kam:
    Sachverhalt: Von der Gemeinde wurde eine 30er Hülse an die Baufirma übergeben (ohne Wissen des Bauherrn und ohne Vertrag) die diese in die 36,5er Wand eingebaut hat (innen bündig, außen trichterförmig eingeputzt. Allerdings wurde die Dickbeschichtung nicht wieder aufgetragen. Der Versorgungsträger hat dann das Rohr durch die Hülse gezogen und abgedichtet und sich auch nicht mehr um die fehlende Abdichtung gekümmert. Auch beim Wiederverfüllen wurde nicht mehr darauf geachtet. Der Wassereintritt ist zwischen Wand und Hülse.
    Da wir schlüsselfertige Bauweise haben, schließt diese auch einen dichten Keller ein, sodass der Gutachter die Verantwortung beim Bauträger sieht, dieser will aber die Kosten (1.500 €) für die Behebung nicht zahlen, er hat einen Vergleich abgeboten (50/50).
    Wie sind die Chancen vor Gericht?
    • Name:
    • Welzi
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Undichte Wanddurchführung im Neubau: Verantwortlichkeiten und Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine undichte Wanddurchführung des Wasseranschlusses in einem Neubaukeller aus Porenbeton. Die Verantwortlichkeit liegt entweder beim Versorger (für die Hauseinführung und Abdichtung), der Baufirma (für die korrekte Einmauerung der Hülse und Abdichtung zur Wand) oder dem Installateur (wenn das Wasser zwischen Hülse und Rohr eindringt). Ein Gutachten kann Klarheit schaffen, wer die Kosten für die Behebung des Wassereintritts trägt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Wanddurchführung: Baufirma haftet bei Undichtigkeit Hülse/Mauerwerk! ist die Baufirma verantwortlich, wenn die Hülse nicht dicht im Mauerwerk sitzt und nicht sauber in die Dichtbeschichtung eingearbeitet wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Hauseinführung: Versorger-Haftung für Abdichtung – Frischwasser-Satzung weist darauf hin, dass Versorger (z.B. Telekom) oft die Hauseinführung selbst abdichten und eine Haftung ablehnen, wenn dies nicht der Fall ist. Die Gemeindesatzung (Frischwasser) kann hier weitere Informationen liefern.

    🔴 Kritisch/Risiko: Ohne Einigung und Behebung der Undichtigkeit kann es zu Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Keller kommen, wie im Beitrag Gutachten: Wassereintritt durch Wanddurchführung – Verantwortlichkeit Bauträger beschrieben. Ein Gutachten ist ratsam, um die Verantwortlichkeit zu klären und die Kosten für die Sanierung festzulegen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Gemeindesatzung bezüglich der Verantwortlichkeiten für den Wasseranschluss. Klären Sie, wer die Hülse eingebaut und abgedichtet hat. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich ein Gutachten durch einen Sachverständigen, um die Ursache des Wassereintritts und die Verantwortlichkeit für die Sanierung der Wanddurchführung festzustellen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Wanddurchführung: Baufirma haftet bei Undichtigkeit Hülse/Mauerwerk! zur korrekten Ausführung.

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