WU-Betonkeller wasserdicht? Bauherrenpflichten, Abdichtung & Kosten bei Wassereintritt?
In diesem Forum sind Sie: Keller📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Ein WU-Betonkeller ist nicht automatisch wasserdicht. Die vertraglichen Vereinbarungen zur Abdichtung sind entscheidend. Mündliche Absprachen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Bei Problemen mit Wassereintritt sollte ein Gutachter hinzugezogen werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung
WU-Betonkeller wasserdicht? Bauherrenpflichten, Abdichtung & Kosten bei Wassereintritt?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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🔴 KRITISCH: Ungeklärter Wassereintritt in den Keller erfordert umgehende fachliche Ursachenanalyse – insbesondere bei Poroton-Keller statt vereinbartem WU-Betonkeller, da kapillarer Aufstieg, Druckwasser und Anschlussfehler massive Baustoffschäden und Schimmelbildung verursachen können.
🔴 KRITISCH: Die Abdichtung der Bodenplatte, der Übergänge zu Terrassentüren und der Kellerwand-Anschlüsse ist zwingend Aufgabe der Baufirma – nicht des Bauherrn; fehlende oder unzureichende Ausführung stellt unverzügliche statische und gesundheitliche Risiken dar.
⚠️ WICHTIG: Die mündliche Änderung vom WU-Beton- auf den Poroton-Keller ohne schriftliche Vereinbarung und technische Aufklärung über erforderliche Zusatzabdichtungen (DINAbk. 18533 / DIN 18195) macht die Bauleistung vertragswidrig und rechtlich angreifbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung des Baus, einschließlich der Wasserdichtheit des Kellers. Ein WU-Betonkeller (wasserundurchlässiger Beton) soll grundsätzlich wasserdicht sein. Die Ausführung muss jedoch fachgerecht erfolgen, um diese Eigenschaft zu gewährleisten.
🔴 Gefahr: Wassereintritt in den Keller kann zu erheblichen Schäden führen, wie Schimmelbildung, Schädigung der Bausubstanz und Beeinträchtigung der Nutzung.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:
- Prüfung der Bauausführung: Wurde der WU-Beton fachgerecht eingebaut und verdichtet? Gibt es Risse oder Fehlstellen?
- Abdichtung der Kellerwände: Wurden die Kellerwände außen ausreichend abgedichtet, insbesondere im Bereich der Erdberührung?
- Funktion der Drainage: Ist eine Drainage vorhanden und funktioniert diese ordnungsgemäß, um das Wasser vom Keller fernzuhalten?
- Fenster und Türen: Sind die Fenster und Türen wasserdicht eingebaut?
Wenn Sie Zweifel an der Wasserdichtheit des Kellers haben, sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen. Dieser kann die Situation beurteilen und Ihnen konkrete Empfehlungen geben.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und setzen Sie sich umgehend mit der Baufirma in Verbindung, um die Mängel zu beheben. Lassen Sie die Ausführung von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Fall, bei dem ein Bauherr einen ursprünglich geplanten WU-Betonkeller durch einen Poroton-Keller ersetzt bekam, ohne dass die vertraglichen und technischen Konsequenzen ausreichend dokumentiert oder kommuniziert wurden. Die zentrale Problematik liegt in der mangelhaften Abdichtung des Kellers, insbesondere im Bereich der Bodenplatte und der Terrassentüren, was zu erheblichen Wassereintritten führt. Die Argumentation der Baufirma, dass die Abdichtung dieser kritischen Stellen Bauherrensache sei, ist fachlich höchst fragwürdig und rechtlich bedenklich.
🔴 Gefahr: Die anhaltende Durchfeuchtung der unteren Steinreihen und der Bodenplatte stellt ein erhebliches Risiko für die Bausubstanz dar. Porotonsteine sind nicht wasserdicht und benötigen eine fachgerechte Abdichtung gegen drückendes Wasser, insbesondere bei Hanglage. Die beschriebene "schwarze Masse" (Bitumenanstrich) ist für diese Situation in der Regel unzureichend. Es drohen langfristige Schäden wie Frostsprengung, Schimmelbildung und eine Beeinträchtigung der Standsicherheit.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung der Baufirma, der Poroton-Keller sei "viel teurer" als der Betonkeller, ist kein stichhaltiges Argument, um die bereits bezahlten 5.000 DM für die nicht ausgeführte Wärmedämmung einzubehalten. Der Bauherr hat einen Anspruch auf Rückzahlung oder eine detaillierte Aufstellung der tatsächlichen Mehrkosten. Zudem ist die Aussage, die Abdichtung der Terrassentüren und der Bodenplatte sei Bauherrensache, fachlich falsch. Die Abdichtung von Gebäudeöffnungen und der Anschluss an die Bodenplatte sind integrale Bestandteile der Bauleistung und liegen in der Verantwortung des ausführenden Unternehmens.
➕ Ergänzung: Die mündliche Vereinbarung zum Austausch des Kellers ohne schriftliche Fixierung ist ein schwerwiegender Mangel. Der Bauherr sollte umgehend alle Kommunikationen dokumentieren und die Baufirma schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Es ist dringend zu empfehlen, einen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen, der die Abdichtungssituation und die Ursache des Wassereintritts fachlich bewertet. Zudem sollte geprüft werden, ob die Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN 18533 für Abdichtungen) ausgeführt wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen mit der Begutachtung der Abdichtung und der Bausubstanz. Setzen Sie der Baufirma eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung und fordern Sie die Rückzahlung der 5.000 DM für die nicht erbrachte Wärmedämmung. Ziehen Sie rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Betracht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und weitere Schäden zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen gravierenden Mangel an technischer Planung, vertraglicher Transparenz und baurechtlicher Sorgfalt: Ein ursprünglich vereinbarter WU-Betonkeller (Wasserundurchlässiger Beton nach DIN 18202 und DIN EN 1992-1-1/NA) wurde ohne schriftliche Vereinbarung durch einen Poroton-Mauerwerkskeller ersetzt – ein System, das per se keine wasserundurchlässige Funktion erfüllt und zwingend einer separaten, fachgerechten Horizontalsperre und Außenabdichtung bedarf.
🔴 Gefahr: Die dauerhafte Nässe in der untersten Steinreihe an Innen- und Außenwänden weist auf kapillaren Aufstieg und/oder seitlichen Wasserdruck hin – bei Hanglage mit unzureichender Entwässerung ist hier ein erhebliches Risiko für Schimmelbildung, Salzausblühungen, Baustoffzerstörung und langfristige statische Beeinträchtigung der Kellerwand.
🔴 Gefahr: Die fehlende Horizontalsperre unter den Terrassentüren sowie die unklare Abdichtungssituation an der Übergangsstelle zwischen Bodenplatte und Kellerwand stellen eine gravierende konstruktive Schwachstelle dar – hier kann Wasser ungehindert in den beheizten Kellerbereich eindringen, was gesundheitliche und bauliche Folgeschäden nach sich zieht.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, der Porotonkeller sei "teurer" und rechtfertige die Einbehaltung der DM 5.000,- ist rechtlich und technisch unhaltbar: Ein WU-Betonkeller ist ein definiertes, normkonformes Bauwerk mit dokumentierter Dichtheit; ein Porotonkeller ist ein nicht wasserundurchlässiges Mauerwerk, das nur durch zusätzliche, fachgerechte Abdichtungsmaßnahmen (z. B. nach DIN 18195) vergleichbare Leistung erbringen kann – diese wurden offensichtlich nicht erbracht.
➕ Ergänzung: Die Baufirma ist vertraglich verpflichtet, sämtliche abweichenden Leistungen schriftlich zu dokumentieren und die Folgen für Dichtheit, Wärmedämmung und Ausbauaufwand umfassend zu erläutern – insbesondere die Notwendigkeit einer zusätzlichen Verputzung, einer Horizontalsperre und einer Außenabdichtung hätte vor Baubeginn klargestellt werden müssen.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Abdichtung der Bodenplatte bzw. der Übergänge zu den Terrassentüren sei "Bauherrensache" ist unzulässig: Bei schlüsselfertigem Fertighaus mit vereinbarter Kellerabdichtung obliegt die fachgerechte Ausführung der gesamten wasserführenden Bauteile – inklusive aller Anschlüsse – ausschließlich dem Bauunternehmer gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B und § 633 BGBAbk..
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden und Baukonstruktion (z. B. nach DIN 18008 oder mit Zertifizierung durch die Bau-Prüf-Gesellschaft), um die Ursachen des Wassereintritts, die Abdichtungssituation und die Vertragskonformität zu begutachten – auf dieser Grundlage ist eine formelle Mängelrüge mit Fristsetzung zur Nachbesserung einzuleiten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass Wassereintritt in den Keller unverzügliche fachliche Klärung erfordert, dass Poroton-Mauerwerk ohne zusätzliche fachgerechte Abdichtung nicht wasserundurchlässig ist und dass die Baufirma für die Abdichtung aller kritischen Anschlüsse (Bodenplatte, Terrassentüren, Wand-Anschluss) verantwortlich ist.
⚠️ Abweichung: GoogleAI beschreibt allgemein die Pflichten bei einem WU-Betonkeller, benennt aber nicht die gravierende Vertragsabweichung (WU → Poroton) als zentrale Ursache – im Gegensatz zu DeepSeek und Qwen, die diese mündliche, nicht dokumentierte Systemänderung als Kernproblem herausstellen.
➕ Ergänzung: DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um rechtliche Einordnung: Qwen verweist konkret auf § 4 Abs. 3 VOBAbk./B und § 633 BGB, DeepSeek auf die Relevanz der anerkannten Regeln der Technik (DIN 18533), während GoogleAI sich auf technische Prüfpunkte (Drainage, Verdichtung, Risse) konzentriert.
❌ Widerspruch: Qwen stellt ausdrücklich fest, dass die Behauptung der Baufirma „Abdichtung der Bodenplatte sei Bauherrensache“ rechtlich unzulässig ist – ein klarer Widerspruch zu der impliziten Annahme in Googles Checkliste, die als „Prüfpunkt für den Bauherrn“ formuliert ist. Da Qwen und DeepSeek hier mit juristischer und normativer Begründung (DIN, BGB, VOB/B) aufwarten, gilt diese strengere, rechtssichere Einschätzung nach dem Vorsichtsprinzip als maßgeblich.
👉 Empfehlung: Priorisierung der fachlichen und rechtlichen Bewertung durch einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen – wie von DeepSeek und Qwen gemeinsam und mit Nachdruck gefordert – vor einer rein technischen Überprüfung wie von GoogleAI vorgeschlagen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Verantwortung für Kellerabdichtung ✅ Konsens Die Baufirma trägt die alleinige Verantwortung für die fachgerechte Abdichtung aller wasserführenden Bauteile – inklusive Bodenplatte, Terrassentüren und Anschlüsse – auch bei Poroton-Keller; eine Übertragung auf den Bauherrn ist unzulässig. Rechtliche Bewertung der Systemänderung ✅ Konsens Der mündliche Austausch des WU-Betonkellers gegen einen Poroton-Keller ohne schriftliche Vereinbarung, technische Aufklärung und Kostenaufstellung ist vertragswidrig und macht die Bauleistung angreifbar. Ursache des Wassereintritts ⚠️ Abwägung Alle Modelle sehen kapillaren Aufstieg und Druckwasser bei Hanglage als zentrale Ursachen; Googles Fokus auf Baufehler (Risse, Verdichtung) ergänzt die tieferen systemischen Ursachen (fehlende Horizontalsperre, unzureichende Außenabdichtung), die von DeepSeek und Qwen betont werden. Notwendigkeit einer Sachverständigenbegutachtung ✅ Konsens Ein unabhängiger, zertifizierter Bausachverständiger (Feuchteschäden / Baukonstruktion) ist unverzüglich zu beauftragen – sowohl zur technischen Ursachenforschung als auch zur vertragsrechtlichen Einordnung. Rückzahlungsanspruch für nicht erbrachte Leistung ✅ Konsens Die Einbehaltung der 5.000 DM für die nicht umgesetzte Wärmedämmung ist rechtlich nicht haltbar; Bauherr hat Anspruch auf Rückzahlung oder detaillierte, nachweisbare Aufstellung der Mehrkosten. 👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr muss unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen, eine schriftliche Mängelrüge mit Nachbesserungsfrist an die Baufirma versenden und parallel rechtliche Beratung einholen – unter Verweis auf die Vertragswidrigkeit der nicht dokumentierten Systemänderung und die verletzten Pflichten aus BGB und VOB/B.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kapillarer Aufstieg durch fehlende Horizontalsperre unter Terrassentüren Langfristige Zerstörung der Mauerwerkssubstanz, Schimmelbildung im Wohnbereich, gesundheitliche Gefährdung 🔴 Risiko Unzureichende Außenabdichtung bei Hanglage Druckwassereintritt, Frostsprengung von Porotonsteinen, massive Feuchteschäden, Wertminderung des Gebäudes 🔴 Risiko Keine schriftliche Dokumentation der Systemänderung (WU → Poroton) Rechtliche Durchsetzungsschwierigkeiten, Beweisnot bei Mängelansprüchen, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen 🔴 Risiko Vertrauen auf mündliche Aussagen der Baufirma („Bauherrensache“, „teurer Keller“) Fehlende technische Aufklärung über erforderliche Zusatzabdichtungen, unnötige Kosten und zeitliche Verzögerung bei Sanierung 🔴 Risiko Verzögerung der Fachbegutachtung Fortgesetzte Durchfeuchtung, irreversible Schäden an Baustoffen und Bausubstanz, steigende Sanierungskosten ✅ Chance Rechtlich klare Vertragswidrigkeit der Systemänderung Starker Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung, Rückzahlung oder Schadensersatz – auch vor Gericht durchsetzbar ✅ Chance Vorhandensein eines klaren Normenrahmens (DIN 18533, DIN 18195, BGB) Objektive Bewertungsgrundlage für die Sachverständigenbegutachtung und rechtliche Durchsetzung ✅ Chance Möglichkeit einer nachträglichen, fachgerechten Abdichtung Keller kann langfristig funktionsfähig gemacht werden – z. B. mittels Innenabdichtung mit Injektionsverfahren oder Außensanierung bei Zugänglichkeit ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen Vermeidung von Verschleppung, Sicherstellung von Beweisen (Feuchtemessung, Fotos, Zustandsdokumentation) und strukturierte Schadensbeseitigung ✅ Chance Eindeutige Haftungszuweisung nach VOB/B und BGB Klare Verantwortung der Baufirma für alle Abdichtungsmaßnahmen – keine Streitigkeiten über „Bauherrensache“ notwendig Orientierungshilfen
- Sofortige Fachbegutachtung beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen für Feuchteschäden (z. B. nach DIN 18008 oder mit Zertifizierung durch die Bau-Prüf-Gesellschaft), der die Ursachen des Wassereintritts, die Abdichtungssituation und die Vertragskonformität begutachtet.
- Schriftliche Mängelrüge versenden: Formulieren Sie eine formelle, datierte Mängelrüge an die Baufirma mit detaillierter Beschreibung aller Mängel (fehlende Horizontalsperre, unzureichende Außenabdichtung, fehlende Wärmedämmung), setzen Sie eine angemessene Nachbesserungsfrist (max. 14 Tage) und verlangen Sie die Rückzahlung der 5.000 DM.
- Alle Kommunikationsunterlagen sichern: Sammeln Sie sämtliche schriftlichen Unterlagen (Vertrag, Leistungsverzeichnis, E-Mails, Briefe), dokumentieren Sie alle mündlichen Vereinbarungen zeitnah schriftlich (z. B. per E-Mail-Rückbestätigung) und fertigen Sie Fotos/Videos der Schäden an.
- Rechtliche Beratung einholen: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um Ihre Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Rückzahlung und gegebenenfalls Schadensersatz gerichtsfest durchzusetzen.
- Nachweis der Normkonformität prüfen lassen: Fordern Sie von der Baufirma die Vorlage aller Nachweise zur Abdichtung (z. B. Prüfprotokolle nach DIN 18533, Verlegeprotokolle für Bitumenbahnen, Dichtheitsnachweise nach DIN EN 1610), und lassen Sie diese durch den Sachverständigen bewerten.
- Zusätzliche Sanierungsmaßnahmen vorbereiten: Klären Sie mit dem Sachverständigen, ob eine nachträgliche Innenabdichtung (z. B. Injektionsverfahren) oder eine Außensanierung (bei Zugänglichkeit) technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, und lassen Sie sich Kostenvoranschläge erstellen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- WU-Beton
- WU-Beton ist wasserundurchlässiger Beton, der durch spezielle Zusammensetzung und Verarbeitung kein Wasser durchlässt. Er wird häufig für Keller und andere Bauteile verwendet, die mit Erdreich in Berührung kommen.
Verwandte Begriffe: Wasserundurchlässigkeit, Beton, Kellerbau. - Drainage
- Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser, das sich im Erdreich angesammelt hat. Sie besteht in der Regel aus Rohren, die um das Gebäude verlegt werden und das Wasser ableiten.
Verwandte Begriffe: Entwässerung, Sickerschicht, Grundwasser. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der sich mit der Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln auskennt. Er kann die Ursache von Schäden ermitteln und Empfehlungen für die Sanierung geben.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen. - Abdichtung
- Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, um ein Bauteil vor dem Eindringen von Wasser zu schützen. Es gibt verschiedene Arten von Abdichtungen, z.B. Außenabdichtung, Innenabdichtung und Injektionen.
Verwandte Begriffe: Isolierung, Dichtung, Feuchtigkeitsschutz. - Baugrundgutachten
- Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, um die Tragfähigkeit und die Wasserdurchlässigkeit des Bodens zu bestimmen. Es ist wichtig für die Planung und Ausführung von Bauwerken.
Verwandte Begriffe: Bodengutachten, Geotechnik, Baugrund. - Estrich
- Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um eine ebene Fläche für den Bodenbelag zu schaffen. Er kann auch zur Aufnahme von Fußbodenheizungen verwendet werden.
Verwandte Begriffe: Untergrund, Bodenbelag, Zementestrich. - Hanglage
- Eine Hanglage bezeichnet ein Grundstück, das an einem Hang liegt. Dies kann besondere Anforderungen an die Bauausführung stellen, insbesondere hinsichtlich der Entwässerung und der Standsicherheit.
Verwandte Begriffe: Gefälle, Böschung, Gelände.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet WU-Beton?
WU-Beton steht für wasserundurchlässigen Beton. Es handelt sich um eine Betonsorte, die so zusammengesetzt ist, dass sie kein Wasser durchlässt. Dies wird durch eine spezielle Mischung und Verdichtung des Betons erreicht. - Welche Pflichten habe ich als Bauherr bezüglich der Wasserdichtheit des Kellers?
Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass der Keller gemäß den geltenden Baubestimmungen und dem Vertrag wasserdicht ausgeführt wird. Sie müssen die Bauausführung überwachen und Mängel rechtzeitig rügen. - Was kann ich tun, wenn Wasser in meinen WU-Betonkeller eindringt?
Zuerst sollten Sie die Ursache des Wassereintritts ermitteln. Dann sollten Sie die Baufirma informieren und die Mängel beheben lassen. Bei größeren Schäden sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen. - Wer haftet für Schäden durch Wassereintritt in den Keller?
In der Regel haftet die Baufirma für Schäden, die durch mangelhafte Bauausführung verursacht wurden. Es ist wichtig, die Mängel rechtzeitig zu dokumentieren und die Baufirma in Verzug zu setzen. - Wie kann ich meinen Keller nachträglich abdichten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Keller nachträglich abzudichten, z.B. durch Injektionen, Innenabdichtung oder Außenabdichtung. Die Wahl der Methode hängt von der Art und dem Umfang der Schäden ab. - Was kostet eine Kellerabdichtung?
Die Kosten für eine Kellerabdichtung hängen von der Größe des Kellers, der Art der Abdichtung und dem Umfang der Schäden ab. Eine genaue Kostenschätzung kann nur ein Fachmann vor Ort erstellen. - Ist eine Drainage immer notwendig bei einem WU-Betonkeller?
Eine Drainage ist nicht immer zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, insbesondere bei Hanglagen oder hohem Grundwasserstand. Sie dient dazu, das Wasser vom Keller fernzuhalten und den Druck auf die Kellerwände zu reduzieren. - Wie oft sollte ich meinen Keller auf Wasserschäden überprüfen?
Ich empfehle, den Keller regelmäßig, mindestens einmal jährlich, auf Feuchtigkeit und Wasserschäden zu überprüfen. Achten Sie auf feuchte Stellen, Schimmelbildung oder Ausblühungen an den Wänden.
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WU-Betonkeller: Abdichtungsvereinbarung im Vertrag prüfen!
wie sieht denn der Vertrag aus
und welche Vereinbarungen über die Art der Abdichtung gegen Wasser ist dort festgehalten. Schon die Aussage, dass ein WU-Beton absolut wasserdicht sei, ist ja ganz einfach falsch, lag ein Bodengutachten vor und hat jemand das Gebäude als Ganzes bzw. zumindest den Keller geplant. Der Hersteller der Terrassentür (in welchem Auftrag) muss natürlich etwas haben, an das er seine Konstruktion andichten kann, er muss, wenn nichts vorgesehen ist, allerdings seine Bedenken anmelden, aber in erster Linien scheint es mir ein Problem der Planung zu sein. -
WU-Betonkeller: Zusatzvereinbarung zur Kellerabdichtung beachten!
So sieht der Vertrag aus
Im Vertrag ist über die Abdichtung des Kellergeschosses nichts geschrieben außer das er aus WU-Beton gefertigt wird. Allerdings habe ich in einer Zusatzvereinbarung zum Werkvertrag gkauft. " Abdichtung Kellergeschoss komplett". Die Abdichtung der Terrassentüren hätte nach oben und an den Seiten an den Verputz und nach unten dann wahrscheinlich an die Bodenplatte erfolgen können. Der Hersteller der Terrassentüren ist der selbe wie der vom Rest des Hauses und auch des Kellers. Ebenso die Architektenleistungen sind von dieser Firma. Es geht aber weniger um die Terrassentüren als um die komplette Kellerwand die auf der Bodenplatte in keinster Weise abgedichtet ist. Und da ich eine komplette Kellerabdichtung gekauft habe, für zusätzliches Geld, sollte ich doch erwarten können, dass auch diese Stelle abgedichtet ist. Oder? -
WU-Betonkeller: Wasserdichtheit nicht automatisch gegeben!
Der leidige WU-Keller
Stimmt, ein WU-Beton Keller ist noch lange nicht wasserdicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er nur damit gegen Hangwasser abdichten wollte. Ein Haus hat nun mal wasserdicht zu sein (bitte nicht zu wörtlich nehmen, das Dach ist ja meist nur regendicht). Oder anders ausgedrückt: von einem Haus erwarte ich ja, dass es trocken ist.
Dürfte aber ein Fall für die Rechtsanwälte sein. -
WU-Keller: Bauänderung – Schriftliche Vereinbarung ist Pflicht!
Einer ist immer der Dumme.
In diesem Forum liest man wirklich die tollsten Sachen.
Wenn man aber mündlich einer Bauänderung zustimmt und dies nicht festhält kann man sich schnell ausdenken wer das nachsehen hat.
Bitte bei solchen Sachen einen Gutachter zu Rate ziehen, sodass sie auch etwas schriftlich in der Hand haben und nicht dieses Forum.
Wenn ich mir im Forum so alles durchlese, weiß ich warum bauen in Deutschland viel zu teuer ist.
PS: Wenn sie einen Mercedes kaufen wollen (WU-Keller) ,
warum geben Sie sich mit einem Volkswagen zu frieden (Poroton).
Der ist nämlich, bei gleicher Leistung, störanfälliger. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).WU-Betonkeller: Pflichten, Abdichtung und Wassereintritt
💡 Kernaussagen: Ein WU-Betonkeller ist nicht automatisch wasserdicht. Die vertraglichen Vereinbarungen zur Abdichtung sind entscheidend. Mündliche Absprachen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Bei Problemen mit Wassereintritt sollte ein Gutachter hinzugezogen werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut WU-Betonkeller: Abdichtungsvereinbarung im Vertrag prüfen! ist die Aussage, dass WU-Beton absolut wasserdicht sei, falsch. Ein Bodengutachten und eine umfassende Planung sind unerlässlich.
🔴 Kritisch/Risiko: Wie im Beitrag WU-Keller: Bauänderung – Schriftliche Vereinbarung ist Pflicht! betont wird, kann mündliche Zustimmung zu Bauänderungen ohne schriftliche Fixierung zu Problemen führen. Ein Gutachter kann hier Klarheit schaffen.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag WU-Betonkeller: Zusatzvereinbarung zur Kellerabdichtung beachten! verdeutlicht die Wichtigkeit von Zusatzvereinbarungen im Werkvertrag bezüglich der Kellerabdichtung. Diese sollten detailliert sein und alle relevanten Aspekte abdecken.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und Zusatzvereinbarungen auf Klauseln zur Kellerabdichtung. Bei Unsicherheiten oder Wassereintritt ziehen Sie einen Bausachverständigen oder Rechtsanwalt für Baurecht hinzu. Beachten Sie den Hinweis aus WU-Betonkeller: Wasserdichtheit nicht automatisch gegeben!, dass ein WU-Betonkeller allein keine Garantie für absolute Wasserdichtheit bietet.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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